Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 14-24

Amtsgericht Köln 263 C 14/23 vom 07.11.2023 

1. Das Schreiben der Beklagten an den Geschädigten enthielt kein annahmefähiges Angebot. Ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht ist dem Geschädigten nicht vorzuwerfen.
2. Daher sind die zu erstattenden Kosten für Mietwagen anhand der Erforderlichkeit zu beurteilen, § 249 BGB.
3. Die Schätzung der Höhe der Mietwagenkosten erfolgt mittels Mischmodell Fracke.
4. Zur Bestimmung der Nebenkosten sind die Mittelwerte aus der Schwacke-Liste Nebenkostentabelle zu verwenden.
5. Ein Eigenersparnis-Abzug ist entbehrlich aufgrund der Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeuges.

Zusammenfassung: Das Amtsgericht Köln sieht in dem Schreiben der Beklagten an den Geschädigten kein konkretes und bindendes Mietwagenangebot und weist den Vorwurf der Verletzung der Schadenminderungsobliegenheit zurück. Es schätzt die zu erstattenden Kosten mittels Fracke zuzüglich Nebenkosten, ohne Abzug einer Eigenersparnis-Pauschale.

Bedeutung für die Praxis: Auch wenn das "Angebot" hier schriftlich und nicht lediglich mündlich erfolgte, war der Geschädigte nicht daran gebunden. Denn dem Geschädigten obliegt es nicht, für den Versicherer mit einem dem Versicherer genehmen Mietwagenanbieter die Details der Mobilitäts-Ersatzleistung zu verhandeln. So lange der Schädiger-Versicherer kein in der Weise konkretes Angebot an den Geschädigten unterbreitet, dass dieser erkennen kann, dass es seinen Bedürfnissen (im Rahmen seiner Schadenersatzrechte) entspricht, hat er kein annahmefähiges Angebot erhalten. Dazu müsste er wissen, welches konkrete Fahrzeug gemeint ist und welche Teilleistungen bis hin zur Höhe der Selbstbeteiligung im als Maximum genannten Preis inkludiert sind. 
Im Zusammenhang mit den erstattungsfähigen Kosten der Haftungsreduzierung betreibt das Gericht allerdings Rosinen-Picken zwischen konkreten Beträgen der Rechnung und abstrakten Werten der Liste. Der Grundpreis wird vom Rechnungsbetrag auf den Listenwert Fracke reduziert, bei der Kasko wird sodann jedoch der Rechnungsbetrag als Obergrenze zur Schätzung herangezogen, obwohl der Listenwert höher ist. Hier wird abgezogen wegen Liste und dort wird abgezogen wegen Rechnung. Das erscheint als eine unzulässige Vermischung, denn letztlich geht es um den Gesamtbetrag des Schadenersatzanspruches.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben