Versicherungen schwer getroffen
Eine Kammer des Landgerichtes Bonn hatte sich vor einiger Zeit von der Fracke-Rechtsprechung abgewendet und schätzt nun wieder allein mit den Werten der Schwacke-Liste. Hintergrund dafür war der erfolgreiche Nachweis eines örtlichen Vermieters, dass die Fraunhofer-Werte den Preis des Mietwagenmarktes nicht bzw. falsch abbilden und sein Verweis auf viele Ungereimtheiten bei Fraunhofer, u.a. dass dort bei Internetpreisen die gefundenen Fahrzeug-Darstellungen lediglich auf die Fahrzeug-Kategorisierung von ACRISS zu beziehen sind und nicht auf die schadenersatzrechtlich notwendige Einteilung der Fahrzeuge in Mietwagenklassen nach Schwacke.
Das Ergebnis: Fraunhofer kann nicht richtig sein, wenn die Fahrzeugeinteilung aus dem Blickwinkel des Schadenrechts willkürlich erfolgt.
Dadurch scheinen Versicherer hart getroffen. Sie wollen wohl versuchen, diesen Gedanken soweit wie möglich im Keim zu ersticken, bevor auch andere Gerichte den Gedanken „willkürliche Fahrzeugeinteilung“ verfolgen und (weil der Gedanke zwingend ist) das Mischmodell ebenso verwerfen wie es das LG Bonn getan hat.
Woran ist die Aufregung bei den Versicherern erkennbar?
Man will das Problem bekämpfen und nutzt dazu versicherungsnahe (aus unserer Sicht) Autoren in der Anwaltschaft, teilweise Ex-OLG-Richter.
Zunächst formulierte ein Dr. Scholten, früher schon als Vorsitzender eines OLG-Senates mit wilden Urteilsbegründungen zu Fraunhofer u.a. aufgefallen und nun als Anwalt tätig, einen unter Richtern unüblichen Angriff auf die renommierte erste Kammer des Landgerichtes in Bonn. Nun schreiben weitere Autoren einer „Versicherungskanzlei“ mit Blick auf das Landgericht Bonn „Zweifelhaft erscheint die kaum einleuchtende Meinung, die Fraunhoferliste sei wegen der Anwendung des ACRISS-Systems im Rahmen der Kategorisierung der Mietwagen nicht verwendbar“ (Halm + Fitz in DAR 6/2024, S. 308).
Wer sich mit der ACRISS-Einteilung befasst oder sie sich erklären lässt, wird zwangsläufig feststellen, dass Fraunhofer keine korrekten Mietwagenklassen daraus ableiten kann und damit alle Werte der Fraunhofer-Liste willkürlich sein müssen. Das beginnt bereits bei der Preisnennung im Internet, die immer nur eine Beispielangabe darstellt, Zitat: „oder ähnlich“, aber nicht konkret und schon gar nicht mit Ausstattung und Motorisierung versehen ist. Eine korrekte Schwacke-Mietwagenklasse lässt sich für einen Beispiel-Preis daher nie und nimmer ableiten.
Das hat das Landgericht Bonn verstanden und wollen die genannten Autoren – aus ihrer Position im Lager des Versicherers nachvollziehbar – nicht verstehen.