Vermietung nach Unfall

Weitere OLG bestätigen die Schätzung mittels Schwacke

Nach dem kürzlich das OLG Naumburg (siehe Liste "jüngere Urteile... hier weiter unten) eine Schätzung mittels Schwacke nicht beanstandet hat, liegt uns ein Beschluss des OLG Hamm vor (I-6 U 44/09) , welcher das Urteil 12 O248/07 des LG Detmold bestätigt.

Das Landgericht hatte ...

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LG Chemnitz nach Hinzuziehung eines Sachverständigen: Schwacke + Aufschlag

Das LG Chemnitz hat mit Urteil  5 O 1016-08 vom 30.06.2009 nach sachverständiger Beratung durch Einzelrichterin entschieden, dass die Forderung der Klägerin berechtigt ist. Schätzgrundlage ist Schwacke 2007, Aufschlag gerechtfertigt wegen tatsächlich erbrachter Mehrleistungen (? und Nichtzugänglichkeit zu niedrigerem Tarif ?), Gutachter hat Risiken und Mehrleistungen im Unfallersatz bestätigt. ...

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Es gibt keine einfach gelagerten Mietwagenfälle, weshalb der Klägerin Rechtsanwaltskosten in volle Höhe zugesprochen werden

Aus einem Urteil des AG Kassel vom 30.6.2009 - 415 C 6203/08, erstritten von RA Ralph Hausding, Hamburg...
Die Klägerin war eine Autovermietung. Es ging um einen Unfall an einem der Mietwagen. Die Versicherung wandte ein, die Klägerin sei geschäftlich gewandt und kaufmännisch organisiert. Sie dürfe also nicht sogleich anwaltliche Hilfe auf Kosten der Versicherung in Anspruch nehmen, zumal die Haftung dem Grunde nach unstreitig gewesen sei und ein einfacher Regulierungsvorgang vorgelegen habe.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass es aufgrund des verbreiteten Versichererverhaltens keine einfachen Unfallschadenabwicklungen mehr gebe:

„Wenn sich aber Versicherer – was gerichtsbekannt ist – ...

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HDI zahlt erst, wenn Klage eingereicht ist?

Den Versicherern ist durchaus bewusst, dass sie es in der Mietwagenfrage übertreiben. Hundertfach müssen sie nach ... weiterlesen...

Polizeiklausel in Mietverträgen, Bestätigung durch LG und AG Duisburg, Beitrag RA Kramp in SVR 06-2009, Seite 218-219

Klausel in Mietverträgen, im Schadenfall die Polizei hinzuzuziehen, ist wirksam. ..

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Anonymität kein Vorteil des Fraunhofer-Mietpreisspiegels

Die Gerichte sehen die Fehler der Fraunhofer-"Studie" durchaus. Die Internetlastigkeit, die geringe Anzahl der Nennungen in weitläufigen PLZ-Gebieten, die Vorbuchungsfrist oder die Ignoranz von Nebenkosten, die im Normalgeschäft der Autovermieter einen erheblichen Anteil des Endpreises darstellen (und weitere erhebliche Defizite) sind als Probleme der Interneterhebung und der Telefonanfragen bekannt.

Einige Gerichte sehen jedoch die angeblich fehlende Anonymität der Schwacke-Erhebungen als so bedeutend, dass sie trotzdem entweder ausschließlich den Fraunhofer-Werten glauben oder einen Mittelwert der Listen bilden. Doch ein Vorteil der Fraunhofer-Erhebung aufgrund einer Anonymität ist tatsächlich nicht vorhanden. Er wird durch Formulierungen der Versicherer und der sie vertretenden großen Rechtsanwaltskanzleien geschürt, wie:
"...während der Schwacke-Mietpreisspiegel 2007 auf den Daten von Mietwagenorganisationen und den Angaben von Vermietungsunternehmen im Rahmen einer schriftlichen Befragung beruht, deren Zweck – die Erstellung einer (ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen berührenden und unter Umständen auch forensisch relevanten) Preisübersicht – für die Befragten offen zu Tage lag..."

Das ist irreführend, denn ...

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Alter des Autos rechtfertigt keine Herabstufung der Mietwagenklasse / OLG Dresden

OLG Dresden 7 U 0007/08 vom 17.04.2009, Beschluss
Ein 14 Jahre altes, aber technisch vor dem Unfall intaktes Fahrzeug, ...

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OLG Hamm hebt Fraunhofer-Urteil des LG Bielefeld auf

Das erstinstanzliche Landgericht Bielefeld hatte im Verfahren 6 O 428/08 den Mietwagenkosten-Normaltarif mit Fraunhofer geschätzt.


Das OLG ...

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Mietwageneigenschaft bedingt laut LG Kaiserslautern keine Aufklärung bei Verkauf

Mietwageneigenschaft bedingt laut LG Kaiserslautern keine Aufklärung bei Verkauf

Das Landgericht Kaiserslautern hat durch Beschluss vom 25.03.2009 entschieden, dass ...

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BGH XII ZR 117/07 vom 25.03.2009 zu Aufklärung und Schwacke und Tagestarifen

Mit dem Urteil XII ZR 117/09 hat der BGH geurteilt, dass ...

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LG Köln: Schätzung mit Schwacke

LG Köln 11 S 33/08 vom 10.02.2009:
- kein Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz...

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AG Lüdenscheid bestätigt Gültigkeit e. Tableauvereinbarung

AG Lüdenscheid Az. 94 C 148-08 und ähnlich auch 94 C 149-08:

Beklagte bestreitet, dass sie das Tableau als verbindlich gemeint hatte, räumt die Übersendung nach Anfrage jedoch ein (da sie das schlecht bestreiten kann?)

Gericht hält dem Vermieter zugute, dass er sich daran zur ...

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LG Hannover wegen Unfallersatz: Berufung gegen HDI positiv

Das LG Hannover 3 S 71/08 korrigierte eine Entscheiung der Vorinstanz: ...

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Versicherer verhindern höchstrichterliche Mietwagen-Rechtsprechung

Weil die Versicherer in vielen Fällen für sie negative Grundsatzurteile vermeiden wollen, werden sehr häufig BGH-Verfahren kurz vor Beendigung durch die Beklagte erledigt. So werden auch im Bereich der Schadenersatzrechtsprechung Urteile verhindert, welche der Versicherungswirtschaft strategisch schaden könnten. Genau diese Urteile wären aber wichtig für die Instanzrechtsprechung, für klagende mittelständische Unternehmen und für Geschädigte, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Darüber berichtet ein plusminus-Beitrag vom 04.05.2010, dessen Inhalt hier abgerufen werden kann.

Datei ansehen

Uns sind einige Verfahren bekannt, in denen BGH-Verfahren angestrengt wurden und die Beklagte durch Zahlung von Forderungen und REchtskosten das Verfahren zu erledigen sucht.

Fünf Fälle: 

1.    VI ZR 233/09 gegen DEVK Versicherung Beschluss wegen Verfahrenskosten ansehen (oben rechts bei BGH markieren)
2.    VI ZR 256/09 gegen R+V Versicherung
3.    VI ZR 229/08 gegen HDI Versicherung
4.    VI ZR 154/08 gegen HDI Versicherung Beschluss wegen Verfahrenskosten ansehen (oben rechts bei BGH markieren)
5.    VI ZR 333/09 gegen R+V Versicherung

Spezieller Service unter www.bav.de : Schriftsatzmodule für den Anwalt

Die Kategorie Service enthält nun einen neuen Bereich "Schriftsatz Bausteine Mietwagen" mit Modulen für den Anwalt des Geschädigten.

Siehe:
http://www.bav.de/service/schriftsatz-bausteine-mietwagen.html 

Die Anwälte sind eingeladen, sich der dort enthaltenen Argumente zu bedienen.

OLG Köln: Zinn-Gutachten bestätigt Schwacke

Das OLG Köln hat unter dem Aktenzeichen 17 W 33/09 eine Beschwerde...

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HUK immer wieder mit demselben falschen Standpunkt vor Gericht

Wie unnötig die Zivilgerichte immer wieder in Anspruch genommen werden, zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg zur Frage der Schadenminderungspflicht des Geschädigten, nach dem dieser die HUK-Tabelle zu angeblichen Mietwagenkosten erhalten hat.

Die HUK-Coburg und ihre Gesellschaften sind noch immer der Rechtsaufassung, dass - obwohl der BGH das längst anders...

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LG Ansbach zur Schätzung mittels Marktübersicht

Das LG Ansbach hat mit Urteil 2 O 1168/08 vom 28.11.2008 Stellung genommen, warum einzelne vorgelegte Angebote keine Relevanz haben können, wenn es für das Gericht darum geht, sich eine Grundlage für eine Schätzung zu suchen...

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Weitere Entscheidungen von Landgerichten, in denen Schwacke als Schätzgrundlage bestätigt wird

Aktualisierung vom 15.10.2010 (nun nach Aktualität absteigend sortiert)

Mit den aktuellen 48 Urteilen der folgenden Gerichte bestätigt sich die Verwendbarkeit der Schwackeliste Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage von Mietwagenkosten weiter (zumeist unter Zurückweisung der Fraunhofer-Liste als Schätzgrundlage):

 

Landgericht Bonn 3 O 5/10 vom 04.10.2010 (Schwacke bestätigt, Fraunhofer verneint)

Landgericht Bonn 18 O 407/09 vom 01.10.2010 (Schwacke bestätigt, Fraunhofer verneint)

Landgericht Bonn 15 O 27/10 vom 01.10.2010 (Schwacke bestätigt, Fraunhofer verneint)

Landgericht Dormund 4 S 48/10 vom 30.09.2010 (Schwacke ist bestätigt, Fraunhofer nicht verwendbar)

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Wegweisend: Landgericht Köln 20 O 376/09, in NZV veröffentlicht

In der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht, Ausgabe 10-2010 S. 515 ff. ist ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln veröffentlicht worden.

Die Leitsätze lauten:

1. Die Schwackeliste (Automietpreisspiegel) ist durch weitaus größere Neutralität gekennzeichnet, als die explizit im Auftrag der Versicherungswirtschaft erstellte Fraunhofer-Studie. Anonymisierte Befragungen weisen grundsätzlich eine geringere Verlässlichkeit als personalisierte und damit rückverfolgbare und überprüfbare Erhebungen auf. Bei der Fraunhofer-Studie ist das Postleitzahlennetz grobmaschiger, beruht lediglich auf 6 Mietwagen-Anbietern und basiert auf dem System der Vorbuchung.

2. Auf Grund der Besonderheiten der Unfallsituation ist in der Regel ein höherer Mietwagenpreis zur Schadenbeseitigung erforderlich. Das Gericht setzt insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Köln (vgl. OLG Köln, NZV 2007, 199, 201) einen pauschalen Aufschlag von 20% an. Dieser Aufschlag ist unabhängig von der Zeitnähe der Anmietung zum Unfallereignis gerechtfetigt.

3. Die jeweils konkret angefallenen Nebenkostenpositionen sind im Sinne der Rechtsprechung des OLG Köln ebenfalls erstattungsfähig.

Das Urteil liegt dem BAV vor.

Ende eines Marathons: Autovermieter bekommt sein Geld

Nach mehreren endlos erschienen Prozessen endete ein Rechtstreit des HDI mit einem regionalen Autovermieter mit einem Erfolg des Vermieters. Das Landgericht Leipzig (Az. 05 S 535/08 vom 08.09.2010) verurteile die Versicherung letztinstanzlich zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten.

Unterstützt durch ein...

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Kammergericht Berlin wegen Wettbewerbsverstoß

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss 5 U 100/06 vom 16.03.2007 gegen die Antragsgegnerin bei Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verfügt: ...

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F.A.Z. sieht einen "funktionierenden" Versicherungsmarkt

Der F.A.Z. vom 23.08.2010 ist ein Leitartikel zum Funktionieren des Versicherungsmarktes zu entnehmen. Der Autor meint zu erkennen, dass durch die Folgen einer Pleite eines ausländischen Versicherers (Ineas und Ladycar Online) erkennbar werde, wie gut der Versicherungsmarkt derzeit funktioniere.

Was er dabei übersieht: ....

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Beispielhaftes Urteil, weil durchgeprüft und ausführlich begründet

AG Dortmund 427 C 12912/09

Viele Gerichte tun sich weiterhin schwer, die Facetten der Mietwagenrechtsprechung zu erfassen und die Einzelheiten tiefgehend zu prüfen. So entstehen immer wieder "Fraunhofer-Urteile" oder gar die so genannten "Mittelwertentscheidungen". Es kommt selbstverständlich ebenso auf die unternehmerische Vernunft des Vermieters und auf die Prozessgestaltung der Klägerseite an (die Prozessgestaltung der Beklagten ist immer gleich, da nahezu immer dieselben Großkanzleien damit befasst sind).

In einem Rechtstreit, der nun in Form einer Sammelklage am Amtsgericht Dortmund entschieden wurde, wurde vieles richtig gemacht. ...

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Hinweis OLG Thüringen: Schwacke + 30%

Entgegen der Entscheidung OLG Jena 1 U 555/07 gibt der 9. Senat einen anderslautenden Hinweis zur Frage Schwacke / Fraunhofer...

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Aufsatz: Anspruch auf angemessene Schadenregulierung

Der Berliner Professor Schwintowski, Inhaber eines Lehrstuhls für Rechtswissenschaften der Humboldt-Universität, hat anlässlich einer Tagung des Bundes der Versicherten ...

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Was kostet meine Kfz-Versicherung künftig?

Von Preissteigerungen bis zur Verdopplung von Prämien spricht aktuell "Auto Reporten Net" mit Bezug auf tatsächliche Abfragen von check24, siehe:

http://www.auto-reporter.net/1329/2_1329_104_37820_1.php

HUK reguliert für Mietwagenkosten nur noch die Hälfte vom Nutzungsausfall?

Regulierungsschreiben (echt!) der HUK Coburg an einen Autovermieter, der seine Abrechnung bereits nach der BGH-Rechtsprechung geprüft hatte:

67 Euro für 4 Tage Gruppe 2

Mit der Begründung Fraunhofer ist nun alles möglich.

R+V beklagt hohen Regulierungsaufwand und brüskiert mit „Vorschlag“

Mit einem Schreiben an mittelständische Autovermieter hat die R+V die Branche erneut gegen sich aufgebracht. Positiv ist zunächst die offene Informationspolitik der R + V festzuhalten. Jedoch fällt neben dem HDI und der HUK vor allem die R+V-Versicherung aus Wiesbaden durch eine rigorose und überzogene Politik des Zusammenstreichens von Schadenabrechnungen auf. Dabei verkennt die R + V die überwiegende aktuelle Rechtsprechung, obwohl einer der Unterzeichner des Schreibens mit regelmäßigen und strategischen Veröffentlichung von einschlägigen Aufsätzen und ins Bild passenden Gerichtsurteilen auffällt.

In der Rechtsprechung wird nicht nur die SchwackeListe nach wie vor überwiegend als geeignete Schätzgrundlage angesehen, sondern über die Grundpreise der Normaltarife hinaus, - sofern angefallen - ebenso die im Normaltarif üblichen „Nebenkosten“  als Schadenersatz zugesprochen. Diese Nebenkosten machen zumeist ca. 30 Prozent des Gesamtpreises aus und können auch noch erheblich darüber liegen.

Der Satz "Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen ...

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Bei genauem Hinsehen viel Lärm um nichts: Entscheidung des BGH VI ZR 293/08 vom 18.05.10 häufig missgedeutet

Der BAV stellt seinen Mitgliedern im internen Bereich heute einen weiteren Hinweis zur Prozessführung bereit. In Bezug auf das BGH-Urteil vom 18.05.2010 mit dem Aktenzeichen VI ZR 293/08 ist von Seiten...

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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