Datenschutz: EuGH-Urteil gegen Verbraucher und Kleinunternehmen

Der EuGH hat der Schufa-Praxis eine Absage erteilt. Das Gericht hat es beanstandet, dass aufgrund eines Scores des Nachfragers der Anbieter über seine Vertragsbereitschaft und Konditionen entscheidet. Das Urteil wird möglicherweise weitreichende Folgen haben. Viele Firmen entscheiden auch anhand eines Schufa-Bonitäts-Scores, ob sie Vertragsbeziehungen mit Kunden eingehen und zu welchem Preis. 

Die Branche der Autovermieter ist aus einleuchtenden Gründen darauf angewiesen, die Loyalität und Zahlungsbereitschaft seiner Kunden vor Mietbeginn genau einzuschätzen. Immerhin sind bei jeder Vermietung Werte in Höhe zehntausender Euro im Feuer. Die Vermietung erfolgt für einen minimalen Mietzins pro Tag und dem steht entgegen, dass bei jeder Vermietung jeden Tag zehntausende Euro einfach weg sein können. Zum Beispiel offene Grenzen und branchenschädliche Rechte von Autokäufern (gutgläubiger Erwerb) führen zu Risiken, die existenzbedrohend sein können. 

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-12/cp230186de.pdf
(
Presseinformation des EuGH)

Aus dem hiesigen Blickwinkel erscheint die Rechtsprechung kurzsichtig und wenig Verbraucherfreundlich, auch wenn der Datenschutz die Grundlage dieser Rechtsprechung ist. Denn sie reduziert die Rechte von Nachfragern, die Leistungen im Zweifel nicht erhalten werden. Transparenz wird zum Nachteil aller eingeschränkt: des Anbieters, dem ein Geschäft entgeht und des Nachfragers, dem weniger Angebote als anderen zur Verfügung stehen. 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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