Urteilsliste: unter www.captain-huk. de wird regelmäßig auch zu Mietwagenkosten berichtet, siehe z.B. auch die Urteilsliste:
http://www.captain-huk.de/wp-content/uploads/rechtsprechung/listen/Liste_Mietwagen.pdf
Urteilsliste: unter www.captain-huk. de wird regelmäßig auch zu Mietwagenkosten berichtet, siehe z.B. auch die Urteilsliste:
http://www.captain-huk.de/wp-content/uploads/rechtsprechung/listen/Liste_Mietwagen.pdf
Die Tarife, die die Versicherer den Geschädigten als „Orientierung“ in Briefen und Anrufen mitteilen, sind nicht nur zweifelhaft, sie stimmen auch nicht. Sehen Sie in der beigefügten Anlage Sitzungsprotokoll und Urteil des AG Weiden 1 C 561/09.
Versicherunsmitarbeiter:
„Mit den Geschädigten wird grundsätzlich nur über den Tagespreis gesprochen. Über Nebenkoten wird bei diesen Telefonaten nicht gesprochen.“
aus dem Gerichtsurteil:
„..Würde es sich bei der Preisnennung von 37 Euro nicht um ein realistisches Angebot handeln, welches vom Geschädigten auf dem freien Markt hätte erzielt werden können. Selbst bei der Vermittlung durch die Beklagten wären unter Umständen zusätzliche Kosten angefallen. Der Unfallgeschädigte ist daher nicht auf die von Beklagtenseite genannten 37,- Euro zu verweisen.“
Anmerkung:
Inzwischen hat der BGH entschieden, dass auch dann dieser Preis für den Geschädigten nicht bindend ist, wenn er stimmt, d.h. den konkreten Bedarf des Geschädigten zwar decken würde inkl. aller Kosten, aber es ein verhandelter Preis zwischen Versicherern und Autovermietern ist. Der Geschädigte muss nur frei zugängliche Marktangebote berücksichtigen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit der HUK-Coburg mit Betrieben der Marke Ford sind umfassende "Vereinbarungen" getroffen worden.
Am "FairPlay" der HUK teilnehmende Werkstätten verpflichten sich zur Übersendung von Bildern und Kostenvoranschlägen. Die Einschaltung von Sachverständigen oder Rechtsanwälten für die Ford-Kunden ist nicht verabredet. Damit erhält die HUK alle Möglichkeiten, den Schadenersatzanspruch des Geschädigten zu drücken. Überzeugt werden die Betriebe damit, dass erst 20% der Schäden gesteuert werden und somit ja noch genüged Potential vorhanden sei, auch Fälle von anderen Unternehmen wegzusteuern und zu den Ford-Betrieben hinzusteuern.
Die HUK sagt den Ford-Betrieben zu, kurzfristig Kostenübernahmeerklärungen zu übersenden und die Schadenkosten schnell bzw. im Rahmen von Vorschüssen zu übernehmen.
Die verabredeten Mietwagenpreise sind sehr erfreulich, siehe: ...
OLG Thüringen 9 U 646/08 vom 05.10.2009
– Die Klägerin hat mit ihrem Vorbringen Erfolg, dass es ausnahmsweise nicht auf eine Erkundigung nach günstigren Angeboten durch den Geschädigten ankam, da die Nichteinholung von günstigeren Angeboten nicht ursächlich für den etwas höheren Tarif des abgeschlossenen Mietvertrages war.
– Ein Tarif zu einem niedrigeren Preis war dem Geschädigten nicht zugänglich, da er zur Vorfinanzierung nicht in der Lage war. Denn ein Angebot zum Normaltarif kann der Geschädigte nur erhalten, wenn er mittels Kreditkarte oder anderweitig in er Lage ist, die Kosten vorzufinanzieren. Das traf auf den Geschädigten hier nicht zu.
Das Landgericht Potsdam urteilte mit 6 O 32/09 vom 26.06.2009:
Bei Bedienung des Navigationsgerätes während der Fahrt
Dokumentation von Beispielen, die die extremen Schwankungen der Internet-Mietwagenpreise nachweisen. Anlage zum Aufsatz: "Analyse statt Schlagworte, Fraunhofer im Detail hinterfragt", MRW 1/2010 Seite 2 ff.
Nach langen Jahren der Fixierung auf sich selbst hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein nach unserer Auffassung den richtigen Weg erkannt. Werkstätten werden offenbar nicht mehr als Feinde im Kampf um die Mandate, sondern als potentielle Partner angesehen. Der bundesweite Vertreter der Verkehrsanwälte tritt dafür ein, den Versicherern durch Netzwerke zwischen Werkstätten, Geschädigten und Anwälten gegen eine "Aldisierung" der Schadenregulierung Paroli zu bieten. Die Gruppe kann erweitert werden: plus Sachverständige, plus Autovermieter.
Positivum 1:
LG Lübeck 14 S 111/08 in SVR 10-2009, Seite 385f., u.a.:
1. Schwacke 2003 und 2006 sind geeignete Schätzgrundlagen
2. Schwacke hat nicht nur postalisch angefragt, sondern auch anonym und die Angaben geprüft
3. Fraunhofer betrifft nicht den regionalen Markt
4. Vortrag zum Aufschlag ungenügend
Das Urteil des OLG Stuttgart in in der Ausgabe 10/09 der Straßenverkehrsrecht gleich zwei Mal veröffentlicht.
a. kurz unter „Beck Fachdienst“ u.a. darin:
„Für die tägliche Praxis muss auf Folgendes noch verwiesen werden: Die von einem Mietwagenunternehmen angeboteten Preise unterliegen ständigem Wechsel und, wie wir es auch schon festgestellt haben, sogar einem Wechsel innerhlab eines Tages. Verlässlich können also die mitgeteilten Daten letztlich nicht sein.“ (Anmerkung: Gemeint sind temporär gültige Internetausdrucke buchbarer Angebote).
b. ausführlicher unter „Rechtsprechung“:
Leitsätze
1. Regelmäßig kann … auf Basis Schwacke geschätzt werden.
2. Fraunhofer schon im Ansatz als Schätzgrundlage zweifelhaft.
3. Die Tatsache, ob ein durch besondere Leistungen nach einem Unfall erhöhter Tarif erforderlich ist, kann offenbleiben, wenn dem Geschädigten ein niedrigerer Tarif ohne Weiteres zugänglich ist. Das hat jedoch der Schädiger zu beweisen.
4. Aufschlag 20% ist zuzusprechen.
Sehr empfehlenswert:
Herr Rechtsanwalt Joachim Otting in Unfallregulierung effektiv 11-2009 zum Thema "Vorfinanzierung der Schadenkosten durch den Geschädigten" ...
Die Mercedes Benz Vertriebsorganisation Deutschland (MBVD) und der HDI empfehlen den eigenen Reparaturbetrieben zum Umgang mit Kasko- UND HAFTPFLICHTKUNDEN eine vertragliche Vereinbarung mit dem HDI, siehe Datei am Ende. ...
Bei der HUK-Coburg scheint sich einen Strategiewechsel anzudeuten.
Bisher lag der strategische Schwerpunkt der Schadenregulierung darin, eine erhebliche Quote der Kaskoverträge mit eingeschränkten Leistungen zu verkaufen, wie etwa die Bindung im Unfall-Fall an eine mit der HUK kooperierende Werkstatt. ...
In der neusten Ausgabe der NZV hat sich Herr Rechtsanwalt Wenning in einem Artikel mit dem Thema „Fraunhofer“ auseinandergesetzt. Der Leitgedanke war, nicht selbst hierzu Stellung zu nehmen, sondern die Bewertungen der Rechtssprechung aufzuzeigen. ...
zuletzt aktualisiert am 19.10.2009
OLG Nuernberg 1 U 1878-08 vom 10.02.2009: Schwacke + (Modus 2007), I-Aufschlag +, NK (HR, ZF) Urteil ansehen
OLG Nuernberg 5 U 2441-08 Verfügung vom 21.01.2009: Bestätigung Vorinstanz
(LG Ansbach 2 O 1168/07 mit Schwacke +, P-Aufschlag +25%, NK (HR, ZuSt.)) Datei ansehen
OLG Hamm (prozessual, Kostenentscheidung) Vorinstanz LG Detmold: Schwacke+ (siehe unter ..Urteile/Schwacke) Entscheidung ansehen
OLG Koeln Beschluss 13 u 6-09 vom 20.04.2009: Schwacke+ (gegen Fraunhofer), P-Aufschlag+ 20%, Datei ansehen
OLG Bamberg Beschluss 5 U 63/07 vom 09.06.2008 Beschluss ansehen
OLG Thüringen 4 U 340/08 vom 24.06.2009 Bestätigung Urteil LG Erfurt: Schwacke 2003, Aufschlag 30%, Angriffe dagegen nur allgemein; Urteil ansehen
LG Aachen 12 O 388/07 vom 05.03.2009: Schwacke+ (07), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR), EE 3% Urteil ansehen
LG Ansbach 2 O 1168-07, Schwacke +, P-Aufschlag +25%, NK (HR, ZuSt.) Urteil ansehen
LG Bonn 10 O 124/09 vom 31.08.09, Schwacke+, Fraunhofer-, P-Aufschlag, Bonn gegen Fraunhofer (386), Schwacke+ (2007), Pauschalaufschlag (Frage der Erforderlichkeit! / ja und nein: 20%), Nebenkosten+ (Winterreifen, Haftungsreduzierung, Zustellen, Zweitfahrer, 24h-Dienst) Urteil ansehen
LG Bielefeld 22 S 228/07 vom 02.01.2008: Schwacke+ (2003, aber auch 2006 nciht mit durchgängigen Preissteigerungen, auch 2006 geeignet), Aufschlag+ (30%), Nebenkosten+(Haftungsreduzierung), EE=10% Urteil ansehen
LG Detmold 10 S 54-08 vom 05.11.2008: Schwacke +, NK + (HR), P-Aufschlag + 15%, EE 3,5% Urteil ansehen
LG Dortmund 4 S 146-08 vom 05.02.2009: Schwacke + (03), einzelne günstigere Anbieter irrelevant,
NK + (HR, Zust., ZF) P-Aufschlag + 20% Urteil ansehen
LG Dresden 7 S 241-07 vom 05.02.2009: überzogene Anforderungen an Geschädigtenvortrag wegen Nicht-Vorfinanierung, „Normaltarif inkl. HR“ über „Schwacke ohne HR“ -> passt, NK + (HR, Zust.), P-Aufschlag +20%, EE 10% Urteil ansehen
LG Essen 3 O 329/07 vom 17.02.2009: Schwacke+, F-, P-Aufschlag+ (20% wegen unfallspezifischer besonderer Kosten), NK+ (HR) Datei ansehen
LG Gera 1 S 339-07 vom 30.04.2008: Schwacke+ (06), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR, Zust., ZF), EE = 0%, Urteil ansehen
LG Halle 2 S 236/08 vom 06.10.2009: Schwacke 2003 (weil Unfall in 2004), P-Aufschlag+ (20%), Nebenkosten (HR, WR, Zust.), EE=10% Urteil ansehen
LG Koeln 11 S 77-08 vom 17.03.2009: Schwacke+ (06), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR, Zust.) Urteil ansehen
LG Köln 11 S 317/08 vom 25.08.09, Schwacke+, P-Aufschlag+, Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zustellen, Zweitfahrer), RBerG+ Urteil ansehen
LG Landau 1 S 250-08 02.06.2009: Schwacke+ (gegen Fraunhofer), P-Aufschlag +20%, auf andere Angebote kommt es nicht an, da der Tarif trotz unfallersatzbedingtem Aufschlag erforderlich war; Schreiben an Geschädigten auch bei Anmietung eine Woche später unbeachtlich, in denen allgemein auf günstigere Angebote hingewiesen wurde (Fahrzeuge verfügbar, welche Bedingungen, Inklusivpreise?, Vorausszahlung?) Urteil ansehen
LG Landau 1 S 47/09 vom 25.08.09 (Hinweisbeschlus), Schwacke+ (2006), Fraunhofer-, Pauschalaufschlag (20%), Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zweitfahrer) Urteil ansehen
LG Landau 1 S 273/08 vom 22.09.2009 Urteil ansehen
LG Luebeck 14 S 187-06
LG Moenchengladb. 5 S 81-08
LG Mönchengladbach 3 O 240/07 vom 22.07.2009 Fraunhofer NEIN wegen zeitlich ungeeignet; Schwacke+ (2006), Pauschalaufschlag+ (20% wegen objektiver Erforderlichkeit aufgrund Vorfinanzierung und Verzicht auf Kaution..), Nebenkosten+ (Winterreifen, Haftungsreduzierung, Zustellen) Urteil ansehen
LG Rostock 1 S 20-09 (Berufung erfolgreich), keine Erkundigungspflicht da Mietpreis angemessen, Aufschlag von 30% eingerechnet. Urteil ansehen
LG Tuebingen 7 0 503-08
AG Aachen 117 C 225/09 nach 02.09.2009
AG Adelsheim 1 C 32-09 (Beschluss)
AG Amberg 3 C 530/08 vom 16.09.2009
AG Aschaffenburg 33 C 0174/09 vom 22.09.09
AG Bad Oldesloe 2 C 104-08
AG Bad Oldesloe 2 C 171-07
AG Bad Segeberg 9 C 215-07
AG Bonn 104 C 20/09 vom 26.05.09: gegen Fraunhofer (Nr. 280), Schwacke+ (nahes Mittel aus 2007, da Modus nicht ausgewiesen), Pauschal-Aufschlag+ 20%, Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zustellung)
AG Bonn 4 C 397/08 vom 08.09.09
AG Bruchsal 1 C 70-08
AG Bruchsal 4 C 476-08
AG Buchen 1 C 189-09 vom 28.08.2009
AG Buchen 1 C 253/09 vom 21.09.09
AG Dortmund 435 C 3733/09 vom 22.06.09
AG Dortmund 433 C 8943/07 vom 03.07.09
AG Dortmund 416 C 1947/09 vom 30.07.2009
AG Dortmund 5 C 858/09 vom 15.09.09
AG Duisburg vom 18.06.09, 73 C 5224/08
AG Eutin 21 C 35-07
AG Eutin 21 C 84-07
AG Eutin 21 C 114-07
AG Eutin 21 C 132-07
AG Erkelenz vom 04.08.09, 15 C 5/09
AG Flensburg 64 C 44-08
AG Forchheim 71 C 872-07
AG Fürth 340 C 1058/09 vom 09.07.09
AG Hamburg 56a C 47-07
AG HH-St.Georg 914 C 358-08
AG HH-Bergedorf vom 03.08.09, 410A C 147/09
AG Kiel 108 C 258-07
AG Kiel 114 C 26-07
AG Koeln 264 C 451-07
AG Köln 265 C 426/08 vom 10.07.09
AG Köln 261 C 147/09 vom 09.09.2009
AG Krefeld 6 C 6/09 vom 21.08.09
AG Landau-Pf 2 C 302-09
AG Leverkusen 24 C 4-09
AG Ludwigshafen 2e C 66-09.pdf
AG Luebeck 23 C 2083-07
AG Luebeck 28 C 983-08
AG Lübeck 27 C 835/07 vom 27.07.07
AG Lübeck 27 C 3231/07 vom 04.04.08
AG Merseburg 10 C 57/09 (X) vom 14.09.09
AG Mölln 3 C 125/07 vom 30.10.07
AG Mosbach 2 C 54-08
AG Neumuenster 32 C 556-08
AG Neumuenster 32 C 1093-08
AG Pforzheim vom 31.07.09, 4 C 283/08
AG Pforzheim 4 C 554/07 vom 31.07.09
AG Ratzeburg 2 C 43-08
AG Rostock 42 C 316/08 vom 28.05.09: Fraunhofer- (Nr. 278), Schwacke +, Nebenkosten + (Kasko, Zustellung), Winterreifen – (mit zweifelhafter Begründung), Pauschaler Aufschlag + (30%), EE 4%
AG Sinzig (Beschluss)14 C 1029-08
AG Sinzig 10 C 1031/08 vom 03.06.09: gegen Fraunhofer (Nr. 281), Schwacke+ (07), Pauschal-Aufschlag+ 20%, Nebenkosten+
AG Speyer vom 31.07.09, 34a C 21/09
AG Stuttgart Bad Cannstatt 5 C 1185/08 vom 28.07.09
AG Wetzlar 31 C 370/08 (31) vom 07.07.09
AG Wiesbaden 93 C 9524-08(41)
AG Wismar 12 C 106-07
AG Witten vom 12.06.09 2 C 498/08
zuletzt aktualisiert am 19.10.2009
LG Aachen 12 O 388/07 vom 05.03.2009: Schwacke+ 07), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR), EE 3% Urteil ansehen
LG Aachen 12 O 513/08 vom 13.10.2009 Schwacke+ Urteil ansehen
Bei Bedarf an AG-Urteilen anrufen: 030-25898945!
AG Amberg 3 C 530/08 vom 16.09.2009
AG Bad Dürkheim vom 18.09.2009 1 C 418/09
AG Bielefeld vom 29.06.09, 41 C 284/09
AG Burgwedel vom 28.05.2009, 70 C 73/08
AG Donaueschingen 31 C 163/09 vom 30.07.2009
AG Dortmund vom 03.07.09, 433 C 8943/07
AG Dortmund 435 C 3733/09 vom 22.06.2009
AG Dortmund 416 C 1947/09 vom 30.07.2009
AG Dortmund 5 C 858/09 vom 15.09.09
AG Duisburg 73 C 5224/08 vom 18.06.2009
AG Dresden 112 C 7357-08
AG Essen vom 02.07.09, 11 C 258/08
AG Eutin 21 C 35-07
AG Eutin 21 C 84-07
AG Eutin 21 C 114-07
AG Eutin 21 C 132 07
AG Flensburg 63 C 12-07
AG Flensburg 64 C 44-Q8
AG Frankfurt-M. 29 C 1568-08-73
AG Frankfurt-M. 29 C 1664-Q7-81
AG Frankfurt-M. 30 C 1970-07-20
AG Frankfurt-M. 31 C 463-07-83
AG Frankfurt-M. 31 C 2345-7-170001
AG Frankfurt-M. 31 C 2346-07-17
AG Fürth 340 C 1058/09 vom 09.07.2009
AG Germersheim 3 C 361-08
AG Giessen 49 C 2457-07
AG Gruenstadt 2 C 48-07
AG Gummersbach 10 C 132/08 vom 09.02.09
AG Gummersbach 2 C 461/07 vom 11.04.08
AG Hamburg 56a C 47-07
AG HH-Bergedorf vom 03.08.09, 410A C 147/09
AG Hainichen 4 C 134/09 vom 07.07.2009
AG Hattingen 10 C 15/09
AG Hattingen 10 C 15Q-08
AG Hamburg 52 C 39-07
AG HH-St.Georg 914 C 358-08
AG Kaiserslautern 3 C 515-08
AG Karlsruhe 7 C 184-08
AG Karlsruhe 12 C 68-09
AG Kiel 108 C 258/07
AG Kiel 114 C 26/07
AG Kirchhain vom 03.07.09, 7 C 104/09 (1)
AG Koeln 264 C 451/07
AG Koeln 266 C 200/08
AG Koeln 262 C 78/08
AG Landau-Pf. 2 C 1003/08
AG Landau-Pf 2 C 302/09
AG Langenfeld 32 C 4/09
AG Langen-H. 56 C 201/08(10)
AG Leipzig 107 C 2450/08
AG Leipzig 118 C 1884/08
AG Leipzig vom 15.05.09, 118 C 1823/09
AG Leverkusen 24 C 4/09
AG Ludwigsburg 7 C 2487/08
AG Ludwigshafen 2g C 196/08
AG Ludwigshafen 2e C 66/09
AG Lueneburg 39 c 580/07
AG Meinerzhagen 4 C 160-09
AG Merseburg 10 C 57/09 (X) vom 14.09.09
AG Minden 21 C 414/08 vom (nach dem) 12.08.2009
AG Moenchengladb,-R. 23 C 281-08
AG Mosbach 2 C 54-08
AG München 343 C 13885-08
AG Nettetal 17 C 91/09 vom 14.08.2009
AG Neumuenster 32 C 556-08
AG Neumuenster 32 C 1093-08
AG Neuwied 4 C 106-08
AG Nuernberg 21 C 7579-08
AG Nuernberg 34 C 1146-08
AG Nuernberg 34 C 7703-08
AG Nürnberg 31 C 2176/09 vom 10.07.09
AG Offenbach-M. 370 C 14-08
AG Offenburg 1 C 297-08
AG Oldenburg i.H. 22 C 269-07
AG Pforzheim 3 C 264-08
AG Pforzheim 4 C 554/07 vom 31.07.09
AG Potsdam vom 20.05.09, 31 C 23/09
AG Ratzeburg 2 C 43-08
AG Ribnitz-Damgarten 1 C 367-07
AG Salzgitter 25 C 433-07
AG Schmallenberg 3 C 73/09 vom 22.07.09
AG Schwabach 1 C 1232-08
AG Schwetzingen 51 C 27/09 vom 13.08.09
AG Speyer 31b C 76-08
AG Stuttgart vom 25.06.09 43 C 917/09
AG Stuttgart vom 25.06.09 43 C 1394/09
AG Stuttgart Bad Cannstatt 5 C 1185/08 vom 28.07.09
AG Ueberlingen 3 C 893-08
AG Ulm 6 C 1206-08
AG Ulm 7 C 440-08
AG Wetter 3 C 107-08
AG Wiesbaden 93 C 1300/09 (41) vom 10.08.09
AG Wismar 12 C 106-07
AG Witten 2 C 1599-08
AG Witten vom 12.06.09, 2 C 498/08
Schwacke + = geschätzt mit Schwacke
P-Aufschlag + = Aufschlag wegen unfallbedingter Mehrleistungen PAUSCHAL zugesprochen
I-Aufschlag + = Aufschlag wegen unfallbedingter Mehrleistungen individuell zugesprochen
DV – = Verweis auf einen Direktvermittlungspreis abgelehnt
Nebenkosten + = Zuspruch von vertraglich vereinbarten Nebenkosten wie Winterreifen (WR), Haftungsbefreiung/-reduzierung (HR), Zweifahrer (ZF), Zustellung/Abholung (ZuSt.)
EE = Eigenersparnisabzug
Direktvermittlungsangebote der Versicherer an Geschädigte/Unfallopfer, zu Niedrigstpreisen nach Unfällen mobil zu sein, tragen bis heute nicht. Bisherige Angebote, sofort abgegeben per Brief, Fax oder Telefon, werden von den Gerichten zumeist als nicht bindend für den Geschädigten abgelehnt. Sie sind für diesen nicht annahmefähig, weil nicht konkret genug, manchmal überrumpelnd, manchmal grundsätzlich fehl am Platze, je nach Gericht.
Über die zunehmende elektronische Vernetzung mit kooperationswilligen Dienstleistern werden deshalb von der Versicherungswirtschaft neue Wege gesucht, nach einem Unfall sofort konkretere Angebote an den Geschädigten unterbreiten zu können. Dabei kommt es für die Versicherer darauf an, auf den speziellen Kunden (Ersatzbedarf, Fahrleistung, Versicherungs-SB,...), den Schaden (welches Auto), den Ort (Zustellung wo) und den Zeitpunkt (bis wann muss es vor Ort sein, voraussichtliche Dauer der Anmietung,....) des Ersatzbedarfes ein Angebot unterbreiten zu können, das der Geschädigte dann aufgrund seiner Schadenminderungspflicht nicht mehr schadlos ablehnen kann.
Hierfür ist nun die CARO-Autovermietung in Bremen als Autovermieter über ...
Das Landgericht Halle hat mit Urteil 5 O 201/08 vom 30.10.2008 u.a. zu Mietwagen entschieden, das OLG Naumburg hat das Urteil später bestätigt, (siehe unter Urteile, dort unter "Schwacke-bestätigende..").
Das Gericht schätzte trotz erheblichem dagegen gerichtetem Vortrag der Beklagten mit Schwacke 2006 ...
Aufsatz zu Fraunhofer:
Die Erhebung von Fraunhofer ist grundsätzlich nicht anwendbar, da maßgeblich Internetangebote berücksichtigt wurden, die den Einsatz einer Kreditkarte im Internet erforderten. Das ist dem Geschädigten aus Sicherheitsbedenken nicht zumutbar. Hieraus ist zu schließen, dass Fraunhofer als Schätzgrundlage grundsätzlich nicht anwendbar ist, da die statistischen Werte massgeblich durch diese Tarife gebildet sind.
Hiermit liegt ein grundsätzlicher Kritikpunkt vor, der über die Forderung des BGH hinausgeht, dass die Eignung von Listen nur durch konkrete Widerlegung angegriffen werden kann.
Das LG Chemnitz hat mit Urteil 5 O 1016-08 vom 30.06.2009 nach sachverständiger Beratung durch Einzelrichterin entschieden, dass die Forderung der Klägerin berechtigt ist. Schätzgrundlage ist Schwacke 2007, Aufschlag gerechtfertigt wegen tatsächlich erbrachter Mehrleistungen (? und Nichtzugänglichkeit zu niedrigerem Tarif ?), Gutachter hat Risiken und Mehrleistungen im Unfallersatz bestätigt. ...
Nach dem kürzlich das OLG Naumburg (siehe Liste "jüngere Urteile... hier weiter unten) eine Schätzung mittels Schwacke nicht beanstandet hat, liegt uns ein Beschluss des OLG Hamm vor (I-6 U 44/09) , welcher das Urteil 12 O248/07 des LG Detmold bestätigt.
Das Landgericht hatte ...
Aus einem Urteil des AG Kassel vom 30.6.2009 - 415 C 6203/08, erstritten von RA Ralph Hausding, Hamburg...
Die Klägerin war eine Autovermietung. Es ging um einen Unfall an einem der Mietwagen. Die Versicherung wandte ein, die Klägerin sei geschäftlich gewandt und kaufmännisch organisiert. Sie dürfe also nicht sogleich anwaltliche Hilfe auf Kosten der Versicherung in Anspruch nehmen, zumal die Haftung dem Grunde nach unstreitig gewesen sei und ein einfacher Regulierungsvorgang vorgelegen habe.
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass es aufgrund des verbreiteten Versichererverhaltens keine einfachen Unfallschadenabwicklungen mehr gebe:
„Wenn sich aber Versicherer – was gerichtsbekannt ist – ...
Rechtsanwalt Fuchs, Rechtsanwalt Pamer: "Mietwagenvermittlung durch den Versicherer", Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37
Inhalte auszugsweise:
- solange der Geschädigte noch nicht konkret disponiert hat, muss er ein konkretes, zumutbares und annahmefähiges Angebot beachten
- BGH bisher nur: keine Rückgabe bei Vermietung zu normalen Preisen, wenn wegen Kürze der noch zu erwartenden Mietdauer unzumutbar ...
Rechtsanwalt Fuchs, Rechtsanwalt Pamer: "Das Schadenrecht und das Internet", Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 35-36
Inhalte auszugsweise:
- Internet als schnelles Medium wird zur Auslastungsoptimierung genutzt
- spätere Preisnennungen sind nicht DER Internetpreis, sondern immer ein besonderer auf den Ort, das Fahrzeug und den Zeitpunkt bezogen
- ein Blickfang ist noch kein Endpreis
- Vorauszahlung notwendig ...
Klausel in Mietverträgen, im Schadenfall die Polizei hinzuzuziehen, ist wirksam. ..
OLG Dresden 7 U 0007/08 vom 17.04.2009, Beschluss
Ein 14 Jahre altes, aber technisch vor dem Unfall intaktes Fahrzeug, ...
Mietwageneigenschaft bedingt laut LG Kaiserslautern keine Aufklärung bei Verkauf
Das Landgericht Kaiserslautern hat durch Beschluss vom 25.03.2009 entschieden, dass ...
Mit dem Urteil XII ZR 117/09 hat der BGH geurteilt, dass ...
LG Köln 11 S 33/08 vom 10.02.2009:
- kein Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz...
zfs 04-2009, Seite 183-187: "Schätzgrundage für die Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten - Schwacke-Automietpreisspiegel oder Fraunhofer-Erhebung?" von Rechtsanwältin Braun, Rostock
Der Aufsatz bestätigt ...
AG Lüdenscheid Az. 94 C 148-08 und ähnlich auch 94 C 149-08:
Beklagte bestreitet, dass sie das Tableau als verbindlich gemeint hatte, räumt die Übersendung nach Anfrage jedoch ein (da sie das schlecht bestreiten kann?)
Gericht hält dem Vermieter zugute, dass er sich daran zur ...
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss 5 U 100/06 vom 16.03.2007 gegen die Antragsgegnerin bei Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verfügt: ...
Das LG Hannover 3 S 71/08 korrigierte eine Entscheiung der Vorinstanz: ...
Das LG Ansbach hat mit Urteil 2 O 1168/08 vom 28.11.2008 Stellung genommen, warum einzelne vorgelegte Angebote keine Relevanz haben können, wenn es für das Gericht darum geht, sich eine Grundlage für eine Schätzung zu suchen...
Das OLG Köln hat unter dem Aktenzeichen 17 W 33/09 eine Beschwerde...
Entgegen der Entscheidung OLG Jena 1 U 555/07 gibt der 9. Senat einen anderslautenden Hinweis zur Frage Schwacke / Fraunhofer...
Beschluss vom 13.01.2009 mit dem Aktenzeichen VI ZR 134/08
Der Fall:
Eine Vermietung zum Peisniveau des Normaltarifes lt. Schwacke. Der Versicherer informierte den Geschädigten 2 Tage nach bereits erfolgter Anmietung über niedrigere Marktpreise und verwies auf dessen Schadenminderungspflicht. Er regulierte für die nach seinem "Hinweis" verbleibenden 3 Tage nur einen sog. "Direktvermittlungspreis".
Untersuchung Schwacke / Fraunhofer
Prof. Dr. Neidhardt/Prof. Dr. Kremer: Schätzgrundlagen des Mietwagen-Normaltarifs; eine Untersuchung aus mathematisch-statistischer Sicht zu der Frage, ob der Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage bei Mietwagenkosten für die Gerichte verwendbar ist, ergänzt um eine Einschätzung zur Fraunhofer-Liste. Schadenpraxis 12-2008, s. 437 ff...
Vielfach greifen Amtsrichter zur Abweisung von Mietwagenklagen zu der "Begründung", dass allein eine Vielzahl von angestrengten Verfahren gegen zahlungsunwillige Versicherer den Schluss zulassen, dass ein geschäftsmäßiges Inkasso betrieben wurde und damit ein Verstoß gegen das RBerG vorliege.
Urteil des LG Mönchengladbach vom 20.01.2009, Az. 5 S 110/08
Hilfsweise beruft sich die Klägerin auf neue Abtretungsvereinbarungen, unterzeichnet nach dem 01.07.2009 und vertritt die Auffassung, diese seien aufgrund des RDG gültig...
Das LG Traunstein hat am 28.01.2009 unter dem Aktenzeichen 6 S 3075/08 sinngemäß bestätigt, dass sich die HUK-Coburg nicht gegen einen Geschädigten mit dem Argument durchsetzen kann, dass sie ihm eine günstige Anmietmöglichkeit genannt hatte...
a) Mietet ein Verkehrsunfallgeschädigter bei einem autovermieter ein Unfallersatzfahrzeug zu einem pberhöhten Preis an,ohne sich nach der Höhe der Mietwagenksoten anderweit erkundigt zu haben, so trägt er die Darelegungs- und Beweislast für...
Zur Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen, obwohl dem Verkehrsunfallgeschädigten bei der Anmietung eines ersatzfahrzeugs vom autovermieter...
Der BGH stellt unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung klar, dass es für die Schadenersatzverpflichtung des Schädigers nach § 249 BGB unerheblich ist, ob der Mietpreis zwischen Mieter und Vermieter wirksam vereinbart ist...
a) Zur Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei einem so genannten Unfallersatztarif...