Vorbuchungszeit und Internetangebote, weitere Zweifel an Fraunhofer
Der Rhein-Ahr-Campus Remagen hat in einer ausführlichen studentischen Studie untersucht, welchen Einfluss die Vorbuchungszeit auf die Internetangebote überregionaler Mietwagenanbieter hat.
Das Ergebnis:
1. Die Vorbuchungszeit hat einen erheblichen Einfluss auf den Preis.
2. Die Vorbuchungszeit ist für die (Nicht-) Verfügbarkeit von Mietfahrzeugen ein maßgeblicher Faktor.
Die Erkenntnisse dieser Studie sind für 2 Fragestellungen der nicht enden wollenden Mietwagenrechtsstreitigkeiten bedeutsam:
1. Ist die Fraunhofer-Erhebung mit der selbstauferlegten Prämisse einer Vorbuchszeit von 7 Tagen eine geeignete Schätzgrundlage, wenn die Vorbuchungszeit einen erheblichen Einfluss auf den Mietpreis der Internetangebote hat? Ist die Fraunhofer-Erhebung auch dann noch eine geeignete Schätzgrundlage, wenn bei kurzfristiger Buchung in einem erheblichem Umfang überhaupt keine Mietfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden können?
2. Sind die nun verstärkt in den Rechtsstreiten vorgelegten „Internet-Angebote“ aufgrund der Ergebnisse der Studie mit den tatsächlich erbrachten Leistungen vergleichbar und können sie daher eine Schätzgrundlage erschüttern?
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie in der BAV-Urteilsdatenbank, wählen Sie dort bitte unter „Gerichtsstand“ „Sonstige“ aus: www.urteilsdatenbank.bav.de. Der vollständige Praxisprojekt-Bericht ist unter http://neidhardt.rheinahrcampus.de (Studie) einsehbar.