Stiftung Warentest und Unfallschadenregulierung: Verbraucherinformation inzwischen korrekt

Vor einiger Zeit hat die Stiftung Warentest noch sehr oberflächlich formulierte Hinweise für Unfallgeschädigte veröffentlicht. Dazu hatten wir sie konkret angeschrieben und auf Probleme mit Versicherungen des Unfallgegner bei frühem Kontakt hingewiesen, über die man wohl keine Kenntnis hatte.

Inzwischen heißt es bei der Stiftung Warentest richtig, dass Geschädigte sich vor einem zu frühen Kontakt mit dem Gegnerversicherer hüten sollten. Verlockende Angebote sind trügerisch, Absprachen gelten einseitig. Das Wissen um das Schadenrecht ist ungleich verteilt, daher:

Ohne einen Anwalt kein Wort zum Versicherer des Unfallgegners.

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