Allianz-Versicherung mit unseriösem Angebot

Im Herbst gehen den Kraftfahrt-Versicherern manchmal die Pferde durch. Die Wochen der heißen Revierkämpfe haben begonnen.

Denn Kunden können sich spätestens zum 30.11. ohne eine Begründung verabschieden und sich einen (vermeintlich) besseren Anbieter suchen. Das erzeugt Unruhe und braucht gute Ideen, um möglichst wenige Kunden zu verlieren und viele hinzu zu gewinnen. 

Die Allianz will es - anders als bisher meist die HUK - nicht über den Preis sondern über eine Ausweitung der Leistung probieren. Siehe folgende Meldungen: 

https://www.allianz.de/presse/mitteilungen/allianz-baut-leistungen-in-der-autoversicherung-deutlich-aus/

https://www.autohaus.de/nachrichten/schadenbusiness/leistungsausweitung-allianz-pusht-die-autoversicherung-3444328 

Dazu möchten wir aufklären:

1. Fraglich scheint bereits, ob sich Autofahrer dadurch zu einem Versicherer-Wechsel ihres eigenen Fahrzeuges bewegen lassen, weil sie bei einem Mietwagen - falls sie mal einen Mietwagen nehmen und falls sie dann mal einen Schaden an diesem verursachen, dann - die Kosten über der Selbstbeteiligung bis 1000 Euro sparen.
Das scheint relativ weit hergeholt. Aber das kann man im Glaspalast in München anders sehen.

2. Der Begriff der Selbstbeteiligung (SB) dürfte die potentiellen Versicherungsnehmer eher verwirren. Die Allianz sagt, sie will den Betrag oberhalb der SB übernehmen, meint aber eine SB in der Höhe, die der Kunde bei der Allianz für sein eigenes Fahrzeug gewählt hat. Das führt zu unverständlichen Verhältnissen.

Beispiel 1

SB des Mietwagens 300 Euro
SB Allianz für eigene Kasko des Versicherungsnehmers 1.500 Euro

Der Kunde würde dem Vermieter eine SB von 300 Euro zahlen müssen. Der Vertrag mit der Allianz für sein eigenes Fahrzeug hilft ihm nicht, wenn seine SB gleich hoch oder höher ist. Dann muss er das trotzdem selbst bezahlen, also kein Grund für einen Wechsel zur Allianz.

Beispiel 2

SB des Mietwagens  1.000 Euro
SB Allianz für eigene Kasko des Versicherungsnehmers 1.000 Euro

...hier ist es ebenso.

Beispiel 3

SB des Mietwagens  1.000 Euro
SB Allianz für eigene Kasko des Versicherungsnehmers 750 Euro

Hier würde die Allianz wohl ggf. einen Betrag von 250 Euro übernehmen, 750 Euro würde weiterhin der Mieter für die Beschädigung des Mietwagens an den Vermieter bezahlen müssen.

Insgesamt erscheint der Nutzen für den potentiellen Versicherungsnehmer schon grundsätzlich eher gering.

Auch dürfte dem Versicherungsnehmer nicht klar sein, dass SB nicht gleich SB ist. Wenn nur 250 Euro der SB von 1000 Euro von der Allianz übernommen werden, ist das wohl eher nicht als ausreichend transparent anzusehen. 

3. Man muss sicherlich auch unterscheiden zwischen Teilkasko und Vollkasko. Häufig sind die Selbstbeteiligungen unterschiedlich hoch. Der Mietvertrag jedoch sieht zur Höhe der SB meist keinen Unterschied vor. Wie die Allianz dann regulieren würde, müsste man dann sehen, wenn der Schaden am Mietwagen entstanden ist, den man von der Allianz ersetzt haben möchte. Jedenfalls auch hier ein Punkt mit Überraschungspotential.

4. Die Beteiligung der Allianz ist gedeckelt. Für alle Schäden in Höhe über SB + 1000 Euro kommt dann der Kunde doch wieder selbst auf. 

Beispiel 4

SB des Mietwagens  1.000 Euro
SB Allianz für eigene Kasko des Versicherungsnehmers 750 Euro
Schadenhöhe am Mietwagen 1.250 Euro

Die Allianz übernimmt von den 1.000 Euro dann wohl nur 250 Euro, 750 beim potentiellen Versicherungsnehmer.

5. Viele Schäden liegen außerhalb der Definitionen eines Kaskoschadens. Was kein Unfall ist, aber den Mietwagen beschädigt, muss der Mieter möglicherweise übernehmen. Aus den Veröffentlichungen lässt sich nicht entnehmen, wie die Allianz das handhaben wird, wenn es gar kein Kaskofall ist. Vermutlich übernimmt sie dann nichts und der potentiellen Versicherungsnehmer alles. Wahrscheinlich ist ihm auch das nicht klar.

Beispiel 5

SB des Mietwagens  1.000 Euro
SB Allianz für eigene Kasko des Versicherungsnehmers 750 Euro
Schadenhöhe am Mietwagen 3.000 Euro

Die Allianz übernimmt von den 3.000 Euro dann wohl eher nichts, ist zu vermuten, der Vermieter wird auf den 3.000 Euro bestehen.

6. Sofern der Kunde Obliegenheiten des Mietvertrages verletzt, wenn er beispielsweise nach einem Unfall keine Polizei hinzuzieht, wird es beim Vermieter nicht mit der eigentlich vereinbarten SB zu erledigen sein. Zu schnell gefahren? Unfallursache rote Ampel? Doch noch Alkohol im Blut? Zu aggressiv zum bösen Nebenmann? ... Die Reduzierung der Schadenbeteiligung auf die SB ist gefährdet und die Allianz springt ein? Oder eher nicht?

Beispiel 6

SB des Mietwagens  1.000 Euro
SB Allianz für eigene Kasko des Versicherungsnehmers 750 Euro
Schadenhöhe am Mietwagen 3.000 Euro

Die Allianz übernimmt von den 3.000 Euro (oder vielleicht nur 2.000 Euro, die der Vermieter verlangt) dann wohl eher nur 250 Euro. Die restlichen 1.750 Euro bleiben beim Mieter. 

Fazit zur Ankündigung der Allianz:

Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden mit unseren neuen Angeboten in der Autoversicherung begeistern,“ sagt Dirk Steingröver, Privatkunden Vorstand bei der Allianz Versicherungs-AG. „Das erreichen wir nicht zuletzt durch neue und erweiterte Leistungen, die einfach und verständlich sind."

Schaut man genauer hin, sieht das überwiegend nach einer Mogelpackung aus. Da müssten man sich wohl mehr einfallen lassen und auch etwas genauer erklären, wie die Zusatzleistungen zur Konkurrenz genau aussehen sollen.

Fazit zum Mieten eines Fahrzeuges:

Mieter sollten mit dem Mietfahrzeug sorgsam umgehen, sich die Mietbedingungen mal anschauen und sich daran halten. Schäden am Fahrzeug sind nicht immer und vollständig auf den Vermieter abzuwälzen, so wie auch bei einem eigenen Fahrzeug nicht immer und alles von der Kasko getragen wird. Ein Versicherungsvertrag bei der Allianz ändert daran nichts.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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