Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

Presse Information

13. März 2013

 

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

 

·         Viele privat vermietete Fahrzeuge sind ein Sicherheitsrisiko.

·         Die Anbieterplattformen lassen ihre Nutzer im Unklaren über Risiken und Probleme.

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

Die Bundeskanzlerin gab sich in ihrer Cebit - Eröffnungsrede zum Trend des Teilens eher nachdenklich. Sie habe noch keinerlei Untersuchungen darüber gelesen, wie heil und sauber Carsharing-Fahrzeuge seien und wie gut das alles funktioniere.  In Bezug auf das Teilen privater Autos, auch p2p-Carsharing bezeichnet, hat Michael Brabec darauf eine Antwort: „Es werden Fahrzeuge angeboten, die nicht verkehrssicher und nicht nach den geltenden Vorschriften zugelassen sind. Das private Carsharing birgt Gefahren für Mieter und andere Verkehrsteilnehmer.“

Brabec vertritt den Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV). Die dort organisierten professionellen Autovermieter und Carsharing-Unternehmen unterliegen strengen amtlichenAnforderungen der Überwachung des Fahrzeugzustandes. Das, obwohl die Fahrzeuge zumeist nicht älter als ein halbes Jahr sind.

Brabec weiß, wovon er spricht: „Wir haben uns einmal einige Fahrzeuge angesehen, die auf den Plattformen für privates Carsharing angeboten werden. Das Ergebnis ist katastrophal. Die durch einen Prüfingenieur einer namhaften Organisation simulierte amtliche Untersuchung hat ergeben, dass keines der betroffenen Fahrzeuge eine Chance auf eine Prüfplakette gehabt hätte. Die Liste des Grauens war umfassend: Karosserieprobleme, ein aufgeschlitzter Reifen, gravierende Bremsprobleme, Schäden an der Lenkung, Funktionsprobleme der Lichtanlage und Motorverunreinigungen mit Gefahren für die Umwelt. „Selbst wenn das nicht jedes Fahrzeug betrifft, bei diesen gravierenden Mängeln ist jeder Fall einer zu viel.“

Zum Schutz der Nutzer der Carsharing-Plattform aber auch aller Verkehrsteilnehmer fordert Brabec daher, dass die Carsharing-Börsenbetreiber von vornherein sicherstellen und überprüfen, dass wirklich nur technisch hinreichend geprüfte Fahrzeuge in das Börsenangebot eingestellt werden. Das Problem dabei: Man sieht einem Fahrzeug technische Mängel meist nicht an. Trotz blendendem Äußeren kann der technische Zustand verheerend sein. Um das festzustellen, wird zum Beispiel ein Bremsenprüfstand benötigt. Das Fahrzeug muss von unten angesehen werden.

Deshalb müssen, und so sieht es auch das Bundesverkehrsministerium, auch privat vermietete Fahrzeuge als so genannte "Selbstfahrervermietfahrzeuge" zugelassen sein. Dahinter steht die Pflicht der regelmäßigen jährlichen technischen Untersuchung bei DEKRA, TÜV usw. Diese besonderen Anforderungen dürften aber den meisten Vermietern gar nicht bewusst sein. Für sie ist es leider so gut wie unmöglich, über diese Pflichten von den Plattformen zu erfahren. Die Plattformen informieren ihre Nutzer hierüber nämlich nicht bzw.  - wenn überhaupt - nur in sehr undeutlichen Anmerkungen ganz versteckt im Kleingedruckten. Die Vermieter wissen also gar nicht, dass ggf. großer Ärger ins Haus steht. Auch die Mieter wissen bisher nicht, welche Gefahren lauern, bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes im Fall eines von ihnen verursachten Unfalls. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für die Börsenbetreiber.

Ansprechpartner:

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV)

Michael Brabec

Tel. 030 25898945

Fax 030 25898999

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Weitere Informationen über den BAV:  

www.bav.de

www.urteilsdatenbank.bav.de

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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