Öffentliche Informationen

Die immer wieder aufkommende Diskussion um Pkw-Maut ist zu beenden

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. hält die anhaltende Disskussion zur Einführung einer Pkw-Maut für vollkommen überflüssig. Während die Bundesregiierung nicht müde wird, darauf hinzuweisen, dass die Einführung einer Pkw-Maut in dieser Legislaturperiode nicht auf der politischen Agenda stünde, kommt das Thema doch in regelmäßigen und immer kürzer werdenden Abständen wieder hoch. Offensichtlich fehlt die Einsicht, dass das Autofahren in Deutschland bereits über das vertretbare Maß hinaus verteuert ist. Auf der anderen Seite werden die Defizite der jahrelangen Sparmaßnahmen in Bezug auf die Verkehrsinfrastruktur immer deutlicher. Der Bund und viele Länder scheinen bereits davon auszugehen, dass die Verkehrsinfrastuktur nicht dem Bedarf entsprechend erhalten oder ausgebaut werden kann.

Die Autovermietbranche wäre von der Einführung einer Pkw-Maut in besonders folgenschwerer Weise betroffen. Die Ausrüstung jedes Fahrzeuges mit einer Vignette 

 

Dass Zugeständnisse bei der Mineralölsteuer für dauerhafte Kompensationen sorgen würden, glaube wohl kaum jemand ernsthaft. Und wer vehement eine Mehrbelastung für Vielfahrer durch Einführung einer Maut fordere, so Koblitz, möge sein Augenmerk darauf richten, dass der Vielfahrer-Zuschlag bereits in einem über Jahre hinweg steigenden Maße an der Zapfsäule erhoben werde.

Autofahrer brauchten klare Rahmenbedingungen. Dazu gehöre auch das eindeutige Veto gegen die Maut für Pkw. Der dramatische Rückgang der privaten Käufe gegenüber dem Vergleichsjahr 2008 ohne Umweltprämie von rund 60 464 fehlenden Neuzulassungen sei unverkennbarer Beleg, dass die gegenläufigen Entwicklungen von sinkenden Realeinkommen auf der einen und steigenden Autokosten auf der anderen Seite eine ohnehin andauernde Kaufzurückhaltung begründeten. Nunmehr eine weitere finanzielle Belastung des Autofahrens anzuregen, sei Gift für die rund 38 300 kleinen und mittelständischen Autohäuser und Werkstätten in Deutschland.

 

Unter dem Druck der Finanzkrise wird die Pkw-Maut nach monatelangem Tabu in der Union nun möglicherweise doch hoffähig. Die Union weicht damit die strikte Haltung der Kanzlerin auf.

Die Maut könne in den nächsten Jahren dazu beitragen, die überforderten öffentlichen Haushalte zu sanieren, sagte der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Norbert Barthle, der „Rheinischen Post“. Er werde sich in den Haushaltsberatungen für die Einführung einer solchen Straßennutzungsgebühr einsetzen – ob als kilometerabhängige Pkw-Maut oder elektronische Auto-Vignette. In der Fraktionsspitze würden die Haushaltspolitiker mit diesem Vorschlag offene Türen einrennen, hieß es in Unionskreisen.

Dabei hatte insbesondere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bisher immer wieder hochkommende Maut-Diskussionen zurückgewiesen. Entgegen anfänglich wohlwollenden Äußerungen von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) über eine Mauteinführung hatte dieser zuletzt immer wieder die offizielle Formel benutzt, das Thema stehe in dieser Wahlperiode nicht auf der Tagesordnung. Auf dem Ökumenischen Kirchentag am vergangenen Samstag in München schloss Ramsauer die Einführung der Pkw-Maut nicht ganz aus. Die Autofahrer würden mit der Kfz- und Mineralölsteuer schon hoch besteuert, antwortete er ausweichend. 

Umsatzminus durch Flugverbote nach Island-Vulkan, dann zeitweilig hohe Nachfrage

Durch den Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull ist der Umsatz der Mietwagen-Anbieter zunächst einmal um einige Millionen Euro gesunken. Tausende Urlaubsreisende und ca. 80 Prozent der Geschäftsreisenden haben ihre Buchungen storniert. Das betraf mindestens ein Drittel aller reservierten Mieten während des Flugverbots.

Aufgrund der Flugausfälle hatten zahlreiche Mietwagen-Kunden ihr Urlaubsziel nicht erreicht. Und es ist nicht davon auszugehen, dass alle diese Kunden einen ebensolchen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt antreten werden, so werden Branchenkenner wie ‚billiger-mietwagen‘ zitiert. Für Mietwagenkunden ist wichtig, dass sie sich auf eine Kulanz der Anbieter verlassen können. In den allermeisten Fällen kann bis zu einer festgelegten Frist vor Mietbeginn storniert werden.

Demgegenüber stand eine zeitweilige verstärkte Nachfrage an Knotenpunkten, die mit vielen Initiativen bedient wurde. Dazu wurden von einigen Anbietern die Fahrzeugflotten ausgeweitet und mittels der Fahrzeugdisposition dorthin geleitet, wo die Fahrzeuge benötigt wurden.

Es wurde darauf geachtet, jedem Kunden ein Fahrzeug zur Verfügug zu stellen. Die Vermieter waren nach kurzer Startphase nicht komplett ausgebucht, Nachfragen führten immer zum Erfolg.

XII ZR 117/08: Bundesgerichtshof bestätigt die Polizeiklausel in Automietverträgen

Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung XII ZR 117/08 vom 02.12.2009 die so genannte Polizeiklausel in Automietverträgen bestätigt und ein zweitinstanzliches Urteil des OLG Hamburg verworfen, wonach der Mieter dadurch unangemessen benachteiligt werde. Das bedeutet, dass die Mieter von Fahrzeugen, sofern die Mietbedingungen das verlangen, nach Unfällen die Polizei hinzuzuziehen haben, um die Umstände des Unfalles für den Halter/Autovermieter objektiv aufklären zu können.

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Datenbank für Urteile der Gerichte wegen Mietwagenkosten

Die Urteilsdatenbank unter http://urteile-network.de/urteilsdatenbank_bav/Suchmaske.php enthält nun fast 2.400 Urteile (Stand Mitte Juni 2010) nach Rechtsstreitigkeiten mit Kfz-Haftpflichtversicherern wegen zurückgehaltener Mietwagenkosten.

Darunter befinden sich ca. 800 Urteile, in denen die Abrechnung des Versicherers nach der Fraunhofer-Erhebung von Gerichten zurück gewiesen wurde.

Enthalten sind auch: ...

Betrug auf Kosten von Geschädigten und Autovermietern

Unglaubliche Vorgänge häufen sich. Bekommt die Rechtsprechung das Verhalten von Versicherungen noch in den Griff?

Versicherer haben ein berechtigtes Interesse, ungerechtfertigten Überteuerungen bei der Abrechnung von Verkehsunfällen zu begegnen. Doch dabei schießen jedoch sie immer mehr über das Ziel hinaus. Sie geben Geschädigten zum Beispiel täglich in hunderten Fällen und unaufgefordert unrealistische Preisvorgaben. Dazu werden diese an Unfallstellen angerufen, per Fax mit Hinweisen „versorgt“ oder in Briefen mit Fehlinformationen informiert.

Das Ziel sind vor allem die Steuerung des Geschädigten in bestimmte Vertragswerkstätten und in Bezug auf Mietwagenkosten der Versuch, sie von der Vermietung abzuhalten bzw. zur Anmietung auf den Versicherer zuzugehen.

Regelmäßig heisst es in Briefen der HUK Coburg sinngemäß (siehe Anlage):

„Kosten sind nicht uneingeschränkt erstattungsfähig, vergleichen Sie die Preise, damit Sie später nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Rufen Sie uns lieber an.“ Angeblich stehen dem Unfallopfer Angebote ab 25 Euro am Tag zur Verfügung. Geht der Geschädigte mangels erfolgreicher Suche nach diesen Angeboten darauf ein und wird ihm tatsächlich – vermittelt durch den Versicherer – ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, sind die abgerechneten Beträge durchaus teurer.

Verbraucher, Geschädigte und Autovermieter werden dadurch systematisch betrogen um ihre Möglichkeiten der Schadenbehebung in EIgenregie, um faire Marktbedinungen und um einen Teil des zustehenden Schadenersatzes.

 

Unverschämtheit von Enterprise rent a car

Offener Brief des Autovermieterverbandes BAV an die Fa. Enterprise rent a car

Sehr geehrter Herr Snyder,
sehr geehrte Verantwortliche bei Enterprise,

durch extrem überzogene Abrechnungspolitik kommt die Branche der Autovermieter leider schwer zu Schaden. Eine mir vorliegende Abrechnung Ihres Unternehmens einer Vermietung aus 2009 über ca. 10.000 Euro für die Vermietung eines Kompaktfahrzeuges für ca. einen Monat ist mir in dem Zusammenhang völlig unverständlich.

Gemeinhin sind es die mittelständischen Unternehmen, denen von den Versicherungen überzogene Abrechnungen unterstellt werden. Der dem zugrunde liegende Vergleichsmaßstab für den Versicherer sind dann allerdings Preisvorstellungen ab 29 Euro pro Tag, die normalerweise mit Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht werden können. (Link: Siehe Beispiele solcher Schreiben) Miteinander ins Verhältnis gesetzt sind das: Ca. 1.000 Euro zu 10.000 Euro oder 1:10.

Ca. 1.000 Euro ergeben sich, wenn man den Tagessatz für einen Mietwagen (aus den Regulierungsschreiben der Versicherer an Geschädigte als richtig unterstellt) hochgerechnet auf einen Monat. Von den Versicherern werden standardmäßig 29 Euro für kleinste Fahrzeuge und 99 Euro für beispielsweise einen Porsche immer wieder mit dem Hinweis zur Vorsicht bei der Anmietung nach Unfällen an den Geschädigten genannt, dass Anmietungen über der Marktüblichkeit einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Schadenminderung bedeuten. Ich zitiere sinngemäß: Wenn Sie einen Mietwagen benötigen, vergleichen Sie die Preise. Von der Firma Enterprise, Tel. … erhalten Sie ein Fahrzeug ab 29 Euro pro Tag.“Damit wird Druck auf den Geschädigten aufgebaut, sich bei höheren Angeboten an den Versicherer zu wenden, da erdann helfen könne mit allen negativen Folgen der verlorenen Dispositionsfreiheit

Ihre Abrechnung ist zehn Mal höher (über 300 Euro pro Tag für einen Monat), als den Geschädigten also von den Versicherungen mit tausendfachen wirkungsvollen Hinweisschreiben mit dem Hinweis auf günstige Preise bei Enterprise beigebracht werden soll. Gleichzeitig legen die allermeisten Versicherer – anders als anscheinend bei Ihnen – gegenüber mittelständischen Unternehmen eine gnadenlose und zumeist ungerechtfertigte Kürzungs-, ja fast Austrocknungspolitik an den Tag. Wie passt das zusammen?

Dass eine solche Abrechnung Ihres Unternehmens vom Zehnfachen, des sonst freiwillig bezahlten Betrages, nicht zu einem Rechtstreit führt, lässt mich vermuten, dass die sonst üblichen Preisnennungen gegenüber den Geschädigten auf Niveau Nutzungsausfall damit subventioniert werden. Sollte es eine andere Erklärung geben, können Sie mir und allen interessierten Lesern diese zur Veröffentlichung auf unserer Webseite gern zukommen lassen. Gibt es keine andere Erklärung, kündige ich Ihnen an, dass wir uns für solche Fälle weiterhin interessieren und sie gern auch zur Beantwortung der Frage der Lauterkeit der Schadenregulierungspraktiken dokumentieren.

Mit den besten Wünschen für die Autovermietung

Michael Brabec,
BAV

 

Prämienpreiskampf und Regulierungsmängel

Immer offener gehen Versicherer dazu über, im Schadenfall die Regulierung zu verzögern oder entgegen geltender Rechtsprechung den Schadenersatz zu kürzen. Dazu ein Zitat aus dem Anwaltsblatt 1-2010, Seite 29 von Michael Bruns, Redakteur von Test (Zeitschrift der Stiftungs Warentest):

„Da auf der Einnahmenseite nur schwer Zuwächse zu erzielen sind, wird bei den Ausgaben angesetzt… Statt zügig zu regulieren, wird gekürzt, bestritten, abgelehnt, gefeilscht und vor allem auf Zeit gespielt.“

„…Versicherer scheinen …Zermürbungstaktik zu fahren“

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Die offensichtlich rückgängige Bereitschaft der Versicherer, im Leistungsfall unproblematisch zu regulieren, dürfte über kurz oder lang zu der Frage der Verbraucher führen, warum sie denn versichert seien, wenn im Fall der Fälle sowie nur Ärger droht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Doch könnte es sein, dass sich im Hinterkopf eine katastrophale Einstellung zum System Versicherung an sich einstellt. Das wäre sicher auch nicht ganz unbegründet.

Rückversicherung mahnt Kraftfahrtversicherer

Die Rückversicherung SwissRe mahnt die Kraftfahrtversicherer auf dem deutschen Markt, ihren Prämienwettkampf zu überdenken. Als Rückversicherer sieht man nicht tatenlos zu, wie die Prämien immer weiter in den Keller getrieben werden, um statt auf Qualität und Ergebnis weiter auf Masse und Wachstum um jeden Preis zu setzen.

Zitat von

Aufruf an Dienstleister und Unfallopfer, sich gegen willkürliche Kürzungen der Versicherer zu wehren

Versicherer kürzen mit Hilfe externer Dienstleister zumeist willkürlich und unberechtigt Rechnungen zusammen. Ein Aufruf von autorechtaktuell.de sucht Wege aus der Lethargie vieler Unternehmen, die mangels konkreter Möglichkeiten und Streitmasse bis heute passiv die Dinge mit sich geschehen lassen. Hier wird also eine mögliche Lösung angeboten.

Aufruf ansehen

Formulare für die Autovermietung

Zu den Dienstleistungen des BAV gehört die Entwicklung rechtssicherer Formulare, wie Mietvertrag, Übernahmeprotokoll und Abtretungserklärung. Diese sind grundlegend neu erarbeitet worden, da mit dem Inkrafttreten neuer gesetzlicher Bestimmungen und der Fortentwicklung der Rechtsprechung die alten Formulare nicht mehr verwendbar sind. Von der Verwendung anderer Formulare, die teilweise von ehemaligen Kooperationspartnern mit dem Anschein des BAV angeboten werden, ist dringend abzuraten. Weder die dort verwendeten AGB, noch die Inhalte der Formulare entsprechen unserem aktuellen Rechtswissen. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an. Es geht dabei um Ihre Forderungen aus Verträgen und Abtretungen.

Mitglieder des Verbandes finden hierzu weitere Informationen unter „Formulare“ nach Anmeldung im internen Bereich der Internetseite. 

http://www.bav.de/aktuelles/formulare.html

Ihr BAV

Fraunhofer-Erhebung ungeeignet: Kreditkarten als Zahlungsmittel ohne Durchbruch, bei Mietwagen nur bei 7%

Nach unserer Auffassung sind folgende Argumente auch geeignet, die mangelnde Eignung der Fraunhofer-Erhebung 2008 für die tatrichterliche Schätzung zu verdeutlichen:

Die 80.000 Internetpreise in Fraunhofer sind für 93% der Geschädigten unerheblich, da sie nicht auf Preise eines Teilmarktes verwiesen werden können, der für sie ohne eine Kreditkarte nicht zugänglich ist.

Die Verbreitung und Nutzung von Kreditkarten ist keineswegs stetig steigend. Selbst der Umsatz des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Deutschland ist von 1999 bis 2006 lediglich von ca. 28.000 Mdr. Euro auf 36.000 Mrd. Euro gestiegen. Der Umsatzanteil der Kreditkarten liegt dort sogar ...

Preise für Mietfahrzeuge steigend

Es ist eine Tatsache und sie ist nachvollzehbar: In Krisenzeiten reduzieren die Unternehmen der Branche ihren Fuhrpark, arbeiten verstärkt an der Auslastung und versuchen ersthaft, die Preise anzuheben. So sind Nachteile durch gestiegene Finanzierungskosten, Nachfragerückgänge und Auswirkungen der Abwrackprämie zu schultern. Beispielhaft hat BILD darüber berichtet, auch in der Online-Ausgabe, ...

OLG Dresden 7 U 0499/09 Beschluss zu Mietwagenkosten: Schätzung mit Schwacke Tagessätzen, keine Rückgabe, 6 Wochen Regulierungsfrist der Versicherung

Beitrag wurde am 12.08.2009 ergänzt um das Beschluss-Dokument. Die Versicherung hat die Restforderung nun anerkannt...

Regulierungsverhalten der Versicherer: Versager-Ranking

Der Deutsche Anwaltverein hat untersuchen lassen, wie ca. 5.000 Verkehrsanwälte das Regulierungsverhalten von deutschen Kraftfahrt-Kasko-, Kraftfahrt-Haftpflicht- und Rechtschutzversicherungen beurteilen.

Das Ergebnis ist wenig überraschend. Unter den "weit abgeschlagenen" Versicherungen finden sich natürlich diejenigen, die erfahrungsgemäß einen rechtzeitigen und angemessenen Schadenersatz häufiger "versagen", d.h. zu selten rechtzeitig und zu selten freiwillig und in der angemessenen Höhe bezahlen.

Zu nennen sind zu aller erst die ...

Anschreiben der Versicherer an Unfallopfer unverbindlich

Das Landgericht Nürnberg/Fürth in einem aktuellen Berufungsverfahren (Az. 8 S 735/09 vom 20.05.2009) der rücksichtslosen Streichung von Mietwagenkosten der Versicherer nach einem Formularschreiben Einhalt geboten. Näheres erhalten die Verbandsmitglieder im internen Bereich.

Neuer interner Mitglieder-Bereich

Die Arbeit des BAV ist wertvoll – so sagt man es uns und das freut uns sehr. Viele der Informationen sollen breit gestreut werden, das ist im Interesse aller Unternehmen. Doch die Arbeit des Verbandes ist nicht zum Nulltarif zu haben. Hierfür zahlen die Mitglieder entsprechend ihrer Kraft.

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Keine Aufzeichnungspflicht bei „Internen Fahrten“ von Vermietern

Nach einer Information des Bundesverkehrsministriums ist eine Einigung mit den Bundesländern erfolgt, dass "interne Fahrten" von Autovermietern (bei Fahrzeugen, di eigentlich der Aufzeichnungspflicht mit dem Digitalen Tachografen unterliegenden) nicht aufzeichnungspflichtig sind, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Bedingungen: ...

Keine Aufzeichnungspflicht für Autovermieter mit dem Digitalen Tachografen: Gutachten bestätigt die Haltung des BAV

Dem BAV liegt ein neues Expertengutachten vor, welches klar bestätigt, dass für Autovermieter keine Aufzeichnungspflicht bei internen Fahrten besteht. Für den BAV ist diese Frage nun endgültig beantwortet...

Autovermieter mit hoher Quote wintertauglicher Bereifung, Vorbestellungen bereits bei Reservierung unerlässlich

Autovermieter rüsten ihre Flotten in hohem Maße mit Winterreifen aus. Für Kunden empfiehlt es sich unbedingt, bei der Reservierung auch die Winterreifen vorzubestellen, auch wenn dadurch ein höherer Preis entsteht...

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