Nochmals deutlich: Abtretung darf nicht Sicherungsabtretung heißen

Wir halten Sie zum Thema Abtretung und korrekter Formulierungen eines Formulars immer auf dem Laufenden. Wir kämpfen auch für unser Formular, wenn Gerichte es falsch verstehen und ablehnen (Ergebnis positiv: BGH VI ZR 27/23, wir haben vielfach dazu berichtet).

Mit dem Urteil des BGH vom 10.10.2023, Az. VI ZR 257/22 wird zusätzlich noch einmal klar, dass bereits die falsche Bezeichnung des Formulars den Geschädigten in die Irre führt und der Abtretungsvertrag daher nichtig ist.

Trennen Sie sich also von Formularen, die alt und ungeprüft sind. Sie haben mit unserem Formular eine korrekte Formulierung eines Formulars "Abtretung erfüllungshalber", die Ihnen kein Gericht mehr auseinandernehmen kann.

https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/aktivlegitimation-bgh-die-als-sicherungsabtretung-bezeichnete-abtretung-ist-wegen-unklarheit-ihres-inhalts-unwirksam-f157418

Hier stellen wir den Mitgliedern die notwendigen Informationen zur Verfügung und das von uns entwickelte und vom BGH bestätigte Formular: 

https://www.bav.de/aktuelles/intern/3989-dringend-alle-abtretungen-sind-zu-pruefen.html (intern. für Mitglieder des BAV)

https://www.bav.de/vermietung-nach-unfall/allgemeines/3981-bgh-bestaetigt-abtretungsformular-des-bav.html (intern. für Mitglieder des BAV)

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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