Vermietung nach Unfall

BGH, VI ZR 105/06 vom 13.02.2007

Für die Annahme, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstiger Tarif zugänglich gewesen, reicht es nicht aus, dass das Mietwagenunternehmen dem Geschädigen nur einen Tarif angeboten hat und ihm bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs unter...

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BGH, XII ZR 72/04 vom 10.01.2007

Zur Aufklärungspflicht des Autovermieters über die Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen.

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BGH VI ZR 18/06 vom 23.01.2007

Die Frage, ob ein vom Geschädigten beanspruchter Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erfor-derlich ist, kann dann offen bleiben...

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OLG Köln, 19 U 181/06 vom 02.03.2007

Richtungsweisendes Urteil des OLG Köln zur praktikablen Schadenabwicklung bei Mietwagenkosten. Siehe dazu auch nachstehenden Text der Pressemitteilung des BAV...

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BGH, VI ZR 99/06 vom 30.01.2007

Weiteres Urteil des BGH mit einer Zurückverweisung an das Landgericht...

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BGH, VI ZR 243/05 vom 23.01.2007

Mit einem aktuellen BGH-Urteil stellt der BGH klar, dass die Prüfung unfallspezifischer Leistungen bei der Vermietung an...

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BGH, VI ZB 75/05 vom 20.06.2006

Die Abweisung einer Klage und die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig mit der Begründung, der vom Kläger als...

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BGH, VI ZR 237/05 vom 04.07.2006

Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Tatrichters hinsichtlich der Frage, ob dem Geschädigten bei...

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BGH, XII ZR 50/04 vom 28.06.2006

Bietet der Autovermieter dem Geschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif...

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BGH, VI ZR 161-05 vom 13.06.2006

Dass ein Mietwagenunternehmen demGeschädigten nur einen Tarif angeboten hat, reicht grundsätzlich nicht...

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BGH, VI ZR 117-05 vom 09.05.2006

Zur Frage der Erforderlichkeit eines Mietwagentarifs im Rahmen der Schadensabrechnung...

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BGH, VI ZR 338-04 vom 04.04.2006

Sicherungsabtretung Unfallersatztarif, ggf. Pauschalaufschlag...

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BGH, VI ZR 32-05 vom 14.02.2006

Unfallersatztarif ggf. auch pauschale Erhöhung...

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BGH, VI ZR 126-05 vom 14.02.2006

Unfallersatztarif Erhöhung ggf. auch pauschal...

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BGH, VI ZR 268-04 vom 15.11.2005

Sicherungsabtretung Unfallersatztarif...

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BGH, VI ZR 280-04 vom 25.10.2005

Unfallersatztarif Aufklärungspflicht...

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BGH, VI ZR 251-04 vom 20.09.2005

Sicherungsabtretung...

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BGH, VI ZR 173-04 vom 05.07.2005

Sicherungsabtretung...

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BGH, VI ZR 160-04 vom 15.02.2005

Unfallersatztarif...

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BGH, VI ZR 74-04 vom 15.02.2005

Unfalleratztarif...

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BGH, VI ZR 300-03 vom 26.10.2004

Sicherungsabtretung Unfallersatztarif...

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BGH, VI ZR 151-03 vom 12.10.2004

zum Unfallersatztarif...

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BGH VI ZR 308/07 vom 14.10.2008

a) Mietet ein Verkehrsunfallgeschädigter bei einem autovermieter ein Unfallersatzfahrzeug zu einem pberhöhten Preis an,ohne sich nach der Höhe der Mietwagenksoten anderweit erkundigt zu haben, so trägt er...

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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