Öffentliche Informationen

Buchbinder und Terstappen fusionieren ab 2013

"Nachdem wir seit zwei Jahren unsere Flughafenstationen erfolgreich betreiben, ist nun zur Entfaltung weiteren Wachstums der richtige Zeitpunkt gekommen, beide Unternehmen gesellschaftsrechtlich zusammenzuführen", so Hubert Terstappen, geschäftsführender Gesellschafter der Terstappen Autovermietung GmbH & Co. KG.
In der neuen Unternehmenskonstruktion wird die Buchbinder-Gruppe führend sein.
Derzeit verfügt "Buchbinder Rent a Car"  über mehr als 190 Stationen sowie über einen Fuhrpark von mehr als 20.000 Fahrzeugen, die in Deutschland, Österreich, Italien, Slowakei und Ungarn angemietet werden können.
"Rent a Terstappen" ist mit einem Fuhrpark von über 3.000 Fahrzeugen und 30 Stationen in Deutschland seit 2010 auch in allen großen deutschen Flughäfen vertreten.
Mit einem Stationsnetz ...

Zwei Hamburger behaupten sich mit Starcar

Als sie vor 25 Jahren die Autovermietung Starcar in Hamburg gründeten, riet ihnen eigentlich jeder davon ab, wie sie heute sagen. Europcar, Sixt, Avis – der Markt war durchaus gut besetzt. Abgehalten hat das die beiden Hamburger nicht, ihre eigene Vermietung zu gründen. Rund 1000 Fahrzeuge zählen zur Flotte von Starcar. In der „AutoFairmieter-Studie“ von „Focus Money“ in diesem Jahr erhielt Starcar in fünf von sechs Kategorien die Bestnote. Darauf sind die beiden Gesellschafter Höpfner und Grabow stolz.

Derzeit planen Höpfner und Grabow weiter zu expandieren und deutschlandweit Filialen zu eröffnen. In Norddeutschland und im Ruhrgebiet sind die Hamburger mit 18 Stationen präsent, die nächste Station soll in Frankfurt folgen, dann steht auch Süddeutschland auf dem Plan. Höpfner und Grabow testen auch andere Möglichkeiten: Ein neues „Sale“-Modell. Auf der Internetseite finden Kunden künftig eine Rubrik, unter der sie tagesaktuelle Angebote finden, „so lange der Vorrat reicht“, mit Nachlass bis zu 50 Prozent auf den Preis.

http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article111490157/Nach-25-Jahren-immer-noch-gut-im-Geschaeft.html

Vereinbarung mit FTC – Hertz darf Dollar Thrifty übernehmen

Hertz Global Holdings teilte am Donnerstag mit, dass es eine Vereinbarung mit der US Federal Trade Commission (FTC) bezüglich der Übernahme von Dollar Thrifty Automotive Group erzielen konnte. „Wir haben eine überzeugende Übereinstimmung mit der FTC erreicht und freuen uns, endlich als ein Unternehmen in die Zukunft zu gehen. Wir haben immer geglaubt, dass eine Kombination mit Dollar Thrifty die beste strategische Option für beide Unternehmen ist, und wir freuen uns auf einen stärkeren globalen Wettbewerb in der Branche“, teilte Hertz-Chef Mark Frissora mit.
Ende August stimmte Hertz zu den kleineren Rivalen Dollar Thrifty für 87,50 Dollar je Aktie in einem All-Cash-Deal im Volumen von rund 2,3 Milliarden Dollar zu erwerben. Die Transaktion, die von den Boards of Directors beider Unternehmen bereits genehmigt wurde, wird voraussichtlich bis zum vierten Quartal des Geschäftsjahres 2012 abgeschlossen sein.

 Presseartikel boerse-go.de

Expansion bei Avis und der Wucherpfennig & Krohn GmbH

Autovermieter Avis und dessen Lizenzpartner Wucherpfennig & Krohn GmbH unterschrieben den Kaufvertrag über das Stationsnetz der Avis-Lizenznehmerin Schwarzkopf GmbH in Minden.
„Mit dem Kauf des Stationsnetzes der Schwarzkopf GmbH bauen wir die Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens noch weiter aus.“ sagt Geschäftsführer Dr. Lars Wucherpfennig. Konkret bedeutet dies eine Erweiterung des Geschäftsgebietes in Niedersachsen und erstmals in Nordrhein-Westfalen um 17 Stationen.
Durch die Erweiterung werden die Kunden der Wucherpfennig & Krohn GmbH ihren Avis-Mietwagen ab dem 01.01.2013 an insgesamt 59 Mietstationen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg sowie in Teilen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg anmieten können. Die Firma Wucherpfennig & Krohn GmbH ist der zweitgrößte deutsche Lizenzpartner im Avis Franchise-System – mit bisher 43 Stationen und rund 15 Millionen Euro Jahresumsatz. Das Lizenzgebiet umfasst den Norden und Osten Deutschlands. Der Firmensitz ist in Hamburg, während sich die Hauptverwaltung in Lensahn bei Lübeck befindet.

Meldung presseportal.de

Personalwechsel an der Spitze von Drive Now

Andreas Schaaf verantwortet ab dem 1.12.2012 die Bereiche Marketing und Finanzen bei DriveNow. Der zweite Geschäftsführerposten im Bereich Operations und Business Development bleibt bei Nico Gabriel. Schaafs Vorgänger Kottmann verlässt DriveNow und kehrt in den BMW Konzern zurück.
Schaaf kam 1996 zu BMW, wo er zunächst im Produktcontrolling und der Unternehmensstrategie tätig war. Seit April 2010 war Schaaf Präsident der BMW Group in Indien und dort unter anderem für den Aufbau der Marke MINI auf dem Subkontinent verantwortlich.

Presseartikel Autohaus online

Daimler Financial Services übernimmt den Geschäftsbereich Car2go

Der Vorstandschef von Daimler Financial Services, Klaus Entenmann, gab eine strategische Änderung bekannt: Künftig soll der Bereich nicht mehr nur klassische Bank- und Leasinggeschäfte anbieten, sondern auch Mobilitätsdienstleistungen. Als ersten Schritt auf diesem Weg überantwortet Daimler den Geschäftsbereich Car2go an die Finanzsparte.
Diese Entscheidung zeigt, welche Bedeutung der Konzern dem Thema Carsharing beimisst: Konkret sieht Daimler ein weltweites Marktpotenzial von mehr als 1 Mrd. Euro und einen Umsatzanteil von 100 Mio. Euro pro Jahr. Das entspricht der Größenordnung einer neuen Fahrzeugreihe.
Der Bereich Carsharing wird als Erweiterung der bisherigen Geschäftstätigkeiten betrachtet. Die Abrechnung für Zehntausende von Mietvorgängen pro Tag hat in der Tat Parallelen mit dem Bankgeschäft. Weitere Entwicklungen sind geplant, wie etwa ein System, das den privaten Verleih von Dienstwagen am Wochenende für Beschäftigte einer Firma ermöglicht.

Presseartikel Financial Times Deutschland

Kritik an Steuerbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge

Laut eines Berichtes der „Frankfurter Rundschau“ schlägt der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth für Carsharing-Autos eine Befreiung von der Kfz-Steuer vor, um die gemeinschaftliche und gleichzeitig umweltfreundliche Nutzung eines Fahrzeugs und die Abschaffung des eigenen Fahrzeuges attraktiver zu machen. Der Steuerausfall könnte nach Einschätzung Flasbarths durch eine Umlage auf die restlichen Fahrzeuge ausgeglichen werden.

Der Beitrag des Verkehrssektors zur Umweltweltentlastung müsse erhöht werden, forderte der UBA-Chef. Die bessere Ausnutzung von Autos und eine dadurch kleiner werdende Autoflotte seien ein Weg dazu.
In Deutschland gibt es dem Bericht zufolge derzeit etwa 160.000 Car-Sharing-Nutzer, die Zugriff auf 4.600 Fahrzeuge haben. Im Schnitt kommen auf jedes Auto rund 35 Fahrer.

Diese Idee des Amtspräsidenten erscheint nicht ausgereift. Eine Maßnahme der Steuerbelastung oder Steuerentlastung sollte immer daran gemessen werden, ob der gewünschte Effekt erreicht werden kann. Bei einer einzusparenden Kraftfahrzeugsteuer von durchschnittlich ca. 100 Euro pro Fahrzeug ist das nicht möglich, da dieser Betrag keinen Einfluss auf die Preiskalkulation der Anbeiter haben kann und somit auch keine Nachfragesteigerung durch eine Preissenkung entstehen dürfte.

Insoweit geht der Vorschlag an der Sache vorbei und erscheint nur als medialer Versuch der Aufmerksamkeitsgewinnung für ein allerdings gesellschaftlich bemerkenswertes Ziel: Die Lösung der Verkehrsprobleme der Zukunft.

Der Gedanke der Förderung von Mobilität ohne eigenes Fahrzeug ist aktueller den je. Dabei sollte man weiter denken, über finanzielle Anreize hinaus. Der Nachfrager von umweltorientierter und bedarfsgerechter Mobilität über Bahn, Mietwagen, Kurzzeitmietwagen (Carsharing), Taxi, Fahrrad, Fußweg und ÖPNV sollte Vorteile in seiner Bewegungsfreiheit und Bewegungsgeschwindigkeit haben, zumindest durch Umsteigezeiten keine zeitlichen Nachteile fühlen.

Deshalb kann darüber nachgedacht werden, der Mietwagenflotte und den Carsharingunternehmen Parkräume an prominenter Stelle zuzuweisen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte das für Autovermieter ebenso gefordert werden, wie für Carsharing-Unternehmen und Oneway-Angebote der in Mode gekommenen Großstadt-Carsharer. Auch Kerstin Homrighausen, die Geschäftsführerin des Carsharing Anbieters Cambio, hält eine Steuerbefreiung der Carsharing-Fahrzeuge für überflüssig. Wenn eine Stadt Car-Sharing fördern wolle, so Homrighausen, gebe es dafür genügend andere Möglichkeiten, beispielsweise einen gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr.

Presseartikel Weser Kurier

Darf inzwischen Jedermann Autos vermieten?

Gewerbliche Internetplattformen laden private Inhaber von Kraftfahrzeugen dazu ein, ihre Kiste anderen zu vermieten. Das kommt vordergründig gut an, weil es die Monstranz des Umweltbewusstseins vor sich her trägt. Dass es sich oft um alte Karren handelt, die eher mal repariert gehören, interessiert bisher leider nur Wenige. Die Plattformen heißen Tamyca, Nachbarschaftsauto, rent-n-roll und Autonetzer.

Fest steht, dass diese Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit als Mietfahrzeuge angemeldet sein müssen und nur eine Jahres-Hauptuntersuchung dazu berechtigt, sie überhaupt zu vermieten. Die Berliner Zulassungsstelle geht nun gegen die Teilnehmer dieser Internetplattformen vor, die diese Grundsätze nicht beachten.

Und das ist auch gut so, denn Verkehrssicherheit geht alle an und wenn Autovermieter diese Pflicht haben, dann muss das für alle gelten.

Verkehrsminister Ramsauer: Pkw-Maut sei „erst einmal“ vom Tisch

Bundesverkehrsminister Ramsauer gibt bekannt, es würde nun erst einmal keine Pkw-Maut geben. Begleitend heisst es jedoch nicht, dass man nun eingesehen hätte, dass 50 Milliarden pro Jahr genug seien, die der Autofahrer an die Staatskasse gibt. Es ist auch nicht davon die Rede, dass die Verwaltungskosten einer Pkw-Maut den Gesetzgeber überzeugt hätten, davon Abstand zu nehmen. Auch die Proteste des ADAC und seine Argumente scheinen es nicht zu sein. Dem Bundesverkehrsministerium fehlt nur die Zeit, das Vorhaben noch bis zur nächsten Bundestagswahl durchzubringen. 

Man kann sich also sicher sein, dass ...

Wintertaugliche Bereifung und mediale Effekthascherei

Seit Jahren das Gleiche: Die Autovermieter bedienen ihre Kunden solange Sommerreifen benötigt werden mit Sommerreifen und ab dem Beginn kälterer Temperaturen zunehmend mit wintertauglicher Bereifung. Die Quote der damit ausgerüsteten Fahrzeuge liegt schon seit vielen Jahren nahe 100 Prozent. Dafür entstehen den Unternehmen kosten. Als Beispiel sei auch in diesem Jahr wieder darauf hingewiesen, dass mancher Hersteller seine Neufahrzeuge nur auf Sommerreifen ausliefert.

Neu ist nun, dass einige Anbieter keine separate Rechnungsposition für den ausdrücklichen Wunsch nach wintertauglicher Bereifung ausweisen. Insofern den Kunden bei einigen Anbietern nicht mehr die Freiheit 

Keine Besteuerung der Selbstbeteiligung bei KFZ-Haftpflicht

Der Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte die Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung von Flotten mit der Versicherungssteuer von 19 Prozent belegen. Jedoch zählt die Selbstbeteiligung steuerlich nicht zum tatsächlichen Versicherungsbeitrag, da sie nur im Schadensfall zu zahlen ist. Die Versicherungswirtschaft fürchtete einen drastisch erhöhten bürokratische Aufwand. Autovermieter ...

 

Fahrer ist für die passende Bereifung verantwortlich – auch bei Mietwagen

Vom Spätherbst bis Ende März halten die Autovermieter in ausreichender Anzahl Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung bereit. Das trifft nicht nur auf die überregionalen Anbieter zu, wie Avis, Europcar, Hertz und Sixt, sondern auch auf die vielen hundert kleinen mittelständischen Unternehmen der Branche. Dabei ist es den Unternehmen überlassen, ob sie die Kosten der Umrüstung als separate Abrechnungsposition in der Mietwagenrechnung ausweisen oder sie in ...

 

Fahrer ist für die passende Bereifung verantwortlich – auch bei Mietwagen

Vom Spätherbst bis Ende März halten die Autovermieter in ausreichender Anzahl Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung bereit. Das trifft nicht nur auf die überregionalen Anbieter zu, wie Avis, Europcar, Hertz und Sixt, sondern auch auf die vielen hundert kleinen mittelständischen Unternehmen der Branche. Dabei ist es den Unternehmen überlassen, ob sie die Kosten der Umrüstung als separate Abrechnungsposition in der Mietwagenrechnung ausweisen oder sie in einen erhöhten Grundpreis einrechnen.

Die Autovermieter empfehlen, bereits bei Reservierung auf die Ausrüstung mit wintertauglicher Bereifung zu achten. Wer jedoch einen Mietwagen ohne Winterpneus erhält, während die winterlichen Straßenverhältnisse die Fahrt auf Sommerreifen verbieten, ist laut ADAC nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Für die richtige Bereifung ist der Fahrer verantwortlich, nicht der Fahrzeughalter. Wer mit den falschen Reifen im Mietwagen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Verursacht man mit Sommerreifen einen Verkehrsunfall bei Eis und Schnee, haftet der Mieter trotz Vollkaskoschutz für den Schaden. Geeignet sind alle Reifen mit der Kennzeichnung

Artikel reifenpresse.de

Car2Go zieht positive Bilanz in Berlin und erweitert das Angebot

Exakt ein halbes Jahr nach dem Start des Geschäftsbetriebs in der Hauptstadt hat car2go den 25.000sten Berliner Kunden begrüßt.

Im Schnitt sind es seit dem Start täglich 133 Berlinerinnen und Berliner gewesen, die sich bei car2go registrieren ließen. Pro Woche werden die weiß-blauen smart fortwo Fahrzeuge über 20.000mal angemietet, mehr als 3 Millionen Kilometer wurden bislang zurückgelegt. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Zahl verfügbarer Fahrzeuge vor kurzem um 200 auf jetzt 1.200 smart fortwo aufgestockt.

Auch das Berliner Geschäftsgebiet wird Mitte November noch einmal um gut 10 Prozent auf dann rund 275 km² erweitert werden. Die Erweiterung wird  gemäß den überwiegenden Kundenwünschen Weißensee, Adlershof, Lichterfelde-West und Spandau-Nord betreffen.

1. Platz für Avis beim „Service-Champion-Ranking“

Mit einem „Service Experience Score” (SES) von 69,9% setzte sich Avis gegen die Konkurrenz durch. Auch in der Gesamtbewertung belegte das Unternehmen mit Rang 66 einen guten Platz und zählt so zu den 500 serviceorientiertesten Firmen Deutschlands.

Die Studie „Service-Champion Ranking” wird ...

 

Deutsche Bahn plant neues Mobilitätskonzept

Anfang Oktober haben die Fuhrparkgruppe der Deutschen Bahn und Hiriko Driving Mobility bekanntgegeben, dass sie eine Kooperation eingehen werden.

„Hiriko“ (baskisch für „Stadtauto“) hat ein neues Mini-Elektroauto entwickelt, speziell für den Einsatz im öffentlichen Carsharing und Mobility-on-Demand Systemen. Innovativ ist die Fähigkeit des 2,5 Meter langen Zweisitzers sich auf eine Länge von 2 Meter zusammenzufalten und um 360 Grad auf der Stelle zu drehen. So kann der benötigte Parkraum in der Stadt minimiert werden.
In einem ersten Schritt werden die Prototypen des Hiriko ab Herbst 2013 für den öffentlichen Einsatz vorbereitet. Vorraussichtlich ab 2014 wird eine Flotte in den öffentlichen Verkehr in Berlin und in das Angebot e-Flinkster der Deutschen Bahn integriert.

Presseartikel New Fleet

Keine staatliche Prämie für Stromer

Die Bundesregierung hat trotz des bisher enttäuschenden Absatzes Kaufprämien für Elektroautos einhellig abgelehnt. Vor einem Spitzentreffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vertretern der Autobranche lehnten sowohl Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) als auch Verkehrsminister Ramsauer (CSU) solche staatlichen Anreize entschieden ab. Ramsauer begründete die Ablehnung mit dem Argument, die Förderung der Elektromobilität sei schon in den USA und Frankreich gescheitert. Er sieht stattdessen die Autoindustrie am Zug: „Das Produkt muss aus sich heraus überzeugen. Ein Elektroauto wird doch nicht gekauft, weil der Staat noch Geld hinterher wirft.“
Hintergrund der Debatte ist, dass die Vorgabe, bis 2020 in Deutschland eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, immer unerreichbarer erscheint. Zum Jahresanfang waren in Deutschland bei 43 Millionen Pkw nur rund 4.500 Elektroautos zugelassen. 

Pressertikel autoflotte.de

Drive Now wird mit dem ÖkoGlobe ausgezeichnet

Der ÖkoGlobe gilt als wichtigster internationaler Umweltpreis für die Mobilitätsindustrie.
In diesem Jahr musste eine Auswahl aus 110 Nominierungen in zehn Kategorien für die umweltfreundlichsten Produkte und Innovationen der Automobilbranche getroffen werden.
DriveNow, das Carsharing-Joint Venture von BMW und Sixt zeichnet sich nach Meinung der Jury durch sein auf Nachhaltigkeit angelegtes Konzept aus.
Auch die Vernetzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln konnte überzeugen: DriveNow ...

 

Emil-Frey-Gruppe übernimmt Hertz-Vermietgeschäft in der Schweiz

Hertz gehört mit 14 eigenen Stationen, 13 Agenturen sowie der Züri Leu Garage GmbH zu den drei grössten Mietwagenanbietern in der Schweiz. Die Emil-Frey-Gruppe wird als Franchisepartner des US-amerikanischen Konzerns auftreten. Alle 140 Mitarbeiter von Hertz in der Schweiz werden ...

 

Handy im Auto: Was erlaubt und was verboten?

Jede Handynutzung ohne Freisprechanlage ist für den Fahrer im Mietwagen verboten. Das geht weit über das Telefonieren hinaus. Es gibt aber Ausnahmen. Was Sie laut Rechtsprechung dürfen und was nicht, erfahren Sie hier.

Uhrzeit oder SMS ablesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass das Ablesen der Uhrzeit vom Display ebenso ordnungswidrig ist wie das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display.
(OLG Hamm - Az.: 2 Ss OWi 177/05; 2 Ss OWi 1005/02; 2 Ss OWi 402/06)


Diktieren
Entsprechend urteilte das OLG Jena auch bezüglich der Nutzung des Handys als Diktiergerät: Nein. (OLG Jena - Az.: 1 Ss OWi 82/06)


Anrufer wegdrücken ...


Internationale Verfolgung von Verkehrsverstößen

Verkehrsverstöße im Ausland werden inzwischen auch in Deutschland verfolgt und vollstreckt. Der Fahrzeughalter wird dazu aus dem Land angeschrieben, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Der Halter muss nach deutschen Recht die Gelegenheit bekommen, seine Fahrereigenschaft zu verneinen, damit in Deutschland vollstreckt werden kann. Im anderen Fall würde das Bundesamt der Justiz nicht gegen ihn vorgehen. Bußgelder in anderen Ländern, in denen auch eine sogenannte Halterhaftung besteht, könnten jedoch dort bei einer Wiedereinreise - zum Beispiel an einem Flughafen - vollstreckt werden.

Einige Oberlandesgerichte haben zu diesem Themenfeld inzwischen geurteilt wie das OLG Düsseldorf III-3 AR 6/11 und III-3 AG 1/12 und das OLG Köln 2 SsRs 2/12.

Nähere Informationen ...

Carsharing-Marktanteile

Die Vielfalt der Angebote prägt das Bild des Carsharing in Deutschland. Herkömmliche Antriebe oder Elektrofahrzeuge, Abholen und Zurückbringen an einer Station oder freies Abstellen im genehmigten Parkraum, Anmeldegebühren oder nicht usw. Nahezu jede bedeutende Stadt in Deutschland ist Verbreitungsgebiet für einen oder viele Anbieter. Der Markt befindet sich im Aufwind, da ist man sich einig.

Da lohnt inzwischen auch die Frage nach Marktanteilen und der Zahl der eingesetzten Fahrzeuge. Der Bundesverband Carsharing BCS bezieht sich zu sehr nur auf seine Mitglieder, sodass eine Aussage zum Gesamtmarkt überfällig ist. Und da kommt ein klares Bild zutage.

Nach einer Recherche innerhalb unseres Verbandes haben wir dazu die notwendigen Daten erhoben und grafisch dargestellt, siehe "Marktanteile Carsharing Oktober 2012". Dabei wird von einer Gesamtfahrzeuganzahl im Carsharing im Oktober 2012 von 10.722 Fahrzeugen ausgegangen.

Zunächst das Ergebnis für den Marktanteil nach den Fahrzeugen: ...

Elektroautos bringen es nicht?

Die maßgeblichen Unternehmen haben den Glauben an das Elektroauto schon wieder verloren, zumindest an seine schnelle Marktfähigkeit. Die Grundprobleme sind seit Jahren ungelöst, die da sind:
– zu kurze Reichweiten und zu geringe Fortschritte bei
der Entwicklung der Batterien
– zu hohe
Preise im Vergleich zu Standardfahrzeugen
– fehlende Ladestationen und
Parkplätze
– zu teure Infrastruktur

Das sei das Ende des Elektrotraums, so titelt die FTD in einem aktuellen Beitrag.

Winterreifen – Wann wechseln?

Die Frage stellt sich jedes Jahr aufs Neue, sobald das Wetter schlechter wird. Grundsätzlich gibt es darauf drei Antworten:

1. Aus Sicht des Gesetzgebers sind Winterreifen oder Ganzjahresreifen für winterliche Straßenverhältnisse vorgeschrieben – also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Wer bei solchen Witterungsbedingungen von der Polizei unterwegs mit Sommerreifen am Wagen erwischt wird, muss sich auf ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei gefasst machen. 80 Euro und ein Punkt sind fällig, wenn wegen der unpassenden Bereifung andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

2. Aus ökonomischer Sicht ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema Winterreifen zu beschäftigen – bestenfalls schon im September: Man hat eine größere Auswahl, die man noch zu fairen Preisen erwerben kann. Die Mehrheit der Autobesitzer wechselt die Reifen im Oktober, hier dürfte es schwieriger und teurer werden, spontan einen Termin zu bekommen.

3. Wer sich nicht ausführlich mit dem Thema beschäftigen möchte, ist gut beraten mit Ganzjahrespneus, die ebenso wie die reinen Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol gekenntzeichnet sind. Dabei ist zu bedenken, dass solche Pneus als Kompromiss zu sehen sind: Weicher als Sommerreifen und härter als Winterreifen, mit mittlerem Profil, erfüllen sie jedoch die gesetzlichen Anforderungen.

Artikel Handelsblatt

Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Zeuge eines Verkehrsunfalls werde? - Die Wenigsten wissen eine Antwort. Diese Unsicherheit ist nicht selten verantwortlich für grobes Fehlverhalten bis hin zur Fahrerflucht.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Unfallstelle sichern
Dabei zu beachten: Warnblinkanlage des ...

Spritsteuer in der Kritik

Die Mehrheit der Autofahrer fordert eine Senkung der Steuern auf Benzin. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Emnid im Auftrag der Bild am Sonntag. Politiker der schwarz-gelben Regierungskoalition erteilten einer solchen
Steuersenkung nach französischem Vorbild eine Absage.

Die Rekord-Spritpreise beeinflussen das PKW-Nutzungsniveau allerdings nur in geringem Maße. Weniger als 40% der Befragten gab an, das Auto ob der gestiegenen Spritpreise weniger zu nutzen. Demnach wird sich an der durchschnittlichen Steuerbelastung von 90 Cent pro Liter zukünftig wenig ändern.

Presseartikel Handelsblatt

Fahrtenbuch für Selbstfahrervermietfahrzeug

Ein Autovermieter ist dazu verurteilt worden, für eines seiner Fahrzeuge ein Fahrtenbuch zu fuehren. Das stellt einen gravierenden Eingriff in das Unternehmen dar, da das Fahrzeug eigentlich nicht mehr zu vermieten ist. Dem Vermieter wurde vorgeworfen, an der Aufklärung eines Verkehrsverstoßes nicht ausreichend mitgewirkt zu haben. Er habe der Behörde zwar angeboten, in ihren Räumen Unterlagen einzusehen, doch habe die Autovermietung selbst die Informationen angeben müssen.

Uns scheint das ein Ausfluss der Streitigkeiten rund um ...

DB Rent GmbH ist neues Mitglied im BAV

Die DB Rent GmbH ist kürzlich dem Bundesverband der
Autovermieter Deutschlands e.V. beigetreten. Gemeinsames Ziel ist die
Etablierung einer Fachgruppe „Professionelles Carsharing“ im BAV.

Carsharing ist eine moderne Form der Autovermietung. Das
unter dem Markennamen „Flinkster“ etablierte Carsharing-Angebot kann
als eine besondere Art der „Ultrakurzzeitmiete“ angesehen werden. Sie
unterscheidet sich von den Angeboten anderer Autovermieter vor allem durch den
Einsatz elektronischer Buchungslösungen, den Wegfall fester Anmietorte und der
Betankungsverpflichtung für den Mieter sowie der sonst üblichen
Fahrzeugübergabe. Durch die Fokussierung auf Ballungsräume, urbane Kunden und
die Vernetzung mit anderen Mobilitätsformen wird Carsharing zur
Verkehrsentlastung und somit zum Umweltschutz spürbar beitragen. In den
Großstädten gehören die Fahrzeuge von Flinkster und weiteren Anbietern wie
Car2Go und Drive Now längst unübersehbar ins Straßenbild.

Die Fachgruppe „Professionelles Carsharing“ im
BAV wird dazu beitragen, diese Form der Mobilität weiterzuentwickeln und
bekannter zu machen.

DB Rent, die Tochter der Deutschen Bahn, bietet
Dienstleistungen rund um die variable und vernetzte Mobilität außerhalb des
Bahnhofes. Neben Leasing-Dienstleistungen und der Fahrradvermietung Call a Bike
ist es vor allem das Carsharing-Angebot Flinkster, mit dem die Firma
zunehmendes Geschäft entwickelt.

Unrühmliche Possen der Kommunen

Bei Verkehrsverstößen haben die Behörden ein Anrecht auf die Auskunft, wer diese begangen hat. Im Fall eines Mietwagens geht die Frage an den Autovermieter. Den Aufwand der Beantwortung der Frage kann sich der Autovermieter laut Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG von der Behörde bezahlen lassen. Dabei geht es nur um 19 Euro pro Vorgang.

Regelmäßig weigern sich die Kommunen jedoch, ...

Immer schwieriger: Versicherungen für Autovermieter

Mietwagen brauchen eine besondere Versicherung. Die so genannten Selbstfahrervermietfahrzeuge des Vermieterfuhrparks werden durch viele verschiedene Fahrer genutzt und sie sind auch häufiger und mehr unterwegs, als andere Fahrzeuge. Wenn mehr Schäden verursacht werden, kann eine Versicherung auch mehr kosten. Das ist einzusehen.

Doch die deutschen Haftpflichtversicherer sind ...

Ausgaben der Haushalte für Mobilität: Platz 2 hinter Wohnen

Die Ausgaben der privaten Haushalte für die Mobilität liegen an zweiter Stelle hinter den Kosten für das Wohnen, so das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in einer aktuellen Untersuchung unter:

http://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.402422.de

Die Bürger legen pro Jahr ca. 11.000 km mit dem Auto zurück und nur ca. 2.000 km mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs ist jedoch im Aufwind. Interessant ist auch, dass die Kosten für die individuelle Mobilität mit dem Auto nicht schlechter abschneiden, als für den Öffentlichen Personenverkehr oder auf einem ähnlichen Niveau gesehen werden.

Presseinformation aus Rheinische Post: http://www.rp-online.de/auto/news/kosten-fuer-nahverkehr-steigen-kraeftig-1.2868990

Keine nachvollziehbare Begründung für Pkw-Maut

Der deutsche Staat hat im Dezember 2011 mit knapp 71 Milliarden Euro so viel Steuern wie noch nie in einem einzelnen Monat eingenommen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Steuereinnahmen um 4,1 Prozent gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervor.

Trotzdem wird die Einführung einer Pkw-Maut immer wieder damit begründet, dass für die Verkehrsinfrastruktur keine ausreichenden finanziellen Mittel ...

BAV begrüßt die Intensivierung der Förderung der Elektromobilität

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Elektromobilität noch stärker zu fördern. Das geschieht nach Auskunft des Bundeswirtschafts- und des Bundesverkehrsministeriums unter anderem mit einer weiteren Milliarde Euro bis Ende 2013 für Forschung und Entwicklung, einem Steueranreiz bei Kfz- und Dienstwagenbesteuerung sowie durch nicht-monetäre Maßnahmen.

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2011/099-ramsauer-e-mobilitaet.html 

Der Bundesverband der Autovermieter begrüßt diese Entwicklung. Damit verbunden hoffen die Unternehmen der Branche, dass die bestehenden Hindernisse für eine breite Anwendung durch deutsche Autovermietunternehmen beseitigt werden können.

Autovermieter beobachten die Entwicklung der neuen Technik aufmerksam und testen sie bereits. Aktuelle Projekte erfolgten bisher in kleinerem Maßstab. Einer der ersten Anbieter war Sixt, der in den Jahren 2009 und 2010 zusammen mit dem Energieversorger RWE Roadshows in mehreren Ländern und schließlich auch ein Pilotprojekt zur Vermietung angeboten hat. Europcar führt mit fünf Fahrzeugen des Modells Citroën C-Zero als erster großer Autovermieter elektrische Serien- bzw. Herstellerfahrzeuge in seine Flotte ein. Hertz testete in Kooperation mit Nissan im Rahmen seines Angebotes “Green Collection”. Avis bestellte 500 Stromer bei Renault, die in sieben Ländern getestet werden sollen. Auch andere Anbieter kündigten an, Elektrofahrzeuge in die Vermietflotten übernehmen zu wollen.

Ergebnisse der bisherigen Versuche

Die Projekte haben den Autovermietern wichtige Erfahrungen vermittelt. Das Interesse der Mieter ist enorm. Doch insbesondere Geschäfts- und Firmenreisende sind auf eine flexible und reibungslose Mobilität angewiesen. Das kann mit Elektrofahrzeugen heute noch nicht in gewohntem Umfang erreicht werden. Die Hauptprobleme liegen bei den bisherigen Elektroantrieben. Diese weisen eine nur begrenzte Reichweite auf und benötigen sehr lange Ladezeiten. Hinzu kommt die bislang nicht flächendeckende Verbreitung von Ladesäulen. Die Kunden wünschen eine größere Reichweite und die problemlose und schnelle Möglichkeit des Nachtankens. Ein weiteres Problem sind die bislang sehr hohen Kosten für Elektrofahrzeuge und nur schwer zu kalkulierende Restwerte für Gebrauchtfahrzeuge.

Die Technologie wird im Bereich der Elektroantriebe in Zukunft noch größere Fortschritte verzeichnen. Die Reichweiten werden vergrößert, die Ladezeiten verringert. Gleichzeitig kommen die ersten Serienmodelle großer Hersteller auf den Markt. Der Anspruch ist, dass die Technik der Elektromobilität insgesamt eine echte Alternative zu bestehenden Antriebsarten bildet und dazu beiträgt, die Mobilitätskosten für die Kunden zu senken.
Verbunden mit der Intensivierung der Förderung ist nun zu hoffen, dass der technologische Fortschritt in diesem Segment der Mobilität noch schneller vorankommt, die Infrastruktur ausgebaut wird und damit die bestehenden Probleme im praktischen Vermieteinsatz in den skizzierten Punkten reduziert werden können. Damit ergäbe sich eine bessere Ausgangsposition für eine wirtschaftliche Vermietung.  

Pflicht für Mieter eines Autos, falsche Berichterstattung zur Polizeiklausel

Klarstellung: Autovermieter können laut aktuellem BGH-Urteil XII ZR 44/10 vom 14.03.2012 eine gültige "Polizeitklausel" in ihren Mietverträgen vereinbaren. Der Mieter wird damit wirksam verpflichtet, die Polizei zur Unfallstelle zu rufen, sofern sich ein Unfall mit dem gemieteten Fahrzeug ereignet hat.

Einige Medien geben und gaben nach unserer Auffassung das BGH-Urteil falsch wieder und zitierten in diesem Zusammenhang Herrn Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. Wir ...

Polizeiklausel in Mietverträgen kann wirksam vereinbart werden, aber kein Alles-oder-nichts-Prinzip

Autovermieter setzen auf hohe Werte, denn Fahrzeuge kosten im Schnitt 20.000 Euro. Die Ursachen für Beschädigungen sind oft nur am Ort des Geschehens klärbar. Deshalb gewähren die Vermieter ihrem Mieter nur dann eine Haftungsreduzierung gegen Zusatzentgelt, wenn der Mieter zusichert, die Polizei zu rufen, wenn ein Unfall geschieht. Immerhin kann es Gründe geben, die den Mieter betreffen, wie zum Beispiel Alkohol oder Drogen.

Der Bundesgerichtshof hat nun zum wiederholten Mal und erstmals auch in Bezug auf das neue Versicherungsvertragsgesetz VVG geurteilt, dass ...

Beitrag der Autovermieter für den Umweltschutz

Die Autovermieter helfen seit vielen Jahren, die Umwelt zu entlasten. In unserer Zeit des grossen Umweltbewusstseins wird dieser Beitrag bisher weitgehend unterschätzt.

Die Verkehrsprobleme in Städten sind enorm und unübersehbar. Sie werden sich unaufhaltsam weiter verschärfen. Die Politik und die Gesellschaft haben die Aufgabe, sich im Rahmen der Zukunftsgestaltung mit Fragen der Mobilität von morgen zu beschäftigen und ...

Pkw-Maut ist ein Irrweg

Der Chor der Experten, die eine Pkw-Maut in der Bundesrepublik kommen sehen, wird immer vielstimmiger. Gleichzeitig bleibt es bei den Kritikpunkten, die das Vorhaben als weiteren Ansatz, den Autofahrer zur Kasse zu bitten, entlarven.

Der ADAC hat dazu Stellung bezogen. Er hat die bestehenden Argumente untersucht. Für unser Verständnis ergibt sich daraus folgendes (Argument und Kommentierung): 

1. Die Pkw-Maut wird benötigt für die Beteiligung ausländischer Pkw-Fahrer an der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.
-> Das kann die streckenabhängige Pkw-Maut nicht leisten und die ausländischen Fahrten leisten bereits einen hohen Anteil über die Mineralölsteuer/Mehrwertsteuer, der über die Belastungen hinausgeht.

2. Die zusätzlichen Finanzmittel werden für den Straßenbau benötigt.
-> Mineralölsteuer, Kfz-Steuer, anteilige Mehrwertsteuer usw. von 53 Milliarden Euro pro Jahr werden nur zu einem geringen Anteil für die Verkehrsinfrastruktur verwendet. Was soll an dem bestehenden Prinzip „Rasen für die Rente“ eine weitere „Steuer“ ändern? Die Erfahrung lautet, dass steigende Abgaben der Autofahrer nicht zu steigenden Investitionen des Staates in die Straße führen. Es handelt sich um leere Versprechungen.

3. Im Ausland muss der deutsche Autofahrer auch zahlen.
-> Die Systeme sind nicht vergleichbar. Ausländische Pkw-Fahrer leisten bereits einen hohen Beitrag und würden den angestrebten Mehrbeitrag gar nicht aufbringen. Und in den meisten Ländern Europas gibt es keine Pkw-Maut.

4. Und mit einem Märchen wird auch noch aufgeräumt: Es werde keine Mehrbelastungen geben.
-> Allein der Aufwand einer streckenbezogenen Gebühr muss zwangsläufig dazu führen, dass es für den Autofahrer teurer wird. Zudem ist von diesem Versprechen, an anderer Stelle die Kosten der Nutzung des Autos zu reduzieren, nichts zu halten, wenn gleichzeitig argumentiert wird, es werde mehr Geld für den Straßenbau benötigt.

5. Die Verkehrssicherheit und die Umwelt wären nicht negativ betroffen.
-> Und doch wären sie das, denn Vermeidungsstrategien sind zu erwarten, zudem Überlastungen auf untergeordneten Strecken und die Notwendigkeit hier wieder regulierend und kostenintensiv einzugreifen. Auch ist die Nutzung der leistungsfähigsten Strassen umweltschonend und nicht die zu erwaretende teilweise Verlagerung des Verkehrs auf untergeordnete Strassen.

Es gibt keine belastbaren Argumente für eine Pkw-Maut.

Datei „ADAC Fachinformation Pkw-Maut“ ansehen

 

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