Elektromobilität beim Autovermieter: Warum geht es nicht besser voran?

Es ist noch immer eine grundsätzliche Zurückhaltung in der Branche beim Angebot elektrisch angetriebener Mietfahrzeuge vorhanden. Autovermieter sind derzeit noch keine Vorreiter in Sachen Elektromobilität. Das hat verschiedene Gründe, zu suchen in Abläufen, in Marktgegebenheiten, in der Infrastruktur und in der Technik der Fahrzeuge selbst.

1. Allgemein hohe Kosten

Da sind zunächst im Vergleich hohe Kosten. Die Installation für Ladeinfrastruktur auf dem eigenen Gelände ist zu schultern, das ist bereits eine große Hürde. Denn deren Anschaffung ist teuer, ebenso wie Elektrofahrzeuge in der Anschaffung teurer sind als Verbrennerfahrzeuge.  

2. Geringere Einnahmen durch Elektrofahrzeuge

Die Auslastung ist ein wichtiger Faktor dafür, dass sich die Vermietung lohnt. Die Auslastung der Elektrofahrzeuge ist aber niedriger als bei Verbrenner-Fahrzeugen. 

Woran liegt das

Kommen Fahrzeuge mit leerem Akku zurück, ist das Wiederaufladen unabdingbar. Die Vorbereitung bis zur nächsten Vermietung dauert daher grundsätzlich länger. Kommen am Ende eines Tages gar mehrere Elektrofahrzeuge zurück, können diese oft nicht gleichzeitig aufgeladen werden. Es dauert dann noch länger, bis sie wieder vermietfertig sind. 

Werden Elektrofahrzeuge vermietet, ist auch der Aufwand der Fahrzeugübergabe größer. Viele Kunden haben keine oder wenig Erfahrung mit Elektromobilität. Sie haben berechtigte Fragen und auch der Vermieter hat ein großes Interesse daran, dass der Mieter mit dem Elektrofahrzeug gut zurecht kommt. Er soll nicht nur zufrieden sein mit der Miete, er darf auch möglichst nicht überfordert werden und in der Folge unsicher im Umgang mit dem Fahrzeug sein oder gar liegenbleiben. 

Und trotzdem: Der Einsatz von Elektrofahrzeugen in der Vermietung muss sich über die relativ begrenzte Zeit der Nutzung im Mietfuhrpark rentieren. 

Die Miete eines Elektrofahrzeuges müsste daher also teurer sein als die Miete anderer Fahrzeuge. Das ist sie aber eher nicht, zeigen aktuelle Übersichten. Denn die Kunden haben grundsätzliche Vorbehalte. Sie haben die Sorge, dass ein Elektrofahrzeug nicht so unproblematisch genutzt werden kann wie ein Verbrenner. Stichworte sind Reichweite sowie Verfügbarkeit und Nutzungs-Umstände der Ladeinfrastruktur. Schon von daher ist der durchschnittliche Tagespreis derzeit oft zu niedrig, um Elektrofahrzeuge kostendeckend zu vermieten. 

Weitere Punkte kommen hinzu.

3. Markt für Elektrofahrzeuge

Sinken Anschaffungspreise von Neufahrzeugen, ist das grundsätzlich zu begrüßen. Wenn Tesla jedoch abrupt den Neupreis seiner Fahrzeuge erheblich senkt, ist das für Autovermieter schwer zu verkraften. Für bereits im Fuhrparkt (z.B. über 18 Monate) genutzte Fahrzeuge geht bei Preisschlachten der Hersteller die Kostenkalkulation in der Autovermietung nicht mehr auf, weil durch niedrigere Neufahrzeugpreise auch die Gebrauchtfahrzeugpreise sinken. Hat der Vermieter mit einem bestimmten Wiederverkaufspreis gerechnet und seine Preise kalkuliert und lässt sich dieser am Ende der Laufzeit bei weitem nicht erreichen, sind das Verluste in der Bilanz des Vermieters.

4. Wartung und Reparatur 

Rund um Elektromobilität gibt es noch zu viele Probleme im Umgang mit den Fahrzeugen über die Laufzeit bei Wartung und Reparatur. 

Zwar sind Wartungen grundsätzlich günstiger. Jedoch braucht man eine Werkstatt in der Nähe und nicht irgendwo.

Und anders bei Reparaturen. Die sind keineswegs billiger. Hat z.B. jemand damit einen eigentlich eher harmlosen Wildunfall, werden (je nach Fahrzeug) Ersatzteile aus China geordert. Es kann Wochen dauern, bis das Fahrzeuge wieder einsatzfähig ist. In dieser Zeit steht das Elektrofahrzeuge herum, verursacht Kosten und bringt keinerlei Umsatz. Bereits dieser Punkt stellt die Wirtschaftlichkeit vieler Elektrofahrzeuge im Vermietfuhrpark infrage. Man kann sich daher nicht einfach ein neu auf den Markt gekommenes chinesischen Elektromobil auf den Vermiet-Hof stellen, selbst wenn es das lang ersehnte günstige Elektroauto ist, auf das das ganze Land wartet. 

Auch sind Herstellervorgaben zum Teil herausfordernd, wenn statt Reparaturen ein Teileaustausch gefordert ist oder wenn wegen der Elektronik ganze Baugruppen anstatt Einzelteile getauscht werden sollen. Das ist dann einfach teurer.

Ausblick

Und doch wenden sich die Autovermieter der Elektromobilität zu. Es wird für alle Anbieter die Aufgabe der nächsten fünf Jahre sein, die Elektromobilität im Unternehmen und für die Kunden zu einer Selbstverständlichkeit zu machen. 

Dazu müssen Politik und Hersteller die Probleme rund um die Fahrzeuge und die Ladeinfrastruktur lösen. Dann kann das Elektroauto beim Autovermieter umweltschonend und zu attraktiven Preisen gemietet werden. Wir weisen immer wieder auf die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus der Ladeinfrastruktur hin und möchten der Politik verdeutlichen, dass jeder Autofahrer beim Vermieter die Elektromobilität in seinem individuellen Alltag ausprobieren könnte. Das würde die Akzeptanz in der Breite der Bevölkerung fördern. Dazu müsste man aber die offensichtlich noch erheblichen Nachteile der Vermieter bei der Vermietung von Elektrofahrzeugen ausgleichen.

Eine zielgerichtete Förderung der Vermieter bei Installation von Ladesäulen und Anschaffung von Fahrzeugen würde den Kostennachteil beheben oder verringern. Die Vermieter müssen sich eine Vorreiter-Stellung leisten können. Das ist derzeit noch nicht der Fall.

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

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