Fahrer ist für die passende Bereifung verantwortlich – auch bei Mietwagen

Vom Spätherbst bis Ende März halten die Autovermieter in ausreichender
Anzahl Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung bereit. Das trifft nicht
nur auf die überregionalen Anbieter zu, wie Avis, Europcar, Hertz und
Sixt, sondern auch auf die vielen hundert kleinen mittelständischen
Unternehmen der Branche. Dabei ist es den Unternehmen überlassen, ob sie
die Kosten der Umrüstung als separate Abrechnungsposition in der
Mietwagenrechnung ausweisen oder sie in einen erhöhten Grundpreis einrechnen.

Die Autovermieter empfehlen, bereits bei Reservierung auf die Ausrüstung mit wintertauglicher Bereifung zu achten. Wer jedoch einen Mietwagen ohne Winterpneus erhält, während die winterlichen Straßenverhältnisse die Fahrt auf Sommerreifen verbieten, ist laut ADAC nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Für die richtige Bereifung ist der Fahrer verantwortlich, nicht der Fahrzeughalter. Wer mit den falschen Reifen im Mietwagen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Verursacht man mit Sommerreifen einen Verkehrsunfall bei Eis und Schnee, haftet der Mieter trotz Vollkaskoschutz für den Schaden. Geeignet sind alle Reifen mit der Kennzeichnung

Artikel reifenpresse.de

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