Lieber nicht zum BGH und wenn, dann bitte melden

Der Bundesgerichtshof ist die höchste Zivilinstanz im deutschen Rechtssystem. Was dort in Einzelfragen entschieden wird, gilt erst einmal für längere Zeit. Gleichzeitig ist der BGH lediglich die Revisionsinstanz. Das bedeutet, dass eine BGH-Entscheidung in hohem Maße abhängig davon ist, was in den beiden Vorinstanzen (Erstgericht und Berufungsgericht) in der konkreten Angelegenheit vorgetragen und von Richtern entschieden wurde. Und das kann für ein Revisionsverfahren entweder hilfreich oder sehr gefährlich sein und ist während des BGH-Verfahrens dann nicht mehr zu korrigieren.

Daher soll hier bitte der Hinweis gehört werden, dass Rechtsanwälte von Geschädigten und Autovermietern, bevor sie sich auf den risikoreichen Weg einer Revision beim BGH begeben, sofern es sich um Mietwagenfälle handelt, bitte zu uns Kontakt herstellen mögen. Wir glauben behaupten zu dürfen, uns bestmöglich mit der Thematik auseinanderzusetzen und die Kenntnisse vieler auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalte mindestens mal sinnvoll ergänzen zu können. 

Es ist selbstverständlich nachvollziehbar, dass ein regionales Berufungsurteil - welches als vollkommen falsch empfunden wird - so nicht stehengelassen bleiben soll. Doch die viel größere Wirkung für die Versicherungswirtschaft einerseits und die Geschädigtenseite anderseits haben Alleingänge zum BGH, die dort im Ergebnis negativ ausgehen.

Die Versicherer warten nach unserer Auffassung nur darauf, auf diese Weise die Rechtsprechung in einigen Bereichen zu kippen. Die Versicherer selbst sind miteinander schon über die geringe Anzahl der damit befassten Großkanzleien, über Vorträge, Schulungen und ggf. auch den GDV so aufgestellt, dass ihnen Alleingänge weniger unterlaufen und schaden als uns als größtenteils unorganisierte Einzelkämpfer (Werkstätten, kleine Vermieter, kleine Anwälte).

Bevor Sie also an einen solchen für alle in der Branche relevanten Schritt gehen, suchen Sie in Mietwagenfällen bitte den Kontakt zu uns, auch wenn die Gegenseite an Revision denkt und im Berufungsverfahren beantragt hat. Nur dann kann versucht werden, binnen Stunden die Akte zu studieren und den ggf. fehlenden Sachvortrag noch in der Berufung nachzuschieben.

 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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