Vorsicht beim Gebrauchtfahrzeugkauf

Viele Käufer gebrauchter Fahrzeuge sind bereits Betrügern aufgesessen und haben tausende Euro verloren. Denn ihr neues Schätzchen ließ sich nicht zulassen, da es zuvor gestohlen wurde. 

Hintergrund sind Probleme in Zulassungsbehörden. Durch viele Einbrüche in Zulassungsbehörden sind tausende Zulassungsbescheinigungen Teil II (früher Fahrzeugbrief) als Rohlinge auf dem Schwarzmarkt. Betrügern fällt es daher leichter, einen Kaufinteressenten mit gefälschten Fahrzeugunterlagen in die Irre zu führen.

Was kann man tun?

Wer ein Fahrzeug kauft, sollte im eigenen Interesse immer im Hinterkopf haben, dass das Fahrzeug eventuell dem Verkäufer gar nicht gehört, obwohl alles prima erscheint. Bezahlt man z.B. 10.000 Euro dafür, kann es passieren, dass die gesamte Summe einfach abzuschreiben ist.

Unbedingt notwendige Fragen sind:

Liegt auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein im Original) vor? Passt beides zusammen auch in Bezug auf Fahrgestellnummer, Behörde, ...?

Wo wurde das Fahrzeug gewartet, gibt es Unterlagen, existiert die Wertstatt, die auf dem Rechnungs-Briefkopf steht, einfach mal anrufen... geht jemand ran?

Ist der Zweitschlüssel beim Kauf dabei oder kommen da Ausreden?

Soll nach Meinung des Verkäufers ein Kauf schnell gehen, an ungewöhnlichen Orten stattfinden, dabei Fachleute wegbleiben, wird plötzlich Zeit oder Ort geändert, usw., dann besteht ein hohes Risiko betrogen zu werden.

Man sollte vor einem Kauf immer versuchen, den technischen Zustand durch einen Fachmann beurteilen zu lassen und in dem Zusammenhang auch die konkreten Eigentumsverhältnisse klären. Die Angst, dass der Verkäufer dann das "Schnäppchen" nicht mehr verkaufen will, ist Unsinn. Wenn das so ist, habe ich gerade meinen Kopf aus der (finanziellen) Schlinge gezogen.

"Gier frisst Hirn" klingt hart, ist hier aber ein gültiges Gesetz.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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