Lkw-Maut: BAV kooperiert mit UTA

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. hat für seine Mitglieder eine gute Lösung gefunden, wie Autovermieter die neuen Regelungen der Lkw-Maut ab dem 01.07.2024 umsetzen können.

Am 18.04.2024 wurde dazu ein Rahmenvertrag mit der Firma UTA geschlossen, der die Bedingungen einer Teilnahme der Verbandsmitglieder an der Kooperation regelt.

Mit der Firma UTA haben wir einen Partner gefunden, der nach unserer Auffassung die beste Gesamtleistung aller in Deutschland verfügbaren Systeme bietet. Dabei geht es vor allem um Kosten, Geräte-Funktion, Datenverfügbarkeit und Integrationsmöglichkeit in bestehende EDV-Systeme.

Die Verbandsmitglieder haben von ihrem Bundesverband im internen Mitgliederbereich der Webseite unter https://www.bav.de/aktuelles/lkw-maut.html ausführliche Informationen erhalten, wie sie nun vorgehen können, um sich bis zum 01.07.2024 auf die Mautpflicht für Fahrzeuge ab größer 3,5 Tonnen vorzubereiten.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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