Vermietung nach Unfall

Versicherer verhindern höchstrichterliche Mietwagen-Rechtsprechung

Weil die Versicherer in vielen Fällen für sie negative Grundsatzurteile vermeiden wollen, werden sehr häufig BGH-Verfahren kurz vor Beendigung durch die Beklagte erledigt. So werden auch im Bereich der Schadenersatzrechtsprechung Urteile verhindert, welche der Versicherungswirtschaft strategisch schaden könnten. Genau diese Urteile wären aber wichtig für die Instanzrechtsprechung, für klagende mittelständische Unternehmen und für Geschädigte, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Darüber berichtet ein plusminus-Beitrag vom 04.05.2010, dessen Inhalt hier abgerufen werden kann.

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Uns sind einige Verfahren bekannt, in denen BGH-Verfahren angestrengt wurden und die Beklagte durch Zahlung von Forderungen und REchtskosten das Verfahren zu erledigen sucht.

Fünf Fälle: 

1.    VI ZR 233/09 gegen DEVK Versicherung Beschluss wegen Verfahrenskosten ansehen (oben rechts bei BGH markieren)
2.    VI ZR 256/09 gegen R+V Versicherung
3.    VI ZR 229/08 gegen HDI Versicherung
4.    VI ZR 154/08 gegen HDI Versicherung Beschluss wegen Verfahrenskosten ansehen (oben rechts bei BGH markieren)
5.    VI ZR 333/09 gegen R+V Versicherung

Mittelwert: „Bielefelder Modell“ ist falsch und unangemessen

LG Bielefeld 21 S 27/09 vom 13.05.2009

Die Bildung des Mittelwertes zwischen Schwacke und Fraunhofer wird inzwischen als "Bielefelder Modell" bezeichnet. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen gangbaren Weg für die Klärung der richtigen Schätzgrundlage von Mietwagenkosten. Es findet trotzdem bei einigen Gerichten Anwendung, denen an Vereinfachung und Arbeitserleichterung gelegen ist und die sich aus unterschiedlichen, teilweise nachvollziehbaren Gründen, mit den Methodiken und Inhalten der Schätzgrundlagen nicht tiefgehend genug befassen.

Wie ist das Urteil zu bewerten und was taugt demzufolge das Bielefelder Modell? ...

LG Darmstadt mit zweifelhafter Mittelwertbildung

Das Landgericht Darmstadt hat in einem Berufungsverfahren in Bezug auf die Mietwagenkosten-Schätzgrundlage zunächst die beiden Listen Schwacke und Fraunhofer diskutiert, in beiden erhebliche Probleme ausgemacht und anschließend den Mittelwert gebildet, nicht ohne zuvor geschickt anzumerken, dass beide Liste verwendbar seien. ...

Überzogene Forderungen überdenken

Positionsbestimmung des Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.:

Hier veröffentlichen wir ein unrühmliches Beispiel eines Vermieters

… denn noch immer erreichen uns ab und an Informationen aus Rechtsstreitigkeiten, mit denen überzogene Forderungen durchgesetzt werden sollten. In Berlin ging ein Geschädigter mit einer solchen erheblich überzogenen Mietwagenabrechnung vor Gericht:

Abrechnung des Vermieters zur Fahrzeuggruppe 6, Anmietung (wegen Rep.-Verlängerung) für 29 Tage, Rechnungsbetrag 6.641,- Euro (inkl. 30% Pauschalaufschlag und Nebenkosten).

Der Klägervertreter pochte auf Schwacke 2006, Aufschlag und Nebenkosten und versuchte damit diesen Betrag zu rechtfertigen. Allein für das mitvermietete Navigationsgerät, das der Geschädigte im Übrigen aus Sicht des Schadenersatzrechts in dem Fall gar nicht beanspruchen durfte, wurden 725,- Euro abgerechnet. Unsere Vergleichsrechnung mittels Schwacke 2006 kommt nur auf insgesamt ca. 3.800 Euro!

Die Gerichte sprachen dann nach einem Streit über zwei Instanzen insgesamt „nur“ eine Forderung von 4137,- Euro zu. Glücklicherweise wurde auch der Vortrag der Versicherung, dass eine Abrechnung nach Fraunhofer vorzunehmen sei, abgewiesen und mit den Werten der Schwacke-Liste 2006 geschätzt.

Solange es „Schwarze Schafe“ unter den Vermietern und Reparaturbetrieben gibt, die Mietwagenkosten nahezu im Bereich des Doppelten der Schwacke-Liste abrechnen, ist Versicherern dann auch Recht darin zu geben, wenn sie sich gegen solche Abrechnungen zur Wehr setzen. Dass Fraunhofer ebenso falsch in die andere Richtung zeigt, ist dabei völlig klar. Es sind aber solche Fälle und die wenigen dahinter stehenden Vermieter, die der Branche schaden und die es in den Griff zu bekommen gilt.

Urteil des AG Berlin-Mitte ansehen

Berufungsurteil des Landgericht Berlin ansehen

 

LG Aachen spricht sich in zwei Entscheidungen gegen Fraunhofer und für den Pauschalaufschlag aus

LG Aachen 12 O 39/10 vom 11.03.2010 (und ähnlich 12 O 457/09).

 "Namentlich stehen sich als in Betracht kommende Schätzgrundlagen der Schwacke-Mietpreisspiegel und der Fraunhofer-AMP gegenüber. Beide unterscheiden sich in der Art und Weise der Datenerhebung und (dadurch bedingt) deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen.

Die Frage, welcher der beiden AMP zur Ermittlung des Normaltarifes heranzuziehen ist, ...

 

HUK schliesst Vereinbarung mit Opel

Die HUK Coburg ist unter vermietenden Raparaturbetrieben, Autohäusern und Vermietern als radikaler Kürzer von Mietwagenforderungen bekannt. Nach unten gibt es dabei keine Grenzen, so ist der Eindruck. Mit den ca. 1.500 Stationen der Opel-Betriebe unter der Marke OpelRent hat die HUK nun eine bemerkenswerte Preisvereinbarung getroffen.

Die Preistabelle enthält nach unserer Auffassung Werte, die viele seriöse Vermieter in Deutschland unter den dort dargestellten Bedingungen klaglos akzeptieren würden. So wird für eine Woche Gruppe 1 ein Betrag von 510 Euro zuzüglich einiger reduzierter Nebenkosten, bei gruppengleicher Anmietung und weiteren streitvermeidenden Bedingungen gezahlt. Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen!

Allen Anspruchstellern mit weniger in derTasche ist nun zu raten, den Gerichten diese Tabelle mit dem Hinweis vorzulegen, dass das Werte sind, die die HUK unstreitig anderen Anbietern zahlt.

Anschreiben Opel an seine Partner

HUK-Tableau Opel/Rent

OLG Karlsruhe 14 U 21/09 vom 19.03.2010

Das OLG Karlsruhe sprach einen gewerblichen Mieter einen Anspruch auf einen Mietwagen zu, den das erstinstanzliche LG Offenbrug noch verneint hatte. Die dazu erforderlichen Kosten wurden mit ca. 2000 Euro im Bereich der Schwacke-Werte gesehen. Der doch eher hoch angesetzte Unfallersatztarif der Autovermietung wurde dagegen als unbegründet abgewiesen.

Urteil ansehen

LG Nürnberg weist Berufung der Versicherung zurück und lehnt Fraunhofer explizit ab

Das Landgericht Nürnberg hat mit Urteil 8 S 9220/09 vom 18.03.2010 eine Berufung der Beklagten ausführlich verworfen.

– Schätzung mit Schwacke 2007 ist nicht zu beanstanden.

– keine konkreten Fehler der Schwacke erkennbar, nicht durch Fraunhofer, Zinn und Klein nachweisbar.

– Fraunhofer wegen Internetlastigkeit, Vorbuchungsfrist und PLZ-Vergröberung schon nicht verwendbar.

– Internetausdrucke sind nur Stichproben des Marktes, eine Erhebung dagegen versucht den Markt in Gesamtheit zu erfassen.

– Zu Nebenkosten und Pauschalaufschlag hat sich das Landgericht nicht geäußert.

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Tatsächliche Internetpreise in Saarbrücken

Nachdem das Oberlandesgericht Saarbrücken (4 U 294/09 - 83) und das dortige Landgericht (13 S 171/09)  in jüngeren Entscheidungen den Schadenersatz für Mietwagenkosten bis kurz über das Nutzungsausfallniveau gekürzt hatten, überrascht es doch ein wenig, dass dort die aktuellen Mietwagenpreise gar nicht so niedrig liegen, wie die Gerichte den Versicherern, deren Argumentationen folgend, geglaubt hatten.

So wurden einem Geschädigten für 18 Tage Mietwagen nur weniger als 700 Euro zuerkannt. Pro Tag macht das nicht mehr als 35 Euro.

Allein für einen Tag zahlt man unter den Realbedingungen der Internetbuchung

Weiteres unmögliches Verhalten eines Versicherers

Derzeit wird von folgender unglaublicher Vorgehensweise eintrittspflichtiger Versicherer nach Kraftfahrthaftpflichtschäden berichtet:(Situation: Das Fahrzeug ist nach einem KH-Unfall in einer Werkstatt zur Reparatur, ein Gutachten ist vom Geschädigten beauftragt.):

Noch während der Gutachtenerstellung ruft die Werkstatt den Gutachter des Geschädigten an und gibt weiter, dass der Versicherer sich dort gemeldet und mitgeteilt habe, dass…
1. Das Gutachten keinesfalls akzeptiert werde.
2. Der Kunde keinen Anspruch auf einen Mietwagen habe.
3. Man dürfe mit der Reparatur keinesfalls beginnen, bevor der Vers-SV besichtigt habe.

Das Verhalten tritt geltendes Recht mit Füßen. Das geschädigte Unfallopfer entscheidet, wie der Schaden zu beheben ist, der Versicherer hat die erforderlichen Kosten zu bezahlen. Die Wahl der Werkstatt, die Entscheidung für einen Mietwagen oder die Einschaltung von Sachverständigem und Anwalt sind allein Sache des Geschädigten. Zur Einhaltung der Schadenminderungsverpflichtung genügt gesunder Menschenverstand.

Zur Durchsetzung berechtigter Forderungen ist allerdings ein versierter Anwalt inzwischen unerlässlich.

OLG Celle zu Haftungsreduzierung ohne SB und PAI, EE=5%

Das OLG Celle entschied mit 14 U 63/09 am 30.09.2009:

Die BGH-Rechtsprechung zur Schätzung des Normaltarifes kann außen vor bleiben, da der Vermieter einen eher niedrigen Betrag angesetzt habe. Hinzugerechnet werden können Nebenkosten für eine Haftungsbefreiung ohne Selbstbehalt. Nebenkosten für eine Personenunfallversicherung sind schadenersatzrechtlich nur erstattungsfähig, wenn der Geschädigte für sein Fahrzeug ebenso über einen solchen Versicherungsschutz verfügt(e).

Der Abzug für Eigenersparnis bei klassengleicher/höherwertigerer Anmietung Beträg hier 5% bei ca. 70 km pro Tag, Hinweise auf Ausführungen von Prof. Meinig.

Urteil in Datenbank ansehen

Internet-Anmietbedingungen und Internet-Nebenkosten 2009; wichtig zum Nachweis, dass Fraunhofer nur Rumpfpreise enthält

Wie die Fraunhofer-Mietpreisliste 2008 bezieht sich auch die Fraunhofer-Mietpreisliste 2009 nur auf Rumpfpreise, die im Internet oder über nicht weiter erklärte Telefonate ermittelt wurden. Das entscheidende Problem dabei ist nach unserer Meinung, dass diese Beträge ohne die einschränkenden Anmietbedingungen und die Abfrage aller üblichen Preisbestandteile zusammen gestellt wurden.

Die hier abrufbare Übersicht listet alle wichtigen Anmietbedingungen auf und macht damit deutlich, welche Einschränkungen die Internet-Anbieter vorsehen, z.B. in Bezug auf Alter oder Führerscheinbesitz. In der Übersicht sind auch sämtliche Zusatzkosten für Nebenleistungen aufgelistet, mit denen die Anbieter die übliche Gesamtleistung ergänzen.

Die tabellarische Darstellung ist geeignet, die von uns entwickelten Vergleichsrechnungen der Schwacke- und Fraunhofer-Werte in Mietwagenprozessen zu belegen. In einigen nicht unwichtigen Gerichtsverfahren wurde bereits mit solchen Informationen weitreichend zu Fraunhofer aufgeklärt.

Tabelle ansehen

Beispiel zur Erläuterung der Argumentation:

1. Zahlung Versicherung mit Hinweis auf Fraunhofer:
   156,50 Euro
3 Tage, Gruppe 2 in PLZ 75 (Fraunhofer 2009 Seite 52)

2. Rechnung der Autovermietung /Schadenersatzforderung
   400 Euro

3. Vergleichsrechnung Schwacke 2009 (Seite 250 für PLZ 751 sowie Nebenkosten ab Seite 342):
   Normaltarif 225 Euro
   + Haftungsreduzierung auf niedrigere Selbstbeteiligung 60 Euro
   + Zustellen 25 Euro
   + 2. Fahrer 36 Euro
   + Winterreifen 30 Euro
   + "Pauschalaufschlag 20" 45 Euro
  = 421 Euro

3. Erweiterung des Fraunhofer-Rumpfpreises mit den tatsächlichen Nebenkosten

   156,50 Euro (unter den beonderen Bedingungen der Internetbuchung, der Vorbuchungsfrist, des Ausschlusses von mindestens 5.000 Unternehmen, ...)
   + Sixt-Haftungsreduzierung 750 Euro (6-11 %) = 15 Euro pro Tag = 45 Euro ...

Internet-Nebenkosten und Anmietbedingungen 2008

Welche konkreten Einschränkungen den Internetbuchungen zugrunde liegen und welche Nebenkosten auch bei Internetbuchungen entstehen, hat Fraunhofer IAO in seiner Erhebungsmethode völlig ausgeblendet. Aufgrund der nicht überall verbreiteten Kreditkarte und der Situation nach einem Unfall passen die von Fraunhofer erhobenen Werte in ca. 2 von 3 Fällen sowie schon nicht.

Aber von den Mietern, die:...

Tarife der Direktvermittlung nicht zugänglich und nicht realistisch

Die Tarife, die die Versicherer den Geschädigten als „Orientierung“ in Briefen und Anrufen mitteilen, sind nicht nur zweifelhaft, sie stimmen auch nicht. Sehen Sie in der beigefügten Anlage Sitzungsprotokoll und Urteil des AG Weiden 1 C 561/09.

Versicherunsmitarbeiter:
„Mit den Geschädigten wird grundsätzlich nur über den Tagespreis gesprochen. Über Nebenkoten wird bei diesen Telefonaten nicht gesprochen.“

aus dem Gerichtsurteil:
„..Würde es sich bei der Preisnennung von 37 Euro nicht um ein realistisches Angebot handeln, welches vom Geschädigten auf dem freien Markt hätte erzielt werden können. Selbst bei der Vermittlung durch die Beklagten wären unter Umständen zusätzliche Kosten angefallen. Der Unfallgeschädigte ist daher nicht auf die von Beklagtenseite genannten 37,- Euro zu verweisen.“

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Anmerkung:

Inzwischen hat der BGH entschieden, dass auch dann dieser Preis für den Geschädigten nicht bindend ist, wenn er stimmt, d.h. den konkreten Bedarf des Geschädigten zwar decken würde inkl. aller Kosten, aber es ein verhandelter Preis zwischen Versicherern und Autovermietern ist. Der Geschädigte muss nur frei zugängliche Marktangebote berücksichtigen.

HUK und Ford: Einigung auf unstreitige Mietwagenpreise

Im Rahmen der Zusammenarbeit der HUK-Coburg mit Betrieben der Marke Ford sind umfassende "Vereinbarungen" getroffen worden.

Am "FairPlay" der HUK teilnehmende Werkstätten verpflichten sich zur Übersendung von Bildern und Kostenvoranschlägen. Die Einschaltung von Sachverständigen oder Rechtsanwälten für die Ford-Kunden ist nicht verabredet. Damit erhält die HUK alle Möglichkeiten, den Schadenersatzanspruch des Geschädigten zu drücken. Überzeugt werden die Betriebe damit, dass erst 20% der Schäden gesteuert werden und somit ja noch genüged Potential vorhanden sei, auch Fälle von anderen Unternehmen wegzusteuern und zu den Ford-Betrieben hinzusteuern.

Die HUK sagt den Ford-Betrieben zu, kurzfristig Kostenübernahmeerklärungen zu übersenden und die Schadenkosten schnell bzw. im Rahmen von Vorschüssen zu übernehmen.

Die verabredeten Mietwagenpreise sind sehr erfreulich, siehe: ...

OLG Thüringen: niedrigeres Angebot nicht zugänglich, da keine Vorfinanzierung möglich

OLG Thüringen 9 U 646/08 vom 05.10.2009

– Die Klägerin hat mit ihrem Vorbringen Erfolg, dass es ausnahmsweise nicht auf eine Erkundigung nach günstigren Angeboten durch den Geschädigten ankam, da die Nichteinholung von günstigeren Angeboten nicht ursächlich für den etwas höheren Tarif des abgeschlossenen Mietvertrages war.

– Ein Tarif zu einem niedrigeren Preis war dem Geschädigten nicht zugänglich, da er zur Vorfinanzierung nicht in der Lage war. Denn ein Angebot zum Normaltarif kann der Geschädigte nur erhalten, wenn er mittels Kreditkarte oder anderweitig in er Lage ist, die Kosten vorzufinanzieren. Das traf auf den Geschädigten hier nicht zu.

Urteil ansehen

BAV begrüsst „Rechtsanwälte als Dienstleister“

Nach langen Jahren der Fixierung auf sich selbst hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein nach unserer Auffassung den richtigen Weg erkannt. Werkstätten werden offenbar nicht mehr als Feinde im Kampf um die Mandate, sondern als potentielle Partner angesehen. Der bundesweite Vertreter der Verkehrsanwälte tritt dafür ein, den Versicherern durch Netzwerke zwischen Werkstätten, Geschädigten und Anwälten gegen eine "Aldisierung" der Schadenregulierung Paroli zu bieten. Die Gruppe kann erweitert werden: plus Sachverständige, plus Autovermieter.

Positivum 1:

OLG Stuttgart 3 U 30-09 nun veröffentlicht, zitierfähig für den anwaltlichen Vortrag

Das Urteil des OLG Stuttgart in in der Ausgabe 10/09 der Straßenverkehrsrecht gleich zwei Mal veröffentlicht.

a. kurz unter „Beck Fachdienst“ u.a. darin:

„Für die tägliche Praxis muss auf Folgendes noch verwiesen werden: Die von einem Mietwagenunternehmen angeboteten Preise unterliegen ständigem Wechsel und, wie wir es auch schon festgestellt haben, sogar einem Wechsel innerhlab eines Tages. Verlässlich können also die mitgeteilten Daten letztlich nicht sein.“ (Anmerkung: Gemeint sind temporär gültige Internetausdrucke buchbarer Angebote).

Beitrag 1 ansehen

 

b. ausführlicher unter „Rechtsprechung“:

Leitsätze

1. Regelmäßig kann … auf Basis Schwacke geschätzt werden.
2. Fraunhofer schon im Ansatz als Schätzgrundlage zweifelhaft.
3. Die Tatsache, ob ein durch besondere Leistungen nach einem Unfall erhöhter Tarif erforderlich ist, kann offenbleiben, wenn dem Geschädigten ein niedrigerer Tarif ohne Weiteres zugänglich ist. Das hat jedoch der Schädiger zu beweisen.
4. Aufschlag 20% ist zuzusprechen.

Beitrag 2 ansehen

HUK macht Fairplay?

Bei der HUK-Coburg scheint sich einen Strategiewechsel anzudeuten.

Bisher lag der strategische Schwerpunkt der Schadenregulierung darin, eine erhebliche Quote der Kaskoverträge mit eingeschränkten Leistungen zu verkaufen, wie etwa die Bindung im Unfall-Fall an eine mit der HUK kooperierende Werkstatt. ...

Jüngere Urteile: pauschaler Aufschlag für unfallbedingten Mehrleistungen bestätigt (viele weitere sind unter den Anti-Fraunhofer-Urteilen zu finden)

zuletzt aktualisiert am 19.10.2009

OLG Nuernberg 1 U 1878-08 vom 10.02.2009: Schwacke + (Modus 2007), I-Aufschlag +, NK (HR, ZF) Urteil ansehen
OLG Nuernberg 5 U 2441-08 Verfügung vom 21.01.2009: Bestätigung Vorinstanz
(LG Ansbach 2 O 1168/07 mit Schwacke +, P-Aufschlag +25%, NK (HR, ZuSt.)) Datei ansehen
OLG Hamm (prozessual, Kostenentscheidung) Vorinstanz LG Detmold: Schwacke+ (siehe unter ..Urteile/Schwacke) Entscheidung ansehen
OLG Koeln Beschluss 13 u 6-09 vom 20.04.2009: Schwacke+ (gegen Fraunhofer), P-Aufschlag+ 20%, Datei ansehen
OLG Bamberg Beschluss 5 U 63/07 vom 09.06.2008 Beschluss ansehen
OLG Thüringen 4 U 340/08 vom 24.06.2009 Bestätigung Urteil LG Erfurt: Schwacke 2003, Aufschlag 30%, Angriffe dagegen nur allgemein; Urteil ansehen

LG Aachen 12 O 388/07 vom 05.03.2009: Schwacke+ (07), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR), EE 3% Urteil ansehen
LG Ansbach
2 O 1168-07, Schwacke +, P-Aufschlag +25%, NK (HR, ZuSt.) Urteil ansehen
LG Bonn  10 O 124/09  vom 31.08.09, Schwacke+, Fraunhofer-, P-Aufschlag, Bonn gegen Fraunhofer (386), Schwacke+ (2007), Pauschalaufschlag (Frage der Erforderlichkeit! / ja und nein: 20%), Nebenkosten+ (Winterreifen, Haftungsreduzierung, Zustellen, Zweitfahrer, 24h-Dienst) Urteil ansehen
LG Bielefeld 22 S 228/07 vom 02.01.2008: Schwacke+ (2003, aber auch 2006 nciht mit durchgängigen Preissteigerungen, auch 2006 geeignet), Aufschlag+ (30%), Nebenkosten+(Haftungsreduzierung), EE=10% Urteil ansehen
LG Detmold 10 S 54-08 vom 05.11.2008: Schwacke +, NK + (HR), P-Aufschlag + 15%, EE 3,5% Urteil ansehen
LG Dortmund 4 S 146-08 vom 05.02.2009: Schwacke + (03), einzelne günstigere Anbieter irrelevant,
NK + (HR, Zust., ZF) P-Aufschlag + 20% Urteil ansehen
LG Dresden 7 S 241-07 vom 05.02.2009: überzogene Anforderungen an Geschädigtenvortrag wegen Nicht-Vorfinanierung, „Normaltarif inkl. HR“ über „Schwacke ohne HR“ -> passt, NK + (HR, Zust.), P-Aufschlag +20%, EE 10% Urteil ansehen
LG Essen 3 O 329/07 vom 17.02.2009: Schwacke+, F-, P-Aufschlag+ (20% wegen unfallspezifischer besonderer Kosten), NK+ (HR) Datei ansehen
LG Gera 1 S 339-07 vom 30.04.2008: Schwacke+ (06), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR, Zust., ZF), EE = 0%, Urteil ansehen
LG Halle 2 S 236/08 vom 06.10.2009: Schwacke 2003 (weil Unfall in 2004), P-Aufschlag+ (20%), Nebenkosten (HR, WR, Zust.), EE=10% Urteil ansehen
LG Koeln
11 S 77-08 vom 17.03.2009: Schwacke+ (06), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR, Zust.) Urteil ansehen
LG Köln 11 S 317/08 vom 25.08.09, Schwacke+, P-Aufschlag+, Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zustellen, Zweitfahrer), RBerG+ Urteil ansehen
LG Landau 1 S 250-08 02.06.2009: Schwacke+ (gegen Fraunhofer), P-Aufschlag +20%, auf andere Angebote kommt es nicht an, da der Tarif trotz unfallersatzbedingtem Aufschlag erforderlich war; Schreiben an Geschädigten auch bei Anmietung eine Woche später unbeachtlich, in denen allgemein auf günstigere Angebote hingewiesen wurde (Fahrzeuge verfügbar, welche Bedingungen, Inklusivpreise?, Vorausszahlung?)  Urteil ansehen
LG Landau 1 S 47/09 vom 25.08.09 (Hinweisbeschlus), Schwacke+ (2006), Fraunhofer-, Pauschalaufschlag (20%), Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zweitfahrer) Urteil ansehen
LG Landau 1 S 273/08 vom 22.09.2009 Urteil ansehen
LG Luebeck 14 S 187-06
LG Moenchengladb. 5 S 81-08
LG Mönchengladbach 3 O 240/07 vom 22.07.2009 Fraunhofer NEIN wegen zeitlich ungeeignet; Schwacke+ (2006), Pauschalaufschlag+ (20% wegen objektiver Erforderlichkeit aufgrund Vorfinanzierung und Verzicht auf Kaution..), Nebenkosten+ (Winterreifen, Haftungsreduzierung, Zustellen) Urteil ansehen
LG Rostock 1 S 20-09 (Berufung erfolgreich), keine Erkundigungspflicht da Mietpreis angemessen, Aufschlag von 30% eingerechnet. Urteil ansehen
LG Tuebingen 7 0 503-08
 

AG Aachen 117 C 225/09 nach 02.09.2009
AG Adelsheim 1 C 32-09 (Beschluss)
AG Amberg 3 C 530/08 vom 16.09.2009
AG Aschaffenburg 33 C 0174/09 vom 22.09.09
AG Bad Oldesloe 2 C 104-08
AG Bad Oldesloe 2 C 171-07
AG Bad Segeberg 9 C 215-07
AG Bonn 104 C 20/09 vom 26.05.09: gegen Fraunhofer (Nr. 280), Schwacke+ (nahes Mittel aus 2007, da Modus nicht ausgewiesen), Pauschal-Aufschlag+ 20%, Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zustellung)
AG Bonn 4 C 397/08 vom 08.09.09
AG Bruchsal 1 C 70-08
AG Bruchsal 4 C 476-08
AG Buchen 1 C 189-09 vom 28.08.2009
AG Buchen 1 C 253/09 vom 21.09.09
AG Dortmund
 435 C 3733/09 vom 22.06.09
AG Dortmund 433 C 8943/07 vom 03.07.09
AG Dortmund 416 C 1947/09 vom 30.07.2009
AG Dortmund 5 C 858/09 vom 15.09.09
AG Duisburg vom 18.06.09, 73 C 5224/08
AG Eutin 21 C 35-07
AG Eutin 21 C 84-07
AG Eutin 21 C 114-07
AG Eutin 21 C 132-07
AG Erkelenz vom 04.08.09, 15 C 5/09
AG Flensburg 64 C 44-08
AG Forchheim 71 C 872-07
AG Fürth 340 C 1058/09 vom 09.07.09
AG Hamburg 56a C 47-07
AG HH-St.Georg 914 C 358-08
AG HH-Bergedorf vom 03.08.09, 410A C 147/09
AG Kiel 108 C 258-07
AG Kiel 114 C 26-07
AG Koeln 264 C 451-07
AG Köln 265 C 426/08 vom 10.07.09
AG Köln 261 C 147/09 vom 09.09.2009
AG Krefeld  6 C 6/09 vom 21.08.09
AG Landau-Pf 2 C 302-09
AG Leverkusen 24 C 4-09
AG Ludwigshafen 2e C 66-09.pdf
AG Luebeck 23 C 2083-07
AG Luebeck 28 C 983-08
AG Lübeck 27 C 835/07 vom 27.07.07
AG Lübeck 27 C 3231/07 vom 04.04.08
AG Merseburg 10 C 57/09 (X) vom 14.09.09
AG Mölln 3 C 125/07 vom 30.10.07
AG Mosbach 2 C 54-08
AG Neumuenster 32 C 556-08
AG Neumuenster 32 C 1093-08
AG Pforzheim vom 31.07.09, 4 C 283/08
AG Pforzheim 4 C 554/07 vom 31.07.09
AG Ratzeburg 2 C 43-08
AG Rostock 42 C 316/08 vom 28.05.09: Fraunhofer- (Nr. 278), Schwacke +, Nebenkosten + (Kasko, Zustellung), Winterreifen – (mit zweifelhafter Begründung), Pauschaler Aufschlag + (30%), EE 4%
AG Sinzig (Beschluss)14 C 1029-08
AG Sinzig 10 C 1031/08 vom 03.06.09: gegen Fraunhofer (Nr. 281), Schwacke+ (07), Pauschal-Aufschlag+ 20%, Nebenkosten+
AG Speyer vom 31.07.09, 34a C 21/09
AG Stuttgart Bad Cannstatt 5 C 1185/08 vom 28.07.09
AG Wetzlar 31 C 370/08 (31) vom 07.07.09
AG Wiesbaden 93 C 9524-08(41)
AG Wismar 12 C 106-07
AG Witten vom 12.06.09 2 C 498/08

Jüngere Urteile: Schwacke geeignet zur Schätzung von Mietwagenkosten (Fraunhofer-Urteile separat)

zuletzt aktualisiert am 19.10.2009

OLG Dresden 7 U 667-08, vom 28.11.2008: Schwacke +, EE 10% Urteil ansehen
OLG Dresden Beschluss vom 29.06.09, 7 U 0499/09
OLG Nuernberg 1 U 1878-08 vom 10.02.2009: Schwacke + (Modus 2007), I-Aufschlag +, NK (HR, ZF) Urteil ansehen
OLG Nuernberg 5 U 2441-08 Verfügung vom 21.01.2009: Bestätigung Vorinstanz
(LG Ansbach 2 O 1168/07 mit Schwacke +, P-Aufschlag +25%, NK (HR, ZuSt.)) Datei ansehen
OLG Naumburg 4 U 119/08 vom 23.07.2009 mit Schwacke + Urteil ansehen
OLG Hamm (prozessual, Kostenentscheidung) Vorinstanz LG Detmold: Schwacke+ (siehe unter ..Urteile)

LG Aachen 12 O 388/07 vom 05.03.2009: Schwacke+ 07), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR), EE 3% Urteil ansehen
LG Aachen 12 O 513/08 vom 13.10.2009 Schwacke+ Urteil ansehen

LG Ansbach 2 O 1168-07, Schwacke +, P-Aufschlag +25%, NK (HR, ZuSt.) Urteil ansehen 
LG Bielefeld 21 S 219-07 vom 19.12.2007: Schwacke+ (Modus 2006), NK+ (HR zu 50%), Aufschlag-, EE 10% Urteil ansehen
LG Bielefeld 21 S 149-07 vom 12.09.2007: Schwacke+ (Modus 06), Internet-, Aufschlag- Urteil ansehen
LG Bielefeld 22 S 228/07 vom 02.01.2008: Schwacke+ (2003, aber auch 2006 nciht mit durchgängigen Preissteigerungen, auch 2006 geeignet), Aufschlag+ (30%), Nebenkosten+(Haftungsreduzierung), EE=10% Urteil ansehen
LG Bochum I-9 S 135-08 vom 10.02.2009 Schwacke+, NK+, individueller Aufschlag-, EE=0 Urteil ansehen
LG Bonn 8 S 144/09 vom 29.10.2009
LG Chemnitz 6 S 409-08 vom 30.04.2009: Schwacke+, NK (insb. HR), EE 10%, Urteil ansehen
LG Chemnitz 6 S 452-08 vom 31.03.2009 (eher negativ), Schwacke 2003 zzgl. Inflationsausgleich wegen Bedenken gegen 2006 bei 06’er Wochenpreis Gr. 3 von 445 Euro!!!, Nebenkosten+ (Haftungsbefreiung zur Hälfte, Zustellen, Winterreifen, zweiter Fahrer), EE=10% (hier aber 0% wegen zwei Klassen niedrigerer Anmietung)
LG Chemnitz vom 24.03.09, 6 S 257/08: Schwacke 2003 + Inflationsausgleich (Problem: Schwacke-Wochetarife 03 hier sehr niedrig wegen Modus-Problematik), siehe Urteil vom 30.04.2009
LG Deggendorf 1 S 34-08 vom 02.09.2008: Schwacke+ (06), EE 5%, Urteil ansehen
LG Deggendorf 1 S 60-08 vom 18.11.2009: Schwacke+ (Gew. Mittel 2003), EE 5% Urteil ansehen
LG Detmold 10 S 54-08 vom 05.11.2008: Schwacke +, NK + (HR), P-Aufschlag + 15%, EE 3,5% Urteil ansehen
LG Dortmund 4 S 146-08 vom 05.02.2009: Schwacke + (03), einzelne günstigere Anbieter irrelevant,
NK + (HR, Zust., ZF) P-Aufschlag + 20% Urteil ansehen
LG Dresden 7 S 241-07 vom 05.02.2009: überzogene Anforderungen an Geschädigtenvortrag wegen Nicht-Vorfinanierung, „Normaltarif inkl. HR“ über „Schwacke ohne HR“ -> passt, NK + (HR, Zust.), P-Aufschlag +20%, EE 10% Urteil ansehen
LG Dresden 4 S 116-08 vom 13.02.2009: Schwacke+, NK+ (HR, Zust.), P-Aufschlag+ 20%, EE 10% Urteil ansehen
LG Frankfurt/M. 2-16 S 147-08 vom (nach) 03.12.2008: Schwacke 07+, NK+ (HR, Rest abgelehnt), Aufschlag+ 20%, EE 10% wegen 1.700 km, Revision beim BGH zugelassen Urteil ansehen
LG Frankenthal 3 O 217-08 vom 17.10.2008: Schwacke+ (06), Internet-, Zust.-, EE 10% Urteil ansehen
LG Freiburg 3 S 63-09 vom 07.05.2009: Schwacke+, NK+ (HR, ZF, Zust.), Aufschlag-, EE 5% Urteil ansehen
LG Freiburg 9 S 78-08 vom 13.01.2009 (hervorragendes Beispiel für das Missverstehen der BGH-Rechprechung): Schwacke+, Aufschlag- („Geschädigter hat nicht bewiesen, dass ihm ein niedrigerer Tarif nicht zugänglich war“), NK-, EE 5% Urteil ansehen (aus CH)
LG Gera 1 S 58-08 vom 18.02.2009: Schwacke+ (06), Aufschlag- (unfallspezifische Leistungen ohne bezifferbare Beträge vorgetragen, deshalb nicht zugesprochen!), NK+ (HR, Zust.), Revision zugelassen Urteil ansehen
LG Gera 1 S 339-07 vom 30.04.2008: Schwacke+ (06), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR, Zust., ZF), EE = 0%, Urteil ansehen
LG Halle 2 S 236/08 vom 06.10.2009: Schwacke 2003 (weil Unfall in 2004), P-Aufschlag+ (20%), Nebenkosten (HR, WR, Zust.), EE=10% Urteil ansehen
LG Hannover
3 S 71/08 vom 02.04.2009 Schwacke+ (07) (Prof. Klein bestätigt Ergebnisse von Schwacke), keine Erkundigungspflicht wenn Preis im Rahmen und dann auch kein Verweis auf möglicherweise zugängliche niedrigere Tarife, NK+ (HR, WR), EE=0 Urteil ansehen
LG Koeln
11 S 77-08 vom 17.03.2009: Schwacke+ (06), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR, Zust.) Urteil ansehen
LG Köln 11 S 317/08 vom 25.08.09, Schwacke+, P-Aufschlag+, Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zustellen, Zweitfahrer), RBerG+ Urteil ansehen
LG Lueneburg (HB) 4 S 26-08 vom 28.08.2008: Schwacke+ (07) Urteil ansehen
LG Mönchengladbach 3 O 340/07 vom 22.07.2009; Schwacke+ (2006), Pauschalaufschlag+ (20% wegen objektiver Erforderlichkeit aufgrund Vorfinanzierung und Verzicht auf Kaution..), Nebenkosten+ (Winterreifen, Haftungsreduzierung, Zustellen) Urteil ansehen
LG Rostock 1 S 287-08 vom 15.05.2009: Schwacke+ Urteil ansehen

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AG Amberg 3 C 530/08 vom 16.09.2009
AG Bad Dürkheim vom 18.09.2009 1 C 418/09
AG Bielefeld
vom 29.06.09, 41 C 284/09
AG Burgwedel vom 28.05.2009, 70 C 73/08
AG Donaueschingen 31 C 163/09 vom 30.07.2009
AG Dortmund vom 03.07.09, 433 C 8943/07
AG Dortmund 435 C 3733/09 vom 22.06.2009
AG Dortmund 416 C 1947/09 vom 30.07.2009
AG Dortmund 5 C 858/09 vom 15.09.09
AG Duisburg 73 C 5224/08 vom 18.06.2009
AG Dresden 112 C 7357-08
AG Essen vom 02.07.09, 11 C 258/08
AG Eutin 21 C 35-07
AG Eutin 21 C 84-07
AG Eutin 21 C 114-07
AG Eutin 21 C 132 07
AG Flensburg 63 C 12-07
AG Flensburg 64 C 44-Q8
AG Frankfurt-M. 29 C 1568-08-73
AG Frankfurt-M. 29 C 1664-Q7-81
AG Frankfurt-M. 30 C 1970-07-20
AG Frankfurt-M. 31 C 463-07-83
AG Frankfurt-M. 31 C 2345-7-170001
AG Frankfurt-M. 31 C 2346-07-17
AG Fürth 340 C 1058/09 vom 09.07.2009
AG Germersheim 3 C 361-08
AG Giessen 49 C 2457-07
AG Gruenstadt 2 C 48-07
AG Gummersbach 10 C 132/08 vom 09.02.09
AG Gummersbach 2 C 461/07 vom 11.04.08
AG Hamburg 56a C 47-07
AG HH-Bergedorf vom 03.08.09, 410A C 147/09
AG Hainichen 4 C 134/09 vom 07.07.2009
AG Hattingen 10 C 15/09
AG Hattingen 10 C 15Q-08
AG Hamburg 52 C 39-07
AG HH-St.Georg 914 C 358-08
AG Kaiserslautern 3 C 515-08
AG Karlsruhe 7 C 184-08
AG Karlsruhe 12 C 68-09
AG Kiel 108 C 258/07
AG Kiel 114 C 26/07
AG Kirchhain vom 03.07.09, 7 C 104/09 (1)
AG Koeln 264 C 451/07
AG Koeln 266 C 200/08
AG Koeln 262 C 78/08
AG Landau-Pf. 2 C 1003/08
AG Landau-Pf 2 C 302/09
AG Langenfeld 32 C 4/09
AG Langen-H. 56 C 201/08(10)
AG Leipzig 107 C 2450/08
AG Leipzig 118 C 1884/08
AG Leipzig vom 15.05.09, 118 C 1823/09
AG Leverkusen 24 C 4/09
AG Ludwigsburg 7 C 2487/08
AG Ludwigshafen 2g C 196/08
AG Ludwigshafen 2e C 66/09
AG Lueneburg 39 c 580/07
AG Meinerzhagen 4 C 160-09
AG Merseburg 10 C 57/09 (X) vom 14.09.09
AG Minden 21 C 414/08 vom (nach dem) 12.08.2009
AG Moenchengladb,-R. 23 C 281-08
AG Mosbach 2 C 54-08
AG München 343 C 13885-08
AG Nettetal 17 C 91/09 vom 14.08.2009
AG Neumuenster 32 C 556-08
AG Neumuenster 32 C 1093-08
AG Neuwied 4 C 106-08
AG Nuernberg 21 C 7579-08
AG Nuernberg 34 C 1146-08
AG Nuernberg 34 C 7703-08
AG Nürnberg 31 C 2176/09 vom 10.07.09
AG Offenbach-M. 370 C 14-08
AG Offenburg 1 C 297-08
AG Oldenburg i.H. 22 C 269-07
AG Pforzheim 3 C 264-08
AG Pforzheim 4 C 554/07 vom 31.07.09
AG Potsdam vom 20.05.09, 31 C 23/09
AG Ratzeburg 2 C 43-08
AG Ribnitz-Damgarten 1 C 367-07
AG Salzgitter 25 C 433-07
AG Schmallenberg 3 C 73/09 vom 22.07.09
AG Schwabach 1 C 1232-08
AG Schwetzingen 51 C 27/09 vom 13.08.09
AG Speyer 31b C 76-08
AG Stuttgart vom 25.06.09 43 C 917/09
AG Stuttgart vom 25.06.09 43 C 1394/09
AG Stuttgart Bad Cannstatt 5 C 1185/08 vom 28.07.09
AG Ueberlingen 3 C 893-08
AG Ulm 6 C 1206-08
AG Ulm 7 C 440-08
AG Wetter 3 C 107-08
AG Wiesbaden  93 C 1300/09 (41) vom 10.08.09
AG Wismar 12 C 106-07
AG Witten 2 C 1599-08
AG Witten vom 12.06.09, 2 C 498/08

Schwacke + = geschätzt mit Schwacke
P-Aufschlag + = Aufschlag wegen unfallbedingter Mehrleistungen PAUSCHAL zugesprochen
I-Aufschlag + = Aufschlag wegen unfallbedingter Mehrleistungen individuell zugesprochen
DV – = Verweis auf einen Direktvermittlungspreis abgelehnt
Nebenkosten + = Zuspruch von vertraglich vereinbarten Nebenkosten wie Winterreifen (WR), Haftungsbefreiung/-reduzierung (HR), Zweifahrer (ZF), Zustellung/Abholung (ZuSt.)
EE = Eigenersparnisabzug

Schadenmanagement: Der nächste Schritt mit CARO

Direktvermittlungsangebote der Versicherer an Geschädigte/Unfallopfer, zu Niedrigstpreisen nach Unfällen mobil zu sein, tragen bis heute nicht. Bisherige Angebote, sofort abgegeben per Brief, Fax oder Telefon, werden von den Gerichten zumeist als nicht bindend für den Geschädigten abgelehnt. Sie sind für diesen nicht annahmefähig, weil nicht konkret genug, manchmal überrumpelnd, manchmal grundsätzlich fehl am Platze, je nach Gericht.

Über die zunehmende elektronische Vernetzung mit kooperationswilligen Dienstleistern werden deshalb von der Versicherungswirtschaft neue Wege gesucht, nach einem Unfall sofort konkretere Angebote an den Geschädigten unterbreiten zu können. Dabei kommt es für die Versicherer darauf an, auf den speziellen Kunden (Ersatzbedarf, Fahrleistung, Versicherungs-SB,...), den Schaden (welches Auto), den Ort (Zustellung wo) und den Zeitpunkt (bis wann muss es vor Ort sein, voraussichtliche Dauer der Anmietung,....) des Ersatzbedarfes ein Angebot unterbreiten zu können, das der Geschädigte dann aufgrund seiner Schadenminderungspflicht nicht mehr schadlos ablehnen kann.

Hierfür ist nun die CARO-Autovermietung in Bremen als Autovermieter über ...

LG Halle mit Schwacke 06 und Tagestarifen (Vorinstanz zu OLG Naumburg v. 23.07.09)

Das Landgericht Halle hat mit Urteil 5 O 201/08 vom 30.10.2008 u.a. zu Mietwagen entschieden, das OLG Naumburg hat das Urteil später bestätigt, (siehe unter Urteile, dort unter "Schwacke-bestätigende..").

Das Gericht schätzte trotz erheblichem dagegen gerichtetem Vortrag der Beklagten mit Schwacke 2006 ...

Joachim Otting in SVR 08-2009: Der Mietwagen, die Kreditkarte und das Internet

Aufsatz zu Fraunhofer:
Die Erhebung von Fraunhofer ist grundsätzlich nicht anwendbar, da maßgeblich Internetangebote berücksichtigt wurden, die den Einsatz einer Kreditkarte im Internet erforderten. Das ist dem Geschädigten aus Sicherheitsbedenken nicht zumutbar. Hieraus ist zu schließen, dass Fraunhofer als Schätzgrundlage grundsätzlich nicht anwendbar ist, da die statistischen Werte massgeblich durch diese Tarife gebildet sind.

Hiermit liegt ein grundsätzlicher Kritikpunkt vor, der über die Forderung des BGH hinausgeht, dass die Eignung von Listen nur durch konkrete Widerlegung angegriffen werden kann.

LG Chemnitz nach Hinzuziehung eines Sachverständigen: Schwacke + Aufschlag

Das LG Chemnitz hat mit Urteil  5 O 1016-08 vom 30.06.2009 nach sachverständiger Beratung durch Einzelrichterin entschieden, dass die Forderung der Klägerin berechtigt ist. Schätzgrundlage ist Schwacke 2007, Aufschlag gerechtfertigt wegen tatsächlich erbrachter Mehrleistungen (? und Nichtzugänglichkeit zu niedrigerem Tarif ?), Gutachter hat Risiken und Mehrleistungen im Unfallersatz bestätigt. ...

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