Bei uns sind im März 2012 folgende Urteile eingegangen (2 mal OLG, 38 mal LG,....:
| LG Mosbach | 5 S 51/11 | 15.02.12 | S+ / F- | |
| LG Bonn | 8 S 152/11 | 28.02.12 | S+ | |
| LG Bonn | 5 S 92/11 | 29.02.12 | S+ | |
| LG Bonn | 5 S 152/11 | 29.02.12 | S+ |
Bei uns sind im März 2012 folgende Urteile eingegangen (2 mal OLG, 38 mal LG,....:
| LG Mosbach | 5 S 51/11 | 15.02.12 | S+ / F- | |
| LG Bonn | 8 S 152/11 | 28.02.12 | S+ | |
| LG Bonn | 5 S 92/11 | 29.02.12 | S+ | |
| LG Bonn | 5 S 152/11 | 29.02.12 | S+ |
Urteil aus Mietwagenrecht§wi§§en 01-2012: AG Bernkastel-Kues, Keine Erschütterung der Schwackeliste als Schätzgrundlage durch Internetangebote, die zudem nicht vergleichbar sind, MRW 1-12, 15.
Urteil aus Mietwagenrecht§wi§§en 01-2012: AG Schmallenberg, Vorprozessuale Zahlung ist Anerkenntnis dem Grunde nach, MRW 1-12, 16.
Urteil aus Mietwagenrecht§wi§§en 01-2012: LG Dortmund, Fraunhofer ist für eine Schätzung von Mietwagenkosten nicht vorzugswürdig, MRW 1-12, 12.
Urteil aus Mietwagenrecht§wi§§en 01-2012: LG Aachen, Rumpfleistungen von Internetangeboten sind nicht entscheidungserheblich, MRW 1-12, 11.
Urteil aus Mietwagenrecht§wi§§en 01-2012: OLG Karlsruhe, Schätzung mit Schwackeautomietpreisspiegel 2010, MRW 1-12, 10.
NUR FÜR MITGLIEDER
Rechtlicher Fachaufsatz Mietwagenrecht§wi§§en 01-2012: Otting,...
Rechtlicher Fachaufsatz Mietwagenrecht§wi§§en 01-2012: Stark, ...
NUR FÜR MITGLIEDER
Rechtlicher Fachaufsatz Mietwagenrecht§wi§§en 01-2012: Wenning, ...
Die Beklagte wird zur Zahlung weiterer 6686 Euro für eine Vermietung von 133 Tagen verurteilt. Dem Geschädigten ist ein Vorwurf der Verletzung der ...
Die Zeitschrift Mietwagenrecht§wi§§en MRW hat in der Ausgabe 1-2012 folgenden Inhalt:
- "BGH, Abtretung und RDG: Letzter Akt oder mit Zugabe?", Rechtsanwalt Joachim Otting
- "Mögliche Gerichtsstände in Unfallsachen", Diplom-Jurist Joachim Wenning
- "Rechtsanwalt und Autovermieter - Wie weit darf die Empfehlung gehen?", Rechtsanwalt Gunnar Stark
- Schätzung mit Schwacke-Automietpreisspiegel 2010 (OLG Karlsruhe 4 U 106/11)
- Rumpfleistungen von Internetangeboten sind nicht entscheidungserheblich (LG Aachen 5 S 219/11)
- Die Fraunhoferliste ist für eine Schätzung von Mietwagenpreisen nicht ...
Die Inhalte der Mietwagenrecht§wi§§en 1-2012 entnehmen Sie bitte ...
Das Landgericht Stuttgart hat am 26.03.12 unter dem Aktenzeichen 26 O 48/10 entschieden, dass dem Kläger die Restforderungen aus 17 Schadenfälllen fast vollständig zu erstatten sind. Neben Fragen der Abtretung wurde vor allem um die Verwendbarkeit der Schwackeliste gestritten.
Das Gericht hat sich mit dem konkreten Vortrag der Beklagten befasst, dass die vorgelegten Internetangebote ...
Kfz-Haftpflichtversicherer scheinen an einer fairen und unproblematischen Schadenregulierung inzwischen immer weniger interessiert zu sein. Nachdem der BGH entschieden hat, dass Dienstleister aus abgetretenem Recht wegen noch nicht bezahlter Forderungen gegen die Versicherung klagen dürfen, sofern es nur um ihre Kosten geht, werden immer neue Baustellen eröffnet. Derzeit zeichnet sich ab, dass dem Geschädigten wohl flächendeckend und systematisch pro forma ...
Aktuelle Urteile folgender Landgerichte (vor allem wegen Kosten für Mietwagen) sind beim BAV eingegangen und in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar:
(aktualisiert am 28.03.12)
LG Koblenz vom 08.03.12 – 14 S 44/11
Weder Gutachten noch vorgelegte Vergleichsangebote erschüttern Schwacke-Schätzgrundlage.
LG Mosbach vom 01.02.12 – 5 S 32/11
15.02.12 – 5 S 41/11
15.02.12 – 5 S 51/11
15.02.12 – 5 S 52/11
15.02.12 – 5 S 55/11
Erhebungen des Fraunhofer-Institutes sind nicht geeignet, die Unrichtigkeit des Schwacke-Mietpreises zu begründen.
LG Bayreuth vom 15.02.12 – 12 S 102/11
Die erstgerichtliche Schätzung des Normaltarifes mittels Schwackeliste wird vom Berufungsgericht bestätigt.
LG Aschaffenburg vom 02.02.12 – 23 S 147/11
Die Verwendung der Schwackeliste steht im Einklang mit der jüngeren BGH-Rechtsprechung.
LG Köln vom 06.03.12 – 11 S 263/11
Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels ist nicht zu beanstanden.
LG Bonn vom 29.02.12 – 5 S 152/11
29.02.12 – 5 S 92/11
28.02.12 – 8 S 152/11
Aus Sicht der Kammer bestehen keine Bedenken gegen Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels.
LG Stuttgart vom 28.02.12 – 23 O 204/11
Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwandes auf Grundlage des Schwacke- und nicht Fraunhofer-Mietpreisspiegels, Abtretung verstößt nicht gegen RDG.
LG Frankenthal vom 08.02.12 – 2 S 332/11
Schadensberechnung nach Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke- und nicht des Fraunhofer-Mietpreisspiegels oder anderer Schätzgrundlagen wie etwa Sachverständigen-Gutachten.
LG Frankenthal vom 25.01.12 – 2 S 101/11
Der Tarichter braucht weden Gutachten hinzuzuziehen, noch eine andere Schätzgrndlage als die Schackeliste anwenden. Denn lediglich allgemein gehaltenen Angriffen braucht er nicht nachzugehen.
LG Frankenthal 2 S 302/11 – 14.03.2012
Abtretung ist kein RDG-Verstoß. Schätzung mit Schwacke, dagegen wurde nichts konkretes vorgetragen. Zu günstigeren Möglichkeiten ist die Beklagte beweisfällig geblieben.
LG Dortmund vom 01.03.12 – 4 S 97/11
Die Kammer beruft sich auf Ermessensspielraum und schätzt weiterhin nach Schwacke mit einem Aufschlag von 20 %.
LG M’gladbach vom 28.02.12 – 5 S 49/11
24.01.12 – 5 S 55/11
Tagesscharfe Abrechnung ausschließlich nach Addition von Wochen-, Dreitage- und Tagespreisen nach Schwacke-Liste abzüglich 17 % + 20 % Aufschlag.
LG Köln vom 13.02.12 – 26 O 380/11
Abrechnung grundsätzlich nach Schwacke-AMS plus Nebenkosten.
LG Köln vom 07.03.12 – 9 S 319/11
Erhebungen des Fraunhofer-Institutes oder Erhebung en des Dr. Y genügen nicht, durchgreifende Zweifel an der Nutzbarkeit der Schwacke-Liste zu begründen.
LG Bonn vom 15.02.12 – 8 S 234/11
21.02.12 – 8 S 255/11
Die Berufungen werden zurückgewiesen. Internetangebote sind nicht mit Schwacke-Liste vergleichbar.
Liste der Urteile der Gerichte bzgl. Mietwagen nach Unfall Februar 2012
| AG Koblenz | 163 C 1637/11 | 04.01.12 | S+ / F- | |
| AG Besigheim | 7 C 202/11 | 27.01.12 | S+ / F- | RDG |
| AG Bad Säckingen | 1 C 233/11 | 20.01.12 | S+ / F- | |
| AG Rastatt | 20 C 113/11 | 05.01.12 | S+ | RDG |
| AG Bremen | 3 C 190/11 | 25.01.12 | S+ | RDG |
| LG Offenburg | 1 S 152/11 | 23.01.12 | S+ | RDG |
| LG Landshut | 13 S 2446/11 | 11.01.12 | S+ / F- |
Der BGH hat sein Urteil zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 veröffentlicht. Damit ist die Verwendbarlkeit des vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. seinen Mitgliedern empfohlenen Abtretungsformulares höchstrichterlich bestätigt. Die Verwendung des Formulares und Geltentmachung der Forderung bei Versicherer stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar, verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben (§307 BGB) und die in dem Formular verwendete Formulierung ist nicht zu unbestimmt. Damit wird unsere Auffassung vollständig bestätigt. In Bezug auf viele andere Formulare werden immer wieder Zweifel angemeldet.
Der BAV hat mit seiner Rechtszeitschrift „Mietwagenrecht§wi§§en“ (MRW) und der Verbreitung unserer Rechtsauffassung vielleicht sogar erheblich dazu beigetragen, dass
– Anwälte richtig vortragen konnten,
– die allermeisten Instanzgerichte bereits zuvor die richtige Rechtsauffassung angewendet hatten und nun
– der BGH die bestehenden Auffassung gegeneinander abwägen konnte. Die MRW ist im Urteil mehrfach zitiert (Rz. 8 und 14).
Wir danken Herr Rechtsanwalt Otting für die excellente juristische Beratung des BAV.
Der erste Zivilsenat des BGH hat mit Aktenzeichen I ZR 54/10 zur Zulässigkeit rechtlicher Beratung als Nebenleistung zur Hauptleistung Finanzdienstleistung entschieden.
Von hoher Bedeutung auch für die Dienstleistungen der Autovermieter ist vor allem Randziffer 24 (sinngemäß):
Dabei ist im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit (§ 12 GG) grundsätzlich keine enge Auslegung des § 5 Abs. 1 RDG geboten (u.a. Kleine-Cosack, RDG, 2. Aufl.).
Das Urteil ist der Datenbank auf dieser Seite zu entnehmen. www.urteilsdatenbank.bav.de
MRW 04-2010, Rechtsanwalt Ulrich Wenning, Bonn, kurze und praktische Hinweise...
MRW 2-2011, Aufsatz von Rechtsanwältin Inka Pichler, Wertminderung bei Bagatellschäden...
MRW 2-2011, Landgericht München II, 8 S 5080/09 vom 03.03.11
1. Laut eingeholtem Gerichtsgutachten...
NUR FÜR MITGLIEDER
MRW 02-2011, Aufsatz von Rechtsanwalt Rindsfus, Hamburg, Seite 8 ff.
Welche Kürzungsquoten ergeben sich bei Vorliegen...
MRW 03-2011, Urteil des LG Bonn 8 S 76/11 vom 28.07.11, ...
MRW 03-2011, Aufsatz von Margarete Niemann/Tarik Yousfi/Prof. Dr. Claus Neidhardt, Einfluss der Vorbuchungszeit auf Verfügbarkeit und Preis bei Mietwagen im Internet
Ergebnisse einer Marktuntersuchung...
NUR FÜR MITGLIEDER
MRW 03-2011, Aufsatz von Margarete Niemann/Tarik Yousfi/Prof. Dr. Claus Neidhardt, Einfluss der Vorbuchungszeit auf Verfügbarkeit und Preis bei Mietwagen im Internet
Ergebnisse einer Marktuntersuchung...
NUR FÜR MITGLIEDER
MRW 03-2011, Aufsatz von Professor Dr. Claus Neidhardt, Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise...
MRW 03-2011, Aufsatz von Professor Dr. Claus Neidhardt, Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise...
NUR FÜR MITGLIEDER
MRW 03-2011, Aufsatz von Betriebswirt E. Bayer, MRW-Herausgeber, ...
SVR 2011, Seite 381 ff.
1. Eine Schätzung von Mietwagenkosten ...
MRW 04-201: Urteil des OLG Stuttgart 7 U 109/11 vom 18.08.2011
Durchweg positiv und hohe Bedeutung zu den Fragen...
MRW 04-2011, Urteil des OLG Koeln 16 U 98/10 vom 19.10.11
Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz liegt ...
NUR FÜR MITGLIEDER
MRW 04-2011, Aufsatz von Rechtsanwältin Inka Pichler, Profi-Fuhrpark...
NUR FÜR MITGLIEDER
MRW 04-2011, Aufsatz von Dipl.-Kfm. Michael Brabec, Gutachterliche Stellungnahmen zu Mietwagen...
NUR FÜR MITGLIEDER
Aufsatz aus MRW 04-2011, Aufsatz von Rechtsanwalt Joachim Otting, Nutzungsausfallentschädigung ...
Auf Wunsch stellen wir nach und nach die besonders ausführlichen Inhalte der Mietwagenrecht§wi§§en MRW der Ausgaben ab 2009 auf der BAV-Internetseite öffentlich zur Verfügung. Damit möchten wir einen weiteren Service für alle Dienstleister bieten, die sich zunehmend in Rechtsstreitigkeiten mit Kfz-Haftpflichtversicherern befinden.
Die Beitrage sind zu finden unter: www.bav.de/service/mrw.html
Dort bereits der breiten Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sind:
„Informationen wegen Mischmodell.“
„Landgericht München: Schätzung der Mietwagenkosten.“
„Kürzungsquote nach dem neuen VVG.“
„Niemann/Yousfi/Neidhardt, Einfluss der Vorbuchungszeit auf Verfügbarkeit und Preis bei Mietwagen im Internet.“
„Prof. Dr. Neidhardt, Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise.“
„LG Bonn, Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer.“
„OLG Köln, Anwendung der Schwackeliste, kein Verstoß gegen RDG.“
„OLG Stuttgart, Fraunhofer sowie Internetangebote sind keine Erschütterung von Schwacke.“
„Landgericht Mönchengladbach gegen Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer.“
„Der GDV, Fraunhofer und der Normaltarif.“
„Unfälle mit Gespannen aus Zugfahrzeug und Anhänger oder Auflieger.“
„Profi-Fuhrpark und Recht auf Anwalt.“
„Gutachterliche Stellungnahmen zu Mietwagenpreisen.“
„Nutzungsausfallentschädigung so hoch wie (angebliche) Mietwagenkosten.“
„Besondere (Internet-)Preise nur zu besonderen (Internet-)Bedingungen.“
„Der grundsätzliche Anspruch auf den Mietwagen wird immer häufiger in Frage gestellt.“
„Analyse statt Schlagworte, Fraunhofer im Detail hinterfragt.“
„Fraunhofer oder Schwacke? Keine Frage ist umstrittener.“
„Unmöglichkeit eines Vergleiches zwischen Fraunhofer und Schwacke.“
NUR FÜR MITGLIEDER
Aufsatz aus Mietwagenrechtswissen 3-2010, Seite 6 f., Besondere (Internet-)Preise nur zu besonderen (Internet-)Bedingungen.
Zwei Seiten ...
NUR FÜR MITGLIEDER
MRW 04-2011, Aufsatz 2 Seiten von Dipl.-Kfm. Michael Brabec, Unmöglichkeit eines Vergleiches zwischen Fraunhofer und Schwacke,
NUR FÜR MITGLIEDER
Aufsatz aus Mietwagenrechtswissen 1-2009, Seite 2 ff., Rechtsanwalt Joachim Otting, Fraunhofer oder
NUR FÜR MITGLIEDER
Aufsatz aus Mietwagenrechtswissen 1-2010, Seite 3
Michael Brabec, Analyse statt Schlagworte, Fraunhofer im Detail hinterfragt, 6 Seiten
Einleitung
Thema
Methode Schwacke
NUR FÜR MITGLIEDER
Aufsatz aus Mietwagenrechtswissen 3-2010, Seite 3-5, Joachim Otting, Der grundsätzliche Anspruch auf den Mietwagen ...
Der WDR berichtet regelmäßig zur Schadenregulierung von Versicherungen. Jüngst ging es um die Regulierungsdauer. Die überwiegende Rechtsprechung gibt dem Versicherer maximal 4 Wochen Zeit, so z.B. das OLG München in einer Entscheidung aus 2010: 10 W 1789/10, siehe MRW 3-2011, S. 12 f.
Auszug aus dem Beitrag:
„Doch immer wieder versuchen Versicherungen, die Geschädigten mit Verzögerungstaktiken hinzuhalten“.
Siehe Beitrag vom 01.02.12:
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw05/0201/01_schadensregulierung.jsp?mid=537540
"Wem nützt es?", diese Frage sollte man sich öfter stellen, wenn man in schwierigen Situationen klaren Kopf behalten will und auf Angebote eingehen oder diese ablehnen muss. Entweder - oder! Entweder ich kümmere mich selbst um meine Schadenregulierung und nehme mir dazu einen Anwalt und Gutachter oder ich lasse mich auf das aktive Schadenmanagement ein. Was dabei heraus kommt, sich vom Versicherer des Unfallgegners "beraten zu lassen", zeigte ein aktueller Fernsehbeitrag der Sendung WISO vom 24.01.2012:
Entstehende Probleme sind:
- Fahrzeuge sind ...
Im Streit um niedrigere Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt am AG Berlin-Mitte (Az. 111 C 3172/10) hat eine Versicherung nun das Problem, dass der Richter es sich vorbehält, die Akte einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen zu übergeben. Der Vorwurf: Wahrheitswidrige Angaben in einem Haftpflichtprozess, wiederholt und systematisch, also der Verdacht auf Prozessbetrug.
In den Augen der Richter ist diese Versicherung nur eine von vielen. Geschädigte werden systematisch getäuscht. Das scheint dem einen oder anderen Gericht nun zu viel zu werden, siehe Beschluss vom 25.01.2012
Den Prozess führte RA und Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer aus Berlin, http://www.kanzlei-schleyer.de/
Neue Urteile aus Januar 2012, hier als Liste, bei Bedarf bitte anfragen.
LG Chemnitz | 6 S 0252/09 | 17.10.11 | Ergänzungsgut- | achten |
Kammergericht | 22 U 57/11 | 15.08.11 | AGB | Haftung Mieter |
LG Nurnberg-F. | 8 S 5834/11 | 30.11.11 | S+ -17% / F- | |
AG Bonn | 110 C 324/10 | 09.12.11 | S+ | RDG |
AG Calw | 7 C 693/11 | 22.12.11 | S+ | |
ÂG Ludwigsburg | 10 C 2661/11 | 16.12.11 | S+ / F- | Bestimmth./RDG |
AG Koeln | 271 C 175/11 | 08.12.11 | S+ / F- | RDG |
LG Koeln | 11 S 502/10 | 13.12.11 | S+ / F- | |
AG Hattingen | 10 C 88/11 | 20.12.11 | Angebot Direktv. | |
AG M’gladbach | 3 C 342/11 | 22.12.11 | Mittelwert | RDG |
LG Bonn HB | 8 S 234/11 | 23.12.11 | S+ / F- | RDG |
LG Bonn | 15 O 238/11 | 29.12.11 | S+ / F- | |
OLG Karlsruhe | 4 U 106/11 | 16.12.11 | S+ / F- |
Der Bundesgerichtshof hat nach mündlicher Verhandlung vom heutigen Tage zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 entschieden, dass eine erfüllungshalber abgetretene Schadenersatzforderung durch einen Autovermieter gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden darf. Es handelt sich dabei nicht um einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Denn diese Vorgehensweise ist von § 5 Abs. 1 RDG gedeckt, wenn es keinen Streit um die Haftung als solche gibt.
Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. hat genau diese Rechtsansicht offensiv vertreten, seit das RDG am 1.7.2008 in Kraft getreten ist.
Die Berufungskammer des Landgerichts Stuttgart hatte in mehreren Fällen gegenteilig und damit zu Lasten der jeweiligen Autovermieter entschieden. Eines dieser Urteile hat der BGH nun aufgehoben.
Der Autovermieter hatte mit einem vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. für seine Mitglieder entwickelten und empfohlenen Formular gearbeitet. Mit der BGH – Entscheidung ist geklärt, dass auch die Rechtsmeinung der Landgerichte Braunschweig, Arnsberg, Konstanz, Koblenz und Giessen nicht der des BGH entspricht.
Inhalt der Presseinformation:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59046&pos=0&anz=16
Weitere Informationen wegen RDG und Abtretungen: http://bav.de/service/rdg.html
Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass die Abretung an Erfüllungs statt – es ging um einen Abschleppfall – kein Verstoß gegen das RDG darstellt, da der Auftraggeber mit dieser Abtretung bezahlt und sich der Dienstleister sodann um eine eigene Angelegenheit kümmert.
Das Urteil ist in der BAV-Urteilsdatenbank unter den BGH-Urteilen abrufbar. Bitte den vorstehenden Link anklicken, anmelden und vor der Suche den Haken bei BGH setzen.
Dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. ist es gelungen, für Anwälte ein Fachseminar Verkehrsrecht (Fortbildung gem. § 15 FAO) zum Thema „Die aktuelle Mietwagenrechtsprechung“ in Kooperation mit Rechtsanwältin Marita Basten, Juristische Fachseminare, Bonn und der Kanzlei, Wenning & Brix, Bonn zu organisieren.
Referent: Rechtsanwalt Ulrich Wenning (Referenz siehe ca. 30 OLG Entscheidungen auf diesen Seiten)
Das Seminar findet in statt:
06. März 2012 16.00 in Dortmund. Hilton Hotel – Anmeldung erwünscht bis 23.02.12
14. März 2012 16.00 in Hamburg, Ambassador Hotel 29.02.12
19. April 2012 16.00 in Mannheim, Rheingoldhalle 05.04.12
26. April 2012 16.00 in München, Hotel Holiday Inn München Süd 12.04.12
Das Fortbildungsseminar kann zu einem Sonderpreis von 119,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer angeboten werden. Die anerkannte Seminardauer beträgt 4 Zeitstunden. Verbindliche Anmeldungen können ab sofort
beim BAV entgegengenommen werden (Fax: 030/258989-99).
Für Rückfragen rufen Sie uns bitte an: 030-258989-45
Aktuell sind zwei positive LG-Entscheidungen zu vermelden:
LG Erfurt, 2 S 96/11 vom 10.01.12
Der Berufung der Klägerin wurde weitgehend stattgegeben. Die erforderlichen Kosten sind zu schätzen, da weder von der Klägerin bewiesen wurde, dass kein günstigerer Tarif zu gänglich war, noch von der Beklagten, dass ein unter dem Normaltarif liegender Betrag zugänglich war.
Schätzung des Normaltarifes und der Nebenkosten zur Ermittlung des erforderlichen Betrages mit Schwacke 2009 ohne Bedenken möglich. Die Einwände der Beklagten sprechen nicht gegen Schwacke. Der Hinweis auf Internetangebote genügt aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit und kolkreten Zugänglichkeit für den Geschädigten nicht.
Ein PAUSCHALER Aufschlag für unfallbedingte Zusatzleistungen ist zuzusprechen, unabhängig vom Umfang der hierfür speziell erbrachten Zusatzleistungen, so auch die Mehrzahl der Gerichte. (30%)
Eigenersparnisabzug von 5%.
LG Braunschweig, 4 O 912/11 (115) vom 14.12.11
Die Forderung wird vollständig zugesprochen. Das Langericht entschied hier einen Fall eines vermietenden Autohauses, welches Mietwagenkosten ist recht geringer Höhe des Normaltarifes abgerechnet hatte. Der Versicherer hatte trotzdem die Regulierung der Höhe nach verweigert. (Abgerechnet ca. 1550 Euro für 18 Tage Kompaktfahrzeug). Der Geschädigte ist zur Anmietung berechtigt (80km pro Tag erfordern entgegen der Versicherermeinung keinen Verzicht auf einen Mietwagen). Nebenkosten sind erstattungsfähig. Abzug für Eigenersparnis von 10%.
Daneben berichten wir von einer interessanten Entscheidung des AG Erlangen, 5 C 1215/11: Fraunhofer keine Schätzgrundlage für Mietwagenkosten, z.B. ungenau, Internetbezug, Statistikfehler usw.
Die Urteile sind in der Urteilsdatenbank abrufbar.
Die Sache BGH VI ZR 143/11 wird am 31.01.12 verhandelt.
Vorentscheidungen:
AG Waiblingen – Entscheidung vom 5. November 2010 – 8 C 1039/10
LG Stuttgart – Entscheidung vom 13. April 2011 – 4 S 278/10
Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangt von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vom 4. November 2009. Die volle Einstandspflicht der Beklagten steht außer Streit.
Die Geschädigte mietete bei der Klägerin für die Zeit des schädigungsbedingten Ausfalls ihres Kraftfahrzeugs ein Ersatzfahrzeug an. In diesem Zusammenhang unterzeichneten die Mietvertragsparteien am 5./9. November 2009 eine von der Klägerin vorformulierte Erklärung „Abtretung und Zahlungsanweisung“, die u.a. eine Abtretung der Schadensersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Fahrer, Halter und deren/dessen Haftpflichtversicherung aus dem oben genannten Schadensereignis erfüllungshalber an die Klägerin enthielt.
Mit der Klage macht die Klägerin die Differenz aus einem von ihr als berechtigt angenommenen Mindestbetrag von 1.147,40 € („Normaltarif/Selbstzahlertarif“ unter Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels unter Hinzurechnung eines Zuschlages für unfallbedingte Zusatzleistungen in Höhe von 262 €) und der von dem Versicherer aufgrund der von der Klägerin übersandten Rechnung bezahlten 575,00 €, mithin 572,40 € zuzüglich Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen, weil die Abtretung wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nichtig sei (beide Urteile veröffentlicht in juris). Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin gibt dem u.a. für das Verkehrsrecht zuständigen VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Gelegenheit zu entscheiden, ob es sich bei der von der Klägerin vorgenommenen Einziehung der erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung der Geschädigten um eine erlaubte Rechtsdienstleistung im Sinne der §§ 2, 5 RDG handelt.
Die Themen der MRW 3-2011 sind:
- Nutzungsausfallentschädigung
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Mietwagenpreisen
- ...