NUR FÜR MITGLIEDER
von Diplom-Kaufmann Michael Brabec, Berlin
Alles erlaubt, sagt der BGH
Die BGH-Rechtsprechung lässt seit Jahren die beiden bekannten Schätzgrundlagen Schwacke und Fraunhofer gelten. Wurden zunächst die Erhebungsmethoden und damit die Ergebnisse der Schwackeliste mit BGH-Urteil vom 24.06.2008 (Fußnote 1) und in zahlreichen weiteren Urteilen bestätigt, ist seit der Entscheidung vom 18.05.2010 (Fußnote 2) auch klar, dass ebenso die Fraunhoferliste von den Gerichten grundsätzlich angewendet werden kann, auch wenn der BGH sich zur Qualität der Fraunhofer-Methode bisher nicht geäußert hat. Mit diesem Urteil hat der BGH außerdem deutlich gemacht, dass auch eine Mittelwertbildung aus beiden Erhebungen infrage kommt.
Auf jedwede Variante kann ein Auf- oder Abschlag vorgenommen werden, um möglichen Bedenken zu begegnen und Argumenten zu entsprechen. Zitat aus BGH VI ZR 300/09 vom 12.04.2011:
„Der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen können, genügt nicht, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen.
Dies zeigt, dass von den Instanzgerichten - je nach Bewertung der Vor- und Nachteile - beide Listen grundsätzlich als geeignet angesehen werden, dem Tatrichter als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO zu dienen. Dies ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal die Listen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO dienen und er im Rahmen seines Ermessens von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf den sich aus ihnen ergebenden Normaltarif - abweichen kann.“
Auswirkungen auf die aktuelle Rechtsprechung der Instanzgerichte
Die Ergebnisse dieser beiden Erhebungen liegen meilenweit voneinander entfernt. Das ist bekannt, soll aber trotzdem an einem Beispiel für 2015 gezeigt werden (Anmietung Mietwagengruppe 4 in Düsseldorf für eine Woche zum Normaltarif):
Fraunhofer Minimum: 154,00 Euro
Fraunhofer Mittelwert minus 20 % (Fußnote 3): 167,26 Euro
Fraunhofer Mittelwert: 209,07 Euro
Fraunhofer Mittelwert plus 20 %: 250,88 Euro
Fraunhofer Maximum: 314,00 Euro
Schwacke Minimum: 192,92 Euro
Schwacke Mittelwert minus 20 %: 411,95 Euro
Schwacke Mittelwert: 514,94 Euro
Schwacke Mittelwert plus 20 %: 617,93 Euro
Schwacke Maximum: 763,00 Euro
Mittelwert aus Fraunhofer und Schwacke minus 20 %: 289,60 Euro
Mittelwert aus Fraunhofer und Schwacke: 362,00 Euro
Mittelwert aus Fraunhofer und Schwacke plus 20 %: 434,40 Euro
Grafische Darstellung dieses Beispiels
Eine Anwendung der
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