… oder: Ein Freund, ein guter Freund, das ist das Beste was es gibt …
Vermietung nach Unfall
LG Hamburg bestätigt AG Hamburg pro Schwacke mit guten Argumenten
Das Landgericht Hamburg (Az. 331 S 142/08) hat gegen die Berufung der Beklagten ein erstinstanzliches Urteil pro Schwacke bestätigt. Die Argumentation pro Fraunhofer wurde zurückgewiesen.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder im internen Bereich dieser Internetseite.
BGH VI ZR 112/09 vom 19.01.2010: aktuelle Information mit Urteil und Hinweisen
Aktuell liegt uns ein BGH-Urteil zur Vermietung nach Verkehrsunfällen vor: BGH VI ZR 112/09 vom 19.01.2010 mit weiteren Information, Urteil und Hinweisen ...
OLG Nürnberg schätzt mit Schwacke, Aufschlag nur bedingt
OLG Nürnberg 4 U 1581/09 vom 01.02.2010:
Berufung teilweise erfolgreich.
Kein Mittel zwischen Fraunhofer und Schwacke
(aktualisiert am 28.04.2010)
Einige wenige Gerichte wissen sich nicht anders zu helfen, als den Mittelwert zwischen den bei Fraunhofer und Schwacke ausgewiesenen Beträgen als Maß zu nehmen. Das kann nicht richtig sein. Begründungen:
Spezieller Service unter www.bav.de : Schriftsatzmodule für den Anwalt
Die Kategorie Service enthält nun einen neuen Bereich „Schriftsatz Bausteine Mietwagen“ mit Modulen für den Anwalt des Geschädigten.
Siehe:
http://www.bav.de/service/schriftsatz-bausteine-mietwagen.html
Die Anwälte sind eingeladen, sich der dort enthaltenen Argumente zu bedienen.
OLG Celle zu Haftungsreduzierung ohne SB und PAI, EE=5%
Das OLG Celle entschied mit 14 U 63/09 am 30.09.2009:
Die BGH-Rechtsprechung zur Schätzung des Normaltarifes kann außen vor bleiben, da der Vermieter einen eher niedrigen Betrag angesetzt habe. Hinzugerechnet werden können Nebenkosten für eine Haftungsbefreiung ohne Selbstbehalt. Nebenkosten für eine Personenunfallversicherung sind schadenersatzrechtlich nur erstattungsfähig, wenn der Geschädigte für sein Fahrzeug ebenso über einen solchen Versicherungsschutz verfügt(e).
Der Abzug für Eigenersparnis bei klassengleicher/höherwertigerer Anmietung Beträg hier 5% bei ca. 70 km pro Tag, Hinweise auf Ausführungen von Prof. Meinig.
Neue Zweifel an Fraunhofer Mietpreisspiegeln
Ist der Mietpreisspiegel 2008 falsch oder ist es die Ausgabe 2009 oder ergibt bereits der Vergleich der Listen, dass sie beide nicht realistisch sind? Der Vergleich einzelner Werte bringt in vielen PLZ-Gebieten extreme Verwerfungen ans Licht.
Internet-Anmietbedingungen und Internet-Nebenkosten 2009; wichtig zum Nachweis, dass Fraunhofer nur Rumpfpreise enthält
Wie die Fraunhofer-Mietpreisliste 2008 bezieht sich auch die Fraunhofer-Mietpreisliste 2009 nur auf Rumpfpreise, die im Internet oder über nicht weiter erklärte Telefonate ermittelt wurden. Das entscheidende Problem dabei ist nach unserer Meinung, dass diese Beträge ohne die einschränkenden Anmietbedingungen und die Abfrage aller üblichen Preisbestandteile zusammen gestellt wurden.
Die hier abrufbare Übersicht listet alle wichtigen Anmietbedingungen auf und macht damit deutlich, welche Einschränkungen die Internet-Anbieter vorsehen, z.B. in Bezug auf Alter oder Führerscheinbesitz. In der Übersicht sind auch sämtliche Zusatzkosten für Nebenleistungen aufgelistet, mit denen die Anbieter die übliche Gesamtleistung ergänzen.
Die tabellarische Darstellung ist geeignet, die von uns entwickelten Vergleichsrechnungen der Schwacke- und Fraunhofer-Werte in Mietwagenprozessen zu belegen. In einigen nicht unwichtigen Gerichtsverfahren wurde bereits mit solchen Informationen weitreichend zu Fraunhofer aufgeklärt.
Beispiel zur Erläuterung der Argumentation:
1. Zahlung Versicherung mit Hinweis auf Fraunhofer:
156,50 Euro 3 Tage, Gruppe 2 in PLZ 75 (Fraunhofer 2009 Seite 52)
2. Rechnung der Autovermietung /Schadenersatzforderung
400 Euro
3. Vergleichsrechnung Schwacke 2009 (Seite 250 für PLZ 751 sowie Nebenkosten ab Seite 342):
Normaltarif 225 Euro
+ Haftungsreduzierung auf niedrigere Selbstbeteiligung 60 Euro
+ Zustellen 25 Euro
+ 2. Fahrer 36 Euro
+ Winterreifen 30 Euro
+ "Pauschalaufschlag 20" 45 Euro
= 421 Euro
3. Erweiterung des Fraunhofer-Rumpfpreises mit den tatsächlichen Nebenkosten
156,50 Euro (unter den beonderen Bedingungen der Internetbuchung, der Vorbuchungsfrist, des Ausschlusses von mindestens 5.000 Unternehmen, ...)
+ Sixt-Haftungsreduzierung 750 Euro (6-11 %) = 15 Euro pro Tag = 45 Euro ...
OLG Köln 16 U 57/09: Berufung der Versicherung kostenpflichtig per Beschluss zurück gewiesen
Vor dem OLG Köln versuchte eine Versicherung, die Berufung gegen ein Urteil des AG Waldbröl (Streit um Mietwagenkosten nach Unfall) durchzusetzen. Das OLG wies die Berufung kostenpflichtig aufgrund § 516 Abs. 3 ZPO zurück.
Recherche des Gerichtes: Fraunhofer-Werte nicht nachvollziehbar
Anlage zum Aufsatz: "Analyse statt Schlagworte, Fraunhofer im Detail hinterfragt", MRW 1/2010 Seite 9.
Eine eigene Rechereche des Gerichtes im Internet brachte ans Tageslicht, dass ...
Internet-Nebenkosten und Anmietbedingungen 2008
Welche konkreten Einschränkungen den Internetbuchungen zugrunde liegen und welche Nebenkosten auch bei Internetbuchungen entstehen, hat Fraunhofer IAO in seiner Erhebungsmethode völlig ausgeblendet. Aufgrund der nicht überall verbreiteten Kreditkarte und der Situation nach einem Unfall passen die von Fraunhofer erhobenen Werte in ca. 2 von 3 Fällen sowie schon nicht.
Aber von den Mietern, die:...
Urteilsliste MIetwagen bei CaptainHUK
Urteilsliste: unter www.captain-huk. de wird regelmäßig auch zu Mietwagenkosten berichtet, siehe z.B. auch die Urteilsliste:
http://www.captain-huk.de/wp-content/uploads/rechtsprechung/listen/Liste_Mietwagen.pdf
Tarife der Direktvermittlung nicht zugänglich und nicht realistisch
Die Tarife, die die Versicherer den Geschädigten als „Orientierung“ in Briefen und Anrufen mitteilen, sind nicht nur zweifelhaft, sie stimmen auch nicht. Sehen Sie in der beigefügten Anlage Sitzungsprotokoll und Urteil des AG Weiden 1 C 561/09.
Versicherunsmitarbeiter:
„Mit den Geschädigten wird grundsätzlich nur über den Tagespreis gesprochen. Über Nebenkoten wird bei diesen Telefonaten nicht gesprochen.“
aus dem Gerichtsurteil:
„..Würde es sich bei der Preisnennung von 37 Euro nicht um ein realistisches Angebot handeln, welches vom Geschädigten auf dem freien Markt hätte erzielt werden können. Selbst bei der Vermittlung durch die Beklagten wären unter Umständen zusätzliche Kosten angefallen. Der Unfallgeschädigte ist daher nicht auf die von Beklagtenseite genannten 37,- Euro zu verweisen.“
Anmerkung:
Inzwischen hat der BGH entschieden, dass auch dann dieser Preis für den Geschädigten nicht bindend ist, wenn er stimmt, d.h. den konkreten Bedarf des Geschädigten zwar decken würde inkl. aller Kosten, aber es ein verhandelter Preis zwischen Versicherern und Autovermietern ist. Der Geschädigte muss nur frei zugängliche Marktangebote berücksichtigen.
HUK und Ford: Einigung auf unstreitige Mietwagenpreise
Im Rahmen der Zusammenarbeit der HUK-Coburg mit Betrieben der Marke Ford sind umfassende "Vereinbarungen" getroffen worden.
Am "FairPlay" der HUK teilnehmende Werkstätten verpflichten sich zur Übersendung von Bildern und Kostenvoranschlägen. Die Einschaltung von Sachverständigen oder Rechtsanwälten für die Ford-Kunden ist nicht verabredet. Damit erhält die HUK alle Möglichkeiten, den Schadenersatzanspruch des Geschädigten zu drücken. Überzeugt werden die Betriebe damit, dass erst 20% der Schäden gesteuert werden und somit ja noch genüged Potential vorhanden sei, auch Fälle von anderen Unternehmen wegzusteuern und zu den Ford-Betrieben hinzusteuern.
Die HUK sagt den Ford-Betrieben zu, kurzfristig Kostenübernahmeerklärungen zu übersenden und die Schadenkosten schnell bzw. im Rahmen von Vorschüssen zu übernehmen.
Die verabredeten Mietwagenpreise sind sehr erfreulich, siehe: ...
OLG Thüringen: niedrigeres Angebot nicht zugänglich, da keine Vorfinanzierung möglich
OLG Thüringen 9 U 646/08 vom 05.10.2009
– Die Klägerin hat mit ihrem Vorbringen Erfolg, dass es ausnahmsweise nicht auf eine Erkundigung nach günstigren Angeboten durch den Geschädigten ankam, da die Nichteinholung von günstigeren Angeboten nicht ursächlich für den etwas höheren Tarif des abgeschlossenen Mietvertrages war.
– Ein Tarif zu einem niedrigeren Preis war dem Geschädigten nicht zugänglich, da er zur Vorfinanzierung nicht in der Lage war. Denn ein Angebot zum Normaltarif kann der Geschädigte nur erhalten, wenn er mittels Kreditkarte oder anderweitig in er Lage ist, die Kosten vorzufinanzieren. Das traf auf den Geschädigten hier nicht zu.
Entfall Haftungsreduzierung bei grober Fahrlässigkeit: Bedienung Navigationsgerät
Das Landgericht Potsdam urteilte mit 6 O 32/09 vom 26.06.2009:
Bei Bedienung des Navigationsgerätes während der Fahrt
Beispiel Internetpreise
Dokumentation von Beispielen, die die extremen Schwankungen der Internet-Mietwagenpreise nachweisen. Anlage zum Aufsatz: "Analyse statt Schlagworte, Fraunhofer im Detail hinterfragt", MRW 1/2010 Seite 2 ff.
BAV begrüsst „Rechtsanwälte als Dienstleister“
Nach langen Jahren der Fixierung auf sich selbst hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein nach unserer Auffassung den richtigen Weg erkannt. Werkstätten werden offenbar nicht mehr als Feinde im Kampf um die Mandate, sondern als potentielle Partner angesehen. Der bundesweite Vertreter der Verkehrsanwälte tritt dafür ein, den Versicherern durch Netzwerke zwischen Werkstätten, Geschädigten und Anwälten gegen eine "Aldisierung" der Schadenregulierung Paroli zu bieten. Die Gruppe kann erweitert werden: plus Sachverständige, plus Autovermieter.
Positivum 1:
LG Lübeck 14 S 111/08 in SVR 10-2009 veröffentlicht
LG Lübeck 14 S 111/08 in SVR 10-2009, Seite 385f., u.a.:
1. Schwacke 2003 und 2006 sind geeignete Schätzgrundlagen
2. Schwacke hat nicht nur postalisch angefragt, sondern auch anonym und die Angaben geprüft
3. Fraunhofer betrifft nicht den regionalen Markt
4. Vortrag zum Aufschlag ungenügend
OLG Stuttgart 3 U 30-09 nun veröffentlicht, zitierfähig für den anwaltlichen Vortrag
Das Urteil des OLG Stuttgart in in der Ausgabe 10/09 der Straßenverkehrsrecht gleich zwei Mal veröffentlicht.
a. kurz unter „Beck Fachdienst“ u.a. darin:
„Für die tägliche Praxis muss auf Folgendes noch verwiesen werden: Die von einem Mietwagenunternehmen angeboteten Preise unterliegen ständigem Wechsel und, wie wir es auch schon festgestellt haben, sogar einem Wechsel innerhlab eines Tages. Verlässlich können also die mitgeteilten Daten letztlich nicht sein.“ (Anmerkung: Gemeint sind temporär gültige Internetausdrucke buchbarer Angebote).
b. ausführlicher unter „Rechtsprechung“:
Leitsätze
1. Regelmäßig kann … auf Basis Schwacke geschätzt werden.
2. Fraunhofer schon im Ansatz als Schätzgrundlage zweifelhaft.
3. Die Tatsache, ob ein durch besondere Leistungen nach einem Unfall erhöhter Tarif erforderlich ist, kann offenbleiben, wenn dem Geschädigten ein niedrigerer Tarif ohne Weiteres zugänglich ist. Das hat jedoch der Schädiger zu beweisen.
4. Aufschlag 20% ist zuzusprechen.
Ist der Geschädigte verpflichtet, die Kosten der Schadenbehebung vorzufinanzieren?
Sehr empfehlenswert:
Herr Rechtsanwalt Joachim Otting in Unfallregulierung effektiv 11-2009 zum Thema "Vorfinanzierung der Schadenkosten durch den Geschädigten" ...
Mercedes-Organisation: Zweifelhafte Empfehlung an die Mercedes-Werkstätten
Die Mercedes Benz Vertriebsorganisation Deutschland (MBVD) und der HDI empfehlen den eigenen Reparaturbetrieben zum Umgang mit Kasko- UND HAFTPFLICHTKUNDEN eine vertragliche Vereinbarung mit dem HDI, siehe Datei am Ende. ...
HUK macht Fairplay?
Bei der HUK-Coburg scheint sich einen Strategiewechsel anzudeuten.
Bisher lag der strategische Schwerpunkt der Schadenregulierung darin, eine erhebliche Quote der Kaskoverträge mit eingeschränkten Leistungen zu verkaufen, wie etwa die Bindung im Unfall-Fall an eine mit der HUK kooperierende Werkstatt. ...
Artikel Wenning NZV ansehen: „Fraunhofer und die Rechtsprechung“
In der neusten Ausgabe der NZV hat sich Herr Rechtsanwalt Wenning in einem Artikel mit dem Thema „Fraunhofer“ auseinandergesetzt. Der Leitgedanke war, nicht selbst hierzu Stellung zu nehmen, sondern die Bewertungen der Rechtssprechung aufzuzeigen. ...
Jüngere Urteile: pauschaler Aufschlag für unfallbedingten Mehrleistungen bestätigt (viele weitere sind unter den Anti-Fraunhofer-Urteilen zu finden)
zuletzt aktualisiert am 19.10.2009
OLG Nuernberg 1 U 1878-08 vom 10.02.2009: Schwacke + (Modus 2007), I-Aufschlag +, NK (HR, ZF) Urteil ansehen
OLG Nuernberg 5 U 2441-08 Verfügung vom 21.01.2009: Bestätigung Vorinstanz
(LG Ansbach 2 O 1168/07 mit Schwacke +, P-Aufschlag +25%, NK (HR, ZuSt.)) Datei ansehen
OLG Hamm (prozessual, Kostenentscheidung) Vorinstanz LG Detmold: Schwacke+ (siehe unter ..Urteile/Schwacke) Entscheidung ansehen
OLG Koeln Beschluss 13 u 6-09 vom 20.04.2009: Schwacke+ (gegen Fraunhofer), P-Aufschlag+ 20%, Datei ansehen
OLG Bamberg Beschluss 5 U 63/07 vom 09.06.2008 Beschluss ansehen
OLG Thüringen 4 U 340/08 vom 24.06.2009 Bestätigung Urteil LG Erfurt: Schwacke 2003, Aufschlag 30%, Angriffe dagegen nur allgemein; Urteil ansehen
LG Aachen 12 O 388/07 vom 05.03.2009: Schwacke+ (07), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR), EE 3% Urteil ansehen
LG Ansbach 2 O 1168-07, Schwacke +, P-Aufschlag +25%, NK (HR, ZuSt.) Urteil ansehen
LG Bonn 10 O 124/09 vom 31.08.09, Schwacke+, Fraunhofer-, P-Aufschlag, Bonn gegen Fraunhofer (386), Schwacke+ (2007), Pauschalaufschlag (Frage der Erforderlichkeit! / ja und nein: 20%), Nebenkosten+ (Winterreifen, Haftungsreduzierung, Zustellen, Zweitfahrer, 24h-Dienst) Urteil ansehen
LG Bielefeld 22 S 228/07 vom 02.01.2008: Schwacke+ (2003, aber auch 2006 nciht mit durchgängigen Preissteigerungen, auch 2006 geeignet), Aufschlag+ (30%), Nebenkosten+(Haftungsreduzierung), EE=10% Urteil ansehen
LG Detmold 10 S 54-08 vom 05.11.2008: Schwacke +, NK + (HR), P-Aufschlag + 15%, EE 3,5% Urteil ansehen
LG Dortmund 4 S 146-08 vom 05.02.2009: Schwacke + (03), einzelne günstigere Anbieter irrelevant,
NK + (HR, Zust., ZF) P-Aufschlag + 20% Urteil ansehen
LG Dresden 7 S 241-07 vom 05.02.2009: überzogene Anforderungen an Geschädigtenvortrag wegen Nicht-Vorfinanierung, „Normaltarif inkl. HR“ über „Schwacke ohne HR“ -> passt, NK + (HR, Zust.), P-Aufschlag +20%, EE 10% Urteil ansehen
LG Essen 3 O 329/07 vom 17.02.2009: Schwacke+, F-, P-Aufschlag+ (20% wegen unfallspezifischer besonderer Kosten), NK+ (HR) Datei ansehen
LG Gera 1 S 339-07 vom 30.04.2008: Schwacke+ (06), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR, Zust., ZF), EE = 0%, Urteil ansehen
LG Halle 2 S 236/08 vom 06.10.2009: Schwacke 2003 (weil Unfall in 2004), P-Aufschlag+ (20%), Nebenkosten (HR, WR, Zust.), EE=10% Urteil ansehen
LG Koeln 11 S 77-08 vom 17.03.2009: Schwacke+ (06), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR, Zust.) Urteil ansehen
LG Köln 11 S 317/08 vom 25.08.09, Schwacke+, P-Aufschlag+, Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zustellen, Zweitfahrer), RBerG+ Urteil ansehen
LG Landau 1 S 250-08 02.06.2009: Schwacke+ (gegen Fraunhofer), P-Aufschlag +20%, auf andere Angebote kommt es nicht an, da der Tarif trotz unfallersatzbedingtem Aufschlag erforderlich war; Schreiben an Geschädigten auch bei Anmietung eine Woche später unbeachtlich, in denen allgemein auf günstigere Angebote hingewiesen wurde (Fahrzeuge verfügbar, welche Bedingungen, Inklusivpreise?, Vorausszahlung?) Urteil ansehen
LG Landau 1 S 47/09 vom 25.08.09 (Hinweisbeschlus), Schwacke+ (2006), Fraunhofer-, Pauschalaufschlag (20%), Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zweitfahrer) Urteil ansehen
LG Landau 1 S 273/08 vom 22.09.2009 Urteil ansehen
LG Luebeck 14 S 187-06
LG Moenchengladb. 5 S 81-08
LG Mönchengladbach 3 O 240/07 vom 22.07.2009 Fraunhofer NEIN wegen zeitlich ungeeignet; Schwacke+ (2006), Pauschalaufschlag+ (20% wegen objektiver Erforderlichkeit aufgrund Vorfinanzierung und Verzicht auf Kaution..), Nebenkosten+ (Winterreifen, Haftungsreduzierung, Zustellen) Urteil ansehen
LG Rostock 1 S 20-09 (Berufung erfolgreich), keine Erkundigungspflicht da Mietpreis angemessen, Aufschlag von 30% eingerechnet. Urteil ansehen
LG Tuebingen 7 0 503-08
AG Aachen 117 C 225/09 nach 02.09.2009
AG Adelsheim 1 C 32-09 (Beschluss)
AG Amberg 3 C 530/08 vom 16.09.2009
AG Aschaffenburg 33 C 0174/09 vom 22.09.09
AG Bad Oldesloe 2 C 104-08
AG Bad Oldesloe 2 C 171-07
AG Bad Segeberg 9 C 215-07
AG Bonn 104 C 20/09 vom 26.05.09: gegen Fraunhofer (Nr. 280), Schwacke+ (nahes Mittel aus 2007, da Modus nicht ausgewiesen), Pauschal-Aufschlag+ 20%, Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zustellung)
AG Bonn 4 C 397/08 vom 08.09.09
AG Bruchsal 1 C 70-08
AG Bruchsal 4 C 476-08
AG Buchen 1 C 189-09 vom 28.08.2009
AG Buchen 1 C 253/09 vom 21.09.09
AG Dortmund 435 C 3733/09 vom 22.06.09
AG Dortmund 433 C 8943/07 vom 03.07.09
AG Dortmund 416 C 1947/09 vom 30.07.2009
AG Dortmund 5 C 858/09 vom 15.09.09
AG Duisburg vom 18.06.09, 73 C 5224/08
AG Eutin 21 C 35-07
AG Eutin 21 C 84-07
AG Eutin 21 C 114-07
AG Eutin 21 C 132-07
AG Erkelenz vom 04.08.09, 15 C 5/09
AG Flensburg 64 C 44-08
AG Forchheim 71 C 872-07
AG Fürth 340 C 1058/09 vom 09.07.09
AG Hamburg 56a C 47-07
AG HH-St.Georg 914 C 358-08
AG HH-Bergedorf vom 03.08.09, 410A C 147/09
AG Kiel 108 C 258-07
AG Kiel 114 C 26-07
AG Koeln 264 C 451-07
AG Köln 265 C 426/08 vom 10.07.09
AG Köln 261 C 147/09 vom 09.09.2009
AG Krefeld 6 C 6/09 vom 21.08.09
AG Landau-Pf 2 C 302-09
AG Leverkusen 24 C 4-09
AG Ludwigshafen 2e C 66-09.pdf
AG Luebeck 23 C 2083-07
AG Luebeck 28 C 983-08
AG Lübeck 27 C 835/07 vom 27.07.07
AG Lübeck 27 C 3231/07 vom 04.04.08
AG Merseburg 10 C 57/09 (X) vom 14.09.09
AG Mölln 3 C 125/07 vom 30.10.07
AG Mosbach 2 C 54-08
AG Neumuenster 32 C 556-08
AG Neumuenster 32 C 1093-08
AG Pforzheim vom 31.07.09, 4 C 283/08
AG Pforzheim 4 C 554/07 vom 31.07.09
AG Ratzeburg 2 C 43-08
AG Rostock 42 C 316/08 vom 28.05.09: Fraunhofer- (Nr. 278), Schwacke +, Nebenkosten + (Kasko, Zustellung), Winterreifen – (mit zweifelhafter Begründung), Pauschaler Aufschlag + (30%), EE 4%
AG Sinzig (Beschluss)14 C 1029-08
AG Sinzig 10 C 1031/08 vom 03.06.09: gegen Fraunhofer (Nr. 281), Schwacke+ (07), Pauschal-Aufschlag+ 20%, Nebenkosten+
AG Speyer vom 31.07.09, 34a C 21/09
AG Stuttgart Bad Cannstatt 5 C 1185/08 vom 28.07.09
AG Wetzlar 31 C 370/08 (31) vom 07.07.09
AG Wiesbaden 93 C 9524-08(41)
AG Wismar 12 C 106-07
AG Witten vom 12.06.09 2 C 498/08
Jüngere Urteile: Schwacke geeignet zur Schätzung von Mietwagenkosten (Fraunhofer-Urteile separat)
zuletzt aktualisiert am 19.10.2009
OLG Dresden Beschluss vom 29.06.09, 7 U 0499/09
OLG Nuernberg 1 U 1878-08 vom 10.02.2009: Schwacke + (Modus 2007), I-Aufschlag +, NK (HR, ZF) Urteil ansehen
OLG Nuernberg 5 U 2441-08 Verfügung vom 21.01.2009: Bestätigung Vorinstanz
(LG Ansbach 2 O 1168/07 mit Schwacke +, P-Aufschlag +25%, NK (HR, ZuSt.)) Datei ansehen
OLG Naumburg 4 U 119/08 vom 23.07.2009 mit Schwacke + Urteil ansehen
OLG Hamm (prozessual, Kostenentscheidung) Vorinstanz LG Detmold: Schwacke+ (siehe unter ..Urteile)
LG Aachen 12 O 388/07 vom 05.03.2009: Schwacke+ 07), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR), EE 3% Urteil ansehen
LG Aachen 12 O 513/08 vom 13.10.2009 Schwacke+ Urteil ansehen
LG Bielefeld 21 S 219-07 vom 19.12.2007: Schwacke+ (Modus 2006), NK+ (HR zu 50%), Aufschlag-, EE 10% Urteil ansehen
LG Bielefeld 21 S 149-07 vom 12.09.2007: Schwacke+ (Modus 06), Internet-, Aufschlag- Urteil ansehen
LG Bielefeld 22 S 228/07 vom 02.01.2008: Schwacke+ (2003, aber auch 2006 nciht mit durchgängigen Preissteigerungen, auch 2006 geeignet), Aufschlag+ (30%), Nebenkosten+(Haftungsreduzierung), EE=10% Urteil ansehen
LG Bochum I-9 S 135-08 vom 10.02.2009 Schwacke+, NK+, individueller Aufschlag-, EE=0 Urteil ansehen
LG Chemnitz 6 S 409-08 vom 30.04.2009: Schwacke+, NK (insb. HR), EE 10%, Urteil ansehen
LG Chemnitz 6 S 452-08 vom 31.03.2009 (eher negativ), Schwacke 2003 zzgl. Inflationsausgleich wegen Bedenken gegen 2006 bei 06’er Wochenpreis Gr. 3 von 445 Euro!!!, Nebenkosten+ (Haftungsbefreiung zur Hälfte, Zustellen, Winterreifen, zweiter Fahrer), EE=10% (hier aber 0% wegen zwei Klassen niedrigerer Anmietung)
LG Chemnitz vom 24.03.09, 6 S 257/08: Schwacke 2003 + Inflationsausgleich (Problem: Schwacke-Wochetarife 03 hier sehr niedrig wegen Modus-Problematik), siehe Urteil vom 30.04.2009
LG Deggendorf 1 S 34-08 vom 02.09.2008: Schwacke+ (06), EE 5%, Urteil ansehen
LG Deggendorf 1 S 60-08 vom 18.11.2009: Schwacke+ (Gew. Mittel 2003), EE 5% Urteil ansehen
LG Detmold 10 S 54-08 vom 05.11.2008: Schwacke +, NK + (HR), P-Aufschlag + 15%, EE 3,5% Urteil ansehen
LG Dortmund 4 S 146-08 vom 05.02.2009: Schwacke + (03), einzelne günstigere Anbieter irrelevant,
NK + (HR, Zust., ZF) P-Aufschlag + 20% Urteil ansehen
LG Dresden 7 S 241-07 vom 05.02.2009: überzogene Anforderungen an Geschädigtenvortrag wegen Nicht-Vorfinanierung, „Normaltarif inkl. HR“ über „Schwacke ohne HR“ -> passt, NK + (HR, Zust.), P-Aufschlag +20%, EE 10% Urteil ansehen
LG Dresden 4 S 116-08 vom 13.02.2009: Schwacke+, NK+ (HR, Zust.), P-Aufschlag+ 20%, EE 10% Urteil ansehen
LG Frankfurt/M. 2-16 S 147-08 vom (nach) 03.12.2008: Schwacke 07+, NK+ (HR, Rest abgelehnt), Aufschlag+ 20%, EE 10% wegen 1.700 km, Revision beim BGH zugelassen Urteil ansehen
LG Frankenthal 3 O 217-08 vom 17.10.2008: Schwacke+ (06), Internet-, Zust.-, EE 10% Urteil ansehen
LG Freiburg 3 S 63-09 vom 07.05.2009: Schwacke+, NK+ (HR, ZF, Zust.), Aufschlag-, EE 5% Urteil ansehen
LG Freiburg 9 S 78-08 vom 13.01.2009 (hervorragendes Beispiel für das Missverstehen der BGH-Rechprechung): Schwacke+, Aufschlag- („Geschädigter hat nicht bewiesen, dass ihm ein niedrigerer Tarif nicht zugänglich war“), NK-, EE 5% Urteil ansehen (aus CH)
LG Gera 1 S 58-08 vom 18.02.2009: Schwacke+ (06), Aufschlag- (unfallspezifische Leistungen ohne bezifferbare Beträge vorgetragen, deshalb nicht zugesprochen!), NK+ (HR, Zust.), Revision zugelassen Urteil ansehen
LG Gera 1 S 339-07 vom 30.04.2008: Schwacke+ (06), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR, Zust., ZF), EE = 0%, Urteil ansehen
LG Halle 2 S 236/08 vom 06.10.2009: Schwacke 2003 (weil Unfall in 2004), P-Aufschlag+ (20%), Nebenkosten (HR, WR, Zust.), EE=10% Urteil ansehen
LG Hannover 3 S 71/08 vom 02.04.2009 Schwacke+ (07) (Prof. Klein bestätigt Ergebnisse von Schwacke), keine Erkundigungspflicht wenn Preis im Rahmen und dann auch kein Verweis auf möglicherweise zugängliche niedrigere Tarife, NK+ (HR, WR), EE=0 Urteil ansehen
LG Koeln 11 S 77-08 vom 17.03.2009: Schwacke+ (06), P-Aufschlag+ 20%, NK+ (HR, Zust.) Urteil ansehen
LG Köln 11 S 317/08 vom 25.08.09, Schwacke+, P-Aufschlag+, Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung, Zustellen, Zweitfahrer), RBerG+ Urteil ansehen
LG Lueneburg (HB) 4 S 26-08 vom 28.08.2008: Schwacke+ (07) Urteil ansehen
LG Mönchengladbach 3 O 340/07 vom 22.07.2009; Schwacke+ (2006), Pauschalaufschlag+ (20% wegen objektiver Erforderlichkeit aufgrund Vorfinanzierung und Verzicht auf Kaution..), Nebenkosten+ (Winterreifen, Haftungsreduzierung, Zustellen) Urteil ansehen
LG Rostock 1 S 287-08 vom 15.05.2009: Schwacke+ Urteil ansehen
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AG Amberg 3 C 530/08 vom 16.09.2009
AG Bad Dürkheim vom 18.09.2009 1 C 418/09
AG Bielefeld vom 29.06.09, 41 C 284/09
AG Burgwedel vom 28.05.2009, 70 C 73/08
AG Donaueschingen 31 C 163/09 vom 30.07.2009
AG Dortmund vom 03.07.09, 433 C 8943/07
AG Dortmund 435 C 3733/09 vom 22.06.2009
AG Dortmund 416 C 1947/09 vom 30.07.2009
AG Dortmund 5 C 858/09 vom 15.09.09
AG Duisburg 73 C 5224/08 vom 18.06.2009
AG Dresden 112 C 7357-08
AG Essen vom 02.07.09, 11 C 258/08
AG Eutin 21 C 35-07
AG Eutin 21 C 84-07
AG Eutin 21 C 114-07
AG Eutin 21 C 132 07
AG Flensburg 63 C 12-07
AG Flensburg 64 C 44-Q8
AG Frankfurt-M. 29 C 1568-08-73
AG Frankfurt-M. 29 C 1664-Q7-81
AG Frankfurt-M. 30 C 1970-07-20
AG Frankfurt-M. 31 C 463-07-83
AG Frankfurt-M. 31 C 2345-7-170001
AG Frankfurt-M. 31 C 2346-07-17
AG Fürth 340 C 1058/09 vom 09.07.2009
AG Germersheim 3 C 361-08
AG Giessen 49 C 2457-07
AG Gruenstadt 2 C 48-07
AG Gummersbach 10 C 132/08 vom 09.02.09
AG Gummersbach 2 C 461/07 vom 11.04.08
AG Hamburg 56a C 47-07
AG HH-Bergedorf vom 03.08.09, 410A C 147/09
AG Hainichen 4 C 134/09 vom 07.07.2009
AG Hattingen 10 C 15/09
AG Hattingen 10 C 15Q-08
AG Hamburg 52 C 39-07
AG HH-St.Georg 914 C 358-08
AG Kaiserslautern 3 C 515-08
AG Karlsruhe 7 C 184-08
AG Karlsruhe 12 C 68-09
AG Kiel 108 C 258/07
AG Kiel 114 C 26/07
AG Kirchhain vom 03.07.09, 7 C 104/09 (1)
AG Koeln 264 C 451/07
AG Koeln 266 C 200/08
AG Koeln 262 C 78/08
AG Landau-Pf. 2 C 1003/08
AG Landau-Pf 2 C 302/09
AG Langenfeld 32 C 4/09
AG Langen-H. 56 C 201/08(10)
AG Leipzig 107 C 2450/08
AG Leipzig 118 C 1884/08
AG Leipzig vom 15.05.09, 118 C 1823/09
AG Leverkusen 24 C 4/09
AG Ludwigsburg 7 C 2487/08
AG Ludwigshafen 2g C 196/08
AG Ludwigshafen 2e C 66/09
AG Lueneburg 39 c 580/07
AG Meinerzhagen 4 C 160-09
AG Merseburg 10 C 57/09 (X) vom 14.09.09
AG Minden 21 C 414/08 vom (nach dem) 12.08.2009
AG Moenchengladb,-R. 23 C 281-08
AG Mosbach 2 C 54-08
AG München 343 C 13885-08
AG Nettetal 17 C 91/09 vom 14.08.2009
AG Neumuenster 32 C 556-08
AG Neumuenster 32 C 1093-08
AG Neuwied 4 C 106-08
AG Nuernberg 21 C 7579-08
AG Nuernberg 34 C 1146-08
AG Nuernberg 34 C 7703-08
AG Nürnberg 31 C 2176/09 vom 10.07.09
AG Offenbach-M. 370 C 14-08
AG Offenburg 1 C 297-08
AG Oldenburg i.H. 22 C 269-07
AG Pforzheim 3 C 264-08
AG Pforzheim 4 C 554/07 vom 31.07.09
AG Potsdam vom 20.05.09, 31 C 23/09
AG Ratzeburg 2 C 43-08
AG Ribnitz-Damgarten 1 C 367-07
AG Salzgitter 25 C 433-07
AG Schmallenberg 3 C 73/09 vom 22.07.09
AG Schwabach 1 C 1232-08
AG Schwetzingen 51 C 27/09 vom 13.08.09
AG Speyer 31b C 76-08
AG Stuttgart vom 25.06.09 43 C 917/09
AG Stuttgart vom 25.06.09 43 C 1394/09
AG Stuttgart Bad Cannstatt 5 C 1185/08 vom 28.07.09
AG Ueberlingen 3 C 893-08
AG Ulm 6 C 1206-08
AG Ulm 7 C 440-08
AG Wetter 3 C 107-08
AG Wiesbaden 93 C 1300/09 (41) vom 10.08.09
AG Wismar 12 C 106-07
AG Witten 2 C 1599-08
AG Witten vom 12.06.09, 2 C 498/08
Schwacke + = geschätzt mit Schwacke
P-Aufschlag + = Aufschlag wegen unfallbedingter Mehrleistungen PAUSCHAL zugesprochen
I-Aufschlag + = Aufschlag wegen unfallbedingter Mehrleistungen individuell zugesprochen
DV – = Verweis auf einen Direktvermittlungspreis abgelehnt
Nebenkosten + = Zuspruch von vertraglich vereinbarten Nebenkosten wie Winterreifen (WR), Haftungsbefreiung/-reduzierung (HR), Zweifahrer (ZF), Zustellung/Abholung (ZuSt.)
EE = Eigenersparnisabzug
Schadenmanagement: Der nächste Schritt mit CARO
Direktvermittlungsangebote der Versicherer an Geschädigte/Unfallopfer, zu Niedrigstpreisen nach Unfällen mobil zu sein, tragen bis heute nicht. Bisherige Angebote, sofort abgegeben per Brief, Fax oder Telefon, werden von den Gerichten zumeist als nicht bindend für den Geschädigten abgelehnt. Sie sind für diesen nicht annahmefähig, weil nicht konkret genug, manchmal überrumpelnd, manchmal grundsätzlich fehl am Platze, je nach Gericht.
Über die zunehmende elektronische Vernetzung mit kooperationswilligen Dienstleistern werden deshalb von der Versicherungswirtschaft neue Wege gesucht, nach einem Unfall sofort konkretere Angebote an den Geschädigten unterbreiten zu können. Dabei kommt es für die Versicherer darauf an, auf den speziellen Kunden (Ersatzbedarf, Fahrleistung, Versicherungs-SB,...), den Schaden (welches Auto), den Ort (Zustellung wo) und den Zeitpunkt (bis wann muss es vor Ort sein, voraussichtliche Dauer der Anmietung,....) des Ersatzbedarfes ein Angebot unterbreiten zu können, das der Geschädigte dann aufgrund seiner Schadenminderungspflicht nicht mehr schadlos ablehnen kann.
Hierfür ist nun die CARO-Autovermietung in Bremen als Autovermieter über ...
LG Halle mit Schwacke 06 und Tagestarifen (Vorinstanz zu OLG Naumburg v. 23.07.09)
Das Landgericht Halle hat mit Urteil 5 O 201/08 vom 30.10.2008 u.a. zu Mietwagen entschieden, das OLG Naumburg hat das Urteil später bestätigt, (siehe unter Urteile, dort unter "Schwacke-bestätigende..").
Das Gericht schätzte trotz erheblichem dagegen gerichtetem Vortrag der Beklagten mit Schwacke 2006 ...
Joachim Otting in SVR 08-2009: Der Mietwagen, die Kreditkarte und das Internet
Aufsatz zu Fraunhofer:
Die Erhebung von Fraunhofer ist grundsätzlich nicht anwendbar, da maßgeblich Internetangebote berücksichtigt wurden, die den Einsatz einer Kreditkarte im Internet erforderten. Das ist dem Geschädigten aus Sicherheitsbedenken nicht zumutbar. Hieraus ist zu schließen, dass Fraunhofer als Schätzgrundlage grundsätzlich nicht anwendbar ist, da die statistischen Werte massgeblich durch diese Tarife gebildet sind.
Hiermit liegt ein grundsätzlicher Kritikpunkt vor, der über die Forderung des BGH hinausgeht, dass die Eignung von Listen nur durch konkrete Widerlegung angegriffen werden kann.
LG Chemnitz nach Hinzuziehung eines Sachverständigen: Schwacke + Aufschlag
Das LG Chemnitz hat mit Urteil 5 O 1016-08 vom 30.06.2009 nach sachverständiger Beratung durch Einzelrichterin entschieden, dass die Forderung der Klägerin berechtigt ist. Schätzgrundlage ist Schwacke 2007, Aufschlag gerechtfertigt wegen tatsächlich erbrachter Mehrleistungen (? und Nichtzugänglichkeit zu niedrigerem Tarif ?), Gutachter hat Risiken und Mehrleistungen im Unfallersatz bestätigt. ...
Weitere OLG bestätigen die Schätzung mittels Schwacke
Nach dem kürzlich das OLG Naumburg (siehe Liste "jüngere Urteile... hier weiter unten) eine Schätzung mittels Schwacke nicht beanstandet hat, liegt uns ein Beschluss des OLG Hamm vor (I-6 U 44/09) , welcher das Urteil 12 O248/07 des LG Detmold bestätigt.
Das Landgericht hatte ...
Es gibt keine einfach gelagerten Mietwagenfälle, weshalb der Klägerin Rechtsanwaltskosten in volle Höhe zugesprochen werden
Aus einem Urteil des AG Kassel vom 30.6.2009 - 415 C 6203/08, erstritten von RA Ralph Hausding, Hamburg...
Die Klägerin war eine Autovermietung. Es ging um einen Unfall an einem der Mietwagen. Die Versicherung wandte ein, die Klägerin sei geschäftlich gewandt und kaufmännisch organisiert. Sie dürfe also nicht sogleich anwaltliche Hilfe auf Kosten der Versicherung in Anspruch nehmen, zumal die Haftung dem Grunde nach unstreitig gewesen sei und ein einfacher Regulierungsvorgang vorgelegen habe.
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass es aufgrund des verbreiteten Versichererverhaltens keine einfachen Unfallschadenabwicklungen mehr gebe:
„Wenn sich aber Versicherer – was gerichtsbekannt ist – ...
RA Fuchs, RA Pamer: „Mietwagenvermittlung durch den Versicherer“, Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37
Rechtsanwalt Fuchs, Rechtsanwalt Pamer: "Mietwagenvermittlung durch den Versicherer", Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37
Inhalte auszugsweise:
- solange der Geschädigte noch nicht konkret disponiert hat, muss er ein konkretes, zumutbares und annahmefähiges Angebot beachten
- BGH bisher nur: keine Rückgabe bei Vermietung zu normalen Preisen, wenn wegen Kürze der noch zu erwartenden Mietdauer unzumutbar ...
RA Fuchs, RA Pamer: „Das Schadenrecht und das Internet“, Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 35,36
Rechtsanwalt Fuchs, Rechtsanwalt Pamer: "Das Schadenrecht und das Internet", Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 35-36
Inhalte auszugsweise:
- Internet als schnelles Medium wird zur Auslastungsoptimierung genutzt
- spätere Preisnennungen sind nicht DER Internetpreis, sondern immer ein besonderer auf den Ort, das Fahrzeug und den Zeitpunkt bezogen
- ein Blickfang ist noch kein Endpreis
- Vorauszahlung notwendig ...
Polizeiklausel in Mietverträgen, Bestätigung durch LG und AG Duisburg, Beitrag RA Kramp in SVR 06-2009, Seite 218-219
Klausel in Mietverträgen, im Schadenfall die Polizei hinzuzuziehen, ist wirksam. ..
Alter des Autos rechtfertigt keine Herabstufung der Mietwagenklasse / OLG Dresden
OLG Dresden 7 U 0007/08 vom 17.04.2009, Beschluss
Ein 14 Jahre altes, aber technisch vor dem Unfall intaktes Fahrzeug, ...
Mietwageneigenschaft bedingt laut LG Kaiserslautern keine Aufklärung bei Verkauf
Mietwageneigenschaft bedingt laut LG Kaiserslautern keine Aufklärung bei Verkauf
Das Landgericht Kaiserslautern hat durch Beschluss vom 25.03.2009 entschieden, dass ...
BGH XII ZR 117/07 vom 25.03.2009 zu Aufklärung und Schwacke und Tagestarifen
Mit dem Urteil XII ZR 117/09 hat der BGH geurteilt, dass ...
LG Köln: Schätzung mit Schwacke
LG Köln 11 S 33/08 vom 10.02.2009:
- kein Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz...
Nächster juristischer Fachaufsatz lehnt Fraunhofer ab
zfs 04-2009, Seite 183-187: "Schätzgrundage für die Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten - Schwacke-Automietpreisspiegel oder Fraunhofer-Erhebung?" von Rechtsanwältin Braun, Rostock
Der Aufsatz bestätigt ...
AG Lüdenscheid bestätigt Gültigkeit e. Tableauvereinbarung
AG Lüdenscheid Az. 94 C 148-08 und ähnlich auch 94 C 149-08:
Beklagte bestreitet, dass sie das Tableau als verbindlich gemeint hatte, räumt die Übersendung nach Anfrage jedoch ein (da sie das schlecht bestreiten kann?)
Gericht hält dem Vermieter zugute, dass er sich daran zur ...
Kammergericht Berlin wegen Wettbewerbsverstoß
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss 5 U 100/06 vom 16.03.2007 gegen die Antragsgegnerin bei Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verfügt: ...
LG Hannover wegen Unfallersatz: Berufung gegen HDI positiv
Das LG Hannover 3 S 71/08 korrigierte eine Entscheiung der Vorinstanz: ...
LG Ansbach zur Schätzung mittels Marktübersicht
Das LG Ansbach hat mit Urteil 2 O 1168/08 vom 28.11.2008 Stellung genommen, warum einzelne vorgelegte Angebote keine Relevanz haben können, wenn es für das Gericht darum geht, sich eine Grundlage für eine Schätzung zu suchen...
OLG Köln: Zinn-Gutachten bestätigt Schwacke
Das OLG Köln hat unter dem Aktenzeichen 17 W 33/09 eine Beschwerde...
Hinweis OLG Thüringen: Schwacke + 30%
Entgegen der Entscheidung OLG Jena 1 U 555/07 gibt der 9. Senat einen anderslautenden Hinweis zur Frage Schwacke / Fraunhofer...
BGH VI ZR 134/08 vom 13.01.2009 / Beschluss
Beschluss vom 13.01.2009 mit dem Aktenzeichen VI ZR 134/08
Der Fall:
Eine Vermietung zum Peisniveau des Normaltarifes lt. Schwacke. Der Versicherer informierte den Geschädigten 2 Tage nach bereits erfolgter Anmietung über niedrigere Marktpreise und verwies auf dessen Schadenminderungspflicht. Er regulierte für die nach seinem "Hinweis" verbleibenden 3 Tage nur einen sog. "Direktvermittlungspreis".
Untersuchung Schwacke / Fraunhofer
Untersuchung Schwacke / Fraunhofer
Prof. Dr. Neidhardt/Prof. Dr. Kremer: Schätzgrundlagen des Mietwagen-Normaltarifs; eine Untersuchung aus mathematisch-statistischer Sicht zu der Frage, ob der Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage bei Mietwagenkosten für die Gerichte verwendbar ist, ergänzt um eine Einschätzung zur Fraunhofer-Liste. Schadenpraxis 12-2008, s. 437 ff...
LG Mönchengladbach zum Rechtsberatungsgesetz: Verstoß nicht aufgrund Vielzahl von Klagen
Vielfach greifen Amtsrichter zur Abweisung von Mietwagenklagen zu der "Begründung", dass allein eine Vielzahl von angestrengten Verfahren gegen zahlungsunwillige Versicherer den Schluss zulassen, dass ein geschäftsmäßiges Inkasso betrieben wurde und damit ein Verstoß gegen das RBerG vorliege.