Initiative "Rechtssichere Autovermietung"

Unser aktueller Aufruf an Autovermieter: Vermieten Sie rechtssicher, im Interesse Ihrer Kunden und im eigenen Interesse. 

Wie? Werden Sie BAV-Mitglied! Denn Sie können Fahrzeuge kaufen, Mitarbeiter einstellen, Werbung schalten, ... jedoch wird es auch auf ein paar Grundsätzlichkeiten ankommen, um erfolgreich Autos zu vermieten.

Warum so wichtig? Die rechtssichere Autovermietung ist notwendig zum Schutz und zur Sicherheit der Kunden und für einen langfristigen Erfolg Ihres Autovermietungs-Unternehmens, egal ob reine Autovermietung oder vermietender Reparaturbetrieb.

Nichts im Bestehen einer Autovermietung ist schlimmer, als wenn aufgrund vermeidbarer Fehler Mieter zu Schaden kommen. Doch auch wenn aufgrund von Unwissen erhebliche Schwierigkeiten mit Behörden, Wettbewerbern oder Kunden aufkommen, können Kosten entstehen, die bestenfalls nur das Ergebnis belasten, schlimmstenfalls das Unternehmen selbst gefährden. Auch bei Schwierigkeiten mit Mietern und Schäden an Fahrzeugen ist häufig guter Rat notwendig. Eingefahrene Gleise können in die falsche Richtung führen.

Beispiele:
- Schäden an Mietwagen, was zahlt der Kunde? Immer nur die SB?
- Was darf der Mieter mit seinem Führerschein fahren?
- Bußgelder ins Ausland werden überwiesen?
- Mietbedingungen sind wichtig, aber oft untauglich formuliert, daher wertlos.
- Welchen Betrag berechnen, was ist angemessen, was lässt sich bei Versicherungen durchsetzen?
- Fahrzeug richtig zugelassen, Folgen?
- Was tun bei Fahreranfragen, wenn der Mieter sich taub stellt?
- Keine Preisliste?
- Formulare veraltet? 
usw.

Unwissen ist teuer und vermeidbar.

Wie? Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. informiert seine Mitglieder in internen Medien regelmäßig über den Stand und Neuerungen bei rechtlichen Rahmenbedingungen.

Dazu zählen (Auswahl):

- Straßenverkehrsordnung
- Straßenverkehrs-Gesetz
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV / Regelungen zur Mietwagenzulassung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr
- DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz
- Verbraucherrecht, u.a. 305, 307 BGB, Formulare, Mietbedingungen
- Haftungsrecht
- Halterverantwortung / Fahrtenbuchauflage
- Steuerrecht
- Versicherungsrecht 
- Schadenrecht und Rechtsprechung zur Schadenregulierung
- Leasingrecht (in Teilen)
- Regelungen zur Maut
- Grenzüberschreitende Bußgeldforderungen
- Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitssicherheit
- Arbeitsrecht
- Pkw-EnVKV (Energieverbrauchskennzeichnung)
- Preisangaben-Verordnung (Preisliste ist vorgeschrieben, aber wie erstellen?)

Das bedeutet: Um ihre Autovermietung rechtssicher zu betreiben, erhalten Verbandsmitglieder regelmäßige Informationen zu den genannten Rechtsgebieten. Ihnen steht als BAV-Mitglied im internen Bereich dieser Webseite (https://www.bav.de/log-in.html) die Möglichkeit zur Verfügung, mit Stichworten zu findende Details nachzuschlagen. Jedes BAV-Mitglied und die Mitarbeiter dürfen sich auch jederzeit bei uns in der Geschäftsstelle mit konkreten Fragen per E-Mail oder Telefon melden und erhalten schnellstmöglich eine umfassende Antwort.

Überlegen Sie genau: Für eine Testmitgliedschaft im ersten Jahr zahlen Sie nur 50 Prozent des regulären Mitgliederbeitrages.
Die Testmitgliedschaft lohnt sich auf jeden Fall. Mit einer einzigen Vermietung nach einem Unfall, die Sie mit unserer Hilfe durchsetzen können oder mit einer Antwort auf eine Ihrer anderen bestehenden Fragen haben Sie viel mehr gewonnen, als an Kosten auf Sie zukommen. Denn diese sind überschaubar. Sie können daher nichts verlieren und stärken mit einer Verbandsmitgliedschaft eine Interessenvertretung kleiner und mittelständischer Unternehmen der Autovermietung, letztlich zum eigenen Vorteil.

Weitere Infos (Stimmen der anderen und Aufnahmeformular)

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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