Vermietung nach Unfall

Es gibt keine einfach gelagerten Mietwagenfälle, weshalb der Klägerin Rechtsanwaltskosten in volle Höhe zugesprochen werden

Aus einem Urteil des AG Kassel vom 30.6.2009 - 415 C 6203/08, erstritten von RA Ralph Hausding, Hamburg...
Die Klägerin war eine Autovermietung. Es ging um einen Unfall an einem der Mietwagen. Die Versicherung wandte ein, die Klägerin sei geschäftlich gewandt und kaufmännisch organisiert. Sie dürfe also nicht sogleich anwaltliche Hilfe auf Kosten der Versicherung in Anspruch nehmen, zumal die Haftung dem Grunde nach unstreitig gewesen sei und ein einfacher Regulierungsvorgang vorgelegen habe.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass es aufgrund des verbreiteten Versichererverhaltens keine einfachen Unfallschadenabwicklungen mehr gebe:

„Wenn sich aber Versicherer – was gerichtsbekannt ist – ...

RA Fuchs, RA Pamer: „Mietwagenvermittlung durch den Versicherer“, Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37

Rechtsanwalt Fuchs, Rechtsanwalt Pamer: "Mietwagenvermittlung durch den Versicherer", Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37

Inhalte auszugsweise:
- solange der Geschädigte noch nicht konkret disponiert hat, muss er ein konkretes, zumutbares und annahmefähiges Angebot beachten
- BGH bisher nur: keine Rückgabe bei Vermietung zu normalen Preisen, wenn wegen Kürze der noch zu erwartenden Mietdauer unzumutbar ...

RA Fuchs, RA Pamer: „Das Schadenrecht und das Internet“, Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 35,36

Rechtsanwalt Fuchs, Rechtsanwalt Pamer: "Das Schadenrecht und das Internet", Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 35-36

Inhalte auszugsweise:
- Internet als schnelles Medium wird zur Auslastungsoptimierung genutzt
- spätere Preisnennungen sind nicht DER Internetpreis, sondern immer ein besonderer auf den Ort, das Fahrzeug und den Zeitpunkt bezogen
- ein Blickfang ist noch kein Endpreis
- Vorauszahlung notwendig ...

BGH VI ZR 134/08 vom 13.01.2009 / Beschluss

Beschluss vom 13.01.2009 mit dem Aktenzeichen VI ZR 134/08

Der Fall:
Eine Vermietung zum Peisniveau des Normaltarifes lt. Schwacke. Der Versicherer informierte den Geschädigten 2 Tage nach bereits erfolgter Anmietung über niedrigere Marktpreise und verwies auf dessen Schadenminderungspflicht. Er regulierte für die nach seinem "Hinweis" verbleibenden 3 Tage nur einen sog. "Direktvermittlungspreis".

Untersuchung Schwacke / Fraunhofer

Untersuchung Schwacke / Fraunhofer

Prof. Dr. Neidhardt/Prof. Dr. Kremer: Schätzgrundlagen des Mietwagen-Normaltarifs; eine Untersuchung aus mathematisch-statistischer Sicht zu der Frage, ob der Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage bei Mietwagenkosten für die Gerichte verwendbar ist, ergänzt um eine Einschätzung zur Fraunhofer-Liste. Schadenpraxis 12-2008, s. 437 ff...

LG Mönchengladbach zum Rechtsberatungsgesetz: Verstoß nicht aufgrund Vielzahl von Klagen

Vielfach greifen Amtsrichter zur Abweisung von Mietwagenklagen zu der "Begründung", dass allein eine Vielzahl von angestrengten Verfahren gegen zahlungsunwillige Versicherer den Schluss zulassen, dass ein geschäftsmäßiges Inkasso betrieben wurde und damit ein Verstoß gegen das RBerG vorliege.

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