Caravan-Vermieter

Verbraucherinformationen des Europäischen Verbraucherzentrums

Hier haben Sie Zugriff auf Hinweise für Verbraucher, initiiert durch das Europäische Verbraucherzentrum EVZ:

http://www.evz.de/de/verbraucherthemen/auto/mieten/

Unter dem Menüpunkt „Mietvertrag“ ist ein PDF-Dokument zum Thema „Per Mietauto durch Europa“ abrufbar, dass Ihnen auch der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. im Namen seiner Mitgliedsunternehmen hiermit Kenntnis zur Kenntnis bringen möchte (Bitte den grünen Button „Nützliche Links“ anklicken.)

http://www.evz.de/de/verbraucherthemen/auto/mieten/mietvertrag/

Damit möchten wir sicherstellen, dass sich Mieter von Fahrzeugen unproblematisch über die Bedingungen und Abläufe einer Fahrzeugmiete informieren können. Mieter sollen verantwortungsbewusst mit den Fahrzeugen umgehen und sicher sein bei der Wahl von Anbieter, Fahrzeugtyp und Mietbedingungen. Denn die Autovermieter möchten Sie zufriedenstellen und bald wieder mobil halten.

Miete eines Autos: Kunden können eine mögliche Haftung begrenzen

Europaweit mieten viele Millionen Kunden immer wieder ein Fahrzeug zur Deckung eines kurzfristigen oder längeren Mobilitätsbedürfnisses bei einem professionellen Anbieter.

Grundleistung und Grundpreis

Die Vermietung stellt den Geschäftszweck des Vermietunternehmens dar. Für die Kosten der Fahrzeuge, Stationen, Personal und das Drumherum wird der Mietpreis als Tages- und/oder Wochenpreis oder in Kombination vereinbart und später abgerechnet.

Die Fahrzeuge sind dabei im üblichen Rahmen haftpflichtversichert. Das heißt, dass ein Schaden gegenüber einem Dritten, entstanden durch den Mietwagen und dessen Nutzung, durch die Haftpflichtversicherung des Vermieters gedeckt ist.

Reduzierung der Haftung des Mieters

Neben der Überlassung des Fahrzeuges selbst bieten nahezu alle Anbieter auch die Möglichkeit, die Haftung bei Schäden am Mietfahrzeug selbst zu begrenzen oder ganz auszuschließen. Hierfür wird eine Zusatzleistung vertraglich vereinbart. Die Bezeichnung ist unterschiedlich. Bekannt sind „Haftungsreduzierung“, „Vollkasko“, „Versicherung“ oder „CDW / Car Demage Waiver“ (mit einer festgelegten Selbstbeteiligung des Mieters im Schadenfall) oder ein „Haftungsausschluss“ (ohne Beteiligung des Mieters im Schadenfall / Selbstbeteiligung = 0).

Ohne eine solche Vereinbarung zur Haftungsreduzierung trägt jeder Kunde die am Mietfahrzeug entstandenen Kosten im Falle eines eigenen Fehlverhaltens grundsätzlich selbst. Der Abschluss einer solchen Zusatzvereinbarung ist deshalb jedem Kunden zu empfehlen, der solche ggf. entstehenden Kosten gegenüber dem Vermieter dann nicht tragen kann oder nicht tragen möchte.

Der Vorteil dieser Zusatzvereinbarung liegt in der Absicherung für den Fall eines unvorhergesehenen Ereignisses, das im Einflussbereich des Mieters zur Beschädigung des Fahrzeuges führt. Dabei wird unterstellt, dass der Mieter grundsätzlich verantwortungsbewusst mit dem Fahrzeug umgeht. Grenzen dieser Versicherung liegen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Mieters. Dann greifen sie nicht oder nur eingeschränkt.

Festzuhalten bleibt, dass Mieter, die sich verantwortungsbewusst mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen, während der Fahrt mit ihrem Mietfahrzeug mit der Zusatzoption Haftungsreduzierung bestmöglich abgesichert sind. Eventuellen Unachtsamkeiten und unvorhersehbaren Ereignissen ist damit vorgesorgt.

Leitfaden zum Mieten eines Autos

Das Mieten eines Fahrzeuges erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die Branche der Autovermieter vermietet fast 200.000 Fahrzeuge an viele Millionen Kunden . Dazu werden pro Jahr mehr als 10 Millionen Mietverträge geschlossen (Angaben geschätzt). Die Nachfrage wächst stetig, auch weil in Ballungsräumen immer mehr Autofahrer auf den Besitz eines eigenen Fahrzeuges verzichten und statt dessen für kurz oder länger auf Mietfahrzeuge zurückgreifen, ganz so, wie sie ein Fahrzeug in Bezug auf Zeit, Laderaum oder Anlass benötigen.

Der Bundesverband der Autovermieter veröffentlicht hier einen Leitfaden zum Mieten eines Autos. Damit können sich Konsumenten, die ein Fahrzeug mieten möchten, darüber informieren, wie ein hochwertiges Angebot ausgestaltet sein sollte und worauf man als Mieter vor, während und nach der Vermietung achten sollte.

Dokument ansehen:

Leitfaden für Konsumenten / Mieter von Fahrzeugen

Tipps vom ADAC: Wie miete ich ein Auto

Der ADAC als größter Interessenvertreter der Autofahrer gibt Empfehlungen für die Anmietung eines Autos. Hier können sich Verbraucher zum Beispiel über die Zusammensetzung und Besonderheiten von Mietpreisen informieren, erfahren warum die Vermieter Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden und werden über Möglichkeiten und Grenzen des Versicherungsschutzes informiert.

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Informationen zum Reiserecht: Neue Pauschalreiserichtlinie

Der Gesetzgeber hat das Reiserecht geändert. Das neue Reiserecht regelt die Verpflichtungen des Anbieters neu.

Grundsätzlich können Reisende eine Pauschalreise buchen. Dann sind verschiedene Inhalte der Reise wie Hotel und Mietwagen vorher zu einer Pauschalreise und einem Gesamtpreis zusammengeführt.

Die andere Möglichkeit besteht darin, im Reisebüro einzelne Bausteine, die man sich individuell auswählt, selbst zusammen zu stellen und auch hier einen Gesamtpreis zu bezahlen. Das gewünschte Hotel wird so zum Beispiel mit dem individuell gewählten Mietwagen verbunden. Das nennt sich verbundene Reiseleistung und kann ebenso im Reisebüro gekauft werden. Auch hier bleibt ein Vertragspartner, es werden jedoch drei Rechnungen erstellt und am Ende zur Zahlung zusammengerechnet.

Sehen Sie sich dazu den Erklärfilm des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) an: https://www.youtube.com/watch?time_continue=71&v=dVruxLNKWyo

Faires Vermieten

EU-Kommission und führende Unternehmen der Autovermiet-Branche haben Regeln vereinbart, wie Unternehmen und Verbraucher miteinander umgehen. Die europäischen Verbraucher-Stellen registrierten nach eigenen Angaben ca. 2.000 Streitfälle (mithin in ca. 0,2 Prozent der Vermietungen).

Auszüge:

Im angekündigten Gesamtpreis sind alle unvermeidbaren Kosten enthalten. Wenn beispielsweise Winterreifen in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen diese im angekündigten Gesamtpreis enthalten sein.

Beschreibung der wichtigsten Vermietungsdienstleistungen in verständlicher Sprache. Die Verbraucher erhalten klare Informationen über die wesentlichen Mietkonditionen (im Preis enthaltene Kilometerzahl, Betankungsregeln, Stornierungsmodalitäten, Höhe der etwaigen Kaution usw.).

Die Informationen über zusätzliche Versicherungen sind eindeutig. Die Verbraucher erhalten eine Angabe des Preises und Einzelheiten zu möglichen Extras, insbesondere zu zusätzlichen Versicherungsoptionen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall senken. Was die Versicherung im Grundmietpreis abdeckt und was die etwaigen zusätzlichen Versicherungen abdecken, muss klar angegeben sein, bevor der Verbraucher solche Produkte erwirbt.

Transparente Betankungsregeln. Verbraucher erhalten stets die Möglichkeit, das Fahrzeug mit vollem Tank in Empfang zu nehmen und es vollgetankt zurückzubringen.

Bei Schäden:

Eindeutiges Verfahren für die Kontrolle des Fahrzeugs. Den Verbrauchern werden Gründe und Nachweise für etwaige Schäden vorgelegt, bevor die Zahlung fällig wird.

Faire Verfahren für den Umgang mit Schäden. Der Verbraucher hat vor der Zahlung die Möglichkeit, etwaige Schäden anzufechten.

Details: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-86_de.htm (Presseinformation der EU-Kommission)

 

Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den festgestellten Problemfällen vor allem um Anmietungen im Zusammenhang mit Urlaubsreisen handelt. Für inländische Mieten erscheinen die formulierten Regelungen eher als Normalfall.

Doch wir begrüßen ausdrücklich die Weiterentwicklung der Standards der Autovermietung, weil Vertrauen eine wichtige Basis der Autovermietung ist und kostenintensive Streitigkeiten vermieden werden können.

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