Empfehlungen des 62. Verkehrsgerichtstages

Im Januar tagt regelmäßig der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Experten wie Richter, Anwälte, Verbände, Polizei usw. diskutieren aktuelle Themen des Verkehrsrechts und formulieren Empfehlungen an die Politik.

Die Empfehlungen dieses Jahres lauten in Kurzfassung:

1. Für schwerwiegende Alkoholfahrten soll die Einziehung des Fahrzeuges möglich werden.
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2. Zum Ausgleich eines Haushaltsführungsschadens sollen verbesserte Tabellen verfügbar sein, aber die Ansprüche weiterhin konkret dargestellt und geprüft werden.
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3. Gutachten zu Fahreignungsprüfungen sind bewährt, sollen jedoch von hochqualifizierten Behörden zu prüfen.
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4. Punktehandel ist stafbare Verschleierung, gefährdet die Verkehrssicherheit und ist durch Gesetzgeber und Behörden zu unterbinden.
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5. Ein Entfernen vom Ort eines Sachschadens soll weiterhin strafbar sein, allerdings nach einer Mindestwartezeit. Auch eine neutrale Meldestelle kann informiert werden.
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6. Vorschäden gehören ins Gutachten, Reparaturbestätigungen können hilfreich sein. Einwände hat der Versicherer frühzeitig zu formulieren.
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7. Es bedarf Regelungen zu verpassten Anschlüssen bei multimodalen Reisen.
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(8. Seefahrt)

Zur Empfehlung des Arbeitskreises I ist zu sagen, dass auch Fahrzeuge von Dritten eingezogen werden sollen, wenn die Eigentümer leichtfertig gehandelt haben. Diese Besonderheit zielt auch auf Autovermieter, wobei unklar bleibt, inwieweit der Eigentümer hier - anders als bei Raserfällen - leichtfertig handeln könnte.

Weitere Informationen zur Einziehung von Mietwagen (interne Informationen für BAV-Mitglieder):

https://www.bav.de/aktuelles/intern/2762-einziehung-von-mietwagen-nach-rennen.html

https://www.bav.de/service/oeffentlich/2785-rennen-mit-mietwagen.html

https://www.bav.de/aktuelles/intern/4002-einziehung-von-mietfahrzeugen-nach-rennen.html

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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