Vermietung nach Unfall

Landgericht Berlin bestätigt in Berufung die Schätzung mittels Schwacke

Das Berufungsgericht bestätigte mit Urteil 42 S 200/11 vom 15.05.12 die erstinstanzliche Schätzung des Mietwagenkosten-Normaltarifes mittels Schwackeliste. Die Berufung auf andere Listen oder diverse Internetangebote gelten nicht als konkreter Sachvortrag, der Zweifel rechtfertigt. Das Gericht verweist dazu auf ein Urteil des Berliner Kammergerichtes 22 U 146/09 vom 02.09.10. Eine Zeugenvernehmung von Verantwortlichen großer Autovermieter ...

Liste der Urteile der Gerichte zu Mietwagenkosten nach Unfällen aus April 2012

 Urteile der Gerichte zu Mietwagenkosten nach Unfällen aus April 2012.

 

AG Magdeburg

114 C 1406/11

15.03.12

 

RDG / UE-Tarif

AG Dresden

110 C 5647/11

23.02.12

S+

 

LG Krefeld

3 S 39/10

07.04.11

 

Anwaltskosten

AG Köln

267 C 178/11

20.03.12

S+

 

LG Leipzig -Verfügung -

04 S 658/11

08.03.12

S+ / F-

 

LG Verden

2 S 135/11

18.01.12

S+

 

AG Köln

262 C 4/11

28.11.11

S+ / F-

RDG

AG Germersheim

1 C 471/11

08.03.12

S+ / F-

 

LG Coburg

16 O 615/10

13.04.11

Mittelwert

 

 ...

Handelsblatt: Zentralruf per Smartfone

Das Handelsblatt berichtet über einen neuen Service der Deutschen Kraftfahrtvesicherer:

„Autounfall: Versicherungsdaten per Smartphone abfragen – Ratgeber + Service – Auto – Handelsblatt http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/autounfall-versicherungsdaten-per-smartphone-abfragen/6605958.html“ (Mledung vom 9.5.12).

Geschädigten raten wir: Gehen Sie zum Anwalt, zu Ihrem Autohaus, Ihrem Sachverständigen zur Unfallbegutachtung und nehmen Sie sich Ihren Mietwagen. Lassen Sie sich nicht verleiten, ohne eigenen Anwalt auf den Versicherer des Unfallgegners zuzugehen. Es geht um Ihren Schadenersatz und dmait um Ihr Geld.

Berlin, Wilhelmstrasse 43 G

Bei der Praxis der Versicherer, Grundsatzurteile der Rechtsprechung zu verhindern... "da kann einem Angst und Bange werden".

Für die Rechtsprechung erscheint es wichtig, dass in bestimmten Rechtsfragen, die von Bürgern, Anwälten und Gerichten unterschiedlich gesehen werden könnten, obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen für Klarheit sorgen.

Nur so dürfte gewährleistet werden können, dass sich in der Folge eine einheitliche Rechtsprechung ergibt und zum Beispiel Haftpflichtversicherer erkennen können, welcher Schadenersatz gegenüber einem Unfallopfer zu leisten wäre, wenn man es richtig machen würde. Die Versicherer müssten also an Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) sehr interessiert sein, denn es ist ja ihre Aufgabe, Schäden korrekt zu regulieren. Daran interessiert sind sie aber wohl häufig nicht, und zwar genau dann, wenn das Urteil negativ für sie enden könnte. Die aus Sicht der Versicherer zu befürchtende Folge wäre ja, dass alle Zivilgerichte in Deutschland einheitlich nach der Marschroute des höchsten Zivilgerichtes urteilten, zwar dann alle Gerichte rechtlich korrekt, aber zu Lasten des Versicherers.

Dann ...

OLG Koblenz kündigt an, Berufung der Versicherung gegen Schätzung mit Schwacke und Aufschlag zurückzuweisen, dann Rücknahme der Berufung

Nach einem Beschluss nach § 522 ZPO des 12. Zivilsenates des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az. 12 U 233/11) nimmt die Beklagte die Berufung zurück.

Aus dem Beschluss:

Amtsgericht Betzdorf: zweifelhafte Rechtsprechung, was tun?

Das Amtsgericht Betzdorf hat mit Urteil vom 02.05.12 (Aktenzeichen 33 C 523/11) dem Mietwagenunternehmen aus abgetretenem Recht weitere 431,25 Euro Mietwagenkosten (Forderung nach zwei Verkehrsunfällen) zugesprochen. Damit blieb es jedoch fast 50% hinter der geforderten Summe zurück. Schaut man sich das Urteil an, kommen Zweifel auf, ob das es der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht.

Zum Positiven:

Die Aktivlegitimation wird bestätigt, die Abtretung der Forderung erfolgte mit einem Abtretungsformular, in welchem die Forderung vom Gericht als "bestimmbar" eingestuft wird und welches damit der BGH-Rechtsprechung aus VI ZR 260/10 genügt. Bestimmbar ist sie deshalb, weil zum Zeitpunkt der Anmietung nur die Mietwagenforderung abgetreten wurde (Anmerkung: Ideen, man müsse eine Summe eintragen oder eine Reihenfolge bilden, erscheinen nicht sinnvoll).

Auch der durchschaubare Einwand des Versicherers, es bestehe überhaupt kein wirksames Mietverhältnis, wird zurückgewiesen. Denn zu einem wirksamen Vertragsschluss sei es nicht notwendig, dass eine Einigung auf einen konkreten Preis in einer bestimmten Höhe zustande kommt. Es reiche aus, dass man sich über einen bestimmbaren Preis einige. Wie sich aus den Unterlagen ergebe, wurde der "Preis laut Liste" der Klägerin zugrunde gelegt. Das reiche aus.

Das Gericht schätzt den Normaltarif mit der Schwackeliste 2011 und folgt den Argumenten, warum die Fraunhoferliste nicht anwendbar ist.

Was sollte in einem neuerlichen Verfahren an diesem Gericht beachtet werden?

Die Schwackeliste-Automietpreisspiegel und der Fraunhofer-Mietpreissiegel sind zunächst jeweils der Versuch, einen "Normaltarif für einen Selbstzahlerkunden" zu erheben (unabhängig von Unfall oder Werkstatt). Das geht aus der Beschreibung der Methodik der Listen hervor. Das Amtsgericht Betzdort geht deshalb fehl in der Annahme, dass ein "leicht erhöhter" Preisbetrag bei Schwacke damit zu tun habe, dass die dortigen Vermieter unbekannte Kunden bedienen würden. Dieses Argument stützt den so genannten "Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen", der auf die Schwacke-Werte aufzuschlagen wäre, wenn einem Geschädigten besondere Leistungen nach einem Unfall zuteil werden.

Die von der Beklagten vorgelegten Internetangebote, ...

Zum Beitrag „Teure Wortklaubereien“ im KRAFTSTOFF aus April 2012

In der 2012er Ausgabe des Kraftstoff finden alle, denen dieses Magazin zugesandt wird (9000 Exemplare), einen nach unserer Auffassung nicht der rechtlichen Sachlage entsprechenden und damit sehr bedauerlichen Beitrag auf Seite 21, den wir nicht unkommentiert lassen können. Es geht um die Formulare zur Abtretung von Mietwagenforderungen und zwei diesbezügliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Az. VI ZR 260/10 und VI ZR 143/11). Der Autor Christian Uebach steht einem Unternehmen vor und ist dessen Justiziar, welches Rechtsdienstleistungen erbringt. Trotzdem sind seine Aussagen höchst bedenklich.

Was uns nicht gefällt:

Der BGH hat mit Urteil VI ZR 260/10 zwar klargestellt, dass die ...

BGH VI ZR 40/10 bestätigt Schätzung mit Schwacke und Fahrzeugeingruppierung nach Schwacke, grundsätzlich kein Zuschlag aufgrund Sonderausstattung

Mit Urteil vom 27.03.2012 (Aktenzeichen VI ZR 40/10) wurde die Revision der Klägerin gegen ein Urteil des Landgericht Karlsruhe zurückgewiesen.

In Streit stand die Frage, ob der Geschädigte, wenn sein - durch einen Unfall beschädigtes - Fahrzeug erhebliche Sonderausstattungen enthielt, ...

Fairplay erlaubt, Klage abgewiesen, Berufung wird eingelegt

Das Landgericht München entschied, dass die Allianz Versicherungs AG mit ihrem Konzept Fairplay weiterarbeiten könne. Es verstoße nicht gegen Wettbewerbsbestimmungen. Der Deutsche Anwaltverein informierte, dass gegen die Entscheidung des Landgericht München Berufung beim OLG München einlegt werde.

Aus der DAV-Info dazu:

"Dabei war für die Entscheidung des Gerichts unter anderem maßgeblich, inwiefern die Versicherung durch den Abschluss der FairPlay-Verträge mit den Werkstätten gezielt auf diese einwirkt. Die Ausführungen des Gerichts sind an dieser Stelle nach Ansicht ...

Amtsgericht Berlin Mitte mit deutlichen Worten

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat wieder einmal mit deutlichen Worten den Bestrebungen eines Versicherers eine Absage erteilt, Mietwagenkosten auf nahezu Nutzungsausfallniveau herunterzukürzen. Der darauf abzielende Verweis auf die Fraunhoferliste wurde zu rückgewiesen, Zitat:

"... ist dieser Marktpreisspiegel keine geeignete Schätzgrundlage, da die ermittelten Werte durch "Gewichtung" schlicht manipuliert sind ...". AG Berlin-Mitte, Az. 111 C 3121/11 vom 17.04.12

Dabei hatte sich ...

Landgericht Stuttgart nach Zeugenvernahmen in 17 Fällen: Internetangebote sind kein substanzieller Vortrag zur Erschütterung der Schwackeliste

Das Landgericht Stuttgart hat am 26.03.12 unter dem Aktenzeichen 26 O 48/10 entschieden, dass dem Kläger die Restforderungen aus 17 Schadenfälllen fast vollständig zu erstatten sind. Neben Fragen der Abtretung wurde vor allem um die Verwendbarkeit der Schwackeliste gestritten.

Das Gericht hat sich mit dem konkreten Vortrag der Beklagten befasst, dass die vorgelegten Internetangebote ...

Das wahre Märchen vom gelben Kuckuck

Kfz-Haftpflichtversicherer scheinen an einer fairen und unproblematischen Schadenregulierung inzwischen immer weniger interessiert zu sein. Nachdem der BGH entschieden hat, dass Dienstleister aus abgetretenem Recht wegen noch nicht bezahlter Forderungen gegen die Versicherung klagen dürfen, sofern es nur um ihre Kosten geht, werden immer neue Baustellen eröffnet. Derzeit zeichnet sich ab, dass dem Geschädigten wohl flächendeckend und systematisch pro forma ...

Viele aktuelle Landgerichtsentscheidungen positiv

Aktuelle Urteile folgender Landgerichte (vor allem wegen Kosten für Mietwagen) sind beim BAV eingegangen und in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar:

(aktualisiert am 28.03.12)

LG Koblenz vom  08.03.12 – 14 S 44/11
Weder Gutachten noch vorgelegte Vergleichsangebote erschüttern Schwacke-Schätzgrundlage.

LG Mosbach vom  01.02.12 – 5 S 32/11
   15.02.12 – 5 S 41/11
   15.02.12 – 5 S 51/11
   15.02.12 – 5 S 52/11
   15.02.12 – 5 S 55/11
Erhebungen des Fraunhofer-Institutes sind nicht geeignet, die Unrichtigkeit des Schwacke-Mietpreises zu begründen.

LG Bayreuth vom 15.02.12 – 12 S 102/11
Die erstgerichtliche Schätzung des Normaltarifes mittels Schwackeliste wird vom Berufungsgericht bestätigt.

LG Aschaffenburg vom 02.02.12 – 23 S 147/11
Die Verwendung der Schwackeliste steht im Einklang mit der jüngeren BGH-Rechtsprechung. 

LG Köln vom   06.03.12 – 11 S 263/11
Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels ist nicht zu beanstanden.

LG Bonn vom  29.02.12 – 5 S 152/11
   29.02.12 – 5 S 92/11
   28.02.12 – 8 S 152/11
Aus Sicht der Kammer bestehen keine Bedenken gegen Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels.

LG Stuttgart vom 28.02.12 – 23 O 204/11
Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwandes auf Grundlage des Schwacke- und nicht Fraunhofer-Mietpreisspiegels, Abtretung verstößt nicht gegen RDG.

LG Frankenthal vom 08.02.12 – 2 S 332/11
Schadensberechnung nach Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke- und nicht des Fraunhofer-Mietpreisspiegels oder anderer Schätzgrundlagen wie etwa Sachverständigen-Gutachten.

LG Frankenthal vom 25.01.12 – 2 S 101/11
Der Tarichter braucht weden Gutachten hinzuzuziehen, noch eine andere Schätzgrndlage als die Schackeliste anwenden. Denn lediglich allgemein gehaltenen Angriffen braucht er nicht nachzugehen.

LG Frankenthal 2 S 302/11 – 14.03.2012
Abtretung ist kein RDG-Verstoß. Schätzung mit Schwacke, dagegen wurde nichts konkretes vorgetragen. Zu günstigeren Möglichkeiten ist die Beklagte beweisfällig geblieben.

LG Dortmund vom 01.03.12 – 4 S 97/11
Die Kammer beruft sich auf Ermessensspielraum und schätzt weiterhin nach Schwacke mit einem Aufschlag von 20 %.

LG M’gladbach vom 28.02.12 – 5 S 49/11
   24.01.12 – 5 S 55/11
Tagesscharfe Abrechnung ausschließlich nach Addition von Wochen-, Dreitage- und Tagespreisen nach Schwacke-Liste abzüglich 17 % + 20 % Aufschlag.

LG Köln vom  13.02.12 – 26 O 380/11
Abrechnung grundsätzlich nach Schwacke-AMS plus Nebenkosten.

LG Köln vom  07.03.12 – 9 S 319/11
Erhebungen des Fraunhofer-Institutes oder Erhebung en des Dr. Y genügen nicht, durchgreifende Zweifel an der Nutzbarkeit der Schwacke-Liste zu begründen.

LG Bonn vom  15.02.12 – 8 S 234/11
   21.02.12 – 8 S 255/11
Die Berufungen werden zurückgewiesen. Internetangebote sind nicht mit Schwacke-Liste vergleichbar.

BGH-Urteil VI ZR 143/11 vom 31.01.12 abrufbar: Abtretungsformular des BAV für Mietwagenforderungen verwendbar

Der BGH hat sein Urteil zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 veröffentlicht. Damit ist die Verwendbarlkeit des vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. seinen Mitgliedern empfohlenen Abtretungsformulares höchstrichterlich bestätigt. Die Verwendung des Formulares und Geltentmachung der Forderung bei Versicherer stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar, verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben (§307 BGB) und die in dem Formular verwendete Formulierung ist nicht zu unbestimmt. Damit wird unsere Auffassung vollständig bestätigt. In Bezug auf viele andere Formulare werden immer wieder Zweifel angemeldet.

Der BAV hat mit seiner Rechtszeitschrift „Mietwagenrecht§wi§§en“ (MRW) und der Verbreitung unserer Rechtsauffassung vielleicht sogar erheblich dazu beigetragen, dass
– Anwälte richtig vortragen konnten,
– die allermeisten Instanzgerichte bereits zuvor die richtige Rechtsauffassung angewendet hatten und nun
– der BGH die bestehenden Auffassung gegeneinander abwägen konnte. Die MRW ist im Urteil mehrfach zitiert (Rz. 8 und 14).

Wir danken Herr Rechtsanwalt Otting für die excellente juristische Beratung des BAV.

Urteil ansehen

BGH wegen § 5, Abs. 1 RDG: Az. I ZR 54/10

Der erste Zivilsenat des BGH hat mit Aktenzeichen I ZR 54/10 zur Zulässigkeit rechtlicher Beratung als Nebenleistung zur Hauptleistung Finanzdienstleistung entschieden.

Von hoher Bedeutung auch für die Dienstleistungen der Autovermieter ist vor allem Randziffer 24 (sinngemäß):
Dabei ist im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit (§ 12 GG) grundsätzlich keine enge Auslegung des § 5 Abs. 1 RDG geboten (u.a. Kleine-Cosack, RDG, 2. Aufl.).

Das Urteil ist der Datenbank auf dieser Seite zu entnehmen. www.urteilsdatenbank.bav.de

MRW-Highlights nun öffentlich auf der BAV-Seite.

Auf Wunsch stellen wir nach und nach die besonders ausführlichen Inhalte der Mietwagenrecht§wi§§en MRW der Ausgaben ab 2009 auf der BAV-Internetseite öffentlich zur Verfügung. Damit möchten wir einen weiteren Service für alle Dienstleister bieten, die sich zunehmend in Rechtsstreitigkeiten mit Kfz-Haftpflichtversicherern befinden.

Die Beitrage sind zu finden unter: www.bav.de/service/mrw.html 

Dort bereits der breiten Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sind:

„Informationen wegen Mischmodell.“
„Landgericht München: Schätzung der Mietwagenkosten.“
„Kürzungsquote nach dem neuen VVG.“
„Niemann/Yousfi/Neidhardt, Einfluss der Vorbuchungszeit auf Verfügbarkeit und Preis bei Mietwagen im Internet.“
„Prof. Dr. Neidhardt, Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise.“
„LG Bonn, Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer.“
„OLG Köln, Anwendung der Schwackeliste, kein Verstoß gegen RDG.“
„OLG Stuttgart, Fraunhofer sowie Internetangebote sind keine Erschütterung von Schwacke.“
„Landgericht Mönchengladbach gegen Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer.“
„Der GDV, Fraunhofer und der Normaltarif.“
„Unfälle mit Gespannen aus Zugfahrzeug und Anhänger oder Auflieger.“
„Profi-Fuhrpark und Recht auf Anwalt.“
„Gutachterliche Stellungnahmen zu Mietwagenpreisen.“
„Nutzungsausfallentschädigung so hoch wie (angebliche) Mietwagenkosten.“
„Besondere (Internet-)Preise nur zu besonderen (Internet-)Bedingungen.“
„Der grundsätzliche Anspruch auf den Mietwagen wird immer häufiger in Frage gestellt.“
„Analyse statt Schlagworte, Fraunhofer im Detail hinterfragt.“
„Fraunhofer oder Schwacke? Keine Frage ist umstrittener.“
„Unmöglichkeit eines Vergleiches zwischen Fraunhofer und Schwacke.“

WDR-Sendung Servicezeit: Versicherer verzögern Zahlungen

Der WDR berichtet regelmäßig zur Schadenregulierung von Versicherungen. Jüngst ging es um die Regulierungsdauer. Die überwiegende Rechtsprechung gibt dem Versicherer maximal 4 Wochen Zeit, so z.B. das OLG München in einer Entscheidung aus 2010: 10 W 1789/10, siehe MRW 3-2011, S. 12 f.

Auszug aus dem Beitrag:
„Doch immer wieder versuchen Versicherungen, die Geschädigten mit Verzögerungstaktiken hinzuhalten“.

Siehe Beitrag vom 01.02.12:
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw05/0201/01_schadensregulierung.jsp?mid=537540 

Vorsicht: Aktives Schadenmanagement Haftpflichtversicherung

"Wem nützt es?", diese Frage sollte man sich öfter stellen, wenn man in schwierigen Situationen klaren Kopf behalten will und auf Angebote eingehen oder diese ablehnen muss. Entweder - oder! Entweder ich kümmere mich selbst um meine Schadenregulierung und nehme mir dazu einen Anwalt und Gutachter oder ich lasse mich auf das aktive Schadenmanagement ein. Was dabei heraus kommt, sich vom Versicherer des Unfallgegners "beraten zu lassen", zeigte ein aktueller Fernsehbeitrag der Sendung WISO vom 24.01.2012:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite#/beitrag/video/1550056/Frontal21-Sendung-vom-24-Januar-2012

Entstehende Probleme sind:
- Fahrzeuge sind ...

Richter behält sich Übergabe an Staatsanwaltschaft vor

Im Streit um niedrigere Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt am AG Berlin-Mitte (Az. 111 C 3172/10) hat eine Versicherung nun das Problem, dass der Richter es sich vorbehält, die Akte einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen zu übergeben. Der Vorwurf: Wahrheitswidrige Angaben in einem Haftpflichtprozess, wiederholt und systematisch, also der Verdacht auf Prozessbetrug.

In den Augen der Richter ist diese Versicherung nur eine von vielen. Geschädigte werden systematisch getäuscht. Das scheint dem einen oder anderen Gericht nun zu viel zu werden, siehe Beschluss vom 25.01.2012

Den Prozess führte RA und Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer aus Berlin, http://www.kanzlei-schleyer.de/ 

Urteile Januar 2012

Neue Urteile aus Januar 2012, hier als Liste, bei Bedarf bitte anfragen.

 

LG Chemnitz

6 S 0252/09

17.10.11

Ergänzungsgut-

achten

Kammergericht

22 U 57/11

15.08.11

AGB

Haftung Mieter

LG Nurnberg-F.

8 S 5834/11

30.11.11

S+ -17% / F-

 

AG Bonn

110 C 324/10

09.12.11

S+

RDG

AG Calw

7 C 693/11

22.12.11

S+

 

ÂG Ludwigsburg

10 C 2661/11

16.12.11

S+ / F-

Bestimmth./RDG

AG Koeln

271 C 175/11

08.12.11

S+ / F-

RDG

LG Koeln

11 S 502/10

13.12.11

S+ / F-

 

AG Hattingen

10 C 88/11

20.12.11

Angebot Direktv.

 

AG M’gladbach

3 C 342/11

22.12.11

Mittelwert

RDG

LG Bonn HB

8 S 234/11

23.12.11

S+ / F-

RDG

LG Bonn

15 O 238/11

29.12.11

S+ / F-

 

OLG Karlsruhe

4 U 106/11

16.12.11

S+ / F-

 

BGH bestätigt Verwendbarkeit einer „Abtretung erfüllungshalber“ in Bezug auf RDG

Der Bundesgerichtshof hat nach mündlicher Verhandlung vom heutigen Tage zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 entschieden, dass eine erfüllungshalber abgetretene Schadenersatzforderung durch einen Autovermieter gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden darf. Es handelt sich dabei nicht um einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Denn diese Vorgehensweise ist von § 5 Abs. 1 RDG gedeckt, wenn es keinen Streit um die Haftung als solche gibt.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. hat genau diese Rechtsansicht offensiv vertreten, seit das RDG am 1.7.2008 in Kraft getreten ist.

Die Berufungskammer des Landgerichts Stuttgart hatte in mehreren Fällen gegenteilig und damit zu Lasten der jeweiligen Autovermieter entschieden. Eines dieser Urteile hat der BGH nun aufgehoben.

Der  Autovermieter hatte mit einem vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. für seine Mitglieder entwickelten und empfohlenen Formular gearbeitet. Mit der BGH – Entscheidung ist  geklärt, dass auch die Rechtsmeinung der Landgerichte Braunschweig, Arnsberg, Konstanz, Koblenz und Giessen nicht der des BGH entspricht.

Inhalt der Presseinformation:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59046&pos=0&anz=16 

Weitere Informationen wegen RDG und Abtretungen: http://bav.de/service/rdg.html 

 

BGH zur „Abtretung an Erfüllungs statt“

Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass die Abretung an Erfüllungs statt – es ging um einen Abschleppfall – kein Verstoß gegen das RDG darstellt, da der Auftraggeber mit dieser Abtretung bezahlt und sich der Dienstleister sodann um eine eigene Angelegenheit kümmert.

Das Urteil ist in der BAV-Urteilsdatenbank unter den BGH-Urteilen abrufbar. Bitte den vorstehenden Link anklicken, anmelden und vor der Suche den Haken bei BGH setzen.

Mietwagen Schulungen für Fachanwälte Verkehrsrecht, Fortbildung gem. § 15 FAO

Dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. ist es gelungen, für Anwälte ein Fachseminar Verkehrsrecht (Fortbildung gem. § 15 FAO) zum Thema „Die aktuelle Mietwagenrechtsprechung“ in Kooperation mit Rechtsanwältin Marita Basten, Juristische Fachseminare, Bonn und der Kanzlei, Wenning & Brix, Bonn zu organisieren.

Referent: Rechtsanwalt Ulrich Wenning (Referenz siehe ca. 30 OLG Entscheidungen auf diesen Seiten)

Das Seminar findet in statt:
06. März 2012 16.00 in Dortmund. Hilton Hotel  – Anmeldung erwünscht bis       23.02.12
14. März 2012 16.00 in Hamburg, Ambassador Hotel                                      29.02.12
19. April 2012 16.00 in Mannheim, Rheingoldhalle                                           05.04.12
26. April 2012 16.00 in München, Hotel Holiday Inn München Süd                    12.04.12

Das Fortbildungsseminar kann zu einem Sonderpreis von 119,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer angeboten werden. Die anerkannte Seminardauer beträgt 4 Zeitstunden. Verbindliche Anmeldungen können ab sofort

mit beigefügten Formular

beim BAV entgegengenommen werden (Fax: 030/258989-99).

Für Rückfragen rufen Sie uns bitte an: 030-258989-45

Aktuelle LG-Entscheidungen und AG Erlangen

Aktuell sind zwei positive LG-Entscheidungen zu vermelden:

LG Erfurt, 2 S 96/11 vom 10.01.12

Der Berufung der Klägerin wurde weitgehend stattgegeben. Die erforderlichen Kosten sind zu schätzen, da weder von der Klägerin bewiesen wurde, dass kein günstigerer Tarif zu gänglich war, noch von der Beklagten, dass ein unter dem Normaltarif liegender Betrag zugänglich war.
Schätzung des Normaltarifes und der Nebenkosten zur Ermittlung des erforderlichen Betrages mit Schwacke 2009 ohne Bedenken möglich. Die Einwände der Beklagten sprechen nicht gegen Schwacke. Der Hinweis auf Internetangebote genügt aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit und kolkreten Zugänglichkeit für den Geschädigten nicht.
Ein PAUSCHALER Aufschlag für unfallbedingte Zusatzleistungen ist zuzusprechen, unabhängig vom Umfang der hierfür speziell erbrachten Zusatzleistungen, so auch die Mehrzahl der Gerichte. (30%)
Eigenersparnisabzug von 5%.

LG Braunschweig, 4 O 912/11 (115) vom 14.12.11

Die Forderung wird vollständig zugesprochen. Das Langericht entschied hier einen Fall eines vermietenden Autohauses, welches Mietwagenkosten ist recht geringer Höhe des Normaltarifes abgerechnet hatte. Der Versicherer hatte trotzdem die Regulierung der Höhe nach verweigert. (Abgerechnet ca. 1550 Euro für 18 Tage Kompaktfahrzeug). Der Geschädigte ist zur Anmietung berechtigt (80km pro Tag erfordern entgegen der Versicherermeinung keinen Verzicht auf einen Mietwagen). Nebenkosten sind erstattungsfähig. Abzug für Eigenersparnis von 10%.

Daneben berichten wir von einer interessanten Entscheidung des AG Erlangen, 5 C 1215/11: Fraunhofer keine Schätzgrundlage für Mietwagenkosten, z.B. ungenau, Internetbezug, Statistikfehler usw.

Die Urteile sind in der Urteilsdatenbank abrufbar.

BGH verhandelt das vom BAV entworfene Abtretungsformular

Die Sache BGH VI ZR 143/11 wird am 31.01.12 verhandelt.

Vorentscheidungen:
AG Waiblingen – Entscheidung vom 5. November 2010 – 8 C 1039/10
LG Stuttgart – Entscheidung vom 13. April 2011 – 4 S 278/10

Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangt von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vom 4. November 2009. Die volle Einstandspflicht der Beklagten steht außer Streit.
Die Geschädigte mietete bei der Klägerin für die Zeit des schädigungsbedingten Ausfalls ihres Kraftfahrzeugs ein Ersatzfahrzeug an. In diesem Zusammenhang unterzeichneten die Mietvertragsparteien am 5./9. November 2009 eine von der Klägerin vorformulierte Erklärung „Abtretung und Zahlungsanweisung“, die u.a. eine Abtretung der Schadensersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Fahrer, Halter und deren/dessen Haftpflichtversicherung aus dem oben genannten Schadensereignis erfüllungshalber an die Klägerin enthielt.
Mit der Klage macht die Klägerin die Differenz aus einem von ihr als berechtigt angenommenen Mindestbetrag von 1.147,40 € („Normaltarif/Selbstzahlertarif“ unter Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels unter Hinzurechnung eines Zuschlages für unfallbedingte Zusatzleistungen in Höhe von 262 €) und der von dem Versicherer aufgrund der von der Klägerin übersandten Rechnung bezahlten 575,00 €, mithin 572,40 € zuzüglich Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen, weil die Abtretung wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nichtig sei (beide Urteile veröffentlicht in juris). Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin gibt dem u.a. für das Verkehrsrecht zuständigen VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Gelegenheit zu entscheiden, ob es sich bei der von der Klägerin vorgenommenen Einziehung der erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung der Geschädigten um eine erlaubte Rechtsdienstleistung im Sinne der §§ 2, 5 RDG handelt.

OLG Karlsruhe 4 U 106/11 vom 16.12.2011: Nicht mit Fraunhofer schätzen, sondern mit Schwacke.

Das OLG Kalrsruhe urteilte aktuell in einer Mietwagensache:

Die Schwacke-Liste 2010 ist eine geeignete Schätzgrundlage. Ihre Werte sind nicht weit von denen der Liste 2008 entfernt, die laut BGH ausdrücklich anwendbar ist.

  • Die Fraunhofer-Liste stellt ...

Gerichtsentscheidungen: Urteile Mietwagen aus Dezember 2011

Dem BAV sind wieder sehr viele Gerichtsurteile zugesandt worden, allein 12 positive Landgerichtsentscheidungen.

Wir bedanken uns bei allen Unterstützern. Die Urteile werden schnellstmöglich in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt. Bitte sehen Sie hier die Liste der Urteile mit Aktenzeichen und Datum. Bei sofortigem Bedarf bitte melden...

AG Hannover

403 C 8593/11

22.11.11

Mittelwert

 

AG Oberhausen

31 C 1592/10

23.11.11

Verstoß Schadenm.

 

AG Berlin-Mitte

101 C 3192/11

25.11.11

S+

RDG

AG Erkelenz

8 C 140/10

04.11.11

S+ / F-

 

LG Dortmund

4 S 63/11

24.11.11

S+ / F-

RDG

LG Dortmund

4 S 58/11

24.11.11

S+ / F-

 

AG Grünstadt

2 C 26/11

28.11.11

S+

 

AG Wermelskirchen

2a C 87/11

01.12.11

S+ / F-

RDG

...nur ein Auszug, bitte für gesamte Liste hier klicken:

MRW 04-2011 ist erschienen

Die Ausgabe 4 der Zeitschrift Mietwagenrechtswissen 2011 ist erschienen und geht den Lesern in den nächsten Tagen per Post zu. Die Inhalte können dem Titelblatt entnommen werden.

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Die Beiträge, Aufsätze und veröffentlichten Urteile sind zusätzlich über die Datenbankdes BAV für einen kleinen Betrag zu erwerben.

Liste aktueller Urteile der Gerichte wegen Kosten eines Mietwagens nach einem Unfall

Die bei uns eingehenden Urteile werden möglichst aktuell bearbeitet, kategorisiert, zusammengefasst und in der Datenbank für Mietwagenurteile veröffentlicht. Im Monat November haben uns 87 Urteile erreicht, siehe Liste hier in diesem Internetbeitrag.

OLG Koeln15 U 54/1108.11.11S+ / F-RDG
AG Fuerstenfeldbr.1 C 120/1121.10.11S+ /  F- 
LG Landau3 S 10/1126.09.11S+ 
 

Fraunhofer IAO mit neuem Mietpreisspiegel 2011

Das Fraunhofer-Institut IAO hat auch für 2011 einen Mietpreisspiegel 2011 herausgebracht. Dieser liegt uns nun vor. Nach erster Einschätzung sind dieselben Fehler wie in der Vergangenheit ursächlich dafür, dass die darin enthaltenen Werte dem eigenen Anspruch für die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen nicht genügen, so wie es die Rechtsprechung überwiegend nach herrschender Meinung erwartet.

Wir verweisen auf unsere vielfältigen kritischen Kommentare im internen und öffentlichen Bereich unserer Internetseite zu der Liste und auf die ca. 2400 aktuellen Urteile der Gerichte dazu in unserer Urteilsdatenbank „Rechtsprechung Mietwagen“.

OLG Köln: Anhörungsrüge wird mit ausführlicher Begründung zurück gewiesen

OLG Köln 15 U 9/11 vom 15.11.11; Beschluss

Anhörungsrüge der beklagten Versicherung gegen das Urteil des 15. Senates des OLG Köln mit selbem Aktenzeichen wird zurückgewiesen.

Zum Vortrag der Beklagten:
„Der BGH habe überdies exakt die mit der Anlage 15 zum Schriftsatz vom 10.05.2011 vorgelegten Angebote in seiner Entscheidung vom 22.02.11 – VI ZR 353/09 – zum Anlass genommen, die vorausgehende Entscheidung des Landgerichtes aufzuheben und den Rechtsstreit nach dorthin zurückzuverweisen.“ (Anm.: Internetangebote gegen die Geeignetheit der Schwackeliste als Schätzgrundlage).

Das OLG dazu:
Die Entscheidungend es Bundesgreichtshofes vom 22.02.11 – VI ZR 353/09 – und vom 17.05.11 – VI ZR 142/10 – lassen nicht den Rückschluss darauf zu, dass die vorgelegten Angebote … ausreichten, um die Geeignetheit der „Schacke-Liste“ … als Grundlage der Schätzung des MIetwagenschadens herangezogen zu werden, erschüttert ist. Den … Entscheidungen liegt vielmehr die Erwägung zugrund, dass – da die jeweiligen Berufungsgerichte sich mit dem Vorbringen der jeweiligen Beklagten … nicht befasst haben – eben dies nachzuholen. …“

Der Beschluss ist über die Urteilsdatenbank abrufbar.

AG Köln und AG Berlin verneinen Aktivlegitimation, da die Abtretung zu unbestimmt ist -> Klage abgewiesen

Mit Urteil vom 28.10.2011 haben das AG Köln und am 27.10.11 das AG Berlin-Mitte die Aktivlegitimation eines Vermieters wegen UNBESTIMMTHEIT verneint. Es handelte sich um – bei Autohäusern und auch Mietwagenfirmen – sehr gebräuchliche Abrtetungsformulare. 

Inhalt:
-> Abtretung eines Teiles von mehreren selbstständigen Forderungen ist nicht bestimmt, wenn nicht erkennbar ist, von welchen Forderungen welche Teile abgetreten werden; bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen bestehen regelmäßig mehrere Forderungen (Ersatz der Sachverständigenkosten, der Mietwagenkosten u.a.)
-> Abtretung aller Ansprüche aus dem Verkehrsunfall „in Höhe der Mietwagenkosten“ ist unbestimmt und daher unwirksam

Da Gericht liegt damit auf der Linie des Bundesgerichtshofes.

Was ist zu tun?
Vermietern ist dringend die Prüfung ihrer Formulare zu empfehlen. Mit dem BGH-Urteil VI ZR 260/09 dürfte es zukünftig sonst sehr schwer werden, bei den Versicherern offene Forderungen durchzusetzen.

Wir verweisen auf unsere mehrfachen Informationen dazu.

Die Urteile ist in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar. Dazu bitte das Schlagwort „Bestimmtheit der Abtretung“ wählen. Es sind derzeit (Ende 2011) fast 30 Entscheidungen abrufbar, die sich damit auseinandersetzen.

Grundsätzlich auch so gesehen von:
AG Erkelenz 6 C 250/11 vom 22.11.11: Da diese Abtretung das Problem nicht enthält, ist sie bestimmt genug.

OLG Koeln 15 U 39/11 vom 08.11.11 zu Schwacke, Internet-Argumenten u.a.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 08.11.2011 entschieden, dass die Klägerin weiteren Schadenersatz aufgrund Mietwagenleistungen aufgrund abgetretener Forderungen verlangen kann.

Weder sei die Aktivlegitimation fraglich, noch die vom Landgericht verwendete Schätzgrundlage.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.

OLG Köln: Der Vortrag der Beklagten mittels allgemeiner Gutachten, Fraunhofer und Internetscreenshots vermag mangels Vergleichbarkeit keinen Mangel an der Schwackeliste begründen.

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 08.11.2011 (Az. 15 U 54/11) zu MIetwagenkosten nach einem Verkehrsunfall entschieden: Weiterhin gilt die Liste von Schwacke für die richterliche Schätzung, gegen allgemeine Gutachten, Fraunhofer und Internetscreenshots. Diese Werte sind nicht miteinander vergleichbar. Der Einsatz von finanziellen Mitteln zur Schadenvorfinanzierung ist dem Geschädigten nicht ohne weiteres abzuverlangen.

Das Urteil steht in der BAV-Datenbank zur Verfügung.

 

Liste der Urteile aus Oktober 2011

Wir bedanken und bei allen Mitgliedern, die uns ihre erstrittenen Urteile zur Verfügung gestellt haben. Darunter befinden sich 20 LG und mehrere OLG-Entscheidungen. Sollten auch Sie positive oder auch negative Rechtsprechung verfügen, legen Sie uns die Seiten bitte einfach auf das Fax: 030-25898999. Die Urteile werden schnellstmöglich anonymisiert, kategorisiert, gescannt und zusammengefasst in die Urteilsdatenbank eingestellt, sofern sie dort nicht bereits enthalten sind.

AG Koeln

261 C 24/11

29.08.11

S+

RDG

LG Bonn

8 S 140/11

27.09.11

S+ / F-

 

AG Eckernfoerde

6 C 826/10

27.09.11

S+ / F-

RDG

AG Ludwigshafen

2h C 125/11

23.09.11

S+ / F-

 

AG Ratingen

8 C 206/11

21.09.11

S- / F+

Verstoß RDG

AG Leverkusen

20 C 74/11

27.09.11

zu wenig gefahr. Km

 

AG Erkelenz

14 C 247/11

20.09.11

S+ / F-

RDG

AG Nuernberg

22 C 4190/11

23.08.11

S+

 

AG Duesseldorf

36 C 919/11

19.09.11

S+ / F-

 

LG Hamburg

306 S 37/11

30.09.11

S- / F+

RDG

AG Duesseldorf

232 C 5961/11

06.10.11

S+ / F-

RDG

AG Coburg

12 C 2059/10

29.09.11

Verstoß Schadenmind.

Direktvermittlung

LG Hannover

3 O 189/10

16.06.11

S+ / F-

RDG

AG Hannover

410 C 1679/11

16.09.11

Mittelwert

RDG

AG Hannover

528 C 4336/11

15.09.11

Mittelwert

RDG

 

 

Drei mal OLG-Entscheidung: Schätzung mit Schwacke, Abtretung konform mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz

In drei OLG-Entscheidungen wurde neuerlich bestätigt:

Die Schätzung mit Schwacke 2007 ist nicht zu beanstanden. Fraunhofer und Internetangebote sind kein konkreter dagegen gerichteter Vortrag. Die Abtretung der Mietwagenforderung an den Autovermieter verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.

Unter anderem erkennt der Senat des Oberlandesgerichtes, dass die Fahrzeuge der Internetangebote, mit denen die beklagte Versicherung die Schätzgrundlage zu erschüttern versucht mit der jeweiligen Fahrzeugklasse nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel nicht vergleichbar sind. usw. (16 U 98/10 vom 19.10.2011)

Die Urteile des 16. Senates des OLG Köln sind in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar.

LG Leipzig weist Internet-Screenshots mit deutlichen Worten zurück

Das Landgericht Leipzig hat mit deutlichen Worten eine Berufung der Versicherung per Beschluss zurückgewiesen. Der Vortrag der Versicherung mittels Internetandrucken gegen die Verwendbarkeit der Schwacke-Liste ist nicht konkret. Internet ist Sondermarkt. Geschädigter kann auch kein Mietende angeben. Auf die Zumutbarkeit der Internetbuchung komme es deshalb laut Beschluss (LG Leipzig 7 S 292/11 vom 10.10.11) gar nicht mehr an.

Siehe www.urteilsdatenbank.bav.de

LG Hannover positiv bei Mietwagenklage

Das Landgericht Hannover urteilte mit Aktenzeichen 3 O 189/10 vom 16.06.11:

Die Klägerin ist aktivlegitimiert, es liegt kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vor.

Die von der Beklagten vorgelegten Internetausdrucke passen nicht zur streitgegenständlichen Vermietung.

Schwacke bildet den regionalen Markt besser ab, mehr Nennungen, PLZ-Tiefe.

Fraunhofer vor allem mit Internetwerten.

Die Abrechnung der Klägerin wird mit den jeweiligen Tageswerten verglichen.

Die Geschädigten können die Haftung bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ausschießen (SB=0).

10% Eigenersparnis-Abzug und 10% Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen. Die abgerechneten 30% sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist in der Urteilsdatenbank erhältlich, für BAV-Mitglieder kostenlos. (Link nun korrigiert)

Schwacke Automietpreisspiegel 2011

Für die Vermietung nach Unfällen ebenso unerlässlich, wie für den regulierenden Anwalt, ist die so genannte Schwackeliste-Automietpreisspiegel. Die Ausgabe 2011 steht an und kann beim BAV bestellt werden. Wir senden sie den Bestellern schnellstmöglich zu.   => Leider nicht mehr vorrätig!

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