Öffentliche Informationen

Der ADAC zur Pkw-Maut im Koalitionsvertrag

ADAC Präsident Peter Meyer:

„Es ist eine schwere Hypothek für die kommende Bundesregierung, dass sie offenbar unter dem populistischen Deckmantel der sogenannten ‚Ausländermaut‘ durch die Hintertür eine weitere Zwangsabgabe für deutsche Autofahrer einführen möchte. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Bedingung, dass eine allgemeine Maut für alle Autobahnnutzer eingeführt und deutsche Fahrzeughalter gleichzeitig über die Kfz-Steuer kompensiert werden sollen, lässt sich in der Praxis nicht umsetzen. Sie verstößt elementar gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Union. Damit bleiben nur zwei Möglichkeiten – entweder gibt es überhaupt keine Pkw-Maut oder eine Maut für In- und Ausländer gleichermaßen.“

Wichtige Verkehrsthemen im Koalitionsvertrag

Die Verkehrsinfrastruktur hat es in die Präambel des Koalitionsvertrages geschafft.

Dort steht: „Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft. Deshalb werden wir besondere Anstrengungen unternehmen, um zusätzliche Ausgaben für eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur auf den Weg zu bringen. Damit wollen wir Straßen, Bahnen und Wasserwege erhalten und wo nötig ausbauen. Diesem Ziel dient auch eine Ausweitung der LKW-Maut sowie eine europarechtskonforme PKW-Maut, mit der wir Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW an der Finanzierung zusätzlicher Ausgaben für das Autobahnnetz beteiligen wollen, ohne im Inland zugelassene Fahrzeuge höher als heute zu belasten.“

Weiter hinten werden die drei Koalitionspartner konkreter. Mit der LKW-Maut sollen mehr finanzielle Mittel erhoben werden. Im Gegenzug sollen Mittel aus der Nutzerfinanzierung zweckgebunden sein.

Der Rahmen für eine Pkw-Maut soll in 2014 geschaffen werden. Die Bedingungen wurden festgeschrieben:
– Keine Belastung deutscher Fahrzeughalter,
– Es muss mit EU-Recht vereinbar sein (den Satz hätte man sich sparen können).
– Eine Vignette soll es sein.
– (Die Bedingung, dass unter dem Strich, nach Abzug der Verwaltungskosten, etwas übrig bleiben muss, wurde gestrichen.)

Das Straßenverkehrsrecht soll es Kommunen ermöglichen, öffentlichen Parkraum für Carsharing zu reservieren. Die Durchsetzung der Lenk- und Ruhezeiten-Regelungen wird betont. Schließlich soll die Winterreifenpflicht weiter präzisiert werden.

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BAV fordert: Keine Belastung für Vermieter und Mieter durch Pkw-Maut

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer lässt nicht locker. Er rechnet nun mit einer Pkw-Maut im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Kanzlerin Merkel käme ihm entgegen, wenn das Modell keine Belastung für deutsche Autofahrer bedeute. Ob das überhaupt möglich ist, ist völlig unklar, da bisher niemand ein Konzept vorlegen konnte.

Auch wenn die Kosten einer Pkw-Maut später tatsächlich vollständig durch die Reduzierung anderer Steuern und Abgaben kompensiert würden: Die deutschen Autovermietungsunternehmen müssten erst einmal tief in die eigene Tasche greifen. Für über 300.000 jährlich eingeflottete Fahrzeuge sind zunächst (100 €-Vignette unterstellt) mehr als 30 Millionen € (plus Organisationsaufwand) notwendig, um sie auf die Scheiben der Fahrzeuge zu kleben. Für viele Unternehmen bedeutet das bereits eine Summe, die zu höheren Mietwagenpreisen führen könnte. Hierdurch ist bereits eine Belastung der deutschen Autofahrer gegeben, da sie als Mieter von Fahrzeugen höhere Preise bezahlen müssten.

Von den Mautpolitikern ist zu erwarten, dass sie vor einer Entscheidung ein tragfähiges Modell entwickeln, dessen Wirkung von Fachleuten beurteilt werden kann. Für Mietwagen zum Beispiel, die zumeist nur ein halbes Jahr in der Flotte laufen, wäre zwingend eine Halbjahres-Vignette notwendig, um die Kosten zumindest ansatzweise durch die Kfz-Steuer kompensieren zu können.

Abschied von Marion Rupp

Mit größter Bestürzung haben wir vom plötzlichen Tod unserer Kollegin, Delegierten, Freundin, Kämpferin und Beraterin

                         Frau Marion Rupp

erfahren müssen. 

Wir verlieren mit Marion Rupp eine der wenigen noch verbleibenden Verfechterinnen der Interessen mittelständischer Unfallersatz-Autovermieter.

Frau Rupp verfügte über ein profundes Fach- und Rechtswissen. Sie war eine Kämpfernatur. Sie war zur analytischen Betrachtung dieses Marktes in der Lage und hatte nahezu seherische Fähigkeiten in Bezug auf die zukünftige Entwicklung. Sie zeigte Möglichkeiten der Anpassung auf diese veränderten Parameter auf. Und vor allem stand sie den Kollegen jederzeit umfassend mit Rat und Tat zu Seite. Sie hinterlässt eine schmerzvolle Lücke, die nicht zu schließen ist.

Unsere aufrichtige und tiefste Anteilnahme gilt dem Lebensgefährten und allen Angehörigen.

BAV-Vorstand, Delegierte und Geschäftsstelle. 

Sicher mit dem Mietwagen auch im Winter

Unter www.Fuhrpark.de werden Hinweise für Mieter eines Fahrzeuges speziell zur Winterzeit erteilt. Neben dem Vertrautmachen mit dem Fahrzeug und der Vermeidung von Risiken ist es vor allem das Thema Winterreifen, das die dortigen Redakteure aufgreifen.

Siehe: http://www.fuhrpark.de/mietwagen-im-winter/150/1800/74392/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=campaign&utm_content=bfp%20-%20Mietwagen%20im%20Winter

In Diskussion: Die Mietwagenzulassung

Für die Vermietung von Kraftfahrzeugen gelten strenge Regeln. Inwieweit diese überholt oder berechtigt sind, dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Wer ein Kraftfahrzeug gegen Geld wechselnden Benutzern vermieten möchte, hat es – jedenfalls derzeit – als Selbstfahrervermietfahrzeug zuzulassen, mit der Folge einer 1-jährigen Frist zur nächsten fälligen Hauptuntersuchung und einer speziellen Versicherungspflicht.

Der Gesetzgeber hatte den Blick auf die Verkehrssicherheit gerichtet, als er diese Zulassungspflicht einführte. Werden Fahrzeuge vermietet, sind sie nach seiner Auffassung stärker in Gebrauch und deshalb auch häufiger mit technischem Sachverstand zu überprüfen. Die Durchsetzung geltender Regeln verfolgen wir nicht auf Wunsch einzelner Unternehmen, sondern im Interesse der Branche der gewerblichen Autovermietungsunternehmen. Viele unserer Mitglieder sind als Familienbetrieb in der Region tätig.

Für die Fahrzeuge gewerblicher Autovermieter gehen wir davon aus, dass diese Zulassungsvorschrift überholt ist, da Mietwagen, bevor technische Mängel auftreten, bereits als sehr junge Gebrauchte wieder verkauft werden, häufig bereits nach 6-9 Monaten. Doch bei den Fahrzeugen privater Vermieter sieht das anders aus. Diese Fahrzeuge sind zumeist sehr viel älter und teilweise schon sehr viele Kilometer gelaufen. Hier liegt es sogar näher, auf eine jährliche technische Untersuchung zu bestehen, um Verkehrssicherheitsprobleme bei der Vermietung zu minimieren. Wir sind deshalb davon überzeugt, dass diese gesetzliche Vorgabe gerade beim Privatcarsharing berechtigt ist. Darin hat uns die Anmietung einer Vielzahl von privat zugelassenen Fahrzeugen bestärkt.

Im Gegensatz zu einigen Interpretationen geht es dem Bundesverband der Autovermieter lediglich um die Durchsetzung der Zulassungspflicht und nicht um eine Unterdrückung des Carsharing. Carsharing und Autovermietung können sich gegenseitig unterstützen. Auch die Frage einer Gewerbeanmeldung der Vermieter privater Kraftfahrzeuge mit einer möglicherweise fälligen Umsatzsteuererhebung steht für uns nicht in Diskussion. Wir wollen keine Konkurrenz verhindern, sondern Konkurrenz ermöglichen.

Privatcarsharing und Fahrzeugzulassung

Der Bundesverband der Autovermieter will gerichtlich durchsetzen, dass Kraftfahrzeuge, die regelmäßig vermietet werden, auch als Mietwagen zugelassen sind.

Darüber haben wir kürzlich auf unserer Internetseite berichtet. Nicht richtig ist die Interpretation, dass Autovermieter oder gar „die“ Autovermieter gegen privates Carsharing vorgehen würden. Denn wir bitten lediglich um Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Darüber sind die uns bekannten Plattformbetreiber informiert.

Im Gegenteil kann jedwede Form von Carsharing einen positiven Effekt auch auf die Branche der Autovermieter nach sich ziehen. Denn je mehr Mobilität ohne den Besitz eines eigenen Fahrzeuges möglich wird, um so größer wird auch das Potential erwartet für die Anmietung neuer, verbrauchsarmer, komfortabler und mit hervorragendem Service vermieteter Fahrzeuge bei gewerblichen Autovermietern zum Beispiel für Urlaub, Wochenende oder die Beförderung von sperrigen Gütern. Deshalb sehen wir eine positive Ergänzung von Ultrakurzzeitmiete (Carsharing) und traditioneller Autovermietung – bei Einhaltung der vorgegebenen Regeln, auch zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Carsharing: Rechtsstreit wegen Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeug

Die Fahrzeuge professioneller Autovermieter sind als sogenannte „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ zugelassen. Das bedeutet eine besondere Eintragung des Mietfahrzeugs als sogenanntes „Selbstfahrervermietfahrzeug“, eine besondere Versicherung und eine jährlich durchzuführende Hauptuntersuchung. Nimmt man sich einen Mietwagen, findet sich deshalb in den Fahrzeugpapieren ein solcher Eintrag „Selbstfahrervermietfahrzeug“. Der Bundesverband der Autovermieter ist zu der Überzeugung gelangt, dass nach aktueller Rechtslage auch im Rahmen des Carsharing „privat“ vermietete Fahrzeuge, wie sie in immer mehr Internetplattformen angeboten werden, so zugelassen sein müssen.

Es ist davon auszugehen, dass die betroffenen Carsharing-Plattformen das wissen. Wir hatten Betreiber darum gebeten, ihre Kunden – die „privaten“ Vermieter – in den Teilnahmebedingungen über diese gesetzlich vorgegebenen Bedingungen der „privaten“ Autovermietung zu informieren. Die betroffenen Plattformen weisen diese Pflichten jedoch bisher in der Regel von sich oder ignorieren sie – soweit wir das erkennen können. So scheint bisher kein einziger „privater“ Vermieter darüber informiert zu sein, dass sein im Rahmen des Carsharing angebotenes Fahrzeug die Voraussetzungen einer Vermietung nicht besitzt und er einen Verstoß gegen mehrere Vorschriften begehen könnte, sofern er das Fahrzeug tatsächlich ohne Einhaltung der oben genannten gesetzlichen Vorgaben vermietet.

Um diese gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen, wurde vor einiger Zeit der Rechtsweg beschritten. Es gab ein Gerichtsverfahren am Landgericht Berlin zu der Frage, ob zur sogenannten privaten Vermietung vorgesehene Fahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen sein müssen und ob den Plattformbetreibern aufzugeben ist, ihren Kunden dies mitzuteilen und auch durchzusetzen. Das Landgericht Berlin hat unsere Auffassung nicht bestätigt. Wir hielten und halten das Urteil für falsch. Der Bundesverband der Autovermieter hatte sich jedoch nicht dazu entschließen können, dagegen in Berufung zu gehen, unterschiedliche Interessen innerhalb des Verbandes spielten hier eine wichtige Rolle.

Aktuelle juristische Argumentationen stützen unsere Auffassung. Das zeigt der Blick auf die Auseinandersetzungen von betroffenen Branchen und Staaten gegen verschiedene Geschäftsmodelle von Uber. Eine wichtige Frage ist dort, ob Uber ein Anbieter oder nur eine technische Plattform ist. Das ist übertragbar auf die private Autovermietung und das Landgericht Berlin vertrat eine Auffassung, die höchstrichterlich wohlmöglich anders gesehen wird. 

Sixt wird gegen Rundfunkgebühr klagen

Der Autovermieter Sixt wird – nachdem nun der erste Beitragsbescheid für ein einziges Quartal in Höhe von 700.000 Euro eingegangen ist – gegen die neue Rundfunkgebühr klagen und dafür, wenn es sein muss, wohl bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

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Die enorme Höhe der Gebühr kommt vor allem aufgrund der Fahrzeugflotte und der hohen Anzahl der Stationen zusammen. Unternehmen mit vielen Betriebsstätten müssen einen sehr viel höheren Beitrag entrichten als andere Unternehmen. Solche mit vielen Fahrzeugen fragen sich auch, warum ihr Beitrag um vieles höher ausfällt und möchten das höchstrichterlich klären. Da es zumindest aus Sicht der Unternehmen um große Summen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit in zunehmend internationalen Märkten geht, erscheint diese Vorgehensweise mehr als gerechtfertigt.

Die Branche der Autovermietungen dürfte nach aktuellen Schätzungen mit bis zu 20 Millionen Euro zur Finanzierung von Rundfunk und Fernsehen in Deutschland belastet werden. Sie trüge damit ein Vielfaches im Vergleich zu ihrer vergleichbaren Wirtschaftskraft.

Privates Carsharing nur nach Ummeldung

Der Landkreis Wetterau informiert die Fahrzeughalter über eine Regel, die zu beachten ist. Wenn private Fahrzeuge vermietet werden sollen, indem sie in Carsharing-Internetplattformen eingestellt werden, dann müssen diese Fahrzeuge zuvor als „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ zugelassen werden. Auch eine spezielle Haftpflichtversicherung für solche Fahrzeuge ist notwendig und sie müssen in der Folge auch jährlich zu einer Hauptuntersuchung vorgeführt werden, um sich den einwandfreien technischen Zustand bescheinigen zu lassen.

http://www.hessenmagazin.de/news-ticker/1-aktuelles/2164-carsharing-fahrzeuge-anmelden

Carsharing-Studie zum Nutzerverhalten

Dem One-Way-Carsharing oder „Free-floating“ wurde zuletzt mehrfach nachgesagt, es würde den öffentlichen Nachverkehr torpedieren und positive Umwelteffekte ins Gegenteil verkehren. Die Nutzer würden mit dem Auto fahren, indem sie dem öffentlichen Verkehrsangebot wegliefen.

Eine groß angelegte Studie kam nun zum gegenteiligen Ergebnis. Der gut funktionierende öffentliche Nahverkehr ist eine Bedingung für die Nutzung des Carsharing. Nur die Kombination beider Angebote scheint den Ausschlag zu geben, auf das eigene Fahrzeug zu verzichten und öffentlichen Nahverkehr und Carsharing zu nutzen. Das ist eine Frage der Vernetzung und der Preisgestaltung aus Sicht des Nutzers. 

Damit ist klar, dass nicht nur durch die klassischen stationsbezogenen Carsharing-Anbieter ein positiver Umwelteffekt entsteht, sondern auch durch die Nutzung des One-Way-Carsharing. Diese Effekte entstehen dann, wenn die Verfügbarkeit der Verkehrsmittel zu niedrigen Kombinationspreisen einen überzeugenden Anreiz zur Abschaffung eigener Fahrzeuge setzen.

Links dazu:

http://www.zeit.de/mobilitaet/2013-08/carsharing-nahverkehr

http://www.auto-reporter.net/1385/2_1385_104_52324_1.php

Handelsblatt: „Wie man sich gegen Auslandsknöllchen wehrt.“

Das Handelsblatt veröffentlicht immer wieder interessante Antworten auf Verbraucherfragen. Bitte klicken Sie hier auf eine informative Zusammenfassung zum Thema Vollstreckung ausländischer Bußgeldbehörden nach Verkehrsverstößen im Ausland.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-wie-man-sich-gegen-auslandsknoellchen-wehrt/8429532.html

Ergänzung:

Was nicht so deutlich wird, man aber wissen sollte: Sofern die Vollstreckung in Deutschland durch das Bundesamt der Justiz abgelehnt wird, ist aus Sicht der ausländischen Behörde der Anspruch möglicherweise noch lange nicht erloschen. Das heißt, sofern man nochmals in dieses Land fährt, kann es zum Beispiel auf der Straße oder am Flughafen später noch zu Vollstreckungen des Bußgeldes im Ausland kommen. Deshalb empfiehlt es sich, bereits auf die Bußgelderhebung aus dem Ausland zu reagieren, sofern man nicht für die Verkehrsübertretung verantwortlich ist und nicht die inländische Vollstreckung durch das deutsche Bundesamt der Justiz abzuwarten.

Carsharing entwickelt sich vom Trend zur neuen Mobilitätsform

Die Nutzer sind im Schnitt um fast 50 Prozent häufiger in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und radeln öfter durch die Stadt.

Der Carsharing-Trend weitet sich aus zu einer modernen Form der Automobilität: 2010 waren es lediglich 190.000 Deutsche, die sich Carsharing-Fahrzeuge teilten. Im Vergleich zu 38 Millionen Privatautos in Deutschland waren die 5000 "geteilten Autos" lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Das hat sich in den letzten Jahren geändert: 2012 nutzten bereits mehr als 453.000 deutsche Autofahrer die Carsharing-Angebote.

Warnwestenpflicht in Deutschland?

Die Länderverkehrsminister beabsichtigen, in Deutschland das Mitführen einer Warnweste im Fahrzeug zur gesetzlichen Pflicht zu erheben.

Folglich müssten die Warnwesten im Fall einer Panne oder eines Unfalls angelegt werden und in PKW, LKW sowie Wohnmobilen verpflichtend mitgeführt werden. Nun soll das Bundesverkehrsministerium einen Umsetzungsvorschlag erarbeiten.

Der ADAC hingegen argumentiert, dass eine Warnwestenpflicht überflüssig sei, da die Mehrheit der Autofahrer bereits Warnwesten im Fahrzeug habe und sie im Falle eines Schadens am Fahrzeug auch nutze.
In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Österreich ist die Warnwestenpflicht bereits eingeführt.

Auch die Autovermieter sind der Auffassung, dass es bei einer freiwilligen Regelung bleiben sollte. Autofahrer sind – gerade wenn es um ihre eigene Sicherheit geht – durchaus informiert und verantwortungsbewusst. In den allermeisten in Deutschland bewegten Fahrzeugen sind diese Warnwesten bereits an einer Stelle verstaut, von der Fahrer oder Beifahrer sie schnell greifen können. Die gesetzliche Regelung würde also keinen Wert haben und so ist im Zweifel davon abzusehen, den der Politik eigenen Regelungsdrang auszuleben.

„Autohaus“: Entwicklung des Mietwagenmarktes

Unter der Überschrift „Auf Wachstumssuche“ beschreibt die Branchenzeitschrift „Autohaus“ in ihrer aktuellen Ausgabe vom 02.04.2013 die Entwicklung des Mietwagenmarktes in Deutschland.

In Bezug auf den Gesamtmarkt wird ein weiterer Konzentrationsprozess gesehen. Den bestimmenden Anbietern werden unterschiedliche Strategien bescheinigt. So hätten Sixt, Avis und Enterprise ihre Stationsanzahl erhöht, während sie bei Europcar reduziert worden sei. Die Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge sei zumeist gleich geblieben, während sich die Zahl der neu georderten Fahrzeuge um 6 % reduziert hätte.

Die Anbieter sähen einerseits eine weitere Konsolidierung durch den starken Konkurrenzdruck und hätten doch andererseits Hoffnung in Bezug auf neue Geschäftsfelder wie das Carsharing. Der Markteintritt der Firma Euromobil belege noch vorhandene Potentiale.

Das Geschäft rund um die Prozesse der Werkstätten wird laut Autohaus nicht nur von kleinen Anbietern als interessanter Ansatz gesehen. Doch der Anteil am Gesamtumsatz ist bei den großen Anbietern eher gering. Diese überregionalen Anbieter richten den Fokus dabei inzwischen aber mehr auf Versicherungen und die dort erkannten Potentiale im Direktgeschäft.

Die Erwartungen für 2013 werden von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geprägt. Wachstumspotientiale seien derzeit eher im Ausland zu realisieren.

In seiner Einschätzung stützt sich die Zeitschrift auf Angaben der überregionalen Anbieter sowie auf Veröffentlichungen der Sparkassen-Finanzgruppe und der Creditreform.

Euromobil wird eigenständiger Autovermieter

Als händlereigenes Autovermietsystem 1992 gegründet ist Euromobil jetzt auf Kurswechsel.
Künftig tritt die Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services als eigenständiger Autovermieter auf.
In der Vergangenheit hatte das Unternehmen seinen Fokus ausschließlich auf dem Werkstattersatzgeschäft der Autohäuser, das soll jetzt anders werden:

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

 

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

 

       
Viele privat vermietete Fahrzeuge sind
ein Sicherheitsrisiko.
  
Die Anbieterplattformen lassen ihre
Nutzer im Unklaren über Risiken und Probleme.

Die Bundeskanzlerin gab sich in ihrer Cebit-Eröffnungsrede zum Trend des Teilens eher nachdenklich. Sie habe noch
keinerlei Untersuchungen darüber gelesen, wie heil und sauber Carsharing-Fahrzeuge
seien und wie gut das alles funktioniere. In Bezug auf das Teilen privater Autos, auch als p2p-Carsharing bezeichnet,
hat Michael Brabec darauf eine Antwort: „Es werden Fahrzeuge angeboten, die
nicht verkehrssicher und nicht nach den geltenden Vorschriften zugelassen sind.
Das private Carsharing birgt Gefahren für Mieter und andere
Verkehrsteilnehmer.“

zur Pressemeldung des BAV vom 13.03.2013:

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

Presse Information

13. März 2013

 

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

 

·         Viele privat vermietete Fahrzeuge sind ein Sicherheitsrisiko.

·         Die Anbieterplattformen lassen ihre Nutzer im Unklaren über Risiken und Probleme.

Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing

Die Bundeskanzlerin gab sich in ihrer Cebit - Eröffnungsrede zum Trend des Teilens eher nachdenklich. Sie habe noch keinerlei Untersuchungen darüber gelesen, wie heil und sauber Carsharing-Fahrzeuge seien und wie gut das alles funktioniere.  In Bezug auf das Teilen privater Autos, auch p2p-Carsharing bezeichnet, hat Michael Brabec darauf eine Antwort: „Es werden Fahrzeuge angeboten, die nicht verkehrssicher und nicht nach den geltenden Vorschriften zugelassen sind. Das private Carsharing birgt Gefahren für Mieter und andere Verkehrsteilnehmer.“

Brabec vertritt den Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV). Die dort organisierten professionellen Autovermieter und Carsharing-Unternehmen unterliegen strengen amtlichenAnforderungen der Überwachung des Fahrzeugzustandes. Das, obwohl die Fahrzeuge zumeist nicht älter als ein halbes Jahr sind.

Brabec weiß, wovon er spricht: „Wir haben uns einmal einige Fahrzeuge angesehen, die auf den Plattformen für privates Carsharing angeboten werden. Das Ergebnis ist katastrophal. Die durch einen Prüfingenieur einer namhaften Organisation simulierte amtliche Untersuchung hat ergeben, dass keines der betroffenen Fahrzeuge eine Chance auf eine Prüfplakette gehabt hätte. Die Liste des Grauens war umfassend: Karosserieprobleme, ein aufgeschlitzter Reifen, ...

BVfK: Fragen zum Privat-Carsharing

Carsharing bedeutet in Zeiten des Internets, dessen soziale Netzwerke mit ihren „Teilen“-Funktionen gerade für jüngere Menschen enorme Bedeutung haben, immer öfter auch privates Carsharing. Hier werden mit Unterstützung von Web-Plattformen Privatfahrzeuge vermittelt, die zu den angegebenen Zeiten nicht benutzt werden. „Carsharing ist von der Idee her eine gute Sache“, sagt denn auch Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesverbandes freier Kfz-Händler (BVfK) mit Sitz in Bonn. „Doch wenn man genauer hinschaut, dann tun sich doch einige Abgründe auf.“

Lesen Sie mehr in der beigefügten Pressemeldung.

Mercedes Bank steigt ins Mietwagen-Geschäft ein

Mittels der Tochtergesellschaft MB Rent will Mercedes in Deutschland zunächst 2.000 Autos zur Miete anbieten, sagte der Vorstandschef der Daimler-Tochter, Franz Reiner. Weitere Länder in Europa könnten folgen. Laut Reiner sollen die Mercedes-Autohäuser die Anlaufpunkte für die Kunden werden. Flughäfen kommen als Standorte nicht in Frage. Die Mietwagen sollen ...

ACE und GTÜ testen Sommerreifen

Der Auto Club Europa (ACE) und die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) veröffentlichten die Ergebnisse des ersten Sommerreifentests in 2013 – insgesamt standen 16 Reifen-Modelle der Größe 195/65 R 15 auf dem Prüfstand.
Der Dunlop „Blu-Response“ ist unangefochtener Testsieger. Er überzeugte durch den kürzesten Bremsweg auf nasser Fahrbahn und den niedrigsten Rollwiderstand. Ein Satz Reifen dieses Modells ist für 338 Euro zu haben.
Zu den „sehr empfehlenswerten“ Reifen gehören auch der Vredestein „Sportrac 5“ für knapp unter 300 Euro sowie der Continental „Premium Contact 5“ für 338 Euro.
Nur ein Reifen hat das Urteil „nicht empfehlenswert“ erhalten: Der mit rund 240 Euro für vier Reifen billigste Testteilnehmer Nankang XR 611 biete „erschreckend schlechte“ Aquaplaningeigenschaften und generell sehr wenig Haftung auf nasser Fahrbahn.

Sommerreifentest ACE/GTÜ

Bewertung der CO2 Normen von E-Autos ist strittig

Die deutsche Automobilindustrie setzt sich gegenüber der EU-Kommission für günstigere Bedingungen bei der Einführung von Elektroautos ein. Besonders abgasarme Fahrzeuge müssten bei der Berechnung des CO2-Flottendurchschnitts mit einem höheren Faktor angerechnet werden, sagte der Verbandspräsident Matthias Wissmann. Hintergrund der Debatte ist das ehrgeizige Ziel der Komission, den Verbrauch der EU-Neuwagenflotten im Jahre 2020 im Durchschnitt auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer zu drücken.

Dabei will die EU-Kommission Elektroautos und andere Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß mit dem Faktor 1,3 berücksichtigen. Nach der Einschätzung Wissmanns müsse „Der Faktor muss zwischen 2 und 3 mindestens liegen.“ Sonst gerieten die EU-Hersteller gegenüber ihren Konkurrenten USA und China ins Hintertreffen.

Presseartikel kfz-betrieb online

Tankstellennetz verkleinert sich nur langsam

Das deutsche Tankstellennetz schrumpft trotz rückläufiger Benzinverkäufe nur langsam. Zum Jahresbeginn gab es in Deutschland 14.328 Straßentankstellen; das sind gerade einmal 45 weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Autobahntankstellen blieb mit 350 stabil.
Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Umfrage des Hamburger Energie-Informationsdienstes EID. ...

Carsharing hat nun eine offizielle Definition gefunden und kann öffentlich gefördert werden

Im Streit um die richtige Lösung für den
Straßenverkehr und den öffentlichen Nah- und Fernverkehr in Ballungsräumen hat sich nun ein
Carsharing-Begriff gebildet:

„Carsharing-Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die
einer unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern auf der Grundlage einer
Rahmenvereinbarung zur selbstständigen Nutzung nach einem die Energiekosten mit
einschließenden Zeit- und/oder Kilometertarif angeboten werden.“

Damit, so die zuständigen CDU-Verkehrspolitiker Fischer und
Jarzombek, „… können die Gemeinden jetzt diese Fahrzeuge und
Stellplätze kennzeichnen und im innerstädtischen Raum Parkplätze speziell für
Carsharing-Fahrzeuge ausweisen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen
reichen dafür bereits aus. Mit der Definition wird somit Rechtsicherheit für
Länder und Kommunen geschaffen, die die Kennzeichnung zügig und einfach
umsetzen können. Die Straßenverkehrsbehörden vor Ort müssen den Bedarf an
stationsgebundenen und nicht stationsgebundenen Carsharing-Plätzen
…angemessen gerücksichtigen.“

Damit ist der Weg für die Planung individueller
Lösungen der Kommunen und Anbieter frei. Diese können den Carsharing-Gedanken
genauso umsetzen, wie es der Bedarf und die individuellen strukturellen
Anforderungen einer Stadt erfordern. Die Einrichtung ausschließlich stellplatzorientierter Lösungen ist ebenso denkbar, wie die Zulassung
ausschließlich stellplatzungebundener Lösungen sowie alle Formen dazwischen.
Die Anbieter können klassische Carsharing-Initiativen ebenso sein wie
Fahrzeughersteller, Händler oder Autovermieter. Damit ist der Weg bereitet für
einen transparenten und wettbewerbsorientierten Markt um die besten Lösungen
für den Mobilitäts-Bürger wie für den Verkehr der Zukunft. 

Diejenigen Carsharing-Betreiber, die die Zukunft ausschließlich in ihrem standortgebundenen Modell sehen, konnten sich nicht durchsetzen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Förderung nicht ausschließlich am überkommenen Carsharing-Begriff ansetzen darf.  

http://www.cducsu.de/Titel__mehr_parkplaetze_fuer_car_sharing_fahrzeuge_in_der_innenstadt/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__24409/inhalte.aspx

Rundfunkgebühren-Murks

FAZ meint: Der Slogan „Einfach, für alle“ bedeutet in Wahrheit: einfach für alle, einfach für immer. Das System aber ist – einfach Murks.

Im Klartext wird aufgeklärt:

„… ein früherer GEZ-Geschäftsführer hat sie bei einer Anhörung im
nordrhein-westfälischen Landtag im Sommer 2011 gegeben: Die
Ministerpräsidenten hätten gefordert, dass der Gebührenertrag um ein
Prozent steigen und einige hunderttausend Betriebe und Fahrzeuge
zusätzlich „in den Bestand“ zu heben seien. Mit anderen Worten: Es geht
nicht um ein einfacheres, gerechteres Gebührensystem, sondern um Geld.
Es geht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ewig von
möglichen finanziellen Einbußen freizustellen. Auf „Haushalte“ wird
abgestellt, weil es davon immer mehr gibt – Singlehaushalte wohlgemerkt.
Um „Betriebsstätten“ plus Mitarbeiter plus Dienstfahrzeuge geht es,
weil so in der Wirtschaft am meisten zu holen ist.“

Autovermieter können weiterhin als die Branche gelten, die im Vergleich zu ihrer Wirtschaftskraft den höchsten Rundfunkbeitrag gezahlt haben, zahlen und zahlen sollen. Die Gebühr für die betrieblich genutzten Fahrzeuge, jeweils ein Drittelbeitrag der monatlich fälligen 17,98 Euro – stellt einen eklatanten inneren Widerspruch des neuen Beitragssystems dar, der ja eigentlich ohne den Anknüpfungspunkt „Rundfunkgerät“ – hier: Autoradio – auskommen soll.

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Winterdiesel nicht gut genug, die Labortests sind das Problem, auch Unterschiede bei Fahrzeugen

Auch bei minus 20 Grad darf Winterdiesel den Kraftstofffilter nicht versulzen. Doch in den vergangenenen Jahren blieben tausende Dieselautos bei tiefen Temperaturen liegen. Nun hat der ADAC verschiedene Winterdiesel getestet – mit dem Ergebnis, dass sich Dieselfahrer nicht immer auf die Wintertauglichkeit des Diesels verlassen können.

weitere Details und die genauen Testergebnisse aus www.adac.de

 

 

Das neue Flensburger Punktesystem

Die für Anfang 2014 geplante Punktereform soll mehr Rechts- und Verkehrssicherheit bieten. Bundesverkehrsminister Ramsauer erklärte diesbezüglich, das System "einfacher, gerechter und transparenter" zu machen. "Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind." Dieser Tage wird kontrovers diskutiert, ob dieses Vorhaben gelungen ist. Im Folgenden die wichtigsten Änderungen im Überblick:

EU unterstützt Elektromobilität durch Ausbau der Infrastruktur

Mit tausenden Ladestationen für Elektroautos will die EU-Kommission den Umbruch zu alternativen Antrieben vorantreiben. Damit soll auch die Akzeptanz der Verbraucher erhöht werden. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas stellte am Donnerstag in Brüssel Pläne vor, um umweltfreundliche Kraftstoffe zu fördern.

Die Pläne sind Vorschläge, die EU-Länder und das Europaparlament werden nun darüber beraten. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zeigte sich aufgeschlossen. „Wir werden den Vorschlag der Kommission mit Interesse prüfen und begleiten“, teilte er auf Anfrage mit.

Deutschland hat heute mit 1.937 Stationen nach Angaben der EU-Kommission die meisten Elektro-Tankstellen in Europa. Bis zum Jahr 2020 soll diese Zahl nach dem Willen der Kommission auf 150.000 öffentlich zugängliche Zapfstellen anwachsen.

Presseartikel autogazette. de

Strengere Maut-Kontrollen und damit verbundene Sanktionen in Österreich

Deutsche Mietwagenfahrer in Österreich sollten sich unbedingt an die Vignetten-Pflicht halten. Seit geraumer Zeit wird auch mit mobilen Überwachungsanlagen kontrolliert, ob eine Vignette im Auto vorhanden ist. Ein Bußgeldverfahren wird auf jeden Fall teuer. Neben dem Mautbetrag und dem Bußgeld wird der Autovermieter häufig noch eine Bearbeitungsgebühr erheben.

Also lieber gleich die Mautgebühr entrichten.

http://www.autogazette.de/vignette/strafen/tipps/mobile-kontrollen-in-oesterreich-gegen-mautpreller-401933.html

EU will den Führerschein vereinheitlichen

Mittlerweile gibt es in den EU-Ländern gut 110 verschiedene Ausführungen des Führerscheins. Dem steuert die EU mit einem Beschluss entgegen, nach dem bis zum Jahr 2033 alle
Führerscheinbesitzer ihre Dokumente austauschen lassen müssen. Damit einher geht die 15-jährige Ablauffrist für das neue
Führerscheindokument.

Mit dem Stichtag 19. Januar 2013 ändern
sich zusätzlich Details in den Fahrzeugklassen. In der Klasse B wird
beispielsweise die Regelung für das Ziehen von Anhängern vereinfacht.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 750
Kilogramm dürfen mitgeführt werden, wenn die Summe der zGM von
Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 Kilogramm. Damit
entfällt die bisherige Vorgabe, dass die zGM des Anhängers die Leermasse
des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf.

Presseartikel Autoflotte-online

Nun klagt mit Rossmann der Dritte gegen das neue Rundfunkgebührenmodell

Neuer Rundfunkbeitrag: Jetzt klagt Rossmann

09.01.2013 ·  Die Drogeriekette Rossmann klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Sie hat errechnet, dass ihre Gebührenlast auf 500 Prozent der jetzigen steigt: Von 40.000 auf rund 200.000 Euro pro Jahr für ARD und ZDF. Es könnte sogar noch viel mehr sein.
Von Michael Hanfeld

FAZ vom 10.02.13 (Printausgabe)

Ab Januar wird der Rundfunkbeitrag fällig

Kritik am neuen Rundfunkbeitrag wird von vielen Seiten geäußert, zwei Klagen gegen die neue Gebühr sind anhängig, nun wird eine dritte bekannt: Die Drogeriekette Rossmann hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage eingereicht. Sie wendet sich gegen den im Mai 2011 erfolgten Beschluss des Bayerischen Landtags, mit dem dieser dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugestimmt hat.

Die Dirk Rossmann GmbH sieht sich durch den neuen Rundfunkbeitrag in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit tangiert und macht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot geltend (festgehalten in den Artikeln 101 und 118 der Bayerischen Verfassung). Das Unternehmen rechnet damit, dass es statt 39.500 Euro künftig Rundfunkabgaben von rund 200.000 Euro leisten muss. Dies bedeute, so heißt es in der Klageschrift, „einen Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten“. Die möglichen Zusatzkosten durch die Übernahme der Schlecker-Filialen seien darin noch nicht enthalten. „Absolut gesehen“, habe man sogar mit Abgaben von 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen.

Die Klageschrift von Rossmann benennt Punkte, die Kritiker seit längerem anführen: Unternehmen mit vielen Betriebsstätten werden stärker belastet als solche mit wenigen, auch wenn sie nicht mehr Mitarbeiter haben. Betriebsstätten, in denen es weder Rundfunkempfang noch Zugang zum Internet gibt, werden seit dem 1.Januar bei der Abgabepflicht mitgezählt. Für Fahrzeuge, die beruflich genutzt werden, muss ein Beitrag entrichtet werden, für privat genutzte nicht. Dass der Rundfunkbeitrag bei all den neu hinzukommenden Zahlpflichten „aufkommensneutral“ sein werde, also ARD, ZDF und Deutschlandradio dadurch nicht mehr bekommen als zurzeit rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr, bezweifelt die Klageschrift von Rossmann.
Darf’s ein bisschen mehr sein?

In diesem Punkt hat die für die Finanzen der Sender zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs Kef gerade darauf hingewiesen, dass es ein wenig mehr für die Sender schon sein darf: nämlich 304 Millionen Euro pro Jahr, die den Anstalten als Bedarf zugebilligt worden sind, aber durch das bisherige Gebührenaufkommen nicht reinkommen. Das „Mehr“ beginnt nach dieser Rechnung also erst oberhalb von 7,8 Milliarden Euro pro Jahr – man darf wetten, dass Sender und die Medienpolitiker der Länder durch diese Hintertür schlüpfen werden, wenn im März 2014 abgerechnet wird, wie viel der neue Rundfunkbeitrag einbringt.

Die Popularklage von Rossmann benennt nicht nur die Einschränkung von Grundrechten, sie weist auch auf das nach Meinung der Klägerin grundgesetzwidrige Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hin. Der Beitrag sei nämlich „eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer“. Und eine solche zu beschließen, hätten die Bundesländer nicht die Gesetzgebungskompetenz, sie hätten kein „Steuererfindungsrecht“.
Das sprengt jede vernünftige Dimension

Zudem verstoße der Rundfunkbeitrag ob der Vielzahl an mehr Belasteten gegen das Übermaßverbot. Gegen das Gleichheitsgebot verstoße er wegen der Schieflage bei der Abrechnung von Unternehmen mit vielen Betriebsstätten, Handelsunternehmen würden „mehrfach überproportional“ belastet – Rossmann verfügt über rund 1700 Filialen. Schon die „Typisierung“ von Betriebsstätten als Orten, an denen Rundfunk empfangen – geschweige denn während der Arbeit gehört oder gesehen – werde, sei unsinnig, Rundfunkkonsum in Betrieben sei „die Ausnahme, nicht die Regel“. Dass die Klägerin „Rundfunkabgaben in Höhe von 200.000 Euro jährlich entrichten soll, obwohl sie aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen zieht, sprengt jede vernünftige Dimension“. Der Rundfunkbeitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge schließlich sei „systemwidrig“, weil dadurch wieder das Vorhandensein eines Rundfunkgeräts zum Kriterium für die Zahlpflicht werde, womit ja eigentlich Schluss sein sollte.

Die Eingabe der Rossmann GmbH ist die zweite Popularklage, die gegen den Rundfunkbeitrag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingebracht wird, die andere stammt von dem Passauer Juristen Ermano Geuer. Gegen eine Verbindung der beiden Verfahren habe man keine Bedenken, heißt es bei Rossmann. Und man werde, sagte Stefan Kappe, der Justitiar des Unternehmens, nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Die Branchen, die vom Rundfunkbeitrag massiv betroffen sind, scheinen aufzuwachen. Dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz liegt die Klage eines Fuhrunternehmers vor. Die sich abzeichnenden Ungleichgewichte mussten den Sendern und Politikern jedoch bewusst sein – sie wurden bei Landtagsanhörungen stets benannt. Allein der Satz des früheren GEZ-Geschäftsführers Hans Buchholz vor dem Medienausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags im Sommer 2011 musste aufhorchen lassen: Die Ministerpräsidenten hätten vorgeben, das Beitragsaufkommen um ein Prozent zu steigern und 400.000 Betriebe und 200.000 Kraftfahrzeuge zusätzlich „in den Bestand zu heben“.

Quelle: F.A.Z.

Alkohol-Tests in Frankreich, Testgeräte auch in Mietwagen vorgeschrieben.

In Frankreich sind seit einigen Monaten auch in Mietwagen Alkoholtestgeräte vorgeschrieben. Ab März 2013 müssen Autofahrer eine Geldstrafe zahlen, falls sie kein Testgerät mitführen. Aufgrund von Lieferengpässen der Gerätehersteller zahlen Autofahrer jedoch erst ab März 2013 eine Geldstrafe, falls sie kein Testgerät mitführen.

Ausführlicher Bericht aus AMS

VDA-Präsident Wissmann setzt auf Flottenkunden

Angesichts der mageren Zulassungszahlen im Bereich der Elektrofahrzeuge befindet sich die Automobilindustrie in einer Zwickmühle. Die Investitionskosten für Forschung und Entwicklung betragen Milliarden und bisher ist unklar inwieweit sich dies langfristig rechnen wird. „Wir hoffen, dass es im nächsten halben Jahr zu einem deutlichen Zuwachs kommt und Bund, Länder und Gemeinden mit einer erheblichen Zahl in die Beschaffung gehen.“ sagte der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Matthias Wissmann zu diesem Thema.

Falls es in den beiden nächsten Jahren ein paar zehntausend Bestellungen bei Dienstwagen gäbe, wäre das ein positives Signal für den Privatmarkt. Die „Stromer“ vermehrt im Straßenbild zu sehen, könnte auch Privatkunden zum Umstieg bewegen. Bislang gibt es nur wenige Zulassungen im Bereich der alternativen Antriebe: Von Januar bis Oktober 2012 wurden laut Kraftfahrtbundesamt knapp 2.400 Elektroautos zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das bereits ein Plus von rund 25 Prozent.

Vor diesem Hintergrund fordert Wissmann mehr staatliche Anreize. Der Kauf eines strombetriebenen Fahrzeugs bringt derzeit eine doppelte Last für den Käufer: Zum einen liegt der Anschaffungspreis 8.000 bis 10.000 € höher als bei einem herkömmlichen Fahrzeug. Zum anderen soll die „Ein-Prozent-Besteuerung“ dieses Preises künftig auch für E-Fahrzeuge gelten. Wissmann forderte daraufhin einen sogenannten Nachteilsausgleich.

Die deutschen Hersteller wollen in den kommenden beiden Jahren rund 15 E-Auto-Modelle auf den Markt bringen. Damit sich diese Investitionen langfristig rechnen, seien mehr Anreize für die Hersteller notwendig

Presseartikel kfz-betrieb

BGH bestätigt nochmals grundsätzlich die Polizeiklausel in Automietverträgen

Leitsatz des Urteils:

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Poli-zei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 14. März 2012 – XII ZR 44/10 – NJW 2012, 2501).

Das Urteil des OLG Oldenburg 8 U 196/10 vom 10.03.2011 wird aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen.

Mit dem Richterspruch wird deutlich:

Die Polizeiklausel in Mietverträgen entfaltet grundsätzlich ihre Wirkung, auch vor dem Hintergrund des neuen VVG. Sie ist keine ungerechtfertigte Benachteiligung der Mieter. Verstößt der Mieter dagegen, in dem er bei Beschädigungen des Fahrzeuges nicht die Polizei hinzuzieht und nicht den Vermieter informiert, fällt eine zuvor vereinbarte Haftungsreduzierung jedoch nicht vollständig weg (Alles-oder-nichts-Prinzip), sondern nur entsprechend der Schwere des Verschuldens. So darf auch nicht in den AGB formuliert sein, dass der Mieter in diesem Fall den Schaden vollständig zu ersetzen hat. Eine solche Klausel wäre unwirksam.

 

Urteil ansehen

Bußgeldverfahren aus den Niederlanden

Für Mitglieder des BAV ist im internen Bereich eine aktuelle und konkretisierende Information abrufbar. Es geht um die Frage von Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen in den Niederlanden, begangen von Mietern von Fahrzeugen, die auf deutsche Autovermieter zugelassen sind.

Autovermieter bieten wintertaugliche Bereifung, Kunde ist verantwortlich.

Die ersten Flocken sind gefallen. Die Unternehmen der Autovermietungsbranche haben sich rechtzeitig um den Gripp auch in der kalten Jahreszeit gekümmert. Nach Angaben großer Anbieter sind nahezu alle Fahrzeuge in den Wintermonaten auf wintertaugliche Bereifung umgestellt worden. Dazu werden die Fahrzeuge teilweise umgerüstet, teilweise werden sie planmäßig mit wintertauglicher Bereifung in die Mietwagenflotte aufgenommen.

Anders als in vergangenen Jahren verzichten die überregionalen Anbieter inzwischen auf die Berechnung von speziellen Gebühren. Die ihnen entstehenden Kosten sind ab dem Beginn der Wintermonate in einen Grundpreis eingerechnet. Avis gab bekannt, dass die komplette Flotte von November bis März umgerüstet sei. Sixt bietet ab Ende Oktober ausreichend Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung. Für Wintertage ohne Winterwetter wird ein Rabatt in Aussicht gestellt, sofern ein Kunde auf Winterbereifung verzichtet. Der Grund ist, dass die Umrüstung sehr aufwendig ist und sich für manches Fahrzeug nicht mehr lohnt, dass nur noch wenige Tage in der Flotte verbleiben soll. Auch dieser Mietwagen kann bei sicheren Straßenverhältnissen an vielen Tagen des Winters genutzt werden.
Vor allem für die Übergangszeit gilt: Wer Winterreifen benötigt, sollte bereits bei der Buchung darauf achten und diese mitbestellen. Hertz behält sich vor, je nach Wettersituation Fahrzeuge ohne wintertaugliche Bereifung nicht herauszugeben. Europcar verfügt nach eigenen Angaben für einen Großteil der Flotte über wintertaugliche Bereifung. Auch die regionalen Unternehmen haben ihre flotten für ihre Kunden rechtzeitig umgerüstet. Viele von ihnen werben seit Jahren mit einer 100%igen Umrüstungsquote. Aber auch dort empfiehlt sich die Nachfrage bei der Fahrzeugbestellung.

Dabei ist die Definition eines wintertauglichen Reifens gar nicht so einfach. Wie erkenne ich einen Reifen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht? Eine eindeutige Definition gibt es zwar nicht, aber entsprechend der Winterreifenverordnung zugelassen sind Reifen mit der M+S-Bezeichnung, zumeist in Verbindung mit dem Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Für manche Fahrzeuge gibt es keinen Reifen mit Schneeflockensymbol auf der Flanke, ausreichend ist dann das M+S-Kennzeichen.

Wer darauf verzichtet und mit Sommerreifen fährt, haftet als Mieter selbst, wenn es mit unangepasster Bereifung zu einem Unfall kommt. Es empfiehlt sich also, über die zu erwartenden Straßenverhältnisse während der geplanten Mietzeit nachzudenken. Zu den winterlichen Wetterverhältnissen zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. So hat zum Beispiel das OLG Köln am 13.07.12 entschieden (Aktenzeichen 19 U 151/11). Das Gericht verlangt vom Mieter eine vorausschauende Wetterbeobachtung.

Winterreifen ab wann zu empfehlen?
Winterreifen - Wann wechseln?

Rechtsprechung
Hinweis zum Urteil des OLG Köln

Presse
Focus Online vom 04.12.12

Buchbinder und Terstappen fusionieren ab 2013

"Nachdem wir seit zwei Jahren unsere Flughafenstationen erfolgreich betreiben, ist nun zur Entfaltung weiteren Wachstums der richtige Zeitpunkt gekommen, beide Unternehmen gesellschaftsrechtlich zusammenzuführen", so Hubert Terstappen, geschäftsführender Gesellschafter der Terstappen Autovermietung GmbH & Co. KG.
In der neuen Unternehmenskonstruktion wird die Buchbinder-Gruppe führend sein.
Derzeit verfügt "Buchbinder Rent a Car"  über mehr als 190 Stationen sowie über einen Fuhrpark von mehr als 20.000 Fahrzeugen, die in Deutschland, Österreich, Italien, Slowakei und Ungarn angemietet werden können.
"Rent a Terstappen" ist mit einem Fuhrpark von über 3.000 Fahrzeugen und 30 Stationen in Deutschland seit 2010 auch in allen großen deutschen Flughäfen vertreten.
Mit einem Stationsnetz ...

Zwei Hamburger behaupten sich mit Starcar

Als sie vor 25 Jahren die Autovermietung Starcar in Hamburg gründeten, riet ihnen eigentlich jeder davon ab, wie sie heute sagen. Europcar, Sixt, Avis – der Markt war durchaus gut besetzt. Abgehalten hat das die beiden Hamburger nicht, ihre eigene Vermietung zu gründen. Rund 1000 Fahrzeuge zählen zur Flotte von Starcar. In der „AutoFairmieter-Studie“ von „Focus Money“ in diesem Jahr erhielt Starcar in fünf von sechs Kategorien die Bestnote. Darauf sind die beiden Gesellschafter Höpfner und Grabow stolz.

Derzeit planen Höpfner und Grabow weiter zu expandieren und deutschlandweit Filialen zu eröffnen. In Norddeutschland und im Ruhrgebiet sind die Hamburger mit 18 Stationen präsent, die nächste Station soll in Frankfurt folgen, dann steht auch Süddeutschland auf dem Plan. Höpfner und Grabow testen auch andere Möglichkeiten: Ein neues „Sale“-Modell. Auf der Internetseite finden Kunden künftig eine Rubrik, unter der sie tagesaktuelle Angebote finden, „so lange der Vorrat reicht“, mit Nachlass bis zu 50 Prozent auf den Preis.

http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article111490157/Nach-25-Jahren-immer-noch-gut-im-Geschaeft.html

Vereinbarung mit FTC – Hertz darf Dollar Thrifty übernehmen

Hertz Global Holdings teilte am Donnerstag mit, dass es eine Vereinbarung mit der US Federal Trade Commission (FTC) bezüglich der Übernahme von Dollar Thrifty Automotive Group erzielen konnte. „Wir haben eine überzeugende Übereinstimmung mit der FTC erreicht und freuen uns, endlich als ein Unternehmen in die Zukunft zu gehen. Wir haben immer geglaubt, dass eine Kombination mit Dollar Thrifty die beste strategische Option für beide Unternehmen ist, und wir freuen uns auf einen stärkeren globalen Wettbewerb in der Branche“, teilte Hertz-Chef Mark Frissora mit.
Ende August stimmte Hertz zu den kleineren Rivalen Dollar Thrifty für 87,50 Dollar je Aktie in einem All-Cash-Deal im Volumen von rund 2,3 Milliarden Dollar zu erwerben. Die Transaktion, die von den Boards of Directors beider Unternehmen bereits genehmigt wurde, wird voraussichtlich bis zum vierten Quartal des Geschäftsjahres 2012 abgeschlossen sein.

 Presseartikel boerse-go.de

Expansion bei Avis und der Wucherpfennig & Krohn GmbH

Autovermieter Avis und dessen Lizenzpartner Wucherpfennig & Krohn GmbH unterschrieben den Kaufvertrag über das Stationsnetz der Avis-Lizenznehmerin Schwarzkopf GmbH in Minden.
„Mit dem Kauf des Stationsnetzes der Schwarzkopf GmbH bauen wir die Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens noch weiter aus.“ sagt Geschäftsführer Dr. Lars Wucherpfennig. Konkret bedeutet dies eine Erweiterung des Geschäftsgebietes in Niedersachsen und erstmals in Nordrhein-Westfalen um 17 Stationen.
Durch die Erweiterung werden die Kunden der Wucherpfennig & Krohn GmbH ihren Avis-Mietwagen ab dem 01.01.2013 an insgesamt 59 Mietstationen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg sowie in Teilen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg anmieten können. Die Firma Wucherpfennig & Krohn GmbH ist der zweitgrößte deutsche Lizenzpartner im Avis Franchise-System – mit bisher 43 Stationen und rund 15 Millionen Euro Jahresumsatz. Das Lizenzgebiet umfasst den Norden und Osten Deutschlands. Der Firmensitz ist in Hamburg, während sich die Hauptverwaltung in Lensahn bei Lübeck befindet.

Meldung presseportal.de

Personalwechsel an der Spitze von Drive Now

Andreas Schaaf verantwortet ab dem 1.12.2012 die Bereiche Marketing und Finanzen bei DriveNow. Der zweite Geschäftsführerposten im Bereich Operations und Business Development bleibt bei Nico Gabriel. Schaafs Vorgänger Kottmann verlässt DriveNow und kehrt in den BMW Konzern zurück.
Schaaf kam 1996 zu BMW, wo er zunächst im Produktcontrolling und der Unternehmensstrategie tätig war. Seit April 2010 war Schaaf Präsident der BMW Group in Indien und dort unter anderem für den Aufbau der Marke MINI auf dem Subkontinent verantwortlich.

Presseartikel Autohaus online

Daimler Financial Services übernimmt den Geschäftsbereich Car2go

Der Vorstandschef von Daimler Financial Services, Klaus Entenmann, gab eine strategische Änderung bekannt: Künftig soll der Bereich nicht mehr nur klassische Bank- und Leasinggeschäfte anbieten, sondern auch Mobilitätsdienstleistungen. Als ersten Schritt auf diesem Weg überantwortet Daimler den Geschäftsbereich Car2go an die Finanzsparte.
Diese Entscheidung zeigt, welche Bedeutung der Konzern dem Thema Carsharing beimisst: Konkret sieht Daimler ein weltweites Marktpotenzial von mehr als 1 Mrd. Euro und einen Umsatzanteil von 100 Mio. Euro pro Jahr. Das entspricht der Größenordnung einer neuen Fahrzeugreihe.
Der Bereich Carsharing wird als Erweiterung der bisherigen Geschäftstätigkeiten betrachtet. Die Abrechnung für Zehntausende von Mietvorgängen pro Tag hat in der Tat Parallelen mit dem Bankgeschäft. Weitere Entwicklungen sind geplant, wie etwa ein System, das den privaten Verleih von Dienstwagen am Wochenende für Beschäftigte einer Firma ermöglicht.

Presseartikel Financial Times Deutschland

Kritik an Steuerbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge

Laut eines Berichtes der „Frankfurter Rundschau“ schlägt der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth für Carsharing-Autos eine Befreiung von der Kfz-Steuer vor, um die gemeinschaftliche und gleichzeitig umweltfreundliche Nutzung eines Fahrzeugs und die Abschaffung des eigenen Fahrzeuges attraktiver zu machen. Der Steuerausfall könnte nach Einschätzung Flasbarths durch eine Umlage auf die restlichen Fahrzeuge ausgeglichen werden.

Der Beitrag des Verkehrssektors zur Umweltweltentlastung müsse erhöht werden, forderte der UBA-Chef. Die bessere Ausnutzung von Autos und eine dadurch kleiner werdende Autoflotte seien ein Weg dazu.
In Deutschland gibt es dem Bericht zufolge derzeit etwa 160.000 Car-Sharing-Nutzer, die Zugriff auf 4.600 Fahrzeuge haben. Im Schnitt kommen auf jedes Auto rund 35 Fahrer.

Diese Idee des Amtspräsidenten erscheint nicht ausgereift. Eine Maßnahme der Steuerbelastung oder Steuerentlastung sollte immer daran gemessen werden, ob der gewünschte Effekt erreicht werden kann. Bei einer einzusparenden Kraftfahrzeugsteuer von durchschnittlich ca. 100 Euro pro Fahrzeug ist das nicht möglich, da dieser Betrag keinen Einfluss auf die Preiskalkulation der Anbeiter haben kann und somit auch keine Nachfragesteigerung durch eine Preissenkung entstehen dürfte.

Insoweit geht der Vorschlag an der Sache vorbei und erscheint nur als medialer Versuch der Aufmerksamkeitsgewinnung für ein allerdings gesellschaftlich bemerkenswertes Ziel: Die Lösung der Verkehrsprobleme der Zukunft.

Der Gedanke der Förderung von Mobilität ohne eigenes Fahrzeug ist aktueller den je. Dabei sollte man weiter denken, über finanzielle Anreize hinaus. Der Nachfrager von umweltorientierter und bedarfsgerechter Mobilität über Bahn, Mietwagen, Kurzzeitmietwagen (Carsharing), Taxi, Fahrrad, Fußweg und ÖPNV sollte Vorteile in seiner Bewegungsfreiheit und Bewegungsgeschwindigkeit haben, zumindest durch Umsteigezeiten keine zeitlichen Nachteile fühlen.

Deshalb kann darüber nachgedacht werden, der Mietwagenflotte und den Carsharingunternehmen Parkräume an prominenter Stelle zuzuweisen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte das für Autovermieter ebenso gefordert werden, wie für Carsharing-Unternehmen und Oneway-Angebote der in Mode gekommenen Großstadt-Carsharer. Auch Kerstin Homrighausen, die Geschäftsführerin des Carsharing Anbieters Cambio, hält eine Steuerbefreiung der Carsharing-Fahrzeuge für überflüssig. Wenn eine Stadt Car-Sharing fördern wolle, so Homrighausen, gebe es dafür genügend andere Möglichkeiten, beispielsweise einen gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr.

Presseartikel Weser Kurier

Darf inzwischen Jedermann Autos vermieten?

Gewerbliche Internetplattformen laden private Inhaber von Kraftfahrzeugen dazu ein, ihre Kiste anderen zu vermieten. Das kommt vordergründig gut an, weil es die Monstranz des Umweltbewusstseins vor sich her trägt. Dass es sich oft um alte Karren handelt, die eher mal repariert gehören, interessiert bisher leider nur Wenige. Die Plattformen heißen Tamyca, Nachbarschaftsauto, rent-n-roll und Autonetzer.

Fest steht, dass diese Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit als Mietfahrzeuge angemeldet sein müssen und nur eine Jahres-Hauptuntersuchung dazu berechtigt, sie überhaupt zu vermieten. Die Berliner Zulassungsstelle geht nun gegen die Teilnehmer dieser Internetplattformen vor, die diese Grundsätze nicht beachten.

Und das ist auch gut so, denn Verkehrssicherheit geht alle an und wenn Autovermieter diese Pflicht haben, dann muss das für alle gelten.

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