OLG Stuttgart bestätigt: Kein RDG-Problem mehr in Stuttgart

Die Entscheidung des OLG Stuttgart, erstritten von Rechtsanwalt Ulrich Wenning, bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass die erfüllungshalber erfolgte Abtretung einer Forderung – Formular wie vom BAV empfohlen – nicht gegen das RDG verstößt. Damit ist die Linie des Landgericht Stuttgart nicht zu halten. Das ist in allen Prozessen zu verdeutlichen, in denen die Frage der Aktivlegitimation diskutiert wird.

OLG Stuttgart 7 U 109/11 vom 18.08.2011

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