Bahnstreik: Kunden sollten Mietwagen rechtzeitig reservieren

Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer hat für Mittwoch bis Freitag dieser Woche einen landesweiten Streik angekündigt. Parallel zu Bauernprotesten folgt eine weitere Einschränkung für Reisende. Der Zugverkehr wird erwartungsgemäß zusammenbrechen. 

Da es in den letzten Jahren immer wieder zu Streiks im Bahnverkehr gekommen ist, können wir recht genau einschätzen, was nun auf Reisende zukommt. Entweder müssen Fahrten verschoben werden oder es sind Alternativen wie die Miete eines Autos in den Blick zu nehmen. 

Grundsätzlich kann jeder der volljährig ist und eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, ein Auto mieten, die mögliche Mietwagengröße ergibt sich je nach Alter des Fahrers und Dauer des Führerscheinbesitzes.

In einer Situation wie jetzt, in der viele Kunden zu den Vermietern kommen, kann es jedoch sein, dass die Auslastung der Mietwagenflotte vor Ort sehr hoch ist oder gar kein Auto mehr verfügbar ist. Je weniger Autos noch zur Verfügung stehen, umso eher steigen auch die Preise für die verbliebenen Fahrzeuge. Das führt zu dem Hinweis, dass sich diejenigen möglichst umgehend ein Fahrzeug reservieren sollten, die trotz der Einschränkungen eine Reise unternehmen müssen. Ein Zuwarten ist derzeit nicht mehr zu empfehlen, die ersten Stationen und sogar Regionen sind bei einigen Anbietern ausverkauft.

Tipp:
Man sollte die Fahrzeuge mittelständischer Unternehmen der Region in Betracht ziehen. Denn deren Preise steigen bei hoher Auslastung nicht so stark an. Mittelständer haben Fahrzeuge an hunderten Stationen in Deutschland verfügbar. Die mittelständischen Unternehmen um die Ecke bieten dieselben Leistungen wie die bekannten Marken, also neuwertige Fahrzeuge inkl. Versicherungen und alle sonstigen üblichen Zusatzoptionen (Winterreifen, Navigationssystem usw.) Kleine Unternehmen sind außerdem besonders servicestark. So unterhalten sehr häufig einen kostengünstigen Zustelldienst. Probieren lohnt sich.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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