Öffentliche Informationen

Vermietung nach Unfall

Auch Carsharing-Fahrzeuge vor Abfahrt auf Sicherheit prüfen

Der Tüv Süd mahnt auch in Bezug auf Carsharing-Autos zur Vorsicht: für sicherheitsrelevante Mängel haftet der Fahrer, nicht der Fahrzeughalter.
Wie bereits in Vermieterkreisen leidlich bekannt, zeigen sich die Nutzer eines Leihwagens oft nicht so verantwortlich wie für ein eigenes Auto.
Trotz regelmäßiger Wartung durch die Anbieter sollte man deshalb vor Abfahrt einen Rundgang um den fahrbaren Untersatz machen: kontrollieren sollte man zunächst den Zustand der Reifen, TÜV-Experten zufolge sind mindestens vier Millimeter Profil ein muss. Die gesetzlich vorgeschriebene Grenze liegt zwar bei 1,6 mm, jedoch ist die Fahrsicherheit fallweise schon vorher eingeschränkt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lichtanlage. Nicht nur Scheinwerfer sind wichtig, um bei schlechten Sichtverhältnissen auf sich aufmerksam zu machen, sondern auch Bremslichter und Blinker.
Besondere Vorsicht ist geboten bei Rissen oder Beulen an Felgen und Reifen. Besser lässt man in einer solchen Situation das betreffende Auto stehen und bittet den Anbieter um einen Ersatzwagen.

Presseartikel Kölner Stadtanzeiger

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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