Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 24-23

Oberverwaltungsgericht Münster 8 A 2361/22 vom 31.05.2023 
(Vorinstanz Verwaltungsgericht Köln 18 K 3600/22 vom 28.10.2022)

1. Die behördlich verfügte Fahrtenbuchauflage für ein Fahrzeug der Klägerin und das bestätigende erstinstanzliche Urteil des VG in Köln werden aufgehoben.
2. Die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage setzt u.a. voraus, dass eine Täterfeststellung unmöglich oder unzumutbar gewesen ist.  
3. Sofern die Ermittlungen der Behörde - wie hier - eingestellt werden, obwohl nach richterlicher Einschätzung eine Feststellung des Verursachers mittels Einsicht in die Fotodatenbank der Meldebehörde leicht möglich gewesen wäre, ist davon auszugehen, dass dies für die Behörde zumutbar gewesen wäre.

Zusammenfassung: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster korrigierte eine erstinstanzliche Entscheidung zur Fahrtenbuchauflage. Mit dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts wurde die Klage der Fahrzeughalterin gegen die Fahrtenbuchauflage noch abgewiesen. In der Berufung stellten die Richter fest, dass es der Behörde mit zumutbarem Aufwand möglich gewesen wäre, den Täter zu ermitteln und daher eine Fahrtenbuchauflage nicht in Betracht komme. 

Bedeutung für die Praxis: Die Rechtsprechung zur Fahrtenbuchauflage gegen Halter von Fahrzeugen trifft auch die Autovermieter. Behörden versuchen den Verursacher von Verkehrsverstößen zu ermitteln. Sie haben nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dabei keine wahllosen, zeitraubenden und kaum Aussicht auf Erfolg bietenden Ermittlungen zu betreiben, wenn der Fahrzeughalter die Mitwirkung an der Ermittlung der für den Verkehrsverstoß verantwortlichen Person ablehnt und auch sonst keine konkreten Ermittlungsansätze vorliegen. Doch naheliegenden und wenig aufwendigen Ermittlungsansätzen muss die Behörde nachgehen. Dem wurde die Bußgeldbehörde hier nicht gerecht.
Für Vermieter heißt das zuallererst, dass sie zur Vermeidung einer Fahrtenbuchauflage mit der Behörde kooperieren müssen. Der Mieter und erlaubte Fahrer sind umgehend und konkret zu benennen. Es kann für den Vermieter schwierig sein, den tatsächlichen Fahrer zu benennen, wenn die Vermietung an ein Unternehmen erfolgt. Vermieter sollten ihre AGB so gestalten, dass der Mieter zur Aufklärung verpflichtet ist und anderenfalls die Nachteile einer Fahrtenbuchauflage fürchten muss. BAV-Mitgliedern stehen entsprechende Formulierungen zur Verfügung.

Das Urteil wird baldmöglichst in die Urteilsdatenbank eingestellt.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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