Vermietung nach Unfall

Nochmals lehnt das OLG Köln die Schätzung mit Fraunhofer ab: 3 U 47/10

Urteil des OLG Koeln 3 U 47/10 vom 22.03.11

Der Klägerin werden 70% der Restforderung aus einer Sammelklage zugesprochen.

Sämtlicher Vortrag der Beklagten zu den Schätzgrundlagen ist unkonkret und nicht auf den Fall bezogen (Fraunhofer, Dr. Zinn, Internetangebote, Gutachten).

Nebenkosten werden zugesprochen.

Das Urteil ist www.urteilsdatenbank.bav.de abrufbar.

AG Deggendorf: Abtretung erfüllungshalber ist bestimmt und wirksam, weil nur in Höhe der später entstehenden Gutachtenkosten abgetreten.

Das AG Deggendorf hat mit Urteil 1 C 1517/10 vom 11.02.11 nach unserer Auffassung richtig entschieden, dass eine Abtretung erfüllungshalber wirksam ist, auch wenn verschiedene Dienstleistungen darin abgetreten werden, wenn die Abtretung auf die Höhe der für eine Dienstleistung entstehenden Kosten begrenzt ist. Insofern sei die Forderung aus den Schadenkosten für ein Gutachten wirksam an den Sachverständigen abgetreten worden und die Abtretung nicht zu unbestimmt.

Das Urteil kann in der BAV-Urteilsdatenbank abgerufen werden

Deutlicher gehts nicht: AG Berlin-Mitte zur Fraunhofer-Frage

Das Amtsgericht Berli-Mitte hat mit Urteil 111 C 3481/09 vom 18.02.2011 mit nicht zu steigernder Deutlichkeit geäußert, was es vom Fraunhofer-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage von MIetwagenkosten bei Gericht hält: Nichts.

Zitat-Anfang...

Der Marktpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts ist nicht zugrunde zu legen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts ist dieser Marktpreisspiegel keine geeignete Schätzgrundlage, da die ermittelten Werte durch „Gewichtung“ schlicht manipuliert sind und überwiegend auf Basis von Internetangeboten weniger Großanbieter erhoben worden sind.

Soweit sich das Fraunhofer-Institut damit rühmt, es habe die Werte „anonym im Rahmen einer marktüblichen Anmietsituation erhoben“, ist diese Grundannahme bereits weltfremd. ...

Abtretungen „erfüllungshalber“ werden bis auf wenige Ausnahmen von Gerichten bestätigt

Beispiele positiver Rechtsprechung zur Frage der Gültigkeit von Abtretungen und der Rechtskonformität mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz lassen sich nicht nur im Bereich Mietwagenkosten finden (hier sind es nahezu 200 positive Urteile).

Mit dem Urteil des AG Berlin-Mitte ...

Neue „Fragen und Antworten zum Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen“

Nachdem Fraunhofer auf seiner Internetseite am 01.03.2011 zu den Nebenkosten bei Mietwagenkosten „Stellung“ genommen hat (siehe Meldung des BAV vom 08.03.2011), legt das Fraunhofer-Institut IAO wenige Tage später eine „Version 2.0“ vor.

Die Veröffentlichung lautet, „Fragen und Antworten zum Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen“. Die Autoren sind Herr Thomas Renner und Frau Claudia Dukino.

Unter „1. Welche Nebenkosten und Steuern sind in den ermittelten Preisen enthalten?“ erfährt der interessierte Leser erneut Unerwartetes und Erstaunliches:...

Professor Neidhardt: Ein Vergleich Fraunhofer und Statistisches Bundesamt

Professor Neidhardt: "Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise", Remagen 2011.

Professor Neidhardt hat darin die Preisentwicklung der "Fraunofer MMD 2008-2010" mit den Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den Preisen des deutschen Mietwagenmarktes verglichen...

 

Könnte es sein, dass Fraunhofer MMD nicht den wissenschaftlichen Anforderungen genügt?

In einer Untersuchung über die „Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise“ stellt Prof. Dr. Claus Neidhardt fest, dass der Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland (MMD) nicht den Anforderungen an einen statistischen Versuchsplan der Norm ISO/DIS 3534-3 entspricht.

Bei einem konkreten Vergleich der Preisentwicklung des Statistischen Bundesamtes ...

LG Stuttgart: Kein Verstoß gegen RDG

Das Landgericht Stuttgart hat im Verfahren 26 O 359/09 ausführlich zu der Frage Stellung genommen, ob die erfüllungshalber abgetreten Forderungen aufgrund von Mietwagenkosten einen Verstoß gegen das RDG darstellen und somit die klagende Autovermietung nicht aktivlegitimiert sei. Das Landgericht hat das entschieden verneint:

Ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 liegt schon mangels eingenständigem Geschäft nicht vor.

Es könne dahinstehen, ob die Klägerin Rechtsdienstleistungen erbringt, da sie als Nebenleistung nach § 5, Abs. 1 RDG erlaubt ist.

Das wird im Urteil auf ca. 7 Seiten erörtert.

Urteil in Datenbank ansehen

OLG Köln bestätigt Schwacke mit Hinweisbeschluss 20 U 139/10 vom 10.01.11

OLG Koeln HB 20 U 139/10 vom 10.01.11:  

Das Landgericht hatte mit Schwacke 2008 geschätzt und Nebenkosten berücksichtigt. Dagegen ist die Beklagte mit Fraunhofer in Berufung gegangen. Aufgrund eines Hinweisbeschlusses nach §522 ZPO hat die Beklagte schließlich gezahlt. Das Dokument ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.

Aktivlegitimation und Abtretung / LG Stuttgart 4 S 154/10, dazu LG Düsseldorf

aktualisiert am 21.07.11 um LG Düsseldorf, 21 S 418/10 vom 14.07.11


Die Versicherer wenden nun nahezu in jedem Verfahren bundesweit mittels einiger Gerichtsurteile des LG Stuttgart ein, der Kläger sei wegen Verstoßes gegen das RDG nicht aktivlegitimiert.


Wir haben bereits dargelegt, dass diese Linie nicht haltbar ist. Doch kommt es natürlich auf den Vortrag der Kläger an, auch das eigene Gericht davon zu überzeugen.


Wir haben deshalb:


– einen eigenen inhaltlichen Bereich „Aktivlegitimation“ im internen Bereich der BAV-Webseite für Mitglieder des Verbandes erstellt, in dem sich die Verbandsmitglieder speziell informieren können (Klicken Sie bitte hier).


Dort finden Sie:


1. neue BGH-Entscheidung I ZR 118/09 mit Kommentierung: erkennbar positive Tendenz zur erlaubten Nebenleistung


2. einen aktuellen Aufsatz von Rechtsanwalt Otting


3. eine zweite Argumentation, die Inhalt eines weiteren Aufsatz geworden ist, mit Argumenten gegen diese spezielle Sichtweise des Landgerichtes Stuttgart aus der Entscheidung vom 08.12.10 und weiterer Entscheidungen
(Ergänzung: Aufsatz ist erschienen in MRW 1-11, Anfragen beim BAV stellen)


4. das Urteil des LG Stuttgart 4 S 154/10 vom 08.12.10; Veröffentlichung in der NZV ist dort angekündigt


5. die Gesetzesbegründung, aus der deutlich wird, dass der Gesetzgeber Haftpflichtschadendienstleistern die Abtretung und Durchsetzung der Forderung aus der eigenen Leistung erlauben wollte


5. und aber auch anderslautende positive Urteile der Gerichte


LG Düsseldorf 21 S 418/10 vom 14.07.11 Der Rechtsansicht des LG Stuttgart kann nicht gefolgt werden, Abtretung und Forderung gegen Versicherung sind nach RDG erlaubt. (siehe BAV-Urteilsdatenbank)
LG Mainz 6 S 139/10
vom 17.05.11:
Abtretung erfüllungshalber von §5 RDG gedeckt (auch nach BGH VI ZR 293/08 ist Schwacke als Schätzgrundlage geeignet).
LG Köln 9 S 334/10 vom 04.05.2011, wieder hat das Gericht die Geltendmachung der Mietwagenforderung als Nebenleistung des Autovermieters gesehen und die Revision auch diesmal zugelassen. Mal sehen, ob der Versicherer diesmal die Überprüfung vor dem BGH sucht oder wieder aus taktischen Gründen davon absieht.
OLG Stuttgart
10 U 136/10 (mdl. Verhandlung am 10.05.11): Aktivlegitimation der klagenden Autovermietung ist gegeben, bestätigt wird zu weiten Teilen die erstinstanzliche Sammelklage und das Urteil der 10. Kammer des Landgerichtes Stuttgart vom 11.10.10, siehe hier weiter unten. Damit ist die Rechtsprechung der 4. und der 5. Kammer des LG Stuttgart nicht bestätigt.
AG Köln 267 C 234/10 vom 15.03.11
AG Brühl 22 C 246/09 vom 11.01.11: nicht erlaubnispflichtige Nebenleistung,
LG Stuttgart 26 O 359/09
vom 13.01.11, sehr ausführlich, mit Blick in die Gesetzesbegründung,
AG Berlin-Mitte
vom 24.01.11 mit ausführlicher Zitierung der Gesetzesbegründung,
AG Düsseldorf
54 C 1675/10 vom 24.02.11 ausdrücklich entgegen LG Stuttgart,
AG Köln
vom 25.01.11: folgt dem LG Stuttgart nicht,
LG Aachen
12. Kammer vom 27.01.11 (sensationell wegen Tätigkeitsbild des Autovermieters),
LG Stade
vom 03.09.10,
LG Aachen
9. Kammer vom 15.10.10,
LG Stuttgart
(Sammelklage positiv) vom 11.10.10,
LG Köln vom 29.12.10,
LG Frankenthal
vom 12.01.11,
LG Frankfurt/M. vom 12.11.10,
AG Duisburg vom 18.10.10).


Weiterhin haben wir:


– bereits einige Prozesse unterstützt, in denen die Rechtsprechung ohne vertiefte Argumente zu kippen drohte.


Bitte sprechen Sie uns an.

OLG Köln hebt mit Az. 14 U 10/10 e. Pro-Fraunhofer-Urteil des LG Aachen auf und schätzt mit Schwacke

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Verfahren am 01.02.2011 entschieden, dass das erstinstanzliche Landgericht nicht mit Fraunhofer schätzen durfte und dass statt dessen die Schätzung mit Schwacke vorzunehmen sei.

Dem Kläger wurden 75% seiner restlichen Forderungen zugesprochen.

Das Urteil ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt

Somit ist ein zweites Mal ein Pro-Fraunhofer-Urteil eines Landgerichtes durch ein OLG aufgehoben und abgeändert worden.

Aufsatz zum RDG

Versicherer wenden wieder zunehmend ein, dass der Autovermieter, der aus abgetretenem Recht klagt, nicht aktivligitimiert sei. Im internen Bereich lesen Sie dazu einen aktuellen Aufsatz von Herrn Rechtsanwalt Joachim Otting „Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und die Klage aus abgetretenem Recht“ aus SVR 1-11, Seite 8, womit Sie dagegen argumentieren können.

LG Stuttgart negativ zur Aktivlegitimation: falsch und widerlegbar.

Ein falsches negatives Urteil des LG Stuttgart dürfte die Durchsetzung von Mietwagenforderungen in der nächsten Zeit erschweren. Das Urteil ist in der Urteilsdatenbank enthalten.

Im internen Bereich für Mitglieder haben wir einen Hinweis erstellt, der die Argumentation des Gerichtes widerlegt und die Aktivlegitimation bejaht, Stichwort „Kern- und Schwerpunkttheorie“ des Bundesverfassungsgerichtes aus der Erbensucherentscheidung.

LG Stuttgart lehnt Aktivlegitimation ab, das jedoch mit falschen Argumenten 

Das Urteil finden Sie in der Urteilsdatenbank, für Mitglieder kostenlos, sonst für 1 Euro.

ACHTUNG: OLG Köln hebt Fraunhofer-Urteil des LG auf und schätzt mit Schwacke

Das OLG Köln hat mit Urteil 9 U 98/10 vom 11.01.2011 auf die Berufung der Autovermietung hin ein erstinstanzliches Urteil des LG Köln aufgehoben. Das Landgericht hatte Fraunhofer verwendet und eine Schätzung mit Schwacke abgelehnt. Das hat das OLG nicht ...

Nun über 1.100 aktuelle Entscheidungen in der Datenbank

Die BAV-Urteilsdatenbank füllt sich weiter. Sie enthält nun über 1.100 Urteile. Wer sich über die Mietwagenrechtsprechung am eigenen Gericht, am zugehörigen Landgericht oder auch anderswo informieren möchte, kann das ohne großen Aufwand tun, da die Urteile der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Siehe unter Service auf dieser Seite…

LG Hannover pro Fraunhofer nach überhöhter Abrechnung des Vermieters

LG Hannover 8 S 37/10 vom 02.12.10

Die Berufungskammer hat ein erstinstanzliches Urteil abgeändert und mit Fraunhofer geschätzt. Der Vermieter hatte nach einer längeren Vermietung einen durchschnittlichen Tagespreis von 260 Euro /Gruppe 7 geltend gemacht und weil das in der heimatlichen Rechtsprechung nicht mehr funktionierte, in Hannover geklagt. Er hat ein solches Urteil geradezu herausgefordert, denn seine Preisgestaltung lag ca. im Bereich von 220 % zum Schwacke-Bundesdurchschnitt.

Urteil in der Datenbank ansehen (für Mitglieder kostenlos)

In 22 Verfahren haben sich Gerichte gegen die Mittelwertbildung ausgesprochen und mit Schwacke geschätzt.

Die zweifelhafte Methode der Schätzung von Mietwagen-Normaltarifen mittels Mittelwertbildung zwischen Schwacke und Fraunhofer wird immer häufiger von Gerichten bewusst verworfen. Die BAV-Urteildatenbank enthält hierzu eine Vielzahl von Urteilen. Diese finden Sie sehr leicht durch:

1. Aufrufen der Datenbank-Suche: http://urteilsdatenbank.bav.de/search

2. Anklicken der Checkbox in der rechten Spalte „Kein Mittelwert Schwacke-Fraunhofer“

3. Urteile durchsuchen

Die Ergebnisliste enthält OLG, LG (immerhin 12 Stück) und AG-Entscheidungen.

Die Suche in der Urteilsdatenbank ist kostenlos. Nichtmitglieder zahlen 1 Euro für den Download eines Urteils. Vor Bezahlung wird der Inhalt des Urteils kurz angegeben.

 

OLG München: Prüfungsfrist der Versicherung 3 Wochen

Das OLG München entschied, dass -einzelfallabhängig- die Auffassung des Erstgerichtes nicht zu beanstanden sei, dass der Versicherer maximal drei Wochen Zeit hat, einen Schadenfall zu prüfen.

Die Beklagte ging davon aus, dass ihr für die Regulierung eines Schadens 4-6 Wochen Prüfungsfrist zur Verfügung stehen, die je nach Aufklärungs- und Rücksprachebedarf auch noch höher anzusetzen seien.

Das sah das OLG anders und begründete das ausfürhlich.

Urteilsdatenbank: Entscheidung und Kommentar ansehen

Über 1.000 Urteile in der BAV-Urteilsdatenbank, registrieren Sie sich kostenlos

Unsere Urteilsdatenbank enthält nun über 1.000 Mietwagenurteile, die meisten aus dem Jahr 2010.

Aktuell ist z.B. eingestellt:

Erstinstanzliches Fraunhofer-Urteil aufgehoben, Schätzung mit Schwacke 06, kein Aufschlag, aber Nebenkosten, EE=10%.

LG Düsseldorf 22 S 176/10 vom 26.11.10 Die Berufungsinstanz des LG Düsseldorf gibt der Klägerin zu 90% Recht und hebt ein erstinstanzliches Urteil des AG Neuss auf. In der ersten Instanz wurde der…
Schlagworte:

· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· EE Eigenersparnis-Abzug
· Zusatzfahrer
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel
· Rechtsanwaltskosten
· Haftungsreduzierung/Versicherung
· Zustellung/Abholung
· Navigation
· Anhängerkupplung
· sonstiges
· Internetangebote

Aktenzeichen: 22 S 176/10  ·  Landgericht: Düsseldorf  ·  Urteil vom: 26.11.10

ODER:

Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Schwacke als Schätzgrundlage durch das Amtsgericht verwendbar. Aufschlag von 20%

LG Koblenz 14 S 195/09 vom 25.11.10 Abgerechnete Kosten liegen unterhalb Schwacke und 20%. Kein Marktgutachten zu beauftragen bei lediglich allgemein gehalteten Angriffen gegen die Schwacke-Werte. Pauschaler…

Schlagworte:

· Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz
· Schwacke-Automietpreisspiegel
· Fraunhofer-Marktpreisspiegel

Aktenzeichen: 14 S 195/09  ·  Landgericht: Koblenz  ·  Urteil vom: 25.11.10

 

 Bei Interesse melden Sie sich kostenlos an. Wenn Sie ein Urteil benötigen, können Sie es sich unkompliziert und zu minimalen Kosten herunterladen. Für Verbandsmitglieder sind die Urteile kostenlos.

Aufruf: Bitte senden Sie uns ihre Urteile

… denn Sie vermeiden möglicherweise negative Rechtsprechung vor der eigenen Haustür!

 Die neue BAV-Urteilsdatenbank verbreitet dann den größten Nutzen, wenn alle bekannten Gerichtsurteile bei uns gesammelt, aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.

Den Hauptnutzen hat derjenige, der uns ein Urteil zusendet! Denn wer ein Gerichtsverfahren positiv beenden konnte, sollte ein großes Interesse daran haben, dieses Urteil auch anderen Vermietern, Anwälten, Autohäusern oder Geschädigten verfügbar zu machen. Nichts ist schlechter, als wenn andere durch schlechten Vortrag oder vermeidbare Fehler die Rechtsprechung des eigenen Gerichtes verderben. Viele Geschädigte wenden sich leider an Anwälte, die sich mit der Mietwagenrechtsprechung wenig auskennen, auch die Anwälte vieler Autohäuser könnten diesbezüglich besser aufgestellt sein. Da kann der Zugriff auf ein Urteil genau dieses anzurufenden Amtsgerichtes sehr hilfreich sein.

Senden Sie uns also die bei Ihnen in den letzten beiden Jahren eingegangenen Mietwagenurteile einfach per Fax an 030-258989-99. Dringend!

Das kommt uns allen zugute, aber Ihnen zu allererst.

 

OLG Köln 13 U 132/10 bestätigt Schwacke und Aufschlag, kein Fraunhofer, kein Mittelwert

Mit Beschluss nach § 522 ZPO hat der 13. Senat des OLG Köln seine Haltung bestätigt, dass eine Schätzung des Normaltarifes und die Gewährung eines pauschalen Aufschlages von 20% durch das Erstgericht im tatrichterlichen Ermessen liegen. Die dagegen vorgebrachten Einwände der Beklagten mit Verweis auf BGH vom 18.05.10 sowie Rechtsprechung zur Mittelwertbildung seinen unkonkret und führten nicht zu einer erneuten Beweisaufnahme.

Beschluss ansehen (ist rechtskräftig)

Wegweisend: Landgericht Köln 20 O 376/09, in NZV veröffentlicht

In der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht, Ausgabe 10-2010 S. 515 ff. ist ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln veröffentlicht worden.

Die Leitsätze lauten:

1. Die Schwackeliste (Automietpreisspiegel) ist durch weitaus größere Neutralität gekennzeichnet, als die explizit im Auftrag der Versicherungswirtschaft erstellte Fraunhofer-Studie. Anonymisierte Befragungen weisen grundsätzlich eine geringere Verlässlichkeit als personalisierte und damit rückverfolgbare und überprüfbare Erhebungen auf. Bei der Fraunhofer-Studie ist das Postleitzahlennetz grobmaschiger, beruht lediglich auf 6 Mietwagen-Anbietern und basiert auf dem System der Vorbuchung.

2. Auf Grund der Besonderheiten der Unfallsituation ist in der Regel ein höherer Mietwagenpreis zur Schadenbeseitigung erforderlich. Das Gericht setzt insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Köln (vgl. OLG Köln, NZV 2007, 199, 201) einen pauschalen Aufschlag von 20% an. Dieser Aufschlag ist unabhängig von der Zeitnähe der Anmietung zum Unfallereignis gerechtfetigt.

3. Die jeweils konkret angefallenen Nebenkostenpositionen sind im Sinne der Rechtsprechung des OLG Köln ebenfalls erstattungsfähig.

Das Urteil liegt dem BAV vor.

HUK immer wieder mit demselben falschen Standpunkt vor Gericht

Wie unnötig die Zivilgerichte immer wieder in Anspruch genommen werden, zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg zur Frage der Schadenminderungspflicht des Geschädigten, nach dem dieser die HUK-Tabelle zu angeblichen Mietwagenkosten erhalten hat.

Die HUK-Coburg und ihre Gesellschaften sind noch immer der Rechtsaufassung, dass - obwohl der BGH das längst anders...

OLG Köln mit 15 U 54/10 wieder gegen Fraunhofer und für Schwacke

Das OLG Köln entschied am 16.09.2010 wieder in einer Berufungsentscheidung über eine Sammelklage aus abgetretenem Recht zu Mietwagenkosten der Vermietung nach Unfällen.

Die Berufung der beteiligten Versicherung wurde überwiegend zurück gewiesen. Sie war lediglich aufgrund des vom OLG nicht zugesprochenen Pauschalaufschlages für unfallbedingte Mehrleistungen berechtigt.

Die Fraunhoferliste und alle weiteren Argumente gegen die Verwendbarkeit der Schwacke-Liste Automietpreisspiegel wurden zurück gewiesen. Kosten für Nebenleistungen wurden zugesprochen.

Datenbank: Urteil ansehen

Anonymität kein Vorteil des Fraunhofer-Mietpreisspiegels

Die Gerichte sehen die Fehler der Fraunhofer-"Studie" durchaus. Die Internetlastigkeit, die geringe Anzahl der Nennungen in weitläufigen PLZ-Gebieten, die Vorbuchungsfrist oder die Ignoranz von Nebenkosten, die im Normalgeschäft der Autovermieter einen erheblichen Anteil des Endpreises darstellen (und weitere erhebliche Defizite) sind als Probleme der Interneterhebung und der Telefonanfragen bekannt.

Einige Gerichte sehen jedoch die angeblich fehlende Anonymität der Schwacke-Erhebungen als so bedeutend, dass sie trotzdem entweder ausschließlich den Fraunhofer-Werten glauben oder einen Mittelwert der Listen bilden. Doch ein Vorteil der Fraunhofer-Erhebung aufgrund einer Anonymität ist tatsächlich nicht vorhanden. Er wird durch Formulierungen der Versicherer und der sie vertretenden großen Rechtsanwaltskanzleien geschürt, wie:
"...während der Schwacke-Mietpreisspiegel 2007 auf den Daten von Mietwagenorganisationen und den Angaben von Vermietungsunternehmen im Rahmen einer schriftlichen Befragung beruht, deren Zweck – die Erstellung einer (ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen berührenden und unter Umständen auch forensisch relevanten) Preisübersicht – für die Befragten offen zu Tage lag..."

Das ist irreführend, denn ...

Ende eines Marathons: Autovermieter bekommt sein Geld

Nach mehreren endlos erschienen Prozessen endete ein Rechtstreit des HDI mit einem regionalen Autovermieter mit einem Erfolg des Vermieters. Das Landgericht Leipzig (Az. 05 S 535/08 vom 08.09.2010) verurteile die Versicherung letztinstanzlich zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten.

Unterstützt durch ein...

Beispielhaftes Urteil, weil durchgeprüft und ausführlich begründet

AG Dortmund 427 C 12912/09

Viele Gerichte tun sich weiterhin schwer, die Facetten der Mietwagenrechtsprechung zu erfassen und die Einzelheiten tiefgehend zu prüfen. So entstehen immer wieder "Fraunhofer-Urteile" oder gar die so genannten "Mittelwertentscheidungen". Es kommt selbstverständlich ebenso auf die unternehmerische Vernunft des Vermieters und auf die Prozessgestaltung der Klägerseite an (die Prozessgestaltung der Beklagten ist immer gleich, da nahezu immer dieselben Großkanzleien damit befasst sind).

In einem Rechtstreit, der nun in Form einer Sammelklage am Amtsgericht Dortmund entschieden wurde, wurde vieles richtig gemacht. ...

R+V beklagt hohen Regulierungsaufwand und brüskiert mit „Vorschlag“

Mit einem Schreiben an mittelständische Autovermieter hat die R+V die Branche erneut gegen sich aufgebracht. Positiv ist zunächst die offene Informationspolitik der R + V festzuhalten. Jedoch fällt neben dem HDI und der HUK vor allem die R+V-Versicherung aus Wiesbaden durch eine rigorose und überzogene Politik des Zusammenstreichens von Schadenabrechnungen auf. Dabei verkennt die R + V die überwiegende aktuelle Rechtsprechung, obwohl einer der Unterzeichner des Schreibens mit regelmäßigen und strategischen Veröffentlichung von einschlägigen Aufsätzen und ins Bild passenden Gerichtsurteilen auffällt.

In der Rechtsprechung wird nicht nur die SchwackeListe nach wie vor überwiegend als geeignete Schätzgrundlage angesehen, sondern über die Grundpreise der Normaltarife hinaus, - sofern angefallen - ebenso die im Normaltarif üblichen „Nebenkosten“  als Schadenersatz zugesprochen. Diese Nebenkosten machen zumeist ca. 30 Prozent des Gesamtpreises aus und können auch noch erheblich darüber liegen.

Der Satz "Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen ...

F.A.Z. sieht einen „funktionierenden“ Versicherungsmarkt

Der F.A.Z. vom 23.08.2010 ist ein Leitartikel zum Funktionieren des Versicherungsmarktes zu entnehmen. Der Autor meint zu erkennen, dass durch die Folgen einer Pleite eines ausländischen Versicherers (Ineas und Ladycar Online) erkennbar werde, wie gut der Versicherungsmarkt derzeit funktioniere.

Was er dabei übersieht: ....

Bei genauem Hinsehen viel Lärm um nichts: Entscheidung des BGH VI ZR 293/08 vom 18.05.10 häufig missgedeutet

Der BAV stellt seinen Mitgliedern im internen Bereich heute einen weiteren Hinweis zur Prozessführung bereit. In Bezug auf das BGH-Urteil vom 18.05.2010 mit dem Aktenzeichen VI ZR 293/08 ist von Seiten...

Aufsätze in MRW 2-2010: RDG – Bestandsaufnahme, Ablehnung Mittelwert, weitere BGH-Urteile zu Beweislast und Internet als Sondermarkt

Inhaltsübersicht und Download:

Des Rechtsdienstleistungsgesetz und der Autovermieter: Eine Bestandaufnahme
Rechtsanwalt Joachim Otting

Der Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer ist abzulehnen
Diplom-Kaufmann Michael Brabec

Zwei neue BGH - Urteile bringen ...

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