Vermieter fordern Klimakleber auf, keine Mietfahrzeuge zu nutzen

Sogenannte Klimakleber verwenden zunehmend Mietfahrzeuge und damit fremdes Eigentum, um das Funktionieren der Infrastruktur in größeren Städten zu stören, um auf sich und ihr Anliegen aufmerksam zu machen.

Auch bei denjenigen, die viel Verständnis für die Aktivitäten der Klimaaktivisten haben, zeigen sich Grenzen, wenn über das Demonstrationsrecht weit hinaus der Alltag der Menschen und das Eigentum von Privatpersonen und Unternehmen gestört oder zerstört werden.

Die Autovermieter weisen die Aktivisten darauf hin, dass es selbstverständlich einen Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten Regeln der Mietwagennutzung darstellt, wenn damit Verkehrswege blockiert und Mietfahrzeuge beschädigt werden. Die Verursacher haben für die Kosten der Reparaturen, behördliche Maßnahmen und Mietausfall aufzukommen und werden für die Zukunft bei den Anbietern sanktioniert werden.

Die Vermieter machen sich mit den Aktionen der Klimakleber nicht gemein und fordern die Aktivisten auf, sich stattdessen in den parlamentarischen Prozess einzubringen und dort für ihre Anliegen in den Diskurs zu gehen. 

In Ballungsräumen ermöglicht das Angebot von Mietfahrzeugen und Carsharingautos die Reduzierung der insgesamt zugelassenen und täglich genutzten Kraftfahrzeuge. Menschen, die eher selten die individuelle motorisierte Mobilität benötigen, können ihr eigenes Fahrzeug abschaffen, weil sie im Bedarfsfall auf Mietfahrzeuge zugreifen können. Klimakleber zerstören daher das Eigentum von Unternehmen, denen es immer besser gelingt, sich klimagerechter aufzustellen und gerade in Ballungsräumen zur Gesamtreduzierung der Verkehrsbelastung beizutragen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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