Drei mal OLG-Entscheidung: Schätzung mit Schwacke, Abtretung konform mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz
In drei OLG-Entscheidungen wurde neuerlich bestätigt:
Die Schätzung mit Schwacke 2007 ist nicht zu beanstanden. Fraunhofer und Internetangebote sind kein konkreter dagegen gerichteter Vortrag. Die Abtretung der Mietwagenforderung an den Autovermieter verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Die Urteile des 16. Senates des OLG Köln sind in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar.