Öffentliche Informationen

Winterdiesel nicht gut genug, die Labortests sind das Problem, auch Unterschiede bei Fahrzeugen

Auch bei minus 20 Grad darf Winterdiesel den Kraftstofffilter nicht versulzen. Doch in den vergangenenen Jahren blieben tausende Dieselautos bei tiefen Temperaturen liegen. Nun hat der ADAC verschiedene Winterdiesel getestet – mit dem Ergebnis, dass sich Dieselfahrer nicht immer auf die Wintertauglichkeit des Diesels verlassen können.

weitere Details und die genauen Testergebnisse aus www.adac.de

 

 

Das neue Flensburger Punktesystem

Die für Anfang 2014 geplante Punktereform soll mehr Rechts- und Verkehrssicherheit bieten. Bundesverkehrsminister Ramsauer erklärte diesbezüglich, das System "einfacher, gerechter und transparenter" zu machen. "Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind." Dieser Tage wird kontrovers diskutiert, ob dieses Vorhaben gelungen ist. Im Folgenden die wichtigsten Änderungen im Überblick:

EU unterstützt Elektromobilität durch Ausbau der Infrastruktur

Mit tausenden Ladestationen für Elektroautos will die EU-Kommission den Umbruch zu alternativen Antrieben vorantreiben. Damit soll auch die Akzeptanz der Verbraucher erhöht werden. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas stellte am Donnerstag in Brüssel Pläne vor, um umweltfreundliche Kraftstoffe zu fördern.

Die Pläne sind Vorschläge, die EU-Länder und das Europaparlament werden nun darüber beraten. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zeigte sich aufgeschlossen. “Wir werden den Vorschlag der Kommission mit Interesse prüfen und begleiten”, teilte er auf Anfrage mit.

Deutschland hat heute mit 1.937 Stationen nach Angaben der EU-Kommission die meisten Elektro-Tankstellen in Europa. Bis zum Jahr 2020 soll diese Zahl nach dem Willen der Kommission auf 150.000 öffentlich zugängliche Zapfstellen anwachsen.

Presseartikel autogazette. de

Strengere Maut-Kontrollen und damit verbundene Sanktionen in Österreich

Deutsche Mietwagenfahrer in Österreich sollten sich unbedingt an die Vignetten-Pflicht halten. Seit geraumer Zeit wird auch mit mobilen Überwachungsanlagen kontrolliert, ob eine Vignette im Auto vorhanden ist. Ein Bußgeldverfahren wird auf jeden Fall teuer. Neben dem Mautbetrag und dem Bußgeld wird der Autovermieter häufig noch eine Bearbeitungsgebühr erheben.

Also lieber gleich die Mautgebühr entrichten.

http://www.autogazette.de/vignette/strafen/tipps/mobile-kontrollen-in-oesterreich-gegen-mautpreller-401933.html

Nun klagt mit Rossmann der Dritte gegen das neue Rundfunkgebührenmodell

Neuer Rundfunkbeitrag: Jetzt klagt Rossmann

09.01.2013 ·  Die Drogeriekette Rossmann klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Sie hat errechnet, dass ihre Gebührenlast auf 500 Prozent der jetzigen steigt: Von 40.000 auf rund 200.000 Euro pro Jahr für ARD und ZDF. Es könnte sogar noch viel mehr sein.
Von Michael Hanfeld

FAZ vom 10.02.13 (Printausgabe)

Ab Januar wird der Rundfunkbeitrag fällig

Kritik am neuen Rundfunkbeitrag wird von vielen Seiten geäußert, zwei Klagen gegen die neue Gebühr sind anhängig, nun wird eine dritte bekannt: Die Drogeriekette Rossmann hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage eingereicht. Sie wendet sich gegen den im Mai 2011 erfolgten Beschluss des Bayerischen Landtags, mit dem dieser dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugestimmt hat.

Die Dirk Rossmann GmbH sieht sich durch den neuen Rundfunkbeitrag in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit tangiert und macht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot geltend (festgehalten in den Artikeln 101 und 118 der Bayerischen Verfassung). Das Unternehmen rechnet damit, dass es statt 39.500 Euro künftig Rundfunkabgaben von rund 200.000 Euro leisten muss. Dies bedeute, so heißt es in der Klageschrift, „einen Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten“. Die möglichen Zusatzkosten durch die Übernahme der Schlecker-Filialen seien darin noch nicht enthalten. „Absolut gesehen“, habe man sogar mit Abgaben von 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen.

Die Klageschrift von Rossmann benennt Punkte, die Kritiker seit längerem anführen: Unternehmen mit vielen Betriebsstätten werden stärker belastet als solche mit wenigen, auch wenn sie nicht mehr Mitarbeiter haben. Betriebsstätten, in denen es weder Rundfunkempfang noch Zugang zum Internet gibt, werden seit dem 1.Januar bei der Abgabepflicht mitgezählt. Für Fahrzeuge, die beruflich genutzt werden, muss ein Beitrag entrichtet werden, für privat genutzte nicht. Dass der Rundfunkbeitrag bei all den neu hinzukommenden Zahlpflichten „aufkommensneutral“ sein werde, also ARD, ZDF und Deutschlandradio dadurch nicht mehr bekommen als zurzeit rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr, bezweifelt die Klageschrift von Rossmann.
Darf’s ein bisschen mehr sein?

In diesem Punkt hat die für die Finanzen der Sender zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs Kef gerade darauf hingewiesen, dass es ein wenig mehr für die Sender schon sein darf: nämlich 304 Millionen Euro pro Jahr, die den Anstalten als Bedarf zugebilligt worden sind, aber durch das bisherige Gebührenaufkommen nicht reinkommen. Das „Mehr“ beginnt nach dieser Rechnung also erst oberhalb von 7,8 Milliarden Euro pro Jahr – man darf wetten, dass Sender und die Medienpolitiker der Länder durch diese Hintertür schlüpfen werden, wenn im März 2014 abgerechnet wird, wie viel der neue Rundfunkbeitrag einbringt.

Die Popularklage von Rossmann benennt nicht nur die Einschränkung von Grundrechten, sie weist auch auf das nach Meinung der Klägerin grundgesetzwidrige Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hin. Der Beitrag sei nämlich „eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer“. Und eine solche zu beschließen, hätten die Bundesländer nicht die Gesetzgebungskompetenz, sie hätten kein „Steuererfindungsrecht“.
Das sprengt jede vernünftige Dimension

Zudem verstoße der Rundfunkbeitrag ob der Vielzahl an mehr Belasteten gegen das Übermaßverbot. Gegen das Gleichheitsgebot verstoße er wegen der Schieflage bei der Abrechnung von Unternehmen mit vielen Betriebsstätten, Handelsunternehmen würden „mehrfach überproportional“ belastet – Rossmann verfügt über rund 1700 Filialen. Schon die „Typisierung“ von Betriebsstätten als Orten, an denen Rundfunk empfangen – geschweige denn während der Arbeit gehört oder gesehen – werde, sei unsinnig, Rundfunkkonsum in Betrieben sei „die Ausnahme, nicht die Regel“. Dass die Klägerin „Rundfunkabgaben in Höhe von 200.000 Euro jährlich entrichten soll, obwohl sie aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen zieht, sprengt jede vernünftige Dimension“. Der Rundfunkbeitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge schließlich sei „systemwidrig“, weil dadurch wieder das Vorhandensein eines Rundfunkgeräts zum Kriterium für die Zahlpflicht werde, womit ja eigentlich Schluss sein sollte.

Die Eingabe der Rossmann GmbH ist die zweite Popularklage, die gegen den Rundfunkbeitrag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingebracht wird, die andere stammt von dem Passauer Juristen Ermano Geuer. Gegen eine Verbindung der beiden Verfahren habe man keine Bedenken, heißt es bei Rossmann. Und man werde, sagte Stefan Kappe, der Justitiar des Unternehmens, nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Die Branchen, die vom Rundfunkbeitrag massiv betroffen sind, scheinen aufzuwachen. Dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz liegt die Klage eines Fuhrunternehmers vor. Die sich abzeichnenden Ungleichgewichte mussten den Sendern und Politikern jedoch bewusst sein – sie wurden bei Landtagsanhörungen stets benannt. Allein der Satz des früheren GEZ-Geschäftsführers Hans Buchholz vor dem Medienausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags im Sommer 2011 musste aufhorchen lassen: Die Ministerpräsidenten hätten vorgeben, das Beitragsaufkommen um ein Prozent zu steigern und 400.000 Betriebe und 200.000 Kraftfahrzeuge zusätzlich „in den Bestand zu heben“.

Quelle: F.A.Z.

Alkohol-Tests in Frankreich, Testgeräte auch in Mietwagen vorgeschrieben.

In Frankreich sind seit einigen Monaten auch in Mietwagen Alkoholtestgeräte vorgeschrieben. Ab März 2013 müssen Autofahrer eine Geldstrafe zahlen, falls sie kein Testgerät mitführen. Aufgrund von Lieferengpässen der Gerätehersteller zahlen Autofahrer jedoch erst ab März 2013 eine Geldstrafe, falls sie kein Testgerät mitführen.

Ausführlicher Bericht aus AMS

VDA-Präsident Wissmann setzt auf Flottenkunden

Angesichts der mageren Zulassungszahlen im Bereich der Elektrofahrzeuge befindet sich die Automobilindustrie in einer Zwickmühle. Die Investitionskosten für Forschung und Entwicklung betragen Milliarden und bisher ist unklar inwieweit sich dies langfristig rechnen wird. „Wir hoffen, dass es im nächsten halben Jahr zu einem deutlichen Zuwachs kommt und Bund, Länder und Gemeinden mit einer erheblichen Zahl in die Beschaffung gehen.“ sagte der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Matthias Wissmann zu diesem Thema.

Falls es in den beiden nächsten Jahren ein paar zehntausend Bestellungen bei Dienstwagen gäbe, wäre das ein positives Signal für den Privatmarkt. Die “Stromer” vermehrt im Straßenbild zu sehen, könnte auch Privatkunden zum Umstieg bewegen. Bislang gibt es nur wenige Zulassungen im Bereich der alternativen Antriebe: Von Januar bis Oktober 2012 wurden laut Kraftfahrtbundesamt knapp 2.400 Elektroautos zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das bereits ein Plus von rund 25 Prozent.

Vor diesem Hintergrund fordert Wissmann mehr staatliche Anreize. Der Kauf eines strombetriebenen Fahrzeugs bringt derzeit eine doppelte Last für den Käufer: Zum einen liegt der Anschaffungspreis 8.000 bis 10.000 € höher als bei einem herkömmlichen Fahrzeug. Zum anderen soll die „Ein-Prozent-Besteuerung“ dieses Preises künftig auch für E-Fahrzeuge gelten. Wissmann forderte daraufhin einen sogenannten Nachteilsausgleich.

Die deutschen Hersteller wollen in den kommenden beiden Jahren rund 15 E-Auto-Modelle auf den Markt bringen. Damit sich diese Investitionen langfristig rechnen, seien mehr Anreize für die Hersteller notwendig

Presseartikel kfz-betrieb

BGH bestätigt nochmals grundsätzlich die Polizeiklausel in Automietverträgen

Leitsatz des Urteils:

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Poli-zei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 14. März 2012 – XII ZR 44/10 – NJW 2012, 2501).

Das Urteil des OLG Oldenburg 8 U 196/10 vom 10.03.2011 wird aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen.

Mit dem Richterspruch wird deutlich:

Die Polizeiklausel in Mietverträgen entfaltet grundsätzlich ihre Wirkung, auch vor dem Hintergrund des neuen VVG. Sie ist keine ungerechtfertigte Benachteiligung der Mieter. Verstößt der Mieter dagegen, in dem er bei Beschädigungen des Fahrzeuges nicht die Polizei hinzuzieht und nicht den Vermieter informiert, fällt eine zuvor vereinbarte Haftungsreduzierung jedoch nicht vollständig weg (Alles-oder-nichts-Prinzip), sondern nur entsprechend der Schwere des Verschuldens. So darf auch nicht in den AGB formuliert sein, dass der Mieter in diesem Fall den Schaden vollständig zu ersetzen hat. Eine solche Klausel wäre unwirksam.

 

Urteil ansehen

Bußgeldverfahren aus den Niederlanden

Für Mitglieder des BAV ist im internen Bereich eine aktuelle und konkretisierende Information abrufbar. Es geht um die Frage von Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen in den Niederlanden, begangen von Mietern von Fahrzeugen, die auf deutsche Autovermieter zugelassen sind.

Autovermieter bieten wintertaugliche Bereifung, Kunde ist verantwortlich.

Die ersten Flocken sind gefallen. Die Unternehmen der Autovermietungsbranche haben sich rechtzeitig um den Gripp auch in der kalten Jahreszeit gekümmert. Nach Angaben großer Anbieter sind nahezu alle Fahrzeuge in den Wintermonaten auf wintertaugliche Bereifung umgestellt worden. Dazu werden die Fahrzeuge teilweise umgerüstet, teilweise werden sie planmäßig mit wintertauglicher Bereifung in die Mietwagenflotte aufgenommen.

Anders als in vergangenen Jahren verzichten die überregionalen Anbieter inzwischen auf die Berechnung von speziellen Gebühren. Die ihnen entstehenden Kosten sind ab dem Beginn der Wintermonate in einen Grundpreis eingerechnet. Avis gab bekannt, dass die komplette Flotte von November bis März umgerüstet sei. Sixt bietet ab Ende Oktober ausreichend Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung. Für Wintertage ohne Winterwetter wird ein Rabatt in Aussicht gestellt, sofern ein Kunde auf Winterbereifung verzichtet. Der Grund ist, dass die Umrüstung sehr aufwendig ist und sich für manches Fahrzeug nicht mehr lohnt, dass nur noch wenige Tage in der Flotte verbleiben soll. Auch dieser Mietwagen kann bei sicheren Straßenverhältnissen an vielen Tagen des Winters genutzt werden.
Vor allem für die Übergangszeit gilt: Wer Winterreifen benötigt, sollte bereits bei der Buchung darauf achten und diese mitbestellen. Hertz behält sich vor, je nach Wettersituation Fahrzeuge ohne wintertaugliche Bereifung nicht herauszugeben. Europcar verfügt nach eigenen Angaben für einen Großteil der Flotte über wintertaugliche Bereifung. Auch die regionalen Unternehmen haben ihre flotten für ihre Kunden rechtzeitig umgerüstet. Viele von ihnen werben seit Jahren mit einer 100%igen Umrüstungsquote. Aber auch dort empfiehlt sich die Nachfrage bei der Fahrzeugbestellung.

Dabei ist die Definition eines wintertauglichen Reifens gar nicht so einfach. Wie erkenne ich einen Reifen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht? Eine eindeutige Definition gibt es zwar nicht, aber entsprechend der Winterreifenverordnung zugelassen sind Reifen mit der M+S-Bezeichnung, zumeist in Verbindung mit dem Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Für manche Fahrzeuge gibt es keinen Reifen mit Schneeflockensymbol auf der Flanke, ausreichend ist dann das M+S-Kennzeichen.

Wer darauf verzichtet und mit Sommerreifen fährt, haftet als Mieter selbst, wenn es mit unangepasster Bereifung zu einem Unfall kommt. Es empfiehlt sich also, über die zu erwartenden Straßenverhältnisse während der geplanten Mietzeit nachzudenken. Zu den winterlichen Wetterverhältnissen zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. So hat zum Beispiel das OLG Köln am 13.07.12 entschieden (Aktenzeichen 19 U 151/11). Das Gericht verlangt vom Mieter eine vorausschauende Wetterbeobachtung.

Winterreifen ab wann zu empfehlen?
Winterreifen - Wann wechseln?

Rechtsprechung
Hinweis zum Urteil des OLG Köln

Presse
Focus Online vom 04.12.12

Buchbinder und Terstappen fusionieren ab 2013

"Nachdem wir seit zwei Jahren unsere Flughafenstationen erfolgreich betreiben, ist nun zur Entfaltung weiteren Wachstums der richtige Zeitpunkt gekommen, beide Unternehmen gesellschaftsrechtlich zusammenzuführen", so Hubert Terstappen, geschäftsführender Gesellschafter der Terstappen Autovermietung GmbH & Co. KG.
In der neuen Unternehmenskonstruktion wird die Buchbinder-Gruppe führend sein.
Derzeit verfügt "Buchbinder Rent a Car"  über mehr als 190 Stationen sowie über einen Fuhrpark von mehr als 20.000 Fahrzeugen, die in Deutschland, Österreich, Italien, Slowakei und Ungarn angemietet werden können.
"Rent a Terstappen" ist mit einem Fuhrpark von über 3.000 Fahrzeugen und 30 Stationen in Deutschland seit 2010 auch in allen großen deutschen Flughäfen vertreten.
Mit einem Stationsnetz ...

Zwei Hamburger behaupten sich mit Starcar

Als sie vor 25 Jahren die Autovermietung Starcar in Hamburg gründeten, riet ihnen eigentlich jeder davon ab, wie sie heute sagen. Europcar, Sixt, Avis – der Markt war durchaus gut besetzt. Abgehalten hat das die beiden Hamburger nicht, ihre eigene Vermietung zu gründen. Rund 1000 Fahrzeuge zählen zur Flotte von Starcar. In der “AutoFairmieter-Studie” von “Focus Money” in diesem Jahr erhielt Starcar in fünf von sechs Kategorien die Bestnote. Darauf sind die beiden Gesellschafter Höpfner und Grabow stolz.

Derzeit planen Höpfner und Grabow weiter zu expandieren und deutschlandweit Filialen zu eröffnen. In Norddeutschland und im Ruhrgebiet sind die Hamburger mit 18 Stationen präsent, die nächste Station soll in Frankfurt folgen, dann steht auch Süddeutschland auf dem Plan. Höpfner und Grabow testen auch andere Möglichkeiten: Ein neues “Sale”-Modell. Auf der Internetseite finden Kunden künftig eine Rubrik, unter der sie tagesaktuelle Angebote finden, “so lange der Vorrat reicht”, mit Nachlass bis zu 50 Prozent auf den Preis.

http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article111490157/Nach-25-Jahren-immer-noch-gut-im-Geschaeft.html

Vereinbarung mit FTC – Hertz darf Dollar Thrifty übernehmen

Hertz Global Holdings teilte am Donnerstag mit, dass es eine Vereinbarung mit der US Federal Trade Commission (FTC) bezüglich der Übernahme von Dollar Thrifty Automotive Group erzielen konnte. „Wir haben eine überzeugende Übereinstimmung mit der FTC erreicht und freuen uns, endlich als ein Unternehmen in die Zukunft zu gehen. Wir haben immer geglaubt, dass eine Kombination mit Dollar Thrifty die beste strategische Option für beide Unternehmen ist, und wir freuen uns auf einen stärkeren globalen Wettbewerb in der Branche“, teilte Hertz-Chef Mark Frissora mit.
Ende August stimmte Hertz zu den kleineren Rivalen Dollar Thrifty für 87,50 Dollar je Aktie in einem All-Cash-Deal im Volumen von rund 2,3 Milliarden Dollar zu erwerben. Die Transaktion, die von den Boards of Directors beider Unternehmen bereits genehmigt wurde, wird voraussichtlich bis zum vierten Quartal des Geschäftsjahres 2012 abgeschlossen sein.

 Presseartikel boerse-go.de

Expansion bei Avis und der Wucherpfennig & Krohn GmbH

Autovermieter Avis und dessen Lizenzpartner Wucherpfennig & Krohn GmbH unterschrieben den Kaufvertrag über das Stationsnetz der Avis-Lizenznehmerin Schwarzkopf GmbH in Minden.
“Mit dem Kauf des Stationsnetzes der Schwarzkopf GmbH bauen wir die Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens noch weiter aus.” sagt Geschäftsführer Dr. Lars Wucherpfennig. Konkret bedeutet dies eine Erweiterung des Geschäftsgebietes in Niedersachsen und erstmals in Nordrhein-Westfalen um 17 Stationen.
Durch die Erweiterung werden die Kunden der Wucherpfennig & Krohn GmbH ihren Avis-Mietwagen ab dem 01.01.2013 an insgesamt 59 Mietstationen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg sowie in Teilen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg anmieten können. Die Firma Wucherpfennig & Krohn GmbH ist der zweitgrößte deutsche Lizenzpartner im Avis Franchise-System – mit bisher 43 Stationen und rund 15 Millionen Euro Jahresumsatz. Das Lizenzgebiet umfasst den Norden und Osten Deutschlands. Der Firmensitz ist in Hamburg, während sich die Hauptverwaltung in Lensahn bei Lübeck befindet.

Meldung presseportal.de

Personalwechsel an der Spitze von Drive Now

Andreas Schaaf verantwortet ab dem 1.12.2012 die Bereiche Marketing und Finanzen bei DriveNow. Der zweite Geschäftsführerposten im Bereich Operations und Business Development bleibt bei Nico Gabriel. Schaafs Vorgänger Kottmann verlässt DriveNow und kehrt in den BMW Konzern zurück.
Schaaf kam 1996 zu BMW, wo er zunächst im Produktcontrolling und der Unternehmensstrategie tätig war. Seit April 2010 war Schaaf Präsident der BMW Group in Indien und dort unter anderem für den Aufbau der Marke MINI auf dem Subkontinent verantwortlich.

Presseartikel Autohaus online

Daimler Financial Services übernimmt den Geschäftsbereich Car2go

Der Vorstandschef von Daimler Financial Services, Klaus Entenmann, gab eine strategische Änderung bekannt: Künftig soll der Bereich nicht mehr nur klassische Bank- und Leasinggeschäfte anbieten, sondern auch Mobilitätsdienstleistungen. Als ersten Schritt auf diesem Weg überantwortet Daimler den Geschäftsbereich Car2go an die Finanzsparte.
Diese Entscheidung zeigt, welche Bedeutung der Konzern dem Thema Carsharing beimisst: Konkret sieht Daimler ein weltweites Marktpotenzial von mehr als 1 Mrd. Euro und einen Umsatzanteil von 100 Mio. Euro pro Jahr. Das entspricht der Größenordnung einer neuen Fahrzeugreihe.
Der Bereich Carsharing wird als Erweiterung der bisherigen Geschäftstätigkeiten betrachtet. Die Abrechnung für Zehntausende von Mietvorgängen pro Tag hat in der Tat Parallelen mit dem Bankgeschäft. Weitere Entwicklungen sind geplant, wie etwa ein System, das den privaten Verleih von Dienstwagen am Wochenende für Beschäftigte einer Firma ermöglicht.

Presseartikel Financial Times Deutschland

Kritik an Steuerbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge

Laut eines Berichtes der “Frankfurter Rundschau” schlägt der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth für Carsharing-Autos eine Befreiung von der Kfz-Steuer vor, um die gemeinschaftliche und gleichzeitig umweltfreundliche Nutzung eines Fahrzeugs und die Abschaffung des eigenen Fahrzeuges attraktiver zu machen. Der Steuerausfall könnte nach Einschätzung Flasbarths durch eine Umlage auf die restlichen Fahrzeuge ausgeglichen werden.

Der Beitrag des Verkehrssektors zur Umweltweltentlastung müsse erhöht werden, forderte der UBA-Chef. Die bessere Ausnutzung von Autos und eine dadurch kleiner werdende Autoflotte seien ein Weg dazu.
In Deutschland gibt es dem Bericht zufolge derzeit etwa 160.000 Car-Sharing-Nutzer, die Zugriff auf 4.600 Fahrzeuge haben. Im Schnitt kommen auf jedes Auto rund 35 Fahrer.

Diese Idee des Amtspräsidenten erscheint nicht ausgereift. Eine Maßnahme der Steuerbelastung oder Steuerentlastung sollte immer daran gemessen werden, ob der gewünschte Effekt erreicht werden kann. Bei einer einzusparenden Kraftfahrzeugsteuer von durchschnittlich ca. 100 Euro pro Fahrzeug ist das nicht möglich, da dieser Betrag keinen Einfluss auf die Preiskalkulation der Anbeiter haben kann und somit auch keine Nachfragesteigerung durch eine Preissenkung entstehen dürfte.

Insoweit geht der Vorschlag an der Sache vorbei und erscheint nur als medialer Versuch der Aufmerksamkeitsgewinnung für ein allerdings gesellschaftlich bemerkenswertes Ziel: Die Lösung der Verkehrsprobleme der Zukunft.

Der Gedanke der Förderung von Mobilität ohne eigenes Fahrzeug ist aktueller den je. Dabei sollte man weiter denken, über finanzielle Anreize hinaus. Der Nachfrager von umweltorientierter und bedarfsgerechter Mobilität über Bahn, Mietwagen, Kurzzeitmietwagen (Carsharing), Taxi, Fahrrad, Fußweg und ÖPNV sollte Vorteile in seiner Bewegungsfreiheit und Bewegungsgeschwindigkeit haben, zumindest durch Umsteigezeiten keine zeitlichen Nachteile fühlen.

Deshalb kann darüber nachgedacht werden, der Mietwagenflotte und den Carsharingunternehmen Parkräume an prominenter Stelle zuzuweisen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte das für Autovermieter ebenso gefordert werden, wie für Carsharing-Unternehmen und Oneway-Angebote der in Mode gekommenen Großstadt-Carsharer. Auch Kerstin Homrighausen, die Geschäftsführerin des Carsharing Anbieters Cambio, hält eine Steuerbefreiung der Carsharing-Fahrzeuge für überflüssig. Wenn eine Stadt Car-Sharing fördern wolle, so Homrighausen, gebe es dafür genügend andere Möglichkeiten, beispielsweise einen gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr.

Presseartikel Weser Kurier

Darf inzwischen Jedermann Autos vermieten?

Gewerbliche Internetplattformen laden private Inhaber von Kraftfahrzeugen dazu ein, ihre Kiste anderen zu vermieten. Das kommt vordergründig gut an, weil es die Monstranz des Umweltbewusstseins vor sich her trägt. Dass es sich oft um alte Karren handelt, die eher mal repariert gehören, interessiert bisher leider nur Wenige. Die Plattformen heißen Tamyca, Nachbarschaftsauto, rent-n-roll und Autonetzer.

Fest steht, dass diese Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit als Mietfahrzeuge angemeldet sein müssen und nur eine Jahres-Hauptuntersuchung dazu berechtigt, sie überhaupt zu vermieten. Die Berliner Zulassungsstelle geht nun gegen die Teilnehmer dieser Internetplattformen vor, die diese Grundsätze nicht beachten.

Und das ist auch gut so, denn Verkehrssicherheit geht alle an und wenn Autovermieter diese Pflicht haben, dann muss das für alle gelten.

Verkehrsminister Ramsauer: Pkw-Maut sei “erst einmal” vom Tisch

Bundesverkehrsminister Ramsauer gibt bekannt, es würde nun erst einmal keine Pkw-Maut geben. Begleitend heisst es jedoch nicht, dass man nun eingesehen hätte, dass 50 Milliarden pro Jahr genug seien, die der Autofahrer an die Staatskasse gibt. Es ist auch nicht davon die Rede, dass die Verwaltungskosten einer Pkw-Maut den Gesetzgeber überzeugt hätten, davon Abstand zu nehmen. Auch die Proteste des ADAC und seine Argumente scheinen es nicht zu sein. Dem Bundesverkehrsministerium fehlt nur die Zeit, das Vorhaben noch bis zur nächsten Bundestagswahl durchzubringen. 

Man kann sich also sicher sein, dass ...

Wintertaugliche Bereifung und mediale Effekthascherei

Seit Jahren das Gleiche: Die Autovermieter bedienen ihre Kunden solange Sommerreifen benötigt werden mit Sommerreifen und ab dem Beginn kälterer Temperaturen zunehmend mit wintertauglicher Bereifung. Die Quote der damit ausgerüsteten Fahrzeuge liegt schon seit vielen Jahren nahe 100 Prozent. Dafür entstehen den Unternehmen kosten. Als Beispiel sei auch in diesem Jahr wieder darauf hingewiesen, dass mancher Hersteller seine Neufahrzeuge nur auf Sommerreifen ausliefert.

Neu ist nun, dass einige Anbieter keine separate Rechnungsposition für den ausdrücklichen Wunsch nach wintertauglicher Bereifung ausweisen. Insofern den Kunden bei einigen Anbietern nicht mehr die Freiheit 

Keine Besteuerung der Selbstbeteiligung bei KFZ-Haftpflicht

Der Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte die Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung von Flotten mit der Versicherungssteuer von 19 Prozent belegen. Jedoch zählt die Selbstbeteiligung steuerlich nicht zum tatsächlichen Versicherungsbeitrag, da sie nur im Schadensfall zu zahlen ist. Die Versicherungswirtschaft fürchtete einen drastisch erhöhten bürokratische Aufwand. Autovermieter ...

 

Fahrer ist für die passende Bereifung verantwortlich – auch bei Mietwagen

Vom Spätherbst bis Ende März halten die Autovermieter in ausreichender Anzahl Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung bereit. Das trifft nicht nur auf die überregionalen Anbieter zu, wie Avis, Europcar, Hertz und Sixt, sondern auch auf die vielen hundert kleinen mittelständischen Unternehmen der Branche. Dabei ist es den Unternehmen überlassen, ob sie die Kosten der Umrüstung als separate Abrechnungsposition in der Mietwagenrechnung ausweisen oder sie in einen erhöhten Grundpreis einrechnen.

Die Autovermieter empfehlen, bereits bei Reservierung auf die Ausrüstung mit wintertauglicher Bereifung zu achten. Wer jedoch einen Mietwagen ohne Winterpneus erhält, während die winterlichen Straßenverhältnisse die Fahrt auf Sommerreifen verbieten, ist laut ADAC nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Für die richtige Bereifung ist der Fahrer verantwortlich, nicht der Fahrzeughalter. Wer mit den falschen Reifen im Mietwagen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Verursacht man mit Sommerreifen einen Verkehrsunfall bei Eis und Schnee, haftet der Mieter trotz Vollkaskoschutz für den Schaden. Geeignet sind alle Reifen mit der Kennzeichnung

Artikel reifenpresse.de

Fahrer ist für die passende Bereifung verantwortlich – auch bei Mietwagen

Vom Spätherbst bis Ende März halten die Autovermieter in ausreichender Anzahl Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung bereit. Das trifft nicht nur auf die überregionalen Anbieter zu, wie Avis, Europcar, Hertz und Sixt, sondern auch auf die vielen hundert kleinen mittelständischen Unternehmen der Branche. Dabei ist es den Unternehmen überlassen, ob sie die Kosten der Umrüstung als separate Abrechnungsposition in der Mietwagenrechnung ausweisen oder sie in ...

 

Car2Go zieht positive Bilanz in Berlin und erweitert das Angebot

Exakt ein halbes Jahr nach dem Start des Geschäftsbetriebs in der Hauptstadt hat car2go den 25.000sten Berliner Kunden begrüßt.

Im Schnitt sind es seit dem Start täglich 133 Berlinerinnen und Berliner gewesen, die sich bei car2go registrieren ließen. Pro Woche werden die weiß-blauen smart fortwo Fahrzeuge über 20.000mal angemietet, mehr als 3 Millionen Kilometer wurden bislang zurückgelegt. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Zahl verfügbarer Fahrzeuge vor kurzem um 200 auf jetzt 1.200 smart fortwo aufgestockt.

Auch das Berliner Geschäftsgebiet wird Mitte November noch einmal um gut 10 Prozent auf dann rund 275 km² erweitert werden. Die Erweiterung wird  gemäß den überwiegenden Kundenwünschen Weißensee, Adlershof, Lichterfelde-West und Spandau-Nord betreffen.

1. Platz für Avis beim “Service-Champion-Ranking”

Mit einem „Service Experience Score” (SES) von 69,9% setzte sich Avis gegen die Konkurrenz durch. Auch in der Gesamtbewertung belegte das Unternehmen mit Rang 66 einen guten Platz und zählt so zu den 500 serviceorientiertesten Firmen Deutschlands.

Die Studie „Service-Champion Ranking” wird ...

 

Deutsche Bahn plant neues Mobilitätskonzept

Anfang Oktober haben die Fuhrparkgruppe der Deutschen Bahn und Hiriko Driving Mobility bekanntgegeben, dass sie eine Kooperation eingehen werden.

“Hiriko” (baskisch für „Stadtauto“) hat ein neues Mini-Elektroauto entwickelt, speziell für den Einsatz im öffentlichen Carsharing und Mobility-on-Demand Systemen. Innovativ ist die Fähigkeit des 2,5 Meter langen Zweisitzers sich auf eine Länge von 2 Meter zusammenzufalten und um 360 Grad auf der Stelle zu drehen. So kann der benötigte Parkraum in der Stadt minimiert werden.
In einem ersten Schritt werden die Prototypen des Hiriko ab Herbst 2013 für den öffentlichen Einsatz vorbereitet. Vorraussichtlich ab 2014 wird eine Flotte in den öffentlichen Verkehr in Berlin und in das Angebot e-Flinkster der Deutschen Bahn integriert.

Presseartikel New Fleet

Keine staatliche Prämie für Stromer

Die Bundesregierung hat trotz des bisher enttäuschenden Absatzes Kaufprämien für Elektroautos einhellig abgelehnt. Vor einem Spitzentreffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vertretern der Autobranche lehnten sowohl Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) als auch Verkehrsminister Ramsauer (CSU) solche staatlichen Anreize entschieden ab. Ramsauer begründete die Ablehnung mit dem Argument, die Förderung der Elektromobilität sei schon in den USA und Frankreich gescheitert. Er sieht stattdessen die Autoindustrie am Zug: “Das Produkt muss aus sich heraus überzeugen. Ein Elektroauto wird doch nicht gekauft, weil der Staat noch Geld hinterher wirft.”
Hintergrund der Debatte ist, dass die Vorgabe, bis 2020 in Deutschland eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, immer unerreichbarer erscheint. Zum Jahresanfang waren in Deutschland bei 43 Millionen Pkw nur rund 4.500 Elektroautos zugelassen. 

Pressertikel autoflotte.de

Drive Now wird mit dem ÖkoGlobe ausgezeichnet

Der ÖkoGlobe gilt als wichtigster internationaler Umweltpreis für die Mobilitätsindustrie.
In diesem Jahr musste eine Auswahl aus 110 Nominierungen in zehn Kategorien für die umweltfreundlichsten Produkte und Innovationen der Automobilbranche getroffen werden.
DriveNow, das Carsharing-Joint Venture von BMW und Sixt zeichnet sich nach Meinung der Jury durch sein auf Nachhaltigkeit angelegtes Konzept aus.
Auch die Vernetzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln konnte überzeugen: DriveNow ...

 

Emil-Frey-Gruppe übernimmt Hertz-Vermietgeschäft in der Schweiz

Hertz gehört mit 14 eigenen Stationen, 13 Agenturen sowie der Züri Leu Garage GmbH zu den drei grössten Mietwagenanbietern in der Schweiz. Die Emil-Frey-Gruppe wird als Franchisepartner des US-amerikanischen Konzerns auftreten. Alle 140 Mitarbeiter von Hertz in der Schweiz werden ...

 

Handy im Auto: Was erlaubt und was verboten?

Jede Handynutzung ohne Freisprechanlage ist für den Fahrer im Mietwagen verboten. Das geht weit über das Telefonieren hinaus. Es gibt aber Ausnahmen. Was Sie laut Rechtsprechung dürfen und was nicht, erfahren Sie hier.

Uhrzeit oder SMS ablesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass das Ablesen der Uhrzeit vom Display ebenso ordnungswidrig ist wie das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display.
(OLG Hamm - Az.: 2 Ss OWi 177/05; 2 Ss OWi 1005/02; 2 Ss OWi 402/06)


Diktieren
Entsprechend urteilte das OLG Jena auch bezüglich der Nutzung des Handys als Diktiergerät: Nein. (OLG Jena - Az.: 1 Ss OWi 82/06)


Anrufer wegdrücken ...


Internationale Verfolgung von Verkehrsverstößen

Verkehrsverstöße im Ausland werden inzwischen auch in Deutschland verfolgt und vollstreckt. Der Fahrzeughalter wird dazu aus dem Land angeschrieben, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Der Halter muss nach deutschen Recht die Gelegenheit bekommen, seine Fahrereigenschaft zu verneinen, damit in Deutschland vollstreckt werden kann. Im anderen Fall würde das Bundesamt der Justiz nicht gegen ihn vorgehen. Bußgelder in anderen Ländern, in denen auch eine sogenannte Halterhaftung besteht, könnten jedoch dort bei einer Wiedereinreise - zum Beispiel an einem Flughafen - vollstreckt werden.

Einige Oberlandesgerichte haben zu diesem Themenfeld inzwischen geurteilt wie das OLG Düsseldorf III-3 AR 6/11 und III-3 AG 1/12 und das OLG Köln 2 SsRs 2/12.

Nähere Informationen ...

Carsharing-Marktanteile

Die Vielfalt der Angebote prägt das Bild des Carsharing in Deutschland. Herkömmliche Antriebe oder Elektrofahrzeuge, Abholen und Zurückbringen an einer Station oder freies Abstellen im genehmigten Parkraum, Anmeldegebühren oder nicht usw. Nahezu jede bedeutende Stadt in Deutschland ist Verbreitungsgebiet für einen oder viele Anbieter. Der Markt befindet sich im Aufwind, da ist man sich einig.

Da lohnt inzwischen auch die Frage nach Marktanteilen und der Zahl der eingesetzten Fahrzeuge. Der Bundesverband Carsharing BCS bezieht sich zu sehr nur auf seine Mitglieder, sodass eine Aussage zum Gesamtmarkt überfällig ist. Und da kommt ein klares Bild zutage.

Nach einer Recherche innerhalb unseres Verbandes haben wir dazu die notwendigen Daten erhoben und grafisch dargestellt, siehe "Marktanteile Carsharing Oktober 2012". Dabei wird von einer Gesamtfahrzeuganzahl im Carsharing im Oktober 2012 von 10.722 Fahrzeugen ausgegangen.

Zunächst das Ergebnis für den Marktanteil nach den Fahrzeugen: ...

Elektroautos bringen es nicht?

Die maßgeblichen Unternehmen haben den Glauben an das Elektroauto schon wieder verloren, zumindest an seine schnelle Marktfähigkeit. Die Grundprobleme sind seit Jahren ungelöst, die da sind:
– zu kurze Reichweiten und zu geringe Fortschritte bei
der Entwicklung der Batterien
– zu hohe
Preise im Vergleich zu Standardfahrzeugen
– fehlende Ladestationen und
Parkplätze
– zu teure Infrastruktur

Das sei das Ende des Elektrotraums, so titelt die FTD in einem aktuellen Beitrag.

Winterreifen – Wann wechseln?

Die Frage stellt sich jedes Jahr aufs Neue, sobald das Wetter schlechter wird. Grundsätzlich gibt es darauf drei Antworten:

1. Aus Sicht des Gesetzgebers sind Winterreifen oder Ganzjahresreifen für winterliche Straßenverhältnisse vorgeschrieben – also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Wer bei solchen Witterungsbedingungen von der Polizei unterwegs mit Sommerreifen am Wagen erwischt wird, muss sich auf ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei gefasst machen. 80 Euro und ein Punkt sind fällig, wenn wegen der unpassenden Bereifung andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

2. Aus ökonomischer Sicht ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema Winterreifen zu beschäftigen – bestenfalls schon im September: Man hat eine größere Auswahl, die man noch zu fairen Preisen erwerben kann. Die Mehrheit der Autobesitzer wechselt die Reifen im Oktober, hier dürfte es schwieriger und teurer werden, spontan einen Termin zu bekommen.

3. Wer sich nicht ausführlich mit dem Thema beschäftigen möchte, ist gut beraten mit Ganzjahrespneus, die ebenso wie die reinen Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol gekenntzeichnet sind. Dabei ist zu bedenken, dass solche Pneus als Kompromiss zu sehen sind: Weicher als Sommerreifen und härter als Winterreifen, mit mittlerem Profil, erfüllen sie jedoch die gesetzlichen Anforderungen.

Artikel Handelsblatt

Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Zeuge eines Verkehrsunfalls werde? - Die Wenigsten wissen eine Antwort. Diese Unsicherheit ist nicht selten verantwortlich für grobes Fehlverhalten bis hin zur Fahrerflucht.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Unfallstelle sichern
Dabei zu beachten: Warnblinkanlage des ...

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