NUR FÜR MITGLIEDER
Aufsatz aus Mietwagenrechtswissen 1-2009, Seite 2 ff., Rechtsanwalt Joachim Otting, Fraunhofer oder
NUR FÜR MITGLIEDER
Aufsatz aus Mietwagenrechtswissen 1-2009, Seite 2 ff., Rechtsanwalt Joachim Otting, Fraunhofer oder
NUR FÜR MITGLIEDER
Aufsatz aus Mietwagenrechtswissen 1-2010, Seite 3
Michael Brabec, Analyse statt Schlagworte, Fraunhofer im Detail hinterfragt, 6 Seiten
Einleitung
Thema
Methode Schwacke
NUR FÜR MITGLIEDER
Aufsatz aus Mietwagenrechtswissen 3-2010, Seite 3-5, Joachim Otting, Der grundsätzliche Anspruch auf den Mietwagen ...
Der WDR berichtet regelmäßig zur Schadenregulierung von Versicherungen. Jüngst ging es um die Regulierungsdauer. Die überwiegende Rechtsprechung gibt dem Versicherer maximal 4 Wochen Zeit, so z.B. das OLG München in einer Entscheidung aus 2010: 10 W 1789/10, siehe MRW 3-2011, S. 12 f.
Auszug aus dem Beitrag:
„Doch immer wieder versuchen Versicherungen, die Geschädigten mit Verzögerungstaktiken hinzuhalten“.
Siehe Beitrag vom 01.02.12:
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw05/0201/01_schadensregulierung.jsp?mid=537540
"Wem nützt es?", diese Frage sollte man sich öfter stellen, wenn man in schwierigen Situationen klaren Kopf behalten will und auf Angebote eingehen oder diese ablehnen muss. Entweder - oder! Entweder ich kümmere mich selbst um meine Schadenregulierung und nehme mir dazu einen Anwalt und Gutachter oder ich lasse mich auf das aktive Schadenmanagement ein. Was dabei heraus kommt, sich vom Versicherer des Unfallgegners "beraten zu lassen", zeigte ein aktueller Fernsehbeitrag der Sendung WISO vom 24.01.2012:
Entstehende Probleme sind:
- Fahrzeuge sind ...
Im Streit um niedrigere Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt am AG Berlin-Mitte (Az. 111 C 3172/10) hat eine Versicherung nun das Problem, dass der Richter es sich vorbehält, die Akte einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen zu übergeben. Der Vorwurf: Wahrheitswidrige Angaben in einem Haftpflichtprozess, wiederholt und systematisch, also der Verdacht auf Prozessbetrug.
In den Augen der Richter ist diese Versicherung nur eine von vielen. Geschädigte werden systematisch getäuscht. Das scheint dem einen oder anderen Gericht nun zu viel zu werden, siehe Beschluss vom 25.01.2012
Den Prozess führte RA und Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer aus Berlin, http://www.kanzlei-schleyer.de/
Neue Urteile aus Januar 2012, hier als Liste, bei Bedarf bitte anfragen.
LG Chemnitz | 6 S 0252/09 | 17.10.11 | Ergänzungsgut- | achten |
Kammergericht | 22 U 57/11 | 15.08.11 | AGB | Haftung Mieter |
LG Nurnberg-F. | 8 S 5834/11 | 30.11.11 | S+ -17% / F- | |
AG Bonn | 110 C 324/10 | 09.12.11 | S+ | RDG |
AG Calw | 7 C 693/11 | 22.12.11 | S+ | |
ÂG Ludwigsburg | 10 C 2661/11 | 16.12.11 | S+ / F- | Bestimmth./RDG |
AG Koeln | 271 C 175/11 | 08.12.11 | S+ / F- | RDG |
LG Koeln | 11 S 502/10 | 13.12.11 | S+ / F- | |
AG Hattingen | 10 C 88/11 | 20.12.11 | Angebot Direktv. | |
AG M’gladbach | 3 C 342/11 | 22.12.11 | Mittelwert | RDG |
LG Bonn HB | 8 S 234/11 | 23.12.11 | S+ / F- | RDG |
LG Bonn | 15 O 238/11 | 29.12.11 | S+ / F- | |
OLG Karlsruhe | 4 U 106/11 | 16.12.11 | S+ / F- |
Der Bundesgerichtshof hat nach mündlicher Verhandlung vom heutigen Tage zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 entschieden, dass eine erfüllungshalber abgetretene Schadenersatzforderung durch einen Autovermieter gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden darf. Es handelt sich dabei nicht um einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Denn diese Vorgehensweise ist von § 5 Abs. 1 RDG gedeckt, wenn es keinen Streit um die Haftung als solche gibt.
Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. hat genau diese Rechtsansicht offensiv vertreten, seit das RDG am 1.7.2008 in Kraft getreten ist.
Die Berufungskammer des Landgerichts Stuttgart hatte in mehreren Fällen gegenteilig und damit zu Lasten der jeweiligen Autovermieter entschieden. Eines dieser Urteile hat der BGH nun aufgehoben.
Der Autovermieter hatte mit einem vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. für seine Mitglieder entwickelten und empfohlenen Formular gearbeitet. Mit der BGH – Entscheidung ist geklärt, dass auch die Rechtsmeinung der Landgerichte Braunschweig, Arnsberg, Konstanz, Koblenz und Giessen nicht der des BGH entspricht.
Inhalt der Presseinformation:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59046&pos=0&anz=16
Weitere Informationen wegen RDG und Abtretungen: http://bav.de/service/rdg.html
Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass die Abretung an Erfüllungs statt – es ging um einen Abschleppfall – kein Verstoß gegen das RDG darstellt, da der Auftraggeber mit dieser Abtretung bezahlt und sich der Dienstleister sodann um eine eigene Angelegenheit kümmert.
Das Urteil ist in der BAV-Urteilsdatenbank unter den BGH-Urteilen abrufbar. Bitte den vorstehenden Link anklicken, anmelden und vor der Suche den Haken bei BGH setzen.
Dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. ist es gelungen, für Anwälte ein Fachseminar Verkehrsrecht (Fortbildung gem. § 15 FAO) zum Thema „Die aktuelle Mietwagenrechtsprechung“ in Kooperation mit Rechtsanwältin Marita Basten, Juristische Fachseminare, Bonn und der Kanzlei, Wenning & Brix, Bonn zu organisieren.
Referent: Rechtsanwalt Ulrich Wenning (Referenz siehe ca. 30 OLG Entscheidungen auf diesen Seiten)
Das Seminar findet in statt:
06. März 2012 16.00 in Dortmund. Hilton Hotel – Anmeldung erwünscht bis 23.02.12
14. März 2012 16.00 in Hamburg, Ambassador Hotel 29.02.12
19. April 2012 16.00 in Mannheim, Rheingoldhalle 05.04.12
26. April 2012 16.00 in München, Hotel Holiday Inn München Süd 12.04.12
Das Fortbildungsseminar kann zu einem Sonderpreis von 119,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer angeboten werden. Die anerkannte Seminardauer beträgt 4 Zeitstunden. Verbindliche Anmeldungen können ab sofort
beim BAV entgegengenommen werden (Fax: 030/258989-99).
Für Rückfragen rufen Sie uns bitte an: 030-258989-45
Aktuell sind zwei positive LG-Entscheidungen zu vermelden:
LG Erfurt, 2 S 96/11 vom 10.01.12
Der Berufung der Klägerin wurde weitgehend stattgegeben. Die erforderlichen Kosten sind zu schätzen, da weder von der Klägerin bewiesen wurde, dass kein günstigerer Tarif zu gänglich war, noch von der Beklagten, dass ein unter dem Normaltarif liegender Betrag zugänglich war.
Schätzung des Normaltarifes und der Nebenkosten zur Ermittlung des erforderlichen Betrages mit Schwacke 2009 ohne Bedenken möglich. Die Einwände der Beklagten sprechen nicht gegen Schwacke. Der Hinweis auf Internetangebote genügt aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit und kolkreten Zugänglichkeit für den Geschädigten nicht.
Ein PAUSCHALER Aufschlag für unfallbedingte Zusatzleistungen ist zuzusprechen, unabhängig vom Umfang der hierfür speziell erbrachten Zusatzleistungen, so auch die Mehrzahl der Gerichte. (30%)
Eigenersparnisabzug von 5%.
LG Braunschweig, 4 O 912/11 (115) vom 14.12.11
Die Forderung wird vollständig zugesprochen. Das Langericht entschied hier einen Fall eines vermietenden Autohauses, welches Mietwagenkosten ist recht geringer Höhe des Normaltarifes abgerechnet hatte. Der Versicherer hatte trotzdem die Regulierung der Höhe nach verweigert. (Abgerechnet ca. 1550 Euro für 18 Tage Kompaktfahrzeug). Der Geschädigte ist zur Anmietung berechtigt (80km pro Tag erfordern entgegen der Versicherermeinung keinen Verzicht auf einen Mietwagen). Nebenkosten sind erstattungsfähig. Abzug für Eigenersparnis von 10%.
Daneben berichten wir von einer interessanten Entscheidung des AG Erlangen, 5 C 1215/11: Fraunhofer keine Schätzgrundlage für Mietwagenkosten, z.B. ungenau, Internetbezug, Statistikfehler usw.
Die Urteile sind in der Urteilsdatenbank abrufbar.
Die Sache BGH VI ZR 143/11 wird am 31.01.12 verhandelt.
Vorentscheidungen:
AG Waiblingen – Entscheidung vom 5. November 2010 – 8 C 1039/10
LG Stuttgart – Entscheidung vom 13. April 2011 – 4 S 278/10
Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangt von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vom 4. November 2009. Die volle Einstandspflicht der Beklagten steht außer Streit.
Die Geschädigte mietete bei der Klägerin für die Zeit des schädigungsbedingten Ausfalls ihres Kraftfahrzeugs ein Ersatzfahrzeug an. In diesem Zusammenhang unterzeichneten die Mietvertragsparteien am 5./9. November 2009 eine von der Klägerin vorformulierte Erklärung „Abtretung und Zahlungsanweisung“, die u.a. eine Abtretung der Schadensersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Fahrer, Halter und deren/dessen Haftpflichtversicherung aus dem oben genannten Schadensereignis erfüllungshalber an die Klägerin enthielt.
Mit der Klage macht die Klägerin die Differenz aus einem von ihr als berechtigt angenommenen Mindestbetrag von 1.147,40 € („Normaltarif/Selbstzahlertarif“ unter Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels unter Hinzurechnung eines Zuschlages für unfallbedingte Zusatzleistungen in Höhe von 262 €) und der von dem Versicherer aufgrund der von der Klägerin übersandten Rechnung bezahlten 575,00 €, mithin 572,40 € zuzüglich Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen, weil die Abtretung wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nichtig sei (beide Urteile veröffentlicht in juris). Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin gibt dem u.a. für das Verkehrsrecht zuständigen VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Gelegenheit zu entscheiden, ob es sich bei der von der Klägerin vorgenommenen Einziehung der erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung der Geschädigten um eine erlaubte Rechtsdienstleistung im Sinne der §§ 2, 5 RDG handelt.
Die Themen der MRW 3-2011 sind:
- Nutzungsausfallentschädigung
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Mietwagenpreisen
- ...
Das OLG Kalrsruhe urteilte aktuell in einer Mietwagensache:
Die Schwacke-Liste 2010 ist eine geeignete Schätzgrundlage. Ihre Werte sind nicht weit von denen der Liste 2008 entfernt, die laut BGH ausdrücklich anwendbar ist.
Dem BAV sind wieder sehr viele Gerichtsurteile zugesandt worden, allein 12 positive Landgerichtsentscheidungen.
Wir bedanken uns bei allen Unterstützern. Die Urteile werden schnellstmöglich in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt. Bitte sehen Sie hier die Liste der Urteile mit Aktenzeichen und Datum. Bei sofortigem Bedarf bitte melden...
| AG Hannover | 403 C 8593/11 | 22.11.11 | Mittelwert |
|
| AG Oberhausen | 31 C 1592/10 | 23.11.11 | Verstoß Schadenm. |
|
| AG Berlin-Mitte | 101 C 3192/11 | 25.11.11 | S+ | RDG |
| AG Erkelenz | 8 C 140/10 | 04.11.11 | S+ / F- |
|
| LG Dortmund | 4 S 63/11 | 24.11.11 | S+ / F- | RDG |
| LG Dortmund | 4 S 58/11 | 24.11.11 | S+ / F- |
|
| AG Grünstadt | 2 C 26/11 | 28.11.11 | S+ |
|
| AG Wermelskirchen | 2a C 87/11 | 01.12.11 | S+ / F- | RDG |
...nur ein Auszug, bitte für gesamte Liste hier klicken:
Im Heft 12.11 der juristischen Fachzeitschrift SVR (Strassenverkehrsrecht) ...
Die Ausgabe 4 der Zeitschrift Mietwagenrechtswissen 2011 ist erschienen und geht den Lesern in den nächsten Tagen per Post zu. Die Inhalte können dem Titelblatt entnommen werden.
Die Beiträge, Aufsätze und veröffentlichten Urteile sind zusätzlich über die Datenbankdes BAV für einen kleinen Betrag zu erwerben.
Die bei uns eingehenden Urteile werden möglichst aktuell bearbeitet, kategorisiert, zusammengefasst und in der Datenbank für Mietwagenurteile veröffentlicht. Im Monat November haben uns 87 Urteile erreicht, siehe Liste hier in diesem Internetbeitrag.
| OLG Koeln | 15 U 54/11 | 08.11.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Fuerstenfeldbr. | 1 C 120/11 | 21.10.11 | S+ / F- | |
| LG Landau | 3 S 10/11 | 26.09.11 | S+ |
Das Fraunhofer-Institut IAO hat auch für 2011 einen Mietpreisspiegel 2011 herausgebracht. Dieser liegt uns nun vor. Nach erster Einschätzung sind dieselben Fehler wie in der Vergangenheit ursächlich dafür, dass die darin enthaltenen Werte dem eigenen Anspruch für die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen nicht genügen, so wie es die Rechtsprechung überwiegend nach herrschender Meinung erwartet.
Wir verweisen auf unsere vielfältigen kritischen Kommentare im internen und öffentlichen Bereich unserer Internetseite zu der Liste und auf die ca. 2400 aktuellen Urteile der Gerichte dazu in unserer Urteilsdatenbank „Rechtsprechung Mietwagen“.
Das Fraunhofer-Institut IAO hat auch für 2011 einen Mietpreisspiegel 2011 herausgebracht. Dieser liegt uns nun vor. Nach erster Einschätzung sind dieselben Fehler wie in der Vergangenheit ursächlich dafür, dass die darin enthaltenen Werte dem eigenen Anspruch für die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen nicht genügen, so wie es die Rechtsprechung überwiegend nach herrschender Meinung erwartet.
Wir verweisen auf unsere vielfältigen kritischen Kommentare im internen und öffentlichen Bereich unserer Internetseite zu der Liste und auf die ca. 2400 aktuellen Urteile der Gerichte dazu in unserer Urteilsdatenbank „Rechtsprechung Mietwagen“.
Anhörungsrüge der beklagten Versicherung gegen das Urteil des 15. Senates des OLG Köln mit selbem Aktenzeichen wird zurückgewiesen.
Zum Vortrag der Beklagten:
„Der BGH habe überdies exakt die mit der Anlage 15 zum Schriftsatz vom 10.05.2011 vorgelegten Angebote in seiner Entscheidung vom 22.02.11 – VI ZR 353/09 – zum Anlass genommen, die vorausgehende Entscheidung des Landgerichtes aufzuheben und den Rechtsstreit nach dorthin zurückzuverweisen.“ (Anm.: Internetangebote gegen die Geeignetheit der Schwackeliste als Schätzgrundlage).
Das OLG dazu:
Die Entscheidungend es Bundesgreichtshofes vom 22.02.11 – VI ZR 353/09 – und vom 17.05.11 – VI ZR 142/10 – lassen nicht den Rückschluss darauf zu, dass die vorgelegten Angebote … ausreichten, um die Geeignetheit der „Schacke-Liste“ … als Grundlage der Schätzung des MIetwagenschadens herangezogen zu werden, erschüttert ist. Den … Entscheidungen liegt vielmehr die Erwägung zugrund, dass – da die jeweiligen Berufungsgerichte sich mit dem Vorbringen der jeweiligen Beklagten … nicht befasst haben – eben dies nachzuholen. …“
Der Beschluss ist über die Urteilsdatenbank abrufbar.
Mit Urteil vom 28.10.2011 haben das AG Köln und am 27.10.11 das AG Berlin-Mitte die Aktivlegitimation eines Vermieters wegen UNBESTIMMTHEIT verneint. Es handelte sich um – bei Autohäusern und auch Mietwagenfirmen – sehr gebräuchliche Abrtetungsformulare.
Inhalt:
-> Abtretung eines Teiles von mehreren selbstständigen Forderungen ist nicht bestimmt, wenn nicht erkennbar ist, von welchen Forderungen welche Teile abgetreten werden; bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen bestehen regelmäßig mehrere Forderungen (Ersatz der Sachverständigenkosten, der Mietwagenkosten u.a.)
-> Abtretung aller Ansprüche aus dem Verkehrsunfall „in Höhe der Mietwagenkosten“ ist unbestimmt und daher unwirksam
Da Gericht liegt damit auf der Linie des Bundesgerichtshofes.
Was ist zu tun?
Vermietern ist dringend die Prüfung ihrer Formulare zu empfehlen. Mit dem BGH-Urteil VI ZR 260/09 dürfte es zukünftig sonst sehr schwer werden, bei den Versicherern offene Forderungen durchzusetzen.
Wir verweisen auf unsere mehrfachen Informationen dazu.
Die Urteile ist in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar. Dazu bitte das Schlagwort „Bestimmtheit der Abtretung“ wählen. Es sind derzeit (Ende 2011) fast 30 Entscheidungen abrufbar, die sich damit auseinandersetzen.
Grundsätzlich auch so gesehen von:
AG Erkelenz 6 C 250/11 vom 22.11.11: Da diese Abtretung das Problem nicht enthält, ist sie bestimmt genug.
Das Thüringer OLG in Jena hat seine Rechtsprechung bestätigt und zur Schätzung von Mietwagenkosten die Schwackeliste herangezogen. Die Fraunhoferliste sei demgegenüber nicht vorteilhaft.
Das Urteil ist die die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt und kann dort auch von Dritten abgerufen werden.
In der BAV-Urteilsdatenbank sind inzwischen mehr als 2000 Urteile deutscher Gerichte und Veröffentlichungen zu juristischen Fachthemen erfasst. Sie betreffen Bereiche wie zum Beispiel Vertragsgestaltung, Haftungsreduzierung, Höhe der Tarife der Vermietung nach Unfällen, die Kosten anwaltlicher Vertretung oder Zeugengeldaspekte.
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 08.11.2011 entschieden, dass die Klägerin weiteren Schadenersatz aufgrund Mietwagenleistungen aufgrund abgetretener Forderungen verlangen kann.
Weder sei die Aktivlegitimation fraglich, noch die vom Landgericht verwendete Schätzgrundlage.
Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.
NUR FÜR MITGLIEDER
Aufsatz: „Gutachterliche Stellungnahmen zu Mietwagenpreisen“, Michael Brabec, MRW 4-11, Seite 5 ff., dazu Anlage für das Unternehmen Hertz:
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 08.11.2011 (Az. 15 U 54/11) zu MIetwagenkosten nach einem Verkehrsunfall entschieden: Weiterhin gilt die Liste von Schwacke für die richterliche Schätzung, gegen allgemeine Gutachten, Fraunhofer und Internetscreenshots. Diese Werte sind nicht miteinander vergleichbar. Der Einsatz von finanziellen Mitteln zur Schadenvorfinanzierung ist dem Geschädigten nicht ohne weiteres abzuverlangen.
Das Urteil steht in der BAV-Datenbank zur Verfügung.
Die Entscheidung des OLG Stuttgart, erstritten von Rechtsanwalt Ulrich Wenning, bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass die erfüllungshalber erfolgte Abtretung einer Forderung – Formular wie vom BAV empfohlen – nicht gegen das RDG verstößt. Damit ist die Linie des Landgericht Stuttgart nicht zu halten. Das ist in allen Prozessen zu verdeutlichen, in denen die Frage der Aktivlegitimation diskutiert wird.
Wir bedanken und bei allen Mitgliedern, die uns ihre erstrittenen Urteile zur Verfügung gestellt haben. Darunter befinden sich 20 LG und mehrere OLG-Entscheidungen. Sollten auch Sie positive oder auch negative Rechtsprechung verfügen, legen Sie uns die Seiten bitte einfach auf das Fax: 030-25898999. Die Urteile werden schnellstmöglich anonymisiert, kategorisiert, gescannt und zusammengefasst in die Urteilsdatenbank eingestellt, sofern sie dort nicht bereits enthalten sind.
| AG Koeln | 261 C 24/11 | 29.08.11 | S+ | RDG |
| LG Bonn | 8 S 140/11 | 27.09.11 | S+ / F- |
|
| AG Eckernfoerde | 6 C 826/10 | 27.09.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Ludwigshafen | 2h C 125/11 | 23.09.11 | S+ / F- |
|
| AG Ratingen | 8 C 206/11 | 21.09.11 | S- / F+ | Verstoß RDG |
| AG Leverkusen | 20 C 74/11 | 27.09.11 | zu wenig gefahr. Km |
|
| AG Erkelenz | 14 C 247/11 | 20.09.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Nuernberg | 22 C 4190/11 | 23.08.11 | S+ |
|
| AG Duesseldorf | 36 C 919/11 | 19.09.11 | S+ / F- |
|
| LG Hamburg | 306 S 37/11 | 30.09.11 | S- / F+ | RDG |
| AG Duesseldorf | 232 C 5961/11 | 06.10.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Coburg | 12 C 2059/10 | 29.09.11 | Verstoß Schadenmind. | Direktvermittlung |
| LG Hannover | 3 O 189/10 | 16.06.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Hannover | 410 C 1679/11 | 16.09.11 | Mittelwert | RDG |
| AG Hannover | 528 C 4336/11 | 15.09.11 | Mittelwert | RDG |
Schwacke hat ergänzend zum Automietpreisspiegel 2011 Stellung genommen, siehe Anlage (bitte klicken)
In drei OLG-Entscheidungen wurde neuerlich bestätigt:
Die Schätzung mit Schwacke 2007 ist nicht zu beanstanden. Fraunhofer und Internetangebote sind kein konkreter dagegen gerichteter Vortrag. Die Abtretung der Mietwagenforderung an den Autovermieter verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Unter anderem erkennt der Senat des Oberlandesgerichtes, dass die Fahrzeuge der Internetangebote, mit denen die beklagte Versicherung die Schätzgrundlage zu erschüttern versucht mit der jeweiligen Fahrzeugklasse nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel nicht vergleichbar sind. usw. (16 U 98/10 vom 19.10.2011)
Die Urteile des 16. Senates des OLG Köln sind in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar.
In drei OLG-Entscheidungen wurde neuerlich bestätigt:
Die Schätzung mit Schwacke 2007 ist nicht zu beanstanden. Fraunhofer und Internetangebote sind kein konkreter dagegen gerichteter Vortrag. Die Abtretung der Mietwagenforderung an den Autovermieter verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Die Urteile des 16. Senates des OLG Köln sind in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar.
Die Fa. Europcar hat die Buchungsmaske für Normalkunden im Internet geändert. Einer Preisauskunft kann nun besser als vorher entnommen werden, welcher Endpreis verlangt wird.
Für einen Golf (anzunehmen: Gruppe 4) kann ...
Die Fa. Europcar hat die Buchungsmaske für Normalkunden im Internet geändert. Einer Preisauskunft kann nun besser als vorher entnommen werden, welcher Endpreis verlangt wird.
Für einen Golf (anzunehmen: Gruppe 4) kann ...
Das Landgericht Leipzig hat mit deutlichen Worten eine Berufung der Versicherung per Beschluss zurückgewiesen. Der Vortrag der Versicherung mittels Internetandrucken gegen die Verwendbarkeit der Schwacke-Liste ist nicht konkret. Internet ist Sondermarkt. Geschädigter kann auch kein Mietende angeben. Auf die Zumutbarkeit der Internetbuchung komme es deshalb laut Beschluss (LG Leipzig 7 S 292/11 vom 10.10.11) gar nicht mehr an.
Das Landgericht Hannover urteilte mit Aktenzeichen 3 O 189/10 vom 16.06.11:
Die Klägerin ist aktivlegitimiert, es liegt kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vor.
Die von der Beklagten vorgelegten Internetausdrucke passen nicht zur streitgegenständlichen Vermietung.
Schwacke bildet den regionalen Markt besser ab, mehr Nennungen, PLZ-Tiefe.
Fraunhofer vor allem mit Internetwerten.
Die Abrechnung der Klägerin wird mit den jeweiligen Tageswerten verglichen.
Die Geschädigten können die Haftung bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ausschießen (SB=0).
10% Eigenersparnis-Abzug und 10% Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen. Die abgerechneten 30% sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist in der Urteilsdatenbank erhältlich, für BAV-Mitglieder kostenlos. (Link nun korrigiert)
Für die Vermietung nach Unfällen ebenso unerlässlich, wie für den regulierenden Anwalt, ist die so genannte Schwackeliste-Automietpreisspiegel. Die Ausgabe 2011 steht an und kann beim BAV bestellt werden. Wir senden sie den Bestellern schnellstmöglich zu. => Leider nicht mehr vorrätig!
Versicherer verweisen zunehmend auf die Fraunhofer-Tabelle, um die Kürzung von Mietwagenforderungen zu begründen. Dabei kommt es wohl eher zufällig zu einem Regulierungsbetrag, steht zu vermuten. Die allgemeine Regel der Mietwagenkostenregulierung scheint eher „Rechnung durch 3“ zu sein, als eine konkrete Orientierung an einer korrekten Schätzgrundlage.
So sollte in Rechtsstreitigkeiten auch die Frage aufgeworfen werden, wie der Regulierungsbetrag der Versicherung errechnet wurde. Es sollte deshalb grundsätzlich bestritten werden, dass die berechneten Beträge aus Fraunhofer stammen. Wir konnten noch nie in einem einzigen Fall den Betrag der Versicherung nachvollziehen. Wird das regelmäßig vor Gericht geklärt, dürfte sich auch herausstellen:
– welche F-Erhebung (2008, 2009 oder 2010),
– ob die richtige Fahrzeuggruppe,
– ob die Mietdauer als bekannt vorausgesetzt wurde,
– ob der hier und da vollmundig angekündige Aufschlag von 30% auch tatsächlich reguliert wurde,
… und ob überhaupt eine der Listen verwendet wurde.
Wenn sich eine Regulierung nach den Schwacke-Automietwagenklassen herausstellt (z.B. Fraunhofer 2009 Seite 31-63), ist das zurückzuweisen. Siehe dazu Aufsatz MRW 3-2011, Seite 3 und Aufsatz MRW 2-2011, Seite 2.
Eine Regulierung nach den Acris-Mietwagengruppen scheidet ebenso aus, da damit kein Nachweis geführt werden kann, dass adäquater Schadenersatz zum beschädigten Fahrzeug geleistet wird. Denn dort ist keinerlei Vergleichbarkeit gegeben.
Für die uns im September 2011 zugesandten ca. 100 Urteile bedanken wir uns bei allen Einsendern. Diese ...
Die Inhaltsangaben finden Sie unter Inhaltsübersicht MRW 3-2011
Die Ausgabe wir allen Abonnenten schnellstmöglich zugesandt. Überwiegend sind die einzelnen Beiträgeauch in der Urteilsdatenbank erfasst, siehe www.bav.urteilsdatenbank.de dort unter – Sonstige – Aufsätze, Veröffentlichunge.
Die Themen der MRW 3-2011 sind:
- Erfahrungsbericht zu Fraunhofer
- Entwicklung der Internet-...
Das Konzept überzeugte leider nicht nur Versicherer: "Fairplay". Beteiligten wird im Rahmen der Schadenregulierung immer weiter Liquidität entzogen, um das zu mindern werden Bedingungen zulasten des Geschädigten und betroffener Dienstleister gestellt und in Konzepten wie Fairplay vermarktet.
Der Deutsche Anwaltverein geht nun gegen das FairPlay-Konpept vor, siehe Meldung aus dem Newletter des Hauses:
"... Der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, ...
Das OLG Köln hat mit Urteil 3 U 183/10 vom 30.08.11 entschieden, dass die Schätzung der Mietwagenkosten mit der aktuellen und zeitlich naheliegenden Schwacke-Liste vorzunehmen ist. Das Erstgericht hatte mit der Begründung nicht nachvollziehbarer Preissteigerungen zwischen 2003 und 2007 nur die Liste aus 2003 anwenden wollen. Gleichzeitig hatte sich das Landgericht Aachen aber nicht mit der „Untersuchung der Preisentwicklung für Autovermietungen gemäß Schwacke-Liste im Zeitraum 2000 – 2006“ von Prof. Neidhardt/Prof. Kremer auseinandergesetzt, die eben diesen Vorwurf entkräftet.
Hier erhalten Sie die Liste der im August an uns übermittelten Urteile, vielen Dank für jedes einzelne Urteil. Bitte senden Sie uns „alles, was Sie haben“.
Die Urteile werden nach und nach in die Datenbank eingestellt.
| AG Ratzeburg | 7 C 67/11 | 29.06.11 | S+ | RDG |
| AG Koeln | 263 C 365/10 | 29.04.11 | S+ | RDG |
| AG Koeln | 274 C 87/11 | 07.07.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Oranienburg | 23 C 399/10 | 21.07.11 | S- / F+ | |
| AG Waldbroel | 15 C 55/11 | 19.07.11 | Mittelwert | |
| AG Hannover | 451 C 11358/10 | 30.06.11 | Mittelwert | |
| AG Düsseldorf | 39 C 675/11 | 21.07.11 | S+ | RDG |
| AG Hannover | 528 C 12492/10 | 17.05.11 | Mittelwert | |
| AG Duisburg | 52 C 2016/11 | 27.07.11 | Mittelwert | RDG |
| AG Düsseldorf | 47 C 5896/11 | 25.07.11 | Mittelwert | RDG |
| AG Düsseldorf | 47 C 6134/11 | 25.07.11 | Mittelwert | RDG |
| AG M’gladbach | 3 C 125/11 | 21.07.11 | Direktvermittl.+ | |
| OLG Koeln | 5 U 44/11 | 27.07.11 | S+ | |
| AG Koeln | 263 C 428/10 | 22.07.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Bonn | 104 C 166/11 | 22.07.11 | S+ | |
| AG Koeln | 271 C 58/11 | 21.07.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Bad Neuenahr-A. | 32 C 33/11 | 27.07.11 | S+ | |
| AG Buchen | 1 C 165/11 | 28.07.11 | S+ / F- | |
| AG Krefeld | 1 C 27/11 | 27.07.11 | S+ | |
| LG Krefeld | 3 S 3/11 | 21.07.11 | S+ / F- | |
| LG Bonn | 8 S 76/11 | 28.07.11 | S+ / F- | |
| AG Buchen | 1 C 161/11 | 28.07.11 | S+ / F- | |
| AG Bergheim | 27 C 197/11 | 22.07.11 | S+ / F- | |
| AG Dortmund | 417 C 12422/10 | 18.05.11 | S+ / F- | |
| AG Landau-Pf. | 4 C 326/10 | 29.07.11 | S+ / F- | RDG Bestimmt. |
| AG Koeln | 265 C 69/11 | 25.07.11 | S+ / F- | RDG Bestimmt. |
| LG M’gladbach | 5 S 96/10 | 19.07.11 | S+ / F- | |
| LG Duesseldorf | 21 S 400/09 | 14.07.11 | S+ / F- | |
| OLG Koeln | 3 U 119/10 | 02.08.11 | S+ / F- | |
| AG Heilbronn | 2 C 1428/11 | 20.05.11 | F+ | Vergleich |
| AG Erkelenz | 6 C 583/10 | 27.07.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Pforzheim | 2 C 150/11 | 02.08.11 | S+ / F- | |
| AG Rheinbach | 5 C 19/11 | 26.07.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Koeln | 272 C 23/11 | 02.08.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Mayen | 2c C 1037/10 | 03.08.11 | S+ | RDG |
| OLG Düsseldorf | I-1 U 220/10 | 24.05.11 | Diverse | |
| LG Nuernberg-F. | 8 S 4302/11 | 10.08.11 | „Mittelwert“ | |
| AG Meiss | 103 C 1555/10 | 04.08.11 | S+ | |
| AG Amberg | 3 C 628/11 | 29.07.11 | S+ | |
| LG Hannover | 2 S 49/10 | 24.05.11 | S+ | |
| LG Erfurt | 2 S 35/04 | 05.08.11 | S+ | |
| OLG Stuttgart | 7 U 109/11 | 18.08.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Ingolstadt | 16 C 1056/11 | 11.08.11 | S+ / F- | |
| LG Freiburg | 9 S 141/10 | 16.08.11 | S+ / F- | RDG Bestimmt. |
| LG Landshut | 12 S 975/11 | 06.07.11 | RDG Bestimmt. | |
| AG Hannover | 520 C 1258/08 | 01.07.11 | Mittelwert | |
| LG Zweibrücken | 3 S 111/10 | 05.04.11 | RDG Bestimmt. | |
| AG Köln | 263 C 400/10 | 12.08.11 | S+ / F- | |
| AG Bad-Neuenahr-A. | 31 C 117/11 | 10.08.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Ludwigshafen | 2g C 281/10 | 15.08.11 | S+ / F- | |
| AG Königswinter | 15 C 127/10 | 09.08.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Rostock | 55 C 149/10 | 13.01.11 | S+ / F- | RDG |
| LG Köln | 11 S 389/10 | 09.08.11 | S+ / F- | |
| AG Germersheim | 3 C 77/11 | 16.08.11 | S+ | |
| AG Coburg | 11 C 1649/10 | 11.08.11 | S- / F+ bei | Direktvermittl. |
| AG Berlin-Mitte | 112 C 3283/10 | 23.08.11 | S+ / F- | |
| AG Königswinter | 15 C 23/11 | 13.07.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Hanau | 97 C 122/10 (97) | 09.08.11 | S+ / F- | |
| AG Berlin-Mitte | 4 C 3077/10 | 04.08.11 | S+ | RDG |
| LG Potsdam | 6 O 32/09 | 26.06.11 | Grobe | Fahrlässigkeit |
| AG Bremen | 9 C 484/10 | 28.07.11 | Verstoß BGB | Abtretung |
| LG Braunschw. | 9 S 46/11 | 28.06.11 | Verstoß RDG | |
| LG Braunschw. | 7 S 232/11 | 06.06.11 | Verstoß RDG | Beschluss |
| LG Braunschw. | 9 S 166/11 | 28.06.11 | Verstoß RDG | |
| AG Landau Bergz. | 1 C 34/10 | 17.08.11 | S+ | |
| AG Koeln | 273 C 90/11 | 24.08.11 | S+ / F- | RDG |
| AG Königswinter | 9 C 318/10 | 17.08.11 | S+ / F- | RDG |
| LG Oldenburg | 16 S 72/11 | 12.07.11 | Anwaltskosten | |
| AG Ploen | 2 C 216/11 | 29.07.11 | Mittelwert | RDG |
Die BAV-Urteilsdatenbank eignet sich auch für die Veröffentlichung von Aufsätzen zu rechtlichen Fragen rund um Mietfahrzeuge.
Wir haben begonnen, interessante Beiträge dort der Öffentlichkeit zugänglich zu machen:
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Die Datenbank umfasst inzwischen an die 1.700 Dokumente. Mit der komfortable Suche können Sie zum Beispiel:
– den Tenor / die Tendenz der Rechtsprechung „fühlen“ (alle Urteile listen und durchklicken, was interessant erscheint
– über die Checkboxen zu einem bestimmten Thema nach Einscheidungen suchen, z.B. „Winterreifen“
– nach einem bestimmten Gericht suchen (Gericht in den Spalten AG, LG oder OLG auswählen und Suchen anklicken)
– inzwischen 41 Ergebnisse von Entscheidungen „Kein Mittelwert zwischen Schwacke und FRaunhofer“ finden (Checkbox „Kein Mittelwert Fraunhofer-Schwacke“ anklicken und Suchen)
– 206 Landgerichtsentscheidungen finden, die sich mit Fraunhofer beschäftigt haben, insgesamt sind 276 Landgerichtsentscheidungen eingestellt
– aus 62 Entscheidungen der Oberlandesgerichte wählen, z.B. 32 vom OLG Köln
– einige Gutachten und besondere Beiträge finden, wie das Neidhardt-Gutachten zur Auswirkung der Vorbuchungsfrist bei Internetangebote (Spalte sonstige und dort Gutachten auswählen)
Nun abrufbar: OLG Stuttgart 7 U 109/11 vom 18.08.2011 unter www.urteilsdatenbank.bav.de
In einer aktuellen Entscheidung vom 18.08.2011 hat sich das OLG Stuttgart umfangreich mit der Mietwagenproblematik auseinandergesetzt....
Der Rhein-Ahr-Campus Remagen hat in einer ausführlichen studentischen Studie untersucht, welchen Einfluss die Vorbuchungszeit auf die Internetangebote überregionaler ...
Der Rhein-Ahr-Campus Remagen hat in einer ausführlichen studentischen Studie untersucht, welchen Einfluss die Vorbuchungszeit auf die Internetangebote überregionaler ...