Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 06-24

Amtsgericht Linz am Rhein 24 C 326/23 vom 09.01.2024

1. Die von der Klägerin an der Schwacke-Liste orientierten Mietwagenkosten sind schadenrechtlich als erstattungsfähig anzusehen.
2. Zur Bestimmung des Gesamtbetrages ist ein Aufschlag in Höhe von 20 Prozent wegen erforderlicher unfallbedingter Mehrleistungen des Autovermieters gerechtfertigt.
3. Gegen die Anwendbarkeit der Schwacke-Liste zur Schätzung nach § 287 ZPO hat die Beklagte mit ihrem Verweis auf die Fraunhofer-Liste keine konkreten Einwendungen vorgebracht.
4. Die Auffassung der Beklagten wird zurückgewiesen, dass Kosten einer Haftungsreduzierung nur erstattungsfähig seien, wenn das Geschädigten-Fahrzeug kaskoversichert ist.
5. Kosten für die Ausstattung mit Winterreifen kommen in der Winterzeit hinzu.

Zusammenfassung: Das Amtsgericht Linz wendet die Schwacke-Liste zur Schätzung der erforderlichen Kosten einer Ersatzmiete an und lehnt darüber hinaus die Verwendbarkeit der Werte der Fraunhofer-Liste ab. Ein 20%iger Aufschlag und Nebenkosten für Haftungsreduzierung, Winterreifen, Zweitfahrer und Zustellen/Abholen kommen hinzu.

Bedeutung für die Praxis: Das Amtsgericht in Linz befindet sich mit seiner Auffassung zur Mietwagen-Frage auf einer Linie mit dem BGH: Sofern kein konkreter Sachvortrag etwas anderes aufzeigt, ist die Schwacke-Liste eine verwendbare Schätzgrundlage.
In der Diskussion der Erstattungsfähigkeit der Kosten für Nebenleistungen behauptet die Beklagte doch tatsächlich, diese seien in den Grundwerten der Fraunhofer-Liste bereits enthalten. Deshalb dürften Winterreifen, Zweitfahrer, Zustellung und Haftungsreduzierung nicht noch als Zusatzkosten verlangt werden. Die Beklagte dürfte selbst ganz genau wissen, dass das bis auf die Haftungsreduzierung (mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung bis 2.000 Euro) nicht korrekt ist. Sie  trägt das aber - so steht es im Urteil - dreist so vor. Das Gericht formuliert im Urteil (lediglich) sachorientiert, was daran nicht korrekt ist. Man hätte sich einen Satz gewünscht, wie: "... versucht die Beklagte die Tatsachen zu verdrehen". 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben