Vermietung nach Unfall

OLG Köln: Anhörungsrüge wird mit ausführlicher Begründung zurück gewiesen

OLG Köln 15 U 9/11 vom 15.11.11; Beschluss

Anhörungsrüge der beklagten Versicherung gegen das Urteil des 15. Senates des OLG Köln mit selbem Aktenzeichen wird zurückgewiesen.

Zum Vortrag der Beklagten:
„Der BGH habe überdies exakt die mit der Anlage 15 zum Schriftsatz vom 10.05.2011 vorgelegten Angebote in seiner Entscheidung vom 22.02.11 – VI ZR 353/09 – zum Anlass genommen, die vorausgehende Entscheidung des Landgerichtes aufzuheben und den Rechtsstreit nach dorthin zurückzuverweisen.“ (Anm.: Internetangebote gegen die Geeignetheit der Schwackeliste als Schätzgrundlage).

Das OLG dazu:
Die Entscheidungend es Bundesgreichtshofes vom 22.02.11 – VI ZR 353/09 – und vom 17.05.11 – VI ZR 142/10 – lassen nicht den Rückschluss darauf zu, dass die vorgelegten Angebote … ausreichten, um die Geeignetheit der „Schacke-Liste“ … als Grundlage der Schätzung des MIetwagenschadens herangezogen zu werden, erschüttert ist. Den … Entscheidungen liegt vielmehr die Erwägung zugrund, dass – da die jeweiligen Berufungsgerichte sich mit dem Vorbringen der jeweiligen Beklagten … nicht befasst haben – eben dies nachzuholen. …“

Der Beschluss ist über die Urteilsdatenbank abrufbar.

AG Köln und AG Berlin verneinen Aktivlegitimation, da die Abtretung zu unbestimmt ist -> Klage abgewiesen

Mit Urteil vom 28.10.2011 haben das AG Köln und am 27.10.11 das AG Berlin-Mitte die Aktivlegitimation eines Vermieters wegen UNBESTIMMTHEIT verneint. Es handelte sich um – bei Autohäusern und auch Mietwagenfirmen – sehr gebräuchliche Abrtetungsformulare. 

Inhalt:
-> Abtretung eines Teiles von mehreren selbstständigen Forderungen ist nicht bestimmt, wenn nicht erkennbar ist, von welchen Forderungen welche Teile abgetreten werden; bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen bestehen regelmäßig mehrere Forderungen (Ersatz der Sachverständigenkosten, der Mietwagenkosten u.a.)
-> Abtretung aller Ansprüche aus dem Verkehrsunfall „in Höhe der Mietwagenkosten“ ist unbestimmt und daher unwirksam

Da Gericht liegt damit auf der Linie des Bundesgerichtshofes.

Was ist zu tun?
Vermietern ist dringend die Prüfung ihrer Formulare zu empfehlen. Mit dem BGH-Urteil VI ZR 260/09 dürfte es zukünftig sonst sehr schwer werden, bei den Versicherern offene Forderungen durchzusetzen.

Wir verweisen auf unsere mehrfachen Informationen dazu.

Die Urteile ist in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar. Dazu bitte das Schlagwort „Bestimmtheit der Abtretung“ wählen. Es sind derzeit (Ende 2011) fast 30 Entscheidungen abrufbar, die sich damit auseinandersetzen.

Grundsätzlich auch so gesehen von:
AG Erkelenz 6 C 250/11 vom 22.11.11: Da diese Abtretung das Problem nicht enthält, ist sie bestimmt genug.

OLG Koeln 15 U 39/11 vom 08.11.11 zu Schwacke, Internet-Argumenten u.a.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 08.11.2011 entschieden, dass die Klägerin weiteren Schadenersatz aufgrund Mietwagenleistungen aufgrund abgetretener Forderungen verlangen kann.

Weder sei die Aktivlegitimation fraglich, noch die vom Landgericht verwendete Schätzgrundlage.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.

Abtretungen: Derzeitige Abtretungsformulare des Verlages Heinrich Vogel München sind vom BAV nicht empfohlen

Mitglieder des BAV informierten uns über ein Angebot des Verlages Heinrich Vogel aus München. Dort werden verschiedene Varianten von neuen Abtretungen an Werkstätten, Autovermieter und andere verkauft, die derzeit intensiv beworben werden. Diese Formulare sind nicht nicht zu empfehlen. 

Hintergrund der neuen Formulare des Verlages ist es, dass der BGH mit Urteil VI ZR 260/10 bestimmte Formulierungen in „Erfüllungshalber Abtretungen“ als unbestimmt verworfen hatte und der Kläger in Rechtsstreitigkeiten aus abgetretenem Recht deshalb die gegenständliche Forderung gegen den Versicherer nicht durchsetzen konnte (wir berichteten seit dem vergangenem Jahr mehrfach).

1. Der Verlag tut nun so, als wenn das Problem in der Verwendung dieser Art der Abtretungen (Erfüllungshalber..) liegt. Doch es sind die Formulierungen weiter unten, die laut BGH nicht verwendbar waren.

2. Zwar hat der Verlag nunmehr durch die Überarbeitung versucht, die Problematik der Unbestimmtheit der Abtretung einer Schadenersatzforderung in den von ihm angebotenen Formularen zukünftig zu vermeiden. Doch ist das nach unserer Auffassung keineswegs gelungen.

Es wird nun die Reihenfolge der Forderungen hinsichtlich der Abtretung bestimmt. Auch werden die Ansprüche, in Höhe der entstandenen Kosten abgetreten.

Doch stelle man sich vor, derselbe Geschädigte tritt mit einem für die Werkstätten bestimmten Formular seine gesamten Schadenersatzansprüche (so steht es in den neuen Formularen), beschränkt auf die Höhe der Reparaturkosten an eine Werkstatt ab (Rang 1) und vorher oder später mit einem für die Autovermieter bestimmten Formular abermals seine gesamten Schadenersatzansprüche, diesmal beschränkt auf die Höhe der Mietwagenkosten, an den Autovermieter ab (ebenso Rang 1). Jeweils tritt er also im Zweifel seine gesamten Ansprüche ab, und in jedem der beiden Formulare in unterschiedlicher Reihenfolge. Mal haben Reparaturkosten Rang 1 und mal Mietwagenkosten Rang 1. Beide liegen nun beim Versicherer vor. Wir denken uns nun einen Quotenschaden (für den ist diese Methode ja gedacht):
Wüsste man als Versicherer nun, wer aus dem großen Topf was zu bekommen hat? Das wird abermals mit dem Vorwurf der Unbestimmtheit nach Hause gehen, jedenfalls sind die Abtretungen widersprüchlich. Wir meinen schon immer, dass eine praktikable Methode nicht zu machen ist, beim Quotenfall die über die Quote hinausgehende Abtretung zu organisieren. Dazu ist die Palette der Möglichkeiten hinsichtlich der Ansprüche zu variantenreich.

An einer anderen Stelle sehen wir gar einen möglichen Verstoß gegen das RDG.

Formulierungen aus den Formularen sind z.B.:

„Ich trete hiermit meine Schadenersatzansprüche gegen … den Haftpflichtversicherer …aus dem oben genannten Unfall erfüllungshalber in Höhe der Mietwagenkosten… ab. Bei Abtretung mehrerer Schadenersatzansprüche erfolgt die Abtretung in der nachgenannten Reihenfolge ….“

oder 

„…Reihenfolge der Schäden: Reparaturkosten, Mietwagenkosten,… Schmerzensgeld.“

Die Verwendung dieser Formulare wird zu negativen Schadenersatzprozessen für die Kläger führen, zum Vorteil der Versicherer. Das werden wir als kleiner Verband nicht verhindern können, aber wir haben den Verlag darauf hingewiesen und bitten alle Rechtsanwälte, die das hier lesen, sich der Sache anzunehmen und in der Region zur Diskussion zu bringen.

OLG Köln: Der Vortrag der Beklagten mittels allgemeiner Gutachten, Fraunhofer und Internetscreenshots vermag mangels Vergleichbarkeit keinen Mangel an der Schwackeliste begründen.

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 08.11.2011 (Az. 15 U 54/11) zu MIetwagenkosten nach einem Verkehrsunfall entschieden: Weiterhin gilt die Liste von Schwacke für die richterliche Schätzung, gegen allgemeine Gutachten, Fraunhofer und Internetscreenshots. Diese Werte sind nicht miteinander vergleichbar. Der Einsatz von finanziellen Mitteln zur Schadenvorfinanzierung ist dem Geschädigten nicht ohne weiteres abzuverlangen.

Das Urteil steht in der BAV-Datenbank zur Verfügung.

 

Liste der Urteile aus Oktober 2011

Wir bedanken und bei allen Mitgliedern, die uns ihre erstrittenen Urteile zur Verfügung gestellt haben. Darunter befinden sich 20 LG und mehrere OLG-Entscheidungen. Sollten auch Sie positive oder auch negative Rechtsprechung verfügen, legen Sie uns die Seiten bitte einfach auf das Fax: 030-25898999. Die Urteile werden schnellstmöglich anonymisiert, kategorisiert, gescannt und zusammengefasst in die Urteilsdatenbank eingestellt, sofern sie dort nicht bereits enthalten sind.

AG Koeln

261 C 24/11

29.08.11

S+

RDG

LG Bonn

8 S 140/11

27.09.11

S+ / F-

 

AG Eckernfoerde

6 C 826/10

27.09.11

S+ / F-

RDG

AG Ludwigshafen

2h C 125/11

23.09.11

S+ / F-

 

AG Ratingen

8 C 206/11

21.09.11

S- / F+

Verstoß RDG

AG Leverkusen

20 C 74/11

27.09.11

zu wenig gefahr. Km

 

AG Erkelenz

14 C 247/11

20.09.11

S+ / F-

RDG

AG Nuernberg

22 C 4190/11

23.08.11

S+

 

AG Duesseldorf

36 C 919/11

19.09.11

S+ / F-

 

LG Hamburg

306 S 37/11

30.09.11

S- / F+

RDG

AG Duesseldorf

232 C 5961/11

06.10.11

S+ / F-

RDG

AG Coburg

12 C 2059/10

29.09.11

Verstoß Schadenmind.

Direktvermittlung

LG Hannover

3 O 189/10

16.06.11

S+ / F-

RDG

AG Hannover

410 C 1679/11

16.09.11

Mittelwert

RDG

AG Hannover

528 C 4336/11

15.09.11

Mittelwert

RDG

 

 

Drei mal OLG-Entscheidung: Schätzung mit Schwacke, Abtretung konform mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz

In drei OLG-Entscheidungen wurde neuerlich bestätigt:

Die Schätzung mit Schwacke 2007 ist nicht zu beanstanden. Fraunhofer und Internetangebote sind kein konkreter dagegen gerichteter Vortrag. Die Abtretung der Mietwagenforderung an den Autovermieter verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.

Unter anderem erkennt der Senat des Oberlandesgerichtes, dass die Fahrzeuge der Internetangebote, mit denen die beklagte Versicherung die Schätzgrundlage zu erschüttern versucht mit der jeweiligen Fahrzeugklasse nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel nicht vergleichbar sind. usw. (16 U 98/10 vom 19.10.2011)

Die Urteile des 16. Senates des OLG Köln sind in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar.

LG Leipzig weist Internet-Screenshots mit deutlichen Worten zurück

Das Landgericht Leipzig hat mit deutlichen Worten eine Berufung der Versicherung per Beschluss zurückgewiesen. Der Vortrag der Versicherung mittels Internetandrucken gegen die Verwendbarkeit der Schwacke-Liste ist nicht konkret. Internet ist Sondermarkt. Geschädigter kann auch kein Mietende angeben. Auf die Zumutbarkeit der Internetbuchung komme es deshalb laut Beschluss (LG Leipzig 7 S 292/11 vom 10.10.11) gar nicht mehr an.

Siehe www.urteilsdatenbank.bav.de

LG Hannover positiv bei Mietwagenklage

Das Landgericht Hannover urteilte mit Aktenzeichen 3 O 189/10 vom 16.06.11:

Die Klägerin ist aktivlegitimiert, es liegt kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vor.

Die von der Beklagten vorgelegten Internetausdrucke passen nicht zur streitgegenständlichen Vermietung.

Schwacke bildet den regionalen Markt besser ab, mehr Nennungen, PLZ-Tiefe.

Fraunhofer vor allem mit Internetwerten.

Die Abrechnung der Klägerin wird mit den jeweiligen Tageswerten verglichen.

Die Geschädigten können die Haftung bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ausschießen (SB=0).

10% Eigenersparnis-Abzug und 10% Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen. Die abgerechneten 30% sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist in der Urteilsdatenbank erhältlich, für BAV-Mitglieder kostenlos. (Link nun korrigiert)

Schwacke Automietpreisspiegel 2011

Für die Vermietung nach Unfällen ebenso unerlässlich, wie für den regulierenden Anwalt, ist die so genannte Schwackeliste-Automietpreisspiegel. Die Ausgabe 2011 steht an und kann beim BAV bestellt werden. Wir senden sie den Bestellern schnellstmöglich zu.   => Leider nicht mehr vorrätig!

Bestellformular aufrufen

 

Woher kommen die Regulierungsbeträge

Versicherer verweisen zunehmend auf die Fraunhofer-Tabelle, um die Kürzung von Mietwagenforderungen zu begründen. Dabei kommt es wohl eher zufällig zu einem Regulierungsbetrag, steht zu vermuten. Die allgemeine Regel der Mietwagenkostenregulierung scheint eher „Rechnung durch 3“ zu sein, als eine konkrete Orientierung an einer korrekten Schätzgrundlage.

So sollte in Rechtsstreitigkeiten auch die Frage aufgeworfen werden, wie der Regulierungsbetrag der Versicherung errechnet wurde. Es sollte deshalb grundsätzlich bestritten werden, dass die berechneten Beträge aus Fraunhofer stammen. Wir konnten noch nie in einem einzigen Fall den Betrag der Versicherung nachvollziehen. Wird das regelmäßig vor Gericht geklärt, dürfte sich auch herausstellen:

– welche F-Erhebung (2008, 2009 oder 2010),

– ob die richtige Fahrzeuggruppe,

– ob die Mietdauer als bekannt vorausgesetzt wurde,

– ob der hier und da vollmundig angekündige Aufschlag von 30% auch tatsächlich reguliert wurde,

… und ob überhaupt eine der Listen verwendet wurde.

Wenn sich eine Regulierung nach den Schwacke-Automietwagenklassen herausstellt (z.B. Fraunhofer 2009 Seite 31-63), ist das zurückzuweisen. Siehe dazu Aufsatz MRW 3-2011, Seite 3 und Aufsatz MRW 2-2011, Seite 2.

Eine Regulierung nach den Acris-Mietwagengruppen scheidet ebenso aus, da damit kein Nachweis geführt werden kann, dass adäquater Schadenersatz zum beschädigten Fahrzeug geleistet wird. Denn dort ist keinerlei Vergleichbarkeit gegeben.

Anwaltschaft geht gerichtlich gegen FairPlay vor

Das Konzept überzeugte leider nicht nur Versicherer: "Fairplay". Beteiligten wird im Rahmen der Schadenregulierung immer weiter Liquidität entzogen, um das zu mindern werden Bedingungen zulasten des Geschädigten und betroffener Dienstleister gestellt und in Konzepten wie Fairplay vermarktet.

Der Deutsche Anwaltverein geht nun gegen das FairPlay-Konpept vor, siehe Meldung aus dem Newletter des Hauses:

"... Der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, ...

OLG Köln: Schwacke 2007, nicht 2003. Sammelklage

Das OLG Köln hat mit Urteil 3 U 183/10 vom 30.08.11 entschieden, dass die Schätzung der Mietwagenkosten mit der aktuellen und zeitlich naheliegenden Schwacke-Liste vorzunehmen ist. Das Erstgericht hatte mit der Begründung nicht nachvollziehbarer Preissteigerungen zwischen 2003 und 2007 nur die Liste aus 2003 anwenden wollen. Gleichzeitig hatte sich das Landgericht Aachen aber nicht mit der „Untersuchung der Preisentwicklung für Autovermietungen gemäß Schwacke-Liste im Zeitraum 2000 – 2006“ von Prof. Neidhardt/Prof. Kremer auseinandergesetzt, die eben diesen Vorwurf entkräftet.

Urteil in der Urteilsdatenbank ansehen

Urteile aus August

Hier erhalten Sie die Liste der im August an uns übermittelten Urteile, vielen Dank für jedes einzelne Urteil. Bitte senden Sie uns „alles, was Sie haben“.

Die Urteile werden nach und nach in die Datenbank eingestellt.

AG Ratzeburg 7 C 67/11 29.06.11 S+ RDG
AG Koeln 263 C 365/10 29.04.11 S+ RDG
AG Koeln 274 C 87/11 07.07.11 S+ / F- RDG
AG Oranienburg 23 C 399/10 21.07.11 S- / F+  
AG Waldbroel 15 C 55/11 19.07.11 Mittelwert  
AG Hannover 451 C 11358/10 30.06.11 Mittelwert  
AG Düsseldorf 39 C 675/11 21.07.11 S+ RDG
AG Hannover 528 C 12492/10 17.05.11 Mittelwert  
AG Duisburg 52 C 2016/11 27.07.11 Mittelwert RDG
AG Düsseldorf 47 C 5896/11 25.07.11 Mittelwert RDG
AG Düsseldorf 47 C 6134/11 25.07.11 Mittelwert RDG
AG M’gladbach 3 C 125/11 21.07.11 Direktvermittl.+  
OLG Koeln 5 U 44/11 27.07.11 S+  
AG Koeln 263 C 428/10 22.07.11 S+ / F- RDG
AG Bonn 104 C 166/11 22.07.11 S+  
AG Koeln 271 C 58/11 21.07.11 S+ / F- RDG
AG Bad  Neuenahr-A. 32 C 33/11 27.07.11 S+  
AG Buchen 1 C 165/11 28.07.11 S+ / F-  
AG Krefeld 1 C 27/11 27.07.11 S+  
LG Krefeld 3 S 3/11 21.07.11 S+ / F-  
LG Bonn 8 S 76/11 28.07.11 S+ / F-  
AG Buchen 1 C 161/11 28.07.11 S+ / F-  
AG Bergheim 27 C 197/11 22.07.11 S+ / F-  
AG Dortmund 417 C 12422/10 18.05.11 S+ / F-  
AG Landau-Pf. 4 C 326/10 29.07.11 S+ / F- RDG Bestimmt.
AG Koeln 265 C 69/11 25.07.11 S+ / F- RDG Bestimmt.
LG M’gladbach 5 S 96/10 19.07.11 S+ / F-  
LG Duesseldorf 21 S 400/09 14.07.11 S+ / F-  
OLG Koeln 3 U 119/10 02.08.11 S+ / F-  
AG Heilbronn 2 C 1428/11 20.05.11 F+ Vergleich
AG Erkelenz 6 C 583/10 27.07.11 S+ / F- RDG
AG Pforzheim 2 C 150/11 02.08.11 S+ / F-  
AG Rheinbach 5 C 19/11 26.07.11 S+ / F- RDG
AG Koeln 272 C 23/11 02.08.11 S+ / F- RDG
AG Mayen 2c C 1037/10 03.08.11 S+ RDG
OLG Düsseldorf I-1 U 220/10 24.05.11 Diverse  
LG Nuernberg-F. 8 S 4302/11 10.08.11 „Mittelwert“  
AG Meiss 103 C 1555/10 04.08.11 S+  
AG Amberg 3 C 628/11 29.07.11 S+  
LG Hannover 2 S 49/10 24.05.11 S+  
LG Erfurt 2 S 35/04 05.08.11 S+  
OLG Stuttgart 7 U 109/11 18.08.11 S+ / F- RDG
AG Ingolstadt 16 C 1056/11 11.08.11 S+ / F-  
LG Freiburg 9 S 141/10 16.08.11 S+ / F- RDG Bestimmt.
LG Landshut 12 S 975/11 06.07.11   RDG Bestimmt.
AG Hannover 520 C 1258/08 01.07.11 Mittelwert  
LG Zweibrücken 3 S 111/10 05.04.11   RDG Bestimmt.
AG Köln 263 C 400/10 12.08.11 S+ / F-  
AG Bad-Neuenahr-A. 31 C 117/11 10.08.11 S+ / F- RDG
AG Ludwigshafen 2g C 281/10 15.08.11 S+ / F-  
AG Königswinter 15 C 127/10 09.08.11 S+ / F- RDG
AG Rostock 55 C 149/10 13.01.11 S+ / F- RDG
LG Köln 11 S 389/10 09.08.11 S+ / F-  
AG Germersheim 3 C 77/11 16.08.11 S+  
AG Coburg 11 C 1649/10 11.08.11 S- / F+ bei Direktvermittl.
AG Berlin-Mitte 112 C 3283/10 23.08.11 S+ / F-  
AG Königswinter 15 C 23/11 13.07.11 S+ / F- RDG
AG Hanau 97 C 122/10 (97) 09.08.11 S+ / F-  
AG Berlin-Mitte 4 C 3077/10 04.08.11 S+ RDG
LG Potsdam 6 O 32/09 26.06.11

Grobe

Fahrlässigkeit
AG Bremen 9 C 484/10 28.07.11

Verstoß BGB

Abtretung
LG Braunschw. 9 S 46/11 28.06.11 Verstoß RDG  
LG  Braunschw. 7 S 232/11 06.06.11 Verstoß RDG Beschluss
LG Braunschw. 9 S 166/11 28.06.11 Verstoß RDG  
AG Landau Bergz. 1 C 34/10 17.08.11 S+  
AG Koeln 273 C 90/11 24.08.11 S+ / F- RDG
AG Königswinter 9 C 318/10 17.08.11 S+ / F- RDG
LG Oldenburg 16 S 72/11 12.07.11 Anwaltskosten  
AG Ploen 2 C 216/11 29.07.11 Mittelwert RDG

 

 

Urteilsdatenbank des BAV nun auch mit juristischen Fachaufsätzen bestückt

Die BAV-Urteilsdatenbank eignet sich auch für die Veröffentlichung von Aufsätzen zu rechtlichen Fragen rund um Mietfahrzeuge.

Wir haben begonnen, interessante Beiträge dort der Öffentlichkeit zugänglich zu machen:

  • Kürzungsquoten nach dem neuen VVG, bezogen auf den Bereich der Kraftfahrzeuge. Rechtsanwalt P. Rindsfus. Hamburg, MRW 2-2011, Seite 8 ff.
  • Die Studie von Prof. Neidhardt gibt Anlass, die Fraunhofer-Liste genauer unter die Lupe zu nehmen. M. Rupp, Pforzheim, MRW 2-2011, Seite 2 ff.
  • Wertminderung bei Bagatellschäden. Rechtsanwältin I. Pichler, Wiesbaden, MRW 2-2011, Seite 14 f.
  • Kurz und praktisch: Die neueste BGH-Rechtsprechung. Rechtsanwalt U. Wenning, Bonn, MRW 2-2011, Seite 19
  • Überwiegend heiter, im Südwesten jedoch Regen und Sturm: Noch mal die Abtretungsfrage. Rechtsanwalt J. Otting, Hünxe, MRW 1-2011, Seite 2 ff.
  • Fahrtenbuchauflage: Ein nur oberflächliches Bemühen zur Ermittlung des Fahrers rechtfertigt keine Fahrtenbuchauflage für ein Selbstfahrervermietfahrzeug. Dipl.-Kfm. M. Brabec, Berlin, MRW 1-2011, Seite 6 f.
  • Kurz und praktisch: Erstattung der Rechnungsposition Winterreifen. Rechtsanwalt U. Wenning, Bonn, MRW 1-2011, Seite 19
  • Wenn Autovermieter, Geschädigter und Anwalt im gleichen Boot sitzen. Rechtsanwältin I. Pichler, Wiesbaden, MRW 4-2010, Seite 5 f.
  • Nochmals: Mietwagenanspruch dem GRunde nach. Rechtsanwalt J. Otting, Hünxe, MRW 4-2010, Seite 6 f.
  • Gegensätzliche Urteile zur Direktvermittlung. Rechtsanwalt S. Rößing-Wilting, Rhede, MRW 4-2010, Seite 7 ff.
  • Kurz und praktisch: Mischmodell. Rechtsanwalt U. Wenning, Bonn, MRW 4-2010, Seite 19
  • Aktualisierung: Das Rechtsdienstleistungsgesetz und der Autovermieter. Rechtsanwalt J. Otting, Hünxe, MRW 3-2010, Seite 2 f.
  • Der grundsätzliche Anspruch auf Mietwagen wird immer häufiger in Frage gestellt. Rechtsanwalt J. Otting, Hünxe, MRW 3-2010, Seite 3 ff.
  • Die Mittelwert-Diskussion: Wie sich die Rechtsprechung von einer Last zu befreien versucht. Dipl.-Kfm. M. Brabec, Berlin, MRW 3-2010, Seite 7 ff.

...

...

Was und wie in der Urteilsdatenbank

Die Datenbank umfasst inzwischen an die 1.700 Dokumente. Mit der komfortable Suche können Sie zum Beispiel:

– den Tenor / die Tendenz der Rechtsprechung „fühlen“ (alle Urteile listen und durchklicken, was interessant erscheint

– über die Checkboxen zu einem bestimmten Thema nach Einscheidungen suchen, z.B. „Winterreifen“

– nach einem bestimmten Gericht suchen (Gericht in den Spalten AG, LG oder OLG auswählen und Suchen anklicken)

– inzwischen 41 Ergebnisse von Entscheidungen „Kein Mittelwert zwischen Schwacke und FRaunhofer“ finden (Checkbox „Kein Mittelwert Fraunhofer-Schwacke“ anklicken und Suchen)

– 206 Landgerichtsentscheidungen finden, die sich mit Fraunhofer beschäftigt haben, insgesamt sind 276 Landgerichtsentscheidungen eingestellt

– aus 62 Entscheidungen der Oberlandesgerichte wählen, z.B. 32 vom OLG Köln

– einige Gutachten und besondere Beiträge finden, wie das Neidhardt-Gutachten zur Auswirkung der Vorbuchungsfrist bei Internetangebote (Spalte sonstige und dort Gutachten auswählen)

Siehe www.urteilsdatenbank.bav.de

Sammelklage OLG Köln, 3. Senat aktuell zur Frage der Schätzgrundlagen: vorgelegte Internetangebote erschüttern die Verwendung einer Schätzgrundlage nicht

Auch der dritte Senat des OLG Köln hatte sich nach den BGH-Urteilen dieses Jahres mit der Frage zu beschäftigen, ob die üblichen Internet-Ausdrucke der Versicherer einen konkreten Einwand gegen die Anwendung einer Schätzgrundlage darstellen. ...

OLG Köln bleibt bei Schwacke

Auch die jüngsten drei BGH Urteile (vom 22.2.11, 12.4.11, 17.5.11) rechtfertigen eine Schätzung der Mietwagenkosten aufgrund des Schwacke-Automietpreisspiegels. Die von der Beklagten vorgelegten Internetangebote erschüttern diese Auffassung nicht, da sie keinen konkreten Sachvortrag enthalten. Das OLG vermutet ggf., dass in den Fällen beim BGH nicht derselbe Vortrag erfolgt sein könnte.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 5 U 44/11 vom 27.07.2011 kann der BAV-Urteilsdatenbank entnommen werden.

Und weitere Zweifel an Fraunhofer: unplausible Umsortierungen

In der MRW 2-2011 ist ein Beitrag veröffentlicht von Marion Rupp, Unternehmerin aus Pforzheim, der weitere Zweifel an der Fraunhofer-Methodik aufkommen lässt:

"Die Studie von Prof. Neidhardt gibt Anlass, die Fraunhofer-Liste genauer unter die Lupe zu nehmen".

Darin wird - so finden wir - deutlich, dass die bereits fragwürdigen Ursprungswerte der Fraunhofer Erhebung in mehrfacher Hinsicht nochmals fehlerhaft bis hin zum Nutzungsausfallniveau verarbeitet wurden ...

Zunehmend werden die Internet-Screenshots diskutiert

Nach den jüngsten BGH-Verfahren rückt die Diskussion der von den Versicherern erstellten Internet-Screenshots von Mietwagenangeboten in den Vordergrund. Es wird behauptet, dass damit das Vorliegen konkreter Angebote bewiesen und die Schätzgrundlage Schwacke erschüttert sei. Das ist natürlich nicht so, aber um das darzulegen, kommt es auf den Vortrag der Klägerseite an.

Wir verweisen dazu auf...

Aktuelle Argumente aus Urteil LG Bonn

Der allgemeine Vortrag gegen die Anwendung einer bestimmten Schätzgrundlage ist unzureichend. Versicherer versuchen zunehmend mit Ausdrucken von Internetangeboten gegen die Verwendung der Schwacke-Liste vorzugehen. Diese Ausdrucke taugen jedoch mangels Vergleichbarkeit nicht als Argument. Doch der Vortrag der Klägerseite ist derzeit meistens unzureichend.

Aus diesem Grund verweisen wir ...

Vorgelegte Internetangebote erschüttern Schwacke als Schätzgrundlage nicht

Die jüngsten BGH-Entscheidungen nehmen Versicherer zum Anlass, in den üblichen Internetaneboten den Nachweis für die Richtigkeit von Fraunhofer zu sehen. Das Landgericht Bonn hat sich nun speziell auch vor dem Hintergrund der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung damit befasst und festgestellt, dass diese Angebote die Richtigkeit der Werte aus der Schwacke-Liste nicht in Zweifel ziehen können.

Stichworte:
Sondermarkt, Mietbedingungen, Anmietdauer, Anmietzeitpunkt, Fahrzeugklasse,…

Urteil Landgericht Bonn 8 S 86/11 vom 28.06.11, ansehen in der Entscheidungsdatenbank

 

Urteilsliste Juni 2011

Liste der Urteile aus Juni 2011, für die Urteilsdatenbank teilweise noch in Bearbeitung.

AG Greiz

4 C 358/10

04.03.11

S+

 

AG Hannover

408C 1226/11

28.04.11

S+

 

AG HH-Blankenese

531 C 6/11

25.05.11

S+ / F-

 

AG Kitzingen

1 C 533/10

21.04.11

S+ / F-

 

AG Schweinfurt

3 C 1510/10

19.04.11

S+ / F-

 

AG Leipzig

118 C 4582/10

11.03.11

S+ / F-

 

AG Leipzig

111 C 10477/09

24.02.11

S+ / F-

 

AG Stadtroda

4 C 585/10

09.05.11

S+ / F-

 

LG Bonn

1 O 85/10

30.05.11

S+ / F-

 

AG Hannover

451 C 12247/10

24.03.11

Mittelwert

+Aufschlag

AG Neuss

84 C 822/11

16.05.11

S- / F+

 

AG Essen

11 C 413/10

09.05.11

Mittelwert

+Aufschlag

AG Siegen

14 C 17/11

26.05.11

S2003+ / F-

 

AG Würzburg

14 C 1908/10

03.02.11

S+ / F-

 

AG Sondershausen

3 C 182/09

14.02.11

S+ / F-

 

AG Sondershausen

4 C 678/10

29.04.11

S+ / F-

 

AG Würzburg

14 C 1759/10

29.03.11

S+ / F-

 

AG Stadtroda

2 C 482/10

10.02.11

S+

 

AG Zeitz

4 C 348/10

31.03.11

S+ / F-

 

AG Sömmerda

1 C 42/10

15.03.11

UE-Tarif

 

AG Naumburg

12 C 71/10

01.04.11

UE-Tarif

 

AG Sondershausen

4 C 528/09

18.03.11

S+

 

AG Hersbruck

2 C 1418/10

24.03.11

S+ / F-

 

AG Weimar

5 C 1026/09

25.05.11

S+

 

AG Besigheim

7 C 434/09

26.05.11

S+ / F-

 

AG Köln

266 C 239/10

25.05.11

S+ / F-

RDG

AG Siegen

14 C 363/11

20.05.11

S2003+ / F-

RDG

LG Frankfurt/M.

2-16 S 30/11

25.05.11

S+

RDG

AG Köln

264 C 358/10

01.06.11

S+ / F-

 

AG Eutin

21 C 104/10

14.05.11

S+ / F-

 

AG Königswinter

3 C 116/10

31.05.11

S+ / F-

RDG

AG Königswinter

3 C 130/10

31.05.11

S+ / F-

RDG

AG Siegburg

101 C 37/11

31.05.11

S+ / F-

 

AG Wesel

26 C475/10

03.06.11

S+

RDG

AG Oldenburg/H.

23 C 202/11

21.04.11

Schadenmind.

RDG

AG Erkelenz

6 C 498/10

16.05.11

S+ / F-

RDG

AG Köln

265 C 38/10

27.04.11

S+ / F-

RDG

AG Heilbronn

8 C 956/11

01.06.11

S+

 

LG Koblenz

12 S 262/10

08.06.11

S+

 

AG Siegburg

110 C 76/11

10.06.11

S+ / F-

 

AG Siegburg

109 C 252/10

10.06.11

S+ / F-

RDG

AG Ettlingen

2 C 115/10

31.05.11

S+ / F-

kein Mittelwert

AG Ettlingen

2 C 197/10

17.05.11

S+ / F-

kein Mittelwert

AG Germersheim

1 C 576/10

16.06.11

S+

 

AG Meldorf

85 C 329/11

19.05.11

Verstoß Schad.

minderungspf.

AG Rostock

47 C 463/10

17.06.11

Internetangebot

RDG

AG Buchen

1 C 106/11

01.06.11

S+ / F-

 

AG Tauberbischofsh.

1 C 6/11

09.06.11

S+ / F-

 

LG Stuttgart

8 O 434/10

15.06.11

S+

 

BGH

VI ZR 142/10

17.05.11

S / F

 

AG Eutin

23 (25) C 50/11

21.06.11

S+ / F-

 

AG Köln

270 C 18/11

17.06.11

S+ / F-

RDG

OLG Köln

15 U 9/11

14.06.11

S+ / F-

 

AG Gummersbach

11 C 469/10

27.05.11

S+

RDG

AG Salzgitter

25 C 173/11

08.06.11

S2003+

 

OLG Köln

16 U 55/10

20.06.11

S+ /  F-

Beschluss

OLG Köln

16 U 128/10

20.06.11

S+ / F-

Beschluss

OLG Köln

16 U 88/10

20.06.11

S+ / F-      RDG

Beschluss

AG Nürnberg

21 C 3051/11

20.06.11

S+ / F-

 

AG Kandel

2 C 610/10

08.06.11

S+ / F-

 

AG Lüneburg

10 C 72/11

07.06.11

S+

 

AG Landau

4 C 66/10

17.06.11

S+ / F-

RDG

 

Neuer Spezial-Senat des OLG Köln schätzt mit Schwacke

Der nun u.a. für Mietwagentarife nach Unfällen zuständige 15. Senat des OLG Köln hat mit Urteil vom 14.06.11 (Az. 15 U 9/11) seine Auffassung zu dieser Frage bestätigt:

Der Senat hat die Schätzung des Normlatraifes mittels der Schwacke-Liste vorgenommen.

Die Tauglichkeit der darin enthaltenen Tarife in Zweifel ziehende Argumente hat die Beklagte nicht vorgetragen, nicht mit Fraunhofer oder anderen Argumenten. Die von der Beklagten vorgelegten Internetangebote bedürften der Vorfinanzierung und sind deshalb ungeeignet. So ist durch die Klägerin aufgezeigt worden, dass allein der Zahlungszeitpunkt vor oder nach der Anmietung bei einem Internetanbieter zu Preisunterschieden von 40% führen kann.

Nebenkosten sind teilweise zugesprochen, teilweise zurückgewiesen.

Ein zwei Fällen dieser Sammelklage wird ein Aufschlag verneint.

Urteil in der Urteilsdatenbank ansehen, für Verbandsmitglieder kostenlos

Bitte um Urteile

Die BAV-Urteilsdatenbank enthält nun über 1.500 Urteile, siehe: http://urteilsdatenbank.bav.de/search

Suchen Sie zum Beispiel nach dem Thema RDG / Rechtsdienstleistungsgesetz bzw. Gültigkeit einer Forderungsabtretung? Hier finden Sie 280 relevante Urteile.

Bitte machen Sie sich die Mühe uns legen Sie uns erstrittene Urteile – gern auch ohne Kommentar – aufs Fax: 030-258989-99.

Vielen Dank,

Ihr BAV

Aktuelles zur BGH-Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten

Der BGH hat in diesem Jahr bisher in zwei Urteilen zur Frage der Mietwagenkosten Stellung bezogen. Die darin enthaltenen Aussagen werden in Rechtsstreitigkeiten von Haftpflichtversicherern häufig verdreht und zu eigenen Gunsten dargestellt. Dem kann entgegen gewirkt werden.

Die Urteile fokussieren sich auf die juristischen Aspekte der Ersatzangebote (Erschütterung einer Schätzgrundlage) und auf die Schätzgrundlage nach § 287 ZPO. Dazu liefern wir einige Denkansätze und Aussagen.

1.    Der BGH hat in beiden Verfahren die Verwendung der Schwacke-Liste bestätigt:

a)    Im Urteil des BGH vom 22.02.2010 (VI ZR 353/09) heißt es u.a.:

„Nach diesen Grundsätzen, an denen festgehalten wird, ist der Tatrichter entgegen der Auffassung der Revision ...

AG Köln nimmt überzeugend zur neuesten BGH-Rechtsprechung Stellung

Das Amtsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil sehr ausführlich und mit Bezug auf die jüngste BGH-Rechtsprechung zu Mietwagenkosten entschieden.

1. Die Vorzüge der Schwacke-Methode sind überzeugend dargestellt.

2. Die BGH-Urteile vom 22.2.11 und 12.04.11 wurden verarbeitet und daraus die Verwendung der Schwacke-Liste abgeleitet.

3. Insbesondere die Frage der Ersatzangebote im Sinne des 22.02.11 („Reicht es aus, dass der Versicherer Internetausdrucke einreicht, um Schwacke zu erschüttern?“) wurde aus unserer Sicht hervorragend behandelt.

Das Urteil kann in der BAV-Urteilsdatenbank abgerufen werden (Urteil vom 01.06.11 mit dem Aktenzeichen 264 C 358/10). 

Liste der Urteile aus Mai 2011

Hiermit informieren wir über die im Mai eingesandten Gerichtsurteile zu Mietwagenkosten.

Alle Urteile werden in der BAV-Urteilsdatenbank zur Verfügung gestellt. Derzeit sind noch ca. 150 Urteile zu bearbeiten, insoweit ist ein kleiner Stau entstanden, da jedes Urteil gelesen, kategorisiert, zusammen gefasst, gescannt und eingestellt werden muss. Wenn es drängt, sprechen Sie uns bitte an.

Vielen Dank für die wieder zahlreichen Einsendungen. Zur Frage, warum die Urteile nicht kostenlos verfügbar sind, siehe:
http://www.captain-huk.de/urteile/bgh-pressemitteilung-mietwagenkosten-schwacke-liste-und-fraunhofer-mietpreisspiegel-geeignete-schatzgrundlage/#comments dort am Ende.

 

Liste Mai (bei dieser doch noch überschaubaren Menge verzichten wir auf eine bestimmte Sortierung)

LG Lueneburg

1 S 50/09

28.12.09

Verstoß Erkundigungspflicht

 

AG Guetersloh

10 C 1445/09

14.04.10

Mietpreis angemessen

 

AG Soltau

4 C 783/09

11.03.10

Verstoß Schaden- minderungspflicht

 

AG Germersheim

1 C 56/11

12.04.11

S+

 

AG Siegburg

110 C 22/11

29.04.11

S+ / F-

 

AG Krefeld

1 C 486/10

18.04.11

S+

RDG

AG Freiburg Brsg.

3 C 4040/10

08.04.11

S+

 

LG Freiburg

3 S 302/10

28.03.11

S+ / F-

RDG

AG Köln

264 C 58/10

28.04.11

S+ / F-

 

AG Rheinberg

12 C 391/10

26.04.11

S+ / F-

 

AG Berlin-Mitte

3 C 3482/10

26.04.11

S+ / F-

RDG

AG Grevenbroich

16 C 308/10

28.04.11

S+ / F-

RDG

AG Leverkusen

21 C 383/10

26.04.11

S+ / F-

RDG

AG Potsdam

33 C 137/11

20.04.11

S+

 

AG Fürth

471 OWi Js 6/11

29.04.11

Zeugengeld

 

LG Freiburg

3 S 237/10

24.03.11

S+ / F-

 

LG Gera

1 S 242/09

12.01.11

S 2003+ / F-

 

AG Schleiden

10 C 1/11

29.04.11

S+ / F-

 

AG Köln

273 C 44/11

29.04.11

S+ / F-

RDG

AG Aachen

117 C 13/11

14.04.11

S+ / F-

 

AG Duisburg

49 C 2427/10

14.04.11

Mittelwert

 

AG Dippoldiswalde

2 C 186/11

05.05.11

S+

 

AG Köln

263 C 289/10

29.04.11

S+ / F-

 

AG Köln

263 C 176/10

29.04.11

S+ / F-

 

AG Köln

263 C 153/10

29.04.11

S+ / F-

 

AG Köln

265 C 58/10

27.04.11

S+ / F-

RDG

AG Oldenburg

23 C 1044/10

11.05.11

S+ / F-

RDG

AG Langenfeld

12 C 48/11

19.04.11

Versäumnisurteil gegen Vers.

 

AG Crailsheim

3 C 582/10

26.04.11

S+ / F-

RDG

LG Köln

9 S 334/10

04.05.11

S+ / F-

RDG

AG Hersbruck

3 C 116/11

05.05.11

S+ / F-

 

AG Ingolstadt

16 C 2413/10

21.04.11

S+ / F-

 

BGH

VI ZR 300/09

12.04.11

Schwacke- u. Fraunhofer geeignet

An Berufungsgericht zurück

AG Berlin-Mitte

106 C 3177/10

12.05.11

S+

 

AG Dortmund

421 C 12438/10

04.05.11

S+

RDG

AG Chemnitz

18 C 766/11

13.05.11

S2003+

RDG

AG Leipzig

114 C 858/10

12.05.11

S+

RDG

AG Lübeck

21 C 1721/10

19.01.11

Fehler Gutachter

RDG

AG Waldbröl

3 C 237/10

28.04.11

Mittelwert

RDG

LG Duisburg

12 S 114/10

05.05.11

S+ / F-

 

LG Dortmund

4 S 148/10

07.04.11

S+ / F-

 

OLG Köln

18 U  122/99

23.12.99

Beratungspflicht

Sonstiges

AG Viersen

31 C 42/11

29.04.11

S+ / F-

 

AG Düsseldorf

37 C 1472/11

27.04.11

S+ / F-

 

AG Dortmund

431 C 27/11

01.04.11

S+ / F-

Kein Mittel-

Wert / RDG

AG Siegen

14 C 2992/10

05.05.11

S2003+ / F-

RDG

LG Bonn

8 S 13/11

10.05.11

S+ / F-

Kein Mittelwert

AG Buchen

 1 C 99/11

12.05.11

S+ / F-

 

AG Nürnberg

31 C 483/11

12.05.11

S+ / F-

RDG

AG Landau

3 C 450/10

11.05.11

S+ / F-

 

AG Siegen

14 C 374/11

13.05.11

S2003+ / F-

RDG

Ag Dortmund

406 C 4357/10

12.05.11

S+ / F-

RDG

AG Heilbronn

2 C 1000/11

12.05.11

F+ 45%

Vergleich

AG Düsseldorf

35 C 14997/10

18.05.11

Mittelwert

 

AG Buchen

1 C 82/11

05.05.11

S+ / F-

 

AG Heidelberg

24 C 427/10

31.01.11

S+ / F-

 

AG Neuss

84 C 1179/11

16.05.11

S- / F+

 

AG Berlin-Mitte

106 C 3180/10

19.05.11

S+

 

AG Nürnberg

17 C 2208/11

12.05.11

S+

 

AG M’gladbach

5 C 571/10

20.05.11

S+

 

LG Mainz

6 S 139/10

17.05.11

S+ / F-

RDG

AG Ahlen

30 C 1/11

12.05.11

S+ / F-

RDG

AG Landau

5 C 158/10

18.05.11

S+ / F-

RDG

AG Köln

263 C 343/10

29.04.11

S+ / F-

 

AG Erkelenz

14 C 614/10

17.05.11

S+ / F-

RDG

AG Siegburg

120 C 161/10

18.05.11

S+ / F-

 

AG Beckum

12 C 3/11

12.05.11

S+

 

AG Köln

268 C 129/10

15.03.11

Mittelwert

 

AG Bad Neuenahr-A.

32 C 892/10

25.05.11

S+ / F-

RDG

AG Bonn

102 C 172/10

26.05.11

S+ / F-

RDG

AG Waren(Müritz)

3 C 136/11

17.05.11

 

RDG

AG Düsseldorf

35 C 16180/10

25.05.11

S+

 

AG Hannover

 545 C 10302/10

02.05.11

Mittelwert

 

AG Hamburg_St.Georg

910 C 17/11

05.05.11

S+ / F-

RDG

AG Düsseldorf

39 C 676/11

07.04.11

S+ / F-

RDG

LG Leipzig

01 S 281/10

11.10.10

S+ / F-

Beschluss

LG Gera

1 S 157/10

23.03.11

S+

 

LG Halle

2 S 146/09

23.03.11

S+

 

LG Halle

2 S 242/09

21.01.11

S- / F-

Schätzung Europcar/Hertz

AG Marburg

9 C 196/11 (82)

20.05.11

Mittelwert

 

AG Würzburg

18 C 2101/10

15.02.11

S+ / F-

RDG

 

OLG Stuttgart bestätigt Aktivlegitimation und Schwacke-Schätzung bei Sammelklage

Das OLG Stuttgart hatte kürzlich unter dem Aktenzeichen 10 U 136/10 zu einer Entscheidung des Landgerichts verhandelt, in der (Sammelklage eines Vermieters gegen den regionalen Versicherer) das Landgericht mit Schwacke geschätzt hatte und vor allem entgegen der 4. und 5. Kammer des Landgerichtes die Aktivlegitimation des klagenden Autovermieter ganz klar als gegeben bezeichnet hatte.

Das OLG drängte zu einem Vergleich, doch wurde sowohl die Aktivlegitimation als gegeben angesehen, als auch die Schätzung mit Schwacke nicht beanstandet. Damit ist die Rechtsprechung der 4. und der 5. Kammer des LG Stuttgart zur fehlenden Aktivlegitimation (wegen Versoßes gegen das RDG) vom OLG trotz massiver Angriffe des Versicherers nicht bestätigt worden.

 

Landgericht Bonn korrigiert Mittelwertentscheidung

Das Landgericht Bonn hat in der Entscheidung 8 S 13/11 vom 10.05.2011 ein Urteil des AG Bonn aufgehoben. Das Amtsgericht hatte einen nicht nachvollziehbaren Mittelwert zwischen den Listen gebildet.

Die Berufungsinstanz sah keinen Grund, warum nicht mit Schwacke geschätzt werden könnte.

Urteil ansehen

BGH-Urteil VI ZR 300/09 vom 12.04.11 abrufbar

Das Urteil des BGH vom 12.04.11 ist nun in der Datenbank des BAV abrufbar.

Der BGH stellte folgende Leitsätze auf:

a) Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung von erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.

b) Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif – etwa durch Zuschläge oder Abschläge – abweichen.

Das Urteil wird für den internen Bereich für Mitglieder schnellstmöglich mit einer Kommentierung ergänzt.

www.urteilsdatenbank.bav.de

BGH hebt Entscheidung LG Fulda auf, bestätigt jedoch Schätzung mit Fraunhofer und Schwacke

Der BGH hat heute zum Az. VI ZR 300/09 zu Mietwagenkosten und dort zu den Themenkomplexen Schwacke/Fraunhofer und unfallbedingter Aufschlag verhandelt. Im Anschluss wurde folgende Pressemeldung veröffentlicht:

Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage

Die Parteien streiten um die Höhe der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall. Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangte aus abgetretenem Recht des Geschädigten für eine Anmietdauer von 18 Tagen von dem beklagten Haftpflichtversicherer Mietwagenkosten zu einem Tagessatz von 100 € pauschal zuzüglich Nebenkosten in Höhe von insgesamt 2757,32 € ersetzt; die Beklagte erstattete davon lediglich 1999,20 €.

Das Amtsgericht hat der auf Zahlung der Differenz gerichteten Klage stattgegeben. Es ist für die Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten hinsichtlich der üblicherweise auf dem örtlich relevanten Markt – nicht nur für Unfallgeschädigte – erhältlichen Tarife (sog. Normaltarif) von der so genannten Schwacke-Liste unter Berücksichtigung eines Aufschlags wegen der Anmietung eines so genannten Unfallersatzfahrzeugs ausgegangen. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Es hat den zu ersetzenden Betrag auf der Grundlage des Fraunhofer-Mietpreisspiegels ermittelt und einen Aufschlag für ein Unfallersatzfahrzeug nicht gewährt. Die Schwacke-Listen wiesen erhebliche Defizite in der Methodik der Datenerhebung auf und stellten keine geeignete Schätzgrundlage dar. Daher sei der Fraunhofer–Mietpreisspiegel vorzuziehen.

Gegen diese Auffassung wendet sich die Klägerin mit der Revision. Der unter anderem für die Haftung im Straßenverkehr zuständige VI. Zivilsenat hat die bei den Instanzgerichten unterschiedlich beantwortete Frage, welche Schätzgrundlage bei der Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten zugrunde gelegt werden darf, in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung dahin beantwortet, dass der Tatrichter seiner Schadensschätzung sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen darf. Der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu abweichenden Ergebnissen führen können, genügt nicht, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen. Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung. Er kann im Rahmen seines Ermessens von diesen – etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf die sich aus ihnen ergebenden Tarife – abweichen.

Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil allerdings aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil dieses prüfen muss, ob ein Zuschlag, auch im Hinblick auf die Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs, zu gewähren ist.

Urteil vom 12. April 2011 – VI ZR 300/09

AG Bad Hersfeld – 10 C 575/08 (10) – Urteil vom 30. Dezember 2008

LG Fulda – 1 S 4/09 – Urteil vom 18. September 2009

Karlsruhe, den 12. April 2011″

AG Düsseldorf: schulbuchmäßig zur Frage der Gültigkeit der Abtretung

AG Düsseldorf in der Urteilsdatenbank erfasst ( 54 C 1675/10 vom 24.02.11):

-> Abtretung des Anspruchs gegen die Versicherung an den Vermieter verstößt nicht gegen RDG, erlaubnisfreie Nebenleistung; es kommt nicht auf die eventuell fehlende fachliche Qualifikation des Vermieters an, sondern darauf, ob die Geltendmachung zur Haupttätigkeit gehört, dies ist bei Autovermietern der Fall; es kommt außerdem nicht darauf an, ob der Vermieter die Zahlung vorher erfolglos gegenüber dem Mieter gemahnt hat ...

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