BGH VI ZR 210-07 vom 14.10.2008
Zur Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen, obwohl dem Verkehrsunfallgeschädigten bei der Anmietung eines ersatzfahrzeugs vom autovermieter Einblick in Preislisten anderer Anbieter gewährt wird.