BGH VI ZR 210-07 vom 14.10.2008

Zur Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen, obwohl dem Verkehrsunfallgeschädigten bei der Anmietung eines ersatzfahrzeugs vom autovermieter Einblick in Preislisten anderer Anbieter gewährt wird.

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