Vermietung nach Unfall
OLG Dresden ist von der Anwendbarkeit des Schwacke-Automietpreisspiegels überzeugt
NUR FÜR MITGLIEDER
Wie das Protokoll einer mündlichen Verhandlung zeigt, ist der für Ansprüche aus Verkehrsunfällen zuständige 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden auch nach einer Neubesetzung des Senates der Auffassung, dass Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vornehmlich anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels geschätzt werden können (Verfahren zum Aktenzeichen 7 U 1948/15, öffentliche Sitzung am 20.04.2016).
Eine vorherige Entscheidung eines anderen Senates anhand des Mittelwertes aus Schwacke und Fraunhofer hat demzufolge nicht überzeugt.
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell KW 19-16
Mietwagenrecht§wi§§en aktuell KW 18-16
OLG Thüringen korrigiert LG Meiningen zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten
NUR FÜR MITGLIEDER
Mit Urteil vom 05.04.2016 (Az. 5 U 855/14) hat das Thüringische Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des LG Meiningen vom 05.12.2014 (Az. 1 O 854/13) aufgehoben und dem Geschädigten weiteren Schadenersatz wegen Mietwagenkosten, Kostenpauschale und Rechtsanwaltskosten zugesprochen.
Das Landgericht Meiningen hatte die Mietwagenkosten anhand der Nutzungsausfallwerte geschätzt (anders als das OLG Düsseldorf also den direkten Weg auf den Nutzungsausfall genommen).
Das Berufungsgericht sieht im Vortrag des Klägers ein ausreichendes (unbestrittenes) Vorbringen dafür, dass dem Geschädigten nach der erfolgten Erkundigung keine günstigeren vergleichbaren Angebote zur Verfügung gestanden haben und spricht die restlichen Mietwagenkosten zu, ohne eine Schätzgrundlage anzuwenden.
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 17-16
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 16-16
Eine generelle Betrachtung der derzeitigen Mietwagenrechtsprechung der Instanzgerichte
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 15-16
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 14-16
Schwacke, Fraunhofer und Internet: Diagramme zur grafischen Darstellung von Auffälligkeiten
OLG Hamm entscheidet zu Mietwagenkosten
NUR FÜR MITGLIEDER
Das OLG Hamm hat eine Mietwagenentscheidung in einem Prozess eines Reparaturbetriebes gegen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung gefällt (9 U 142/15 vom 18.03.2016). Vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichtes Bielefeld, das dem Geschädigten einen Verstoß gegen seine Schadenminderungspflicht vorgeworfen hatte, da er das Hinweisschreiben des Gegnerversicherers zu Preisen eines kooperierenden Vermieters nicht berücksichtigt hatte.
Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Möglichkeit der kostengünstigeren Anmietung durch Vermittlung des Versicherers nicht bewiesen wurde und hat zur Feststellung der erforderlichen Kosten eine Schätzung anhand des Mittelwertes aus Schwacke und Fraunhofer vorgenommen.
Die Schätzung erstattungsfähiger Mietwagenkosten erfolgt anhand des Mittelwertes aus den Listen.
Das Urteil ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt worden und kann dort abgerufen werden.
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 13-16
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 12-16
Einzelrichter am OLG Frankfurt wider Grundsätze des Schadenersatzrechts und gegen BGH
Ein Rechtsvertreter der R+V verweist auf ein von ihm erstrittenes Urteil eines Einzelrichters am OLG Frankfurt (4 U 164/15). Das Urteil ist falsch und es missachtet die Grundsätzes des Schadenersatzrechtes.
Zunächst zum Inhalt, Zitat:
"Nach diesen Maßstäben ist auf Grundlage der Darlegungen der Klägerin weder feststellbar, dass die jeweilige Anmietung der Fahrzeuge durch die Geschädigten zu den von der Klägerin in Rechnung gestellten Tarifen im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes erforderlich war, noch können die Geschädigten die ihnen von der Klägerin in Rechnung gestellten Mietwagenkosten unabhängig von dem Wirtschaftlichkeitsgebot unter dem Aspekt der subjektbezogenen Schadensbetrachtung mangels Zugänglichkeit eines günstigeren (Normal-)Tarifs ersetzt verlangen.
Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass die von ihr in Rechnung gestellten Kosten dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprachen, weil auf dem örtlich relevanten Markt kein günstigerer Mietpreis verfügbar war.(...) Denn die Klägerin hat für den jeweiligen konkreten Mietzeitraum nicht dargelegt, dass die nach ihrem Vortrag in dem betreffenden Bereich ansässigen anderen Autovermietungen XXX, XXX, XXX, XXX und XXX Fahrzeuge GmbH & Co. KG unter Einbeziehung der auch für nicht Unfallgeschädigte zugänglichen Normaltarife durchweg keinen günstigeren Mietpreis anbieten konnten als die Klägerin."
Im ersten Absatz wird noch zutreffend eingeleitet, dass es grundsätzlich um die Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten geht. Das ist der Marktpreis, also entsprechend § 287 ZPO für das Gericht verbunden mit der Möglichkeit zur Schätzung anhand anerkannter Listen. Richtig auch ist der zweite Teil des ersten Absatzes, dass unabhängig vom Wirtschaftlichkeitsgebot höhere Forderungen auch ersatzfähig sein können, wenn günstigere Tarife - als in Anspruch genommen - nicht zugänglich gewesen sind.
Doch im nächsten Absatz dann ...
OLG Celle doch nicht mit Fraunhofer
NUR FÜR MITGLIEDER
OLG Celle Az. 14 U 127/15, nach dem Verhandlungstermin am 15.03.16
Wir haben als BAV im Interesse aller Autovermieter seit Dezember 2015 intensiv an einem Verfahren des OLG Celle mitgewirkt (Erstinstanz LG Hannover mit Mittelwert, Berufung durch HDI). Herr Rechtsanwalt Ulrich Wenning hat als der in Mietwagensachen erfahrenste Anwalt die rechtliche Vertretung in der Berufungsinstanz vorgenommen. In mehreren Schriftsätzen ging es zwischen Berufungsklägerin (HDI) und Berufungsbeklagter hin und her. Mehrere Hinweisbeschlüsse des Senates spielten eine Rolle. Insgesamt ging das Verfahren schon ein wenig an die Substanz, es wurde sehr intensiv geführt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, da das OLG bei seiner bisherigen Mittelwertlinie bleibt.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Internetscreesnhots ...
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 11-16
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 10-16
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 9-16
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 7-16
Versicherer-App und Schadenregulierung: Nachteile für Unfallopfer
Der Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes engagiert sich immer stärker gegen Schadenmanagement. Zum wiederholten Male macht er sich in Person von Wilhelm Hülsdonk (ZDK-Vizepräsident) für Themen der Schadenregulierung stark und weist auf Probleme für Kfz-Betriebe und Verbraucher hin, die dadurch entstehen, dass Haftpflichtversicherer vermeintlich vorteilhafte Angebote für Autofahrer abgeben, die bei näherem Hinsehen als Mogelpackung bezeichnet werden können.
Zitat: „Die Verbraucher wählen den vermeintlich bequemen Weg und erfahren erst beim späteren Werkstattbesuch oder von einem Gutachter von den Nachteilen.“
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/verbaendeundpolitik/articles/519746/?cmp=nl-125
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 4-16
Haftpflichtversicherung scheut Klärung beim Bundesgerichtshof
Die Versicherungsgruppe R+V / Kravag hat im Verfahren LG Wiesbaden 3 S 117/14 (Berufungsentscheidung vom 30.07.2015 wegen restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall) den bis dahin unrechtmäßig zurückgehaltenen Restbetrag bezahlt. Trotz vom Gericht eingeräumter Möglichkeit wurde von dem Versicherer also keine „Revision“ beim BGH eingelegt. Eine große Gelegenheit ist somit verstrichen, die für und gegen die Fraunhoferliste aufgebauten Positionen der jeweiligen Seiten höchstrichterlich klären zu lassen.
Man kann auch sagen, die Versicherung hat sich das nicht getraut, weil das Gericht die Argumente des Versicherers geprüft und mit ausführlicher und nachvollziehbarer Begründung zurückgewiesen hat. Ein Haftpflichtversicherer will wie in anderen Fällen geschehen lieber weiterhin mit allen unangemessenen Rohren gegen Geschädigte und Autovermieter vorgehen, anstatt eine Chance zur Klärung wahrzunehmen, …bitter, aber eigentlich nicht anders zu erwarten.
Zum Hintergrund:
Das Landgericht Wiesbaden hatte in einem Verfahren um restliche Mietwagenkosten entschieden, dass dem Geschädigten erheblicher Schadenersatz vorenthalten wurde und nachzuzahlen ist. Das Gericht hatte dem Versicherer die Möglichkeit gegeben, das Urteil beim Bundesgerichthof überprüfen zu lassen.
Urteil: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7467108
Urteilsbesprechung bei MRW: Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 51-15
Das Verfahren wurde geführt und das Urteil zugesandt von der Hamburger Kanzlei Ochsendorf und Collegen.
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 3-16
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 1-16
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 51-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 50-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 49-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 48-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 47-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 46-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 45-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 44-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 43-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 42-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 41-15
Eingetroffen und hier zu bestellen: Schwacke-Automietpreisspiegel AMS 2015
Der Schwacke Automietpreisspiegel 2015 ist erschienen und kann hier bestellt werden. Für Mitglieder des BAV liegt der Preis bei 230,05 Euro brutto (215 Euro netto bei einer Umsatzsteuer von 7 %). Damit ergibt sich eine Ersparnis von ca. 30 Prozent.
Bitte bestellen Sie hier (Faxformular aufrufen und ausdrucken).
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 40-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 39-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 38-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 36-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 35-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 33-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 34-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 32-15
Liste Urteile Mai/Juni 2015
Hier finden Sie die Liste der Gerichtsorte, der Aktenzeichen und des jeweiligen Datums der uns vorliegenden und in nächster Zeit aufzubereitenden Urteile und Beschlüsse der Gerichte Mai/Juni 2015
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AG Stuttgart-Bad Cannstatt |
6 C 173/15 |
28.04.2015 |
S+ / F- |
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AG Schwarzenbek |
2 C 998/13 |
22.05.2015 |
S+ / F- |
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AG Königswinter |
12 C 91/14 |
30.04.2015 |
Mittelwert |
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OLG Dresden |
7 U 192/14 |
06.05.2015 |
S+ |
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LG Berlin |
45 S 46/15 |
14.04.2015 |
S+ |
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LG Berlin |
42 S 236/14 |
04.03.2015 |
S+ / F- |
|
LG Berlin |
42 S 208/14 |
15.05.2015 |
S+ / F- |
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LG Dresden -Beschluss- |
3 S 39/15 |
15.04.2015 |
S+ |
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LG Dresden |
3 S 597/14 |
13.04.2015 |
S+ / F- |
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LG Frankfurt/Main |
2-21 O 36/14 |
10.04.2015 |
S+ / F- |
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LG Duisburg |
2 O 205/12 |
06.03.2015 |
Sonstiges / Taxi |
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LG Mannheim |
10 S 100/14 |
16.04.2015 |
S+ / F- / kein MW |
...
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 28-15
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 27-15
Kreditkarte; Internetangebot, Fraunhofer und BGH
NUR FÜR MITGLIEDER
Der BGH ist seit 2008 auf dem Holzweg. Weil man sich mit der Methode Fraunhofer nicht befasst hat, scheidet die Fraunhoferliste bisher nicht "grundsätzlich" als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten aus. Hätte man sich mit ihr befasst, wäre bereits dieser ...