BGH verwirft wieder ein Abtretungsformular

Wieder hat der BGH ein Abtretungsformular im Zusammenhang mit der Unfallschadenregulierung geprüft und verworfen. Es enthielt so viele mutmaßlich interansparente Formulierungen, dass er es nicht bis zum Ende durchgeprüft hat. Bereits die Unklarheit, ob es sich um eine Sicherungsabtretung oder eine Abtretung erfüllungshalber handelte, führte zur Abweisung der Revision des Klägers.

Urteil des VI. Zivilsenats vom 10.10.2023 – VI ZR 257/22 – (bundesgerichtshof.de)

Wie man ein solches Formular richtig formuliert, ist dem Urteil VI ZR 27/23 zu entnehmen (unsere Abtretung des BAV für Mietwagenunternehmen im BAV). Siehe auch:

Erläuterungen vom 17.11. und Hinweis auf weitere Erklärungen intern 

Und hier eine Zusammenfassung mit einem etwas weiteren Blickwinkel:

https://www.juris.de/jportal/portal/t/jf2/page/homerl.psml?nid=jpr-NLBG000012723&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fservices%2Fnews%2Fnews-detail.jsp  

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