Öffentliche Informationen

Aufregung wegen 1%-Besteuerung auf alle Fuhrparkfahrzeuge

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2009 schrieben Beamte des Bundesfinanzministeriums zu der Frage, welche Fahrzeuge eines gewerblichen Fuhrparks der monatlichen Einprozentbesteuerung des Listenpreises zu unterwerfen seien u.a.:

„…Dabei erscheint es nicht folgerichtig, die Vorschrift nur auf ein und nicht auf alle zum Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen gehörenden Kraftfahrzeuge anzuwenden.“ (Schreiben vom 11. Mai 2010).

Die Ergebnisse umfangreicher Bemühungen des BAV für seine mittelständischen Mitglieder können diese einem Beitrag im internen Bereich der BAV-Internetseite entnehmen. Wir informieren dort darüber, wie in Zusammenarbeit mit dem eigenen Steuerberater mit dieser Frage umgegangen werden kann/sollte.

Siehe:

Interner Beitrag des BAV wegen 1-Prozentbesteuerung

Aktueller Vergleich: Bahn oder Pkw, was kostet weniger?

Eine aktuelle Untersuchung der Reisekosten in „Auto Motor und Sport“ kommt zu dem Ergebnis, dass das Autofahren kostengünstiger sei als die Zugreise . Das gelte häufig bereits bei einer Alleinfahrt. Sitzen mehrere Reisende im Fahrzeug, wird das Ergebnis sehr eindeutig. Auch bei den Umwelteigenschaften punkte die Bahn im Vergleich zu modernen umweltschonenden Fahrzeugen nur bedingt.

Die Reise mit einem Pkw ist zudem flexibler. Es ist kein Umsteigen notwendig und es sind keine Verspätungen einzuplanen, in den Regel geht die Autofahrt ja ohne Stau ab.

Hintergrundinformationen erhalten Sie hier: Link zu ntv.
http://www.n-tv.de/auto/Mit-dem-Auto-fahren-Sie-billiger-article3612916.html

Rundfunkgebühren: Politiker fallen um wie Dominosteine

Die von der Politik gewollte Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung wird nun wohl wie geplant auf den Weg gebracht. Das führt zu großer Enttäuschung in der mittelständischen Wirtschaft. Autovermieter sind besonders hart betroffen.

Zuletzt hatte noch der Landtag von Schleswig-Holstein die Probleme der geplanten Regelung klar gesehen. Doch Kiel knickt nun nach Nordrhein-Westfalen ebenfalls ein. Denn auch dort haben die letzten Kritiker ihre Zweifel mit einer einzigen und dazu noch schwer nachvollziehbaren Begründung über Bord geworfen.

Man weiß dort um die immense Zusatzbelastung und den sich aufblähenden GEZ – Apparat. Wenig überraschend fällt man am Ende in geübter Manier rechtzeitig um, nicht ohne die eigenen Bedenken noch einmal zu Protokoll zu geben. Das alles vorgeblich, weil sonst jeder Bürger mit einem EURO zusätzlich belastet worden wäre.

Enttäuschende Erklärung der FDP aus Kiel ansehen

 

Land NRW stimmt neuem Rundfunkgebührenmodell zu

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat nach einer letztjährigen fadenscheinigen Experten-Anhörung, an der der BAV anwesend war und auf Bedenken hinweisen konnte, nun mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU dem neuen Rundfunkgebührenmodell zugestimmt. Beitrag aus www.derwesten.de ansehen.

Das geschah trotz vieler unbeantworteter Fragen, wie:

Warum muss die Wirtschaft ein Mehrfaches des Bisherigen zahlen, manche Branchen – wie die Autovermieter – sogar exorbitante Summen?

Warum muss sich der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk nicht erklären, wieso er erhebliche Mehreinnahmen kleinredet, ohne konkrete Zahlen nennen zu können. Wo bleibt die Kontrolle des Staates?

Wie soll eine Durchsetzung geschehen, ohne einen ungeheuren Kontroll-Apparat auf- oder auszubauen, der immer noch dementiert wird?

Wie werden die gegen diese Reform vorgebrachten verfassungsrechtlichen Argumente beantwortet?

Das Volk will es nicht, die Wirtschaft will es nicht, die Politik will es und es geschieht.

Eichpflicht für Tachometer der Selbstfahrervermietfahrzeuge ist aufgehoben

Für Selbstfahrervermietfahrzeuge besteht nun nicht mehr die Verpflichtung, bei Vermietangeboten mit Kilometerbegrenzung den Tachometer eichen zu lassen. Siehe Bundesgesetzblatt Seite 1037-2011. Mitglieder des Verbandes können sich gern an uns wenden.

Eine der bürokratischen Hürden für die Unternehmen der Autovermietungsbranche ist damit vom Tisch. Der Bundesverband der Autovermieter hat in letzter Zeit sehr intensiv und deutlich darauf hingewiesen, dass mit dieser kostenintensiven Untersuchung nichts zu erreichen ist. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Ihr BAV

 

Pkw-Maut wie eine Steuererhöhung

Die CSU fordert seit Jahren eine Pkw-Maut. Man ist sich dabei nie ganz sicher, ob das Sommerloch gefüllt werden soll oder nun diesmal mehr dahinter steckt. Immer wieder wird beruhigt, Mehrkosten für den Autofahrer werde es nicht geben, da die einzunehmenden Beträge durch Reduzierungen an anderer Stelle kompensiert würden. So wird in Bezug auf die Kfz-Steuer dann immer wieder von Abschaffung gesprochen.

Dazu passt es aber nicht, wenn der CSU-Vorsitzende selbst verrät, so den „Investitionsstau“ in die Verkehrsinfrastuktur auslösen zu wollen. Horst Seehofer wird wie folgt zitiert:

„Wir werden dies ganz, ganz nachhaltig in die Koalition einbringen und auch auf unserem Parteitag Anfang Oktober einen ganz konkreten Beschluss fassen.“ Eine Maut sei der einzige Weg, „um den Investitionsstau bei Schiene und Straße in Deutschland zu finanzieren.“

Das sind offene Worte und damit wird deutlich, worum es geht. Viele Milliarden Euro, die der Staat bereits heute durch den Straßenverkehr einnimmt geschätzt 53 Milliarden Euro!), werden eben bisher schon nicht für die Verkehrsinfrastrutur verwendet. Legendär sind die Sprüche wie „Rasen für die Rente“ und andere. Wer soll also noch daran glauben, dass durch die Erhebung weiterer Milliarden genau diese Gelder dann und auch in ferner Zukunft dem Straßen- und Bahnverkehr zugeführt werden.

Autovermieter wären von der Einführung einer Pkw-Maut erheblich betroffen. Die Branche müsste ab dem Einführungszeitpunkt viele Millionen Euro aufwenden, um die Mietfahrzeuge auszurüsten, die noch nicht mal ein Jahr in der Flotte bleiben. Wir sagen deutlich, dass das zu teureren Mietfahrzeugen, Firmenschließungen und Arbeitsplatzverlusten führen würde. Autovermieter betreiben die größen Fuhrparks in Deutschland. 300.000 bis 400.000 neue Fahrzeuge werden pro Jahr auf Autovermieter zugelassen.

Wir bitten die Politik, bei dem mehrheitlichen NEIN zur Pkw-Maut zu bleiben.

 

 

Aufhebung der Eichpflicht für Selbstfahrervermietfahrzeuge

Eine der bürokratischen Hürden für die Unternehmen der Autovermietungsbranche war bisher die Verpflichtung, Tachometer grundsätzlich eichen zu lassen. Der Bundesverband der Autovermieter hat in letzter Zeit sehr intensiv und deutlich darauf hingewiesen, dass mit dieser kostenintensiven Untersuchung nichts zu erreichen ist. Unsere Bemühungen sind ...

Langjähriger Geschäftsführer des BAV Klaus Langmann-Keller verstorben

Langjähriger Geschäftsführer des BAV Klaus Langmann-Keller verstorben

 

Nach kurzer schwerer Krankheit ist der langjährige BAV-Geschäftsführer Rechtsanwalt Klaus Langmann-Keller in dieser Woche leider verstorben.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands und seine Mitglieder trauern um einen verdienten Mitstreiter, der sich sehr lange für die Interessen der Autovermieter eingesetzt hat. Unter seiner Führung entwickelte sich der BAV zu einem wahrnehmbaren Sprachrohr gegenüber Politik und Gesellschaft. In den letzten Jahren nahm Herr Rechtsanwalt Langmann-Keller die Interessen der deutschen Autovermieter auf europäischer Ebene wahr.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Vorstand und Geschäftsführung,
Berlin, 08.04.11

Der BDWi hat die FDP-Fraktionen in mehreren Bundesländern aufgefordert, von einer Ratifizierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages abzusehen.

„Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Diskussion muss angesichts von fast acht Milliarden Euro Gebühren pro Jahr auch den für eine Grundversorgung nötigen Umfang des Angebotes beinhalten. Dafür wäre die Zurückweisung des vorliegenden Entwurfes der erste Schritt“, fordert BDWi-Präsident Werner Küsters.“

Die FDP-Fraktionen einiger Landtage hatte eine Erklärung veröffentlicht, die einige bedeutende Änderungen am Vertragsentwurf forderte. Die FDP-Erklärung ist auf der Internetseite des BAV abrufbar.

Link zum BDWi

Autovermieter, Winterreifen und Kosten

Autovermieter mit hoher Quote wintertauglicher Bereifung - Vorbestellungen bereits bei Reservierung zu empfehlen

Mietwagenunternehmen liegt die Sicherheit ihrer Kunden besonders am Herzen. Die deutschen Autovermieter rüsten ihre Flotten deshalb in großem Umfang mit Winterreifen aus.

Es gibt keine rechtliche Vorschrift, dass Autovermieter während der Wintermonate nur Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung bereitstellen dürfen. Wie beim privat genutzten Fahrzeug trägt allein der Fahrer die Verantwortung für die Verkehrssicherheit. Auch als Mietwagenkunde trifft ihn die Verpflichtung zu einer verkehrssicheren Ausrüstung des von ihm genutzten Fahrzeuges. Der Gesetzgeber geht hier von der alleinigen Entscheidungsgewalt des Fahrers aus.

Wer als Kunde bei der Fahrzeugreservierung gleichzeitig eine Bestellung von wintertauglicher Bereifung vornimmt, kann darauf vertrauen, ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug zu erhalten. Das ist ein hoher Anspruch, dem sich die Autovermieter verpflichtet fühlen.
Kunden sollten bei der Reservierung auch dann unbedingt Winterreifen vorbestellen, wenn dadurch ein höherer Preis entsteht. Sowohl bei der Reservierung, wie beim Vertragsabschluss selbst, wird durch die Autovermieter ausdrücklich auf die eigene Verantwortung des Kunden, die Möglichkeit der Buchung von Winterreifen sowie die entstehenden Kosten hingewiesen.


Hintergrund

Rundfunkgebühren-Rechner für Autovermieter

Die Branche der Autovermieter ist die am stärksten von der Einziehung von Rundfunkgebühren betroffene Branche. Ab 2013 wird sich das nach Plänen der Bundesländer weiter verschärfen.

Beispiel
Ein Unternehmen mit 200 Fahrzeugen an 5 Stationen und 20 Mitarbeiter (inkl. Teilzeit) wird ab 2013 knapp 15.000 Euro Rundfunkgebühren zahlen.

Modell ansehen (Entwurf Vertrag der Bundesländer)

 

Zum Gebührenrechner...

Rechnung von 4500 Euro von Versicherung bezahlt

Die Rechnungen des Einen werden beanstandet, dem Anderen werden hohe Beträge anstandslos bezahlt. Eigentlich nicht der Rede wert, aber wenn es sich um einen Kooperationspartner handelt…

Rechnung Caro Autovermietung ansehen

Vergleich mit Schwacke arithm. Mittel Bundesdurchschnitt (übliche Degression eingerechnet):

7 Wochen a. 495 Euro = 3.465 Euro zzgl. 2 Tage = 3.635 Euro
Zustellung je 25 Euro

Summe = 3.685 Euro

 

Vergleich mit Fraunhofer-IAO Bundesdurchschnitt (übliche Degression eingerechnet):

7 Wochen a. 282 Euro (aus Telefonerhebung) = 1.974 Euro zzgl. 2 Tage = 2.135 Euro

Da die Rechnung vom Versicherer ohne Beanstandung bezahlt wurde, ohne dazu ein Gericht anzurufen, stellt sich die Frage, ob hier Direktvermittlungspreise quersubventioniert werden sollen. Hätte ein normaler mittelständischer Betrieb oder ein Autohaus auf Basis Schwacke abgerechnet, wären mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur etwas mehr als 2000 Euro gezahlt worden.

 

Presse: Wirtschaft kritisiert neues Gebührenmodell für Rundfunkgebühren

Mehrere Verbände – unter anderem der BAV – kritisieren die Eckpunkte der Rundfunkkommission zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsmodells.

Dazu schreibt die Bild am 16.09.201:

 

Kosten-Explosion

Wirtschaft läuft Sturm gegen GEZ-Abzocke, 16.09.2010 – 00:46 UHR, von Andreas Thewalt

Die Wirtschaft läuft Sturm gegen die für 2013 geplante Reform der Rundfunkgebühren. 14 Spitzenverbände und Organisationen, darunter der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnen in einer gemeinsamen Erklärung, die Betriebe müssten ab 2013 nahezu mit einer Verdoppelung ihrer Kosten auf schätzungsweise 800 Millionen Euro pro Jahr rechnen.

Zudem würden kleine Betriebe gegenüber großen Unternehmen benachteiligt, ebenso Filialbetriebe gegenüber Unternehmen mit nur einem Standort. In Einzelfällen könne dies zu einem „Anstieg des Beitrags von mehreren Tausend Prozent führen“, klagen die Organisationen.

Sie verlangen zumindest eine Deckelung ihres Finanzierungsbeitrages auf heutigem Niveau und fordern in der Erklärung weiter: „Mit einem Beitrag muss künftig die gesamte Rundfunknutzung abgegolten sein – Autoradios in Firmenfahrzeugen und Empfangsgeräte in Hotelzimmern dürfen nicht noch zusätzlich zu Privathaushalten und Unternehmen herangezogen werden.“

Der Bundesverband der freien Berufe (BFB) tritt dafür ein, Selbstständige und deren Praxen, Kanzleien und Büros ebenso wie die Unternehmen bzw. Betriebsstätten komplett von der Zahlungspflicht auszunehmen.

Präsident Ulrich Oesingmann argumentiert: „Ebenso wie auch ihre Mitarbeiter entrichten Unternehmer und Selbstständige bereits als Bürger einen Rundfunkbeitrag.“

Bei der geplanten Reform der Rundfunkfinanzierung soll ab 2013 die geräteabhängige GEZ-Gebühr von derzeit 17,98 Euro/Monat durch eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe ersetzt werden. In Unternehmen soll die Abgabe pro Betriebsstätte und gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter erhoben werden.

Derzeit arbeiten die Länder an einem Staatsvertrag zur Einführung der neuen Rundfunkfinanzierung. Am heutigen Donnerstag wollen darüber im rheinland-pfälzischen Speyer die Chefs der Staatskanzleien der Länder beraten.

ähnlich Weltonline

 

 

Die immer wieder aufkommende Diskussion um Pkw-Maut ist zu beenden

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. hält die anhaltende Disskussion zur Einführung einer Pkw-Maut für vollkommen überflüssig. Während die Bundesregiierung nicht müde wird, darauf hinzuweisen, dass die Einführung einer Pkw-Maut in dieser Legislaturperiode nicht auf der politischen Agenda stünde, kommt das Thema doch in regelmäßigen und immer kürzer werdenden Abständen wieder hoch. Offensichtlich fehlt die Einsicht, dass das Autofahren in Deutschland bereits über das vertretbare Maß hinaus verteuert ist. Auf der anderen Seite werden die Defizite der jahrelangen Sparmaßnahmen in Bezug auf die Verkehrsinfrastruktur immer deutlicher. Der Bund und viele Länder scheinen bereits davon auszugehen, dass die Verkehrsinfrastuktur nicht dem Bedarf entsprechend erhalten oder ausgebaut werden kann.

Die Autovermietbranche wäre von der Einführung einer Pkw-Maut in besonders folgenschwerer Weise betroffen. Die Ausrüstung jedes Fahrzeuges mit einer Vignette 

 

Dass Zugeständnisse bei der Mineralölsteuer für dauerhafte Kompensationen sorgen würden, glaube wohl kaum jemand ernsthaft. Und wer vehement eine Mehrbelastung für Vielfahrer durch Einführung einer Maut fordere, so Koblitz, möge sein Augenmerk darauf richten, dass der Vielfahrer-Zuschlag bereits in einem über Jahre hinweg steigenden Maße an der Zapfsäule erhoben werde.

Autofahrer brauchten klare Rahmenbedingungen. Dazu gehöre auch das eindeutige Veto gegen die Maut für Pkw. Der dramatische Rückgang der privaten Käufe gegenüber dem Vergleichsjahr 2008 ohne Umweltprämie von rund 60 464 fehlenden Neuzulassungen sei unverkennbarer Beleg, dass die gegenläufigen Entwicklungen von sinkenden Realeinkommen auf der einen und steigenden Autokosten auf der anderen Seite eine ohnehin andauernde Kaufzurückhaltung begründeten. Nunmehr eine weitere finanzielle Belastung des Autofahrens anzuregen, sei Gift für die rund 38 300 kleinen und mittelständischen Autohäuser und Werkstätten in Deutschland.

 

Unter dem Druck der Finanzkrise wird die Pkw-Maut nach monatelangem Tabu in der Union nun möglicherweise doch hoffähig. Die Union weicht damit die strikte Haltung der Kanzlerin auf.

Die Maut könne in den nächsten Jahren dazu beitragen, die überforderten öffentlichen Haushalte zu sanieren, sagte der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Norbert Barthle, der „Rheinischen Post“. Er werde sich in den Haushaltsberatungen für die Einführung einer solchen Straßennutzungsgebühr einsetzen – ob als kilometerabhängige Pkw-Maut oder elektronische Auto-Vignette. In der Fraktionsspitze würden die Haushaltspolitiker mit diesem Vorschlag offene Türen einrennen, hieß es in Unionskreisen.

Dabei hatte insbesondere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bisher immer wieder hochkommende Maut-Diskussionen zurückgewiesen. Entgegen anfänglich wohlwollenden Äußerungen von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) über eine Mauteinführung hatte dieser zuletzt immer wieder die offizielle Formel benutzt, das Thema stehe in dieser Wahlperiode nicht auf der Tagesordnung. Auf dem Ökumenischen Kirchentag am vergangenen Samstag in München schloss Ramsauer die Einführung der Pkw-Maut nicht ganz aus. Die Autofahrer würden mit der Kfz- und Mineralölsteuer schon hoch besteuert, antwortete er ausweichend. 

Umsatzminus durch Flugverbote nach Island-Vulkan, dann zeitweilig hohe Nachfrage

Durch den Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull ist der Umsatz der Mietwagen-Anbieter zunächst einmal um einige Millionen Euro gesunken. Tausende Urlaubsreisende und ca. 80 Prozent der Geschäftsreisenden haben ihre Buchungen storniert. Das betraf mindestens ein Drittel aller reservierten Mieten während des Flugverbots.

Aufgrund der Flugausfälle hatten zahlreiche Mietwagen-Kunden ihr Urlaubsziel nicht erreicht. Und es ist nicht davon auszugehen, dass alle diese Kunden einen ebensolchen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt antreten werden, so werden Branchenkenner wie ‚billiger-mietwagen‘ zitiert. Für Mietwagenkunden ist wichtig, dass sie sich auf eine Kulanz der Anbieter verlassen können. In den allermeisten Fällen kann bis zu einer festgelegten Frist vor Mietbeginn storniert werden.

Demgegenüber stand eine zeitweilige verstärkte Nachfrage an Knotenpunkten, die mit vielen Initiativen bedient wurde. Dazu wurden von einigen Anbietern die Fahrzeugflotten ausgeweitet und mittels der Fahrzeugdisposition dorthin geleitet, wo die Fahrzeuge benötigt wurden.

Es wurde darauf geachtet, jedem Kunden ein Fahrzeug zur Verfügug zu stellen. Die Vermieter waren nach kurzer Startphase nicht komplett ausgebucht, Nachfragen führten immer zum Erfolg.

XII ZR 117/08: Bundesgerichtshof bestätigt die Polizeiklausel in Automietverträgen

Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung XII ZR 117/08 vom 02.12.2009 die so genannte Polizeiklausel in Automietverträgen bestätigt und ein zweitinstanzliches Urteil des OLG Hamburg verworfen, wonach der Mieter dadurch unangemessen benachteiligt werde. Das bedeutet, dass die Mieter von Fahrzeugen, sofern die Mietbedingungen das verlangen, nach Unfällen die Polizei hinzuzuziehen haben, um die Umstände des Unfalles für den Halter/Autovermieter objektiv aufklären zu können.

Urteil ansehen

Datenbank für Urteile der Gerichte wegen Mietwagenkosten

Die Urteilsdatenbank unter http://urteile-network.de/urteilsdatenbank_bav/Suchmaske.php enthält nun fast 2.400 Urteile (Stand Mitte Juni 2010) nach Rechtsstreitigkeiten mit Kfz-Haftpflichtversicherern wegen zurückgehaltener Mietwagenkosten.

Darunter befinden sich ca. 800 Urteile, in denen die Abrechnung des Versicherers nach der Fraunhofer-Erhebung von Gerichten zurück gewiesen wurde.

Enthalten sind auch: ...

Betrug auf Kosten von Geschädigten und Autovermietern

Unglaubliche Vorgänge häufen sich. Bekommt die Rechtsprechung das Verhalten von Versicherungen noch in den Griff?

Versicherer haben ein berechtigtes Interesse, ungerechtfertigten Überteuerungen bei der Abrechnung von Verkehsunfällen zu begegnen. Doch dabei schießen jedoch sie immer mehr über das Ziel hinaus. Sie geben Geschädigten zum Beispiel täglich in hunderten Fällen und unaufgefordert unrealistische Preisvorgaben. Dazu werden diese an Unfallstellen angerufen, per Fax mit Hinweisen „versorgt“ oder in Briefen mit Fehlinformationen informiert.

Das Ziel sind vor allem die Steuerung des Geschädigten in bestimmte Vertragswerkstätten und in Bezug auf Mietwagenkosten der Versuch, sie von der Vermietung abzuhalten bzw. zur Anmietung auf den Versicherer zuzugehen.

Regelmäßig heisst es in Briefen der HUK Coburg sinngemäß (siehe Anlage):

„Kosten sind nicht uneingeschränkt erstattungsfähig, vergleichen Sie die Preise, damit Sie später nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Rufen Sie uns lieber an.“ Angeblich stehen dem Unfallopfer Angebote ab 25 Euro am Tag zur Verfügung. Geht der Geschädigte mangels erfolgreicher Suche nach diesen Angeboten darauf ein und wird ihm tatsächlich – vermittelt durch den Versicherer – ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, sind die abgerechneten Beträge durchaus teurer.

Verbraucher, Geschädigte und Autovermieter werden dadurch systematisch betrogen um ihre Möglichkeiten der Schadenbehebung in EIgenregie, um faire Marktbedinungen und um einen Teil des zustehenden Schadenersatzes.

 

Unverschämtheit von Enterprise rent a car

Offener Brief des Autovermieterverbandes BAV an die Fa. Enterprise rent a car

Sehr geehrter Herr Snyder,
sehr geehrte Verantwortliche bei Enterprise,

durch extrem überzogene Abrechnungspolitik kommt die Branche der Autovermieter leider schwer zu Schaden. Eine mir vorliegende Abrechnung Ihres Unternehmens einer Vermietung aus 2009 über ca. 10.000 Euro für die Vermietung eines Kompaktfahrzeuges für ca. einen Monat ist mir in dem Zusammenhang völlig unverständlich.

Gemeinhin sind es die mittelständischen Unternehmen, denen von den Versicherungen überzogene Abrechnungen unterstellt werden. Der dem zugrunde liegende Vergleichsmaßstab für den Versicherer sind dann allerdings Preisvorstellungen ab 29 Euro pro Tag, die normalerweise mit Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht werden können. (Link: Siehe Beispiele solcher Schreiben) Miteinander ins Verhältnis gesetzt sind das: Ca. 1.000 Euro zu 10.000 Euro oder 1:10.

Ca. 1.000 Euro ergeben sich, wenn man den Tagessatz für einen Mietwagen (aus den Regulierungsschreiben der Versicherer an Geschädigte als richtig unterstellt) hochgerechnet auf einen Monat. Von den Versicherern werden standardmäßig 29 Euro für kleinste Fahrzeuge und 99 Euro für beispielsweise einen Porsche immer wieder mit dem Hinweis zur Vorsicht bei der Anmietung nach Unfällen an den Geschädigten genannt, dass Anmietungen über der Marktüblichkeit einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Schadenminderung bedeuten. Ich zitiere sinngemäß: Wenn Sie einen Mietwagen benötigen, vergleichen Sie die Preise. Von der Firma Enterprise, Tel. … erhalten Sie ein Fahrzeug ab 29 Euro pro Tag.“Damit wird Druck auf den Geschädigten aufgebaut, sich bei höheren Angeboten an den Versicherer zu wenden, da erdann helfen könne mit allen negativen Folgen der verlorenen Dispositionsfreiheit

Ihre Abrechnung ist zehn Mal höher (über 300 Euro pro Tag für einen Monat), als den Geschädigten also von den Versicherungen mit tausendfachen wirkungsvollen Hinweisschreiben mit dem Hinweis auf günstige Preise bei Enterprise beigebracht werden soll. Gleichzeitig legen die allermeisten Versicherer – anders als anscheinend bei Ihnen – gegenüber mittelständischen Unternehmen eine gnadenlose und zumeist ungerechtfertigte Kürzungs-, ja fast Austrocknungspolitik an den Tag. Wie passt das zusammen?

Dass eine solche Abrechnung Ihres Unternehmens vom Zehnfachen, des sonst freiwillig bezahlten Betrages, nicht zu einem Rechtstreit führt, lässt mich vermuten, dass die sonst üblichen Preisnennungen gegenüber den Geschädigten auf Niveau Nutzungsausfall damit subventioniert werden. Sollte es eine andere Erklärung geben, können Sie mir und allen interessierten Lesern diese zur Veröffentlichung auf unserer Webseite gern zukommen lassen. Gibt es keine andere Erklärung, kündige ich Ihnen an, dass wir uns für solche Fälle weiterhin interessieren und sie gern auch zur Beantwortung der Frage der Lauterkeit der Schadenregulierungspraktiken dokumentieren.

Mit den besten Wünschen für die Autovermietung

Michael Brabec,
BAV

 

Prämienpreiskampf und Regulierungsmängel

Immer offener gehen Versicherer dazu über, im Schadenfall die Regulierung zu verzögern oder entgegen geltender Rechtsprechung den Schadenersatz zu kürzen. Dazu ein Zitat aus dem Anwaltsblatt 1-2010, Seite 29 von Michael Bruns, Redakteur von Test (Zeitschrift der Stiftungs Warentest):

„Da auf der Einnahmenseite nur schwer Zuwächse zu erzielen sind, wird bei den Ausgaben angesetzt… Statt zügig zu regulieren, wird gekürzt, bestritten, abgelehnt, gefeilscht und vor allem auf Zeit gespielt.“

„…Versicherer scheinen …Zermürbungstaktik zu fahren“

Datei ansehen

Die offensichtlich rückgängige Bereitschaft der Versicherer, im Leistungsfall unproblematisch zu regulieren, dürfte über kurz oder lang zu der Frage der Verbraucher führen, warum sie denn versichert seien, wenn im Fall der Fälle sowie nur Ärger droht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Doch könnte es sein, dass sich im Hinterkopf eine katastrophale Einstellung zum System Versicherung an sich einstellt. Das wäre sicher auch nicht ganz unbegründet.

Rückversicherung mahnt Kraftfahrtversicherer

Die Rückversicherung SwissRe mahnt die Kraftfahrtversicherer auf dem deutschen Markt, ihren Prämienwettkampf zu überdenken. Als Rückversicherer sieht man nicht tatenlos zu, wie die Prämien immer weiter in den Keller getrieben werden, um statt auf Qualität und Ergebnis weiter auf Masse und Wachstum um jeden Preis zu setzen.

Zitat von

Aufruf an Dienstleister und Unfallopfer, sich gegen willkürliche Kürzungen der Versicherer zu wehren

Versicherer kürzen mit Hilfe externer Dienstleister zumeist willkürlich und unberechtigt Rechnungen zusammen. Ein Aufruf von autorechtaktuell.de sucht Wege aus der Lethargie vieler Unternehmen, die mangels konkreter Möglichkeiten und Streitmasse bis heute passiv die Dinge mit sich geschehen lassen. Hier wird also eine mögliche Lösung angeboten.

Aufruf ansehen

Formulare für die Autovermietung

Zu den Dienstleistungen des BAV gehört die Entwicklung rechtssicherer Formulare, wie Mietvertrag, Übernahmeprotokoll und Abtretungserklärung. Diese sind grundlegend neu erarbeitet worden, da mit dem Inkrafttreten neuer gesetzlicher Bestimmungen und der Fortentwicklung der Rechtsprechung die alten Formulare nicht mehr verwendbar sind. Von der Verwendung anderer Formulare, die teilweise von ehemaligen Kooperationspartnern mit dem Anschein des BAV angeboten werden, ist dringend abzuraten. Weder die dort verwendeten AGB, noch die Inhalte der Formulare entsprechen unserem aktuellen Rechtswissen. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an. Es geht dabei um Ihre Forderungen aus Verträgen und Abtretungen.

Mitglieder des Verbandes finden hierzu weitere Informationen unter „Formulare“ nach Anmeldung im internen Bereich der Internetseite. 

http://www.bav.de/aktuelles/formulare.html

Ihr BAV

Fraunhofer-Erhebung ungeeignet: Kreditkarten als Zahlungsmittel ohne Durchbruch, bei Mietwagen nur bei 7%

Nach unserer Auffassung sind folgende Argumente auch geeignet, die mangelnde Eignung der Fraunhofer-Erhebung 2008 für die tatrichterliche Schätzung zu verdeutlichen:

Die 80.000 Internetpreise in Fraunhofer sind für 93% der Geschädigten unerheblich, da sie nicht auf Preise eines Teilmarktes verwiesen werden können, der für sie ohne eine Kreditkarte nicht zugänglich ist.

Die Verbreitung und Nutzung von Kreditkarten ist keineswegs stetig steigend. Selbst der Umsatz des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Deutschland ist von 1999 bis 2006 lediglich von ca. 28.000 Mdr. Euro auf 36.000 Mrd. Euro gestiegen. Der Umsatzanteil der Kreditkarten liegt dort sogar ...

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