Vermietung nach Unfall

Landgericht Bonn 8 S 106/12 vom 13.06.2012

Das LG Bonn erklärt der beklagten Versicherung die BGH-Linie und verwirft die Auffassung des OLG Hamm zur Erschütterung einer Schätzgrundlage.

Berufung der Beklagten wird per Beschluss zurückgewiesen.

Schätzung mittels Schwacke-Automietpreisspiegel, nicht mit Fraunhofer.

Sämtliche ausführliche Angriffe der Beklagten auf das Urteild es Amtsgerichtes werden abgewiesen.

Entgegen der Ansicht der Beklagten ist nach jüngster BGH-Rechtsprechung eben nicht höchstrichterlich geklärt, dass die Schwackeliste als Schätzgrundlage erschüttert ist. Der BGH hat lediglich klar gestellt, dass entsprechender Vortrag nicht übergangen werden darf, ein Gericht sich damit zu befassen hat.

Die Auffassung des OLG Hamm wird nicht geteilt, dass mit den dort vorgelegten Internetangeboten die Schwackeliste erschüttert werden könnte, da sie bezüglich der enthaltenen Leistungen nicht vergleichbar seien.

Das Urteil ist in die BAV-Datenbank eingestellt worden.

Landgericht Düsseldorf 21 S 164/11 vom 31.05.12

Berufung der Klägerin erfolgreich, Beklagte hat die Restforderung zu 70% zu erstatten.
-> Kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht. Die Schreiben der Beklagten enthalten kein annahmefähiges Angebot.
-> Abtretung kein RDG-Verstoß.
-> Schätzung mittels Schwacke, nicht Fraunhofer.
-> UE-Aufschlag von 20%.
-> EE-Abzug von 5%.
-> Verschiedene Nebenkosten sind zuzusprechen, nicht Zustellung und Zweitfahrer.

Siehe Urteilsdatenbank

Landgericht Köln 9 S 8-12 vom 08.06.12

Die Restforderung an den Versicherer ist durch diesen zu 78% an den klagenden Autovermieter zu erstatten.
-> Haftung war nicht strittig, Abtretung nicht unbestimmt und kein RDG-Verstoß.
-> Normaltarif kann mit Schwacke geschätzt werden.
-> Mit Mängelanzeigen bzgl. Schwacke dringt die Beklagte nicht durch (Fraunhofer, Sachverständigengutachten,  Internetangebote).
-> Teilweise wurde einem Aufschlag wegen unfallbedingter Besonderheiten stattgegeben.
-> Kein EE-Abzug.
-> Nebenkosten sind zu erstatten.

 

Siehe Urteilsdatenbank.bav.de

Liste Urteile Mai 2012: Kosten für Mietwagen nach Unfällen

Die Gerichte haben auch im Mai 2012 wieder über die angemessenen Kosten für die Anmietung eines Mietwagens nach einem Unfall zu befinden. Hier erhalten Sie die Liste der uns von Autovermietern oder Rechtsanwälten dankenswerterweise überlassenen Urteile der Amtsgerichte, Landgericht und Oberlandesgerichte.

Sollten Sie ein Urteil besitzen, dass sich mit Fragen der Autovermietung befasst, faxen Sie das doch bitte an uns unter 030-258989-99.

Übrigens: Meist erhalten wir mit den Urteilen die Bitte, eine Anonymisierung der Namen und Streitparteien bei uns vorzunehmen. Bisher haben wir das immer zuverlässig hinbekommen.

AG Bonn

111 C 226/11

12.04.12

S+

 

LG Nürnberg-Fürth

8 S 9839/11

25.04.12

S+

 

AG Bad Neuenahr-Ahrw.

31 C 605/11

23.04.12

S+ / F-

RDG

AG Düsseldorf

22 C 12737/11

04.01.12

 

RDG

AG Grevenbroich

9 C 20/11

10.04.12

S+ / F-

 

LG Köln

11 S 245/11

17.04.12

S+ / F-

RDG

AG Aachen

113 C 22/12

03.04.12

S+ / F-

 

AG Krefeld

6 C 181/11

13.04.12

S+ / F-

RDG

AG Neuss

80 C 5078/11

04.04.12

F

RDG

LG Köln

11 S 116/11

24.04.12

S+ / F- / Gutachten-

Kein Mittelwert

 

Landgericht Bonn bestätigt seine Linie: Schätzung mit Schwacke, Aufschlag nur eingeschränkt erstattungsfähig

LG Bonn 18 O  275/11 vom 04.05.12

-> Sammelklage aus 10 Anmietfällen.
-> Aktivlegitimation ist gegeben, kein RDG-Verstoß, Forderungen bestimmbar.
-> Beweiserhebung wäre unverhältnismäßiger Aufwand, Schätzung nach 287 ZPO möglich, hierzu Schwacke-AMP tauglich.
-> Fraunhofer nicht vorzugswürdig, Kritik an Fraunhofer.
-> Vorgelegte Internetangebote sind keine Erschütterung der Schätzgrundlage, mit Begründung.
-> Kein Eigenersparnisabzug, da klassenniedriger angemietet.
-> Aufschlag für UE wird nur in einem Fall zugesprochen.
-> Verschiedene Nebenkosten waren zu erstatten.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.

Landgericht Köln gegen den Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer

Das Landgericht Köln hat eine erstinstanzliche „Mittelwertentscheidung“ aufgehoben und die Schätzung mit Schwacke ausführlich begründet: LG Köln 11 S 116/11 vom 24.04.2012

-> AG hatte Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer zugrundegelegt; das wird vom LG beanstandet
-> Schätzung nach Schwacke
-> Feststellung des AG, dass weder Schwacke noch Fraunhofer allein zur Schätzung geeignet seien, der Mittelwert aus beiden aber sehr wohl, trägt nicht; AG widersprach sich außerdem insofern, als es die Gefahr der Manipulation Schwackes aufgrund der fehlenden Anonymität feststellte, dafür aber gleichzeitig keinerlei Anhaltspunkte erkannte
-> Schwacke eindeutig vorzugswürdig, keine Internetangebote, Grundlage bilden nur abgedruckte/physisch vorhandene Preislisten, befragt werden nur tatsächlich vorhandene Stationen (Name, Anschrift, Telefonnummer)
-> Fraunhofer: Internetangebote, nur sechs Anbieter, PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist, keine Nebenkosten
-> Sachverständigengutachten würde keine neuen Erkenntnisse bringen
-> Günstigere Angebote sind nur relevant, wenn alle Konditionen erkennbar sind und die erforderlichen Zusatzleistungen enthalten sind; Internetangebote sind generell nicht relevant, Sondermarkt
-> Aufschlag i.H.v. 20 % bei Anmietung noch am Unfalltag
-> Kosten für Vollkaskoversicherung, Zusatzfahrer, Navigationsgerät, Zustellung/Abholung sind zu erstatten

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.

Landgericht Verden hebt Urteil des AG Achim auf und schätzt die Mietwagenkosten mit Schwacke

Das Landgericht Verden hat mit Urteil zum Aktenzeichen 2 S 135/11 vom 18.01.2012 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und der Klägerin die Restforderungen weitgehend zugesprochen, da sie nicht von einer solchen Reparaturverlängerung ausgehen konnte. Verzögerungen der Reparatur, das wurde klargestellt, gehen zu Lasten des Schädigers, also seiner Versicherung.

-> Schätzung nach Schwacke
-> Kosten für Insassenunfallversicherung sind nur zu erstatten, wenn eine solche auch für den Unfallwagen bestanden hat
-> Abzug i.H.v. 10 % für Eigenersparnis

Das Urteil ist in die Datenbank eingestellt.

Landgericht Kaiserlautern bestätigt Erstinstanz in der Schätzung mit Schwackeliste

Das Landgericht Kaiserslautern hat mit Urteil vom 23.05.2012 in einer durch die Versicherung eingelegten Berufung entschieden, dass:

-> die Aktivlegitimation der Klägerin gegeben war, da weder ein Problem der BEstimmtheit der Abtretung bestand, noch ein Verstoß gegen das RDG vorlag.
-> das Erstgericht mit Schwacke den Normaltarif schätzen durfte.
-> die Argumente der Beklagten mittels Fraunhofer und Internetangeboten wurden detailliert zurück gewiesen. Einseits handele es sich nicht um konkreten Sachvortrag, andererseits sind Mängel bei Fraunhofer durch das Gericht dargestellt.
-> Ein Aufschlag wegen unfallbedingter Zusatzleistungen war in diesem Fall erforderlich.
-> Kein Abszug wegen Eigenersparnis, da klassenniedrigerangemietet wurde.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 4 S 69/11 ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.

Ist das „Fairplay“ genannte Konzept der Allianz-Versicherung gescheitert?

Die Allianz-Versicherung und einige weitere Assekuranzen betreiben immer ausgeklügeltere Schadenmanagement-Systeme. Bei der Allianz heißt das vollmundig „Fairplay“. Das Ziel des Systems sei die einvernehmliche Abwicklung von Kfz-Schäden zwischen der Versicherung und vor allem den Reparaturbetrieben, "zum Wohle aller Beteiligten". Vermeintliche Vorteile für die Reparaturbetriebe werden vor allem in schnellerer Zahlung und weniger kritischer Regulierung gesehen. Ausdrücklich gehe es nicht darum, Rechte von Geschädigten auf freie Wahl von Anwalt und Sachverständigem zu beschneiden. Doch die Regeln gibt der Versicherer vor, zum Beispiel: Nur ohne Anwalt. Kritiker sehen genau das als wettbewerbsrechtlich bedenklich und für Geschädigte und Anwälte als erheblichen Nachteil. Denn die versprochene schnelle Abwicklung wird mit teilweise erheblichen Nachteilen erkauft. Wer weder Anwalt noch eigenen Sachverständigen zur Beurteilung des Schadens und Durchsetzung der Ansprüche beauftragt, verzichtet auf finanzielle Mittel, die ihm zustehen. 

Nun scheint das Konzept gescheitert oder aber die Allianz hat falsche Tatsachen in einem Rechtstreit vor dem Landgericht München I vorgetragen! 

Der Reihe nach:

Seit einigen Jahren kommt ein Befürworter des Konzeptes nach dem anderen hinzu. Inzwischen ...

Landgericht Aachen schätzt nun mit aktueller Schwacke, nicht mehr mit 2003

LG Aachen 2 S 31/12 vom 24.05.2012

-> Auf die Berufung der Klägerin hin wurde das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert.
-> Zur Schätzung der Mietwagenkosten wird nicht der Schwacke-AMP 2003, sondern die jeweils zeitlich passende Schwackeliste verwendet.
-> Konkrete, gegen eine Schätzung mit Schwacke gerichtete Argumente, hat die Beklagte nicht vorgetragen, nicht mit Fraunhofer und nicht mit Internetangeboten.
-> 10% Eingenersparnisabzug und 20% unfallbedingter Aufschlag.
-> Nebenkosten sind zu erstatten.
-> Für Zusatzfahrer-Kosten maßgeblich ist allein, ob der übliche Zweitfahrer des Geschädigtenfahrzeuges laut Mietvertrag auch den Mietwagen hätte nutzen dürfen, unerheblich, ob er ihn benutzt hat.

Das Urteil finden Sie in der BAV-Urteilsdatenbank

Landgericht Mönchengladbach mit besonderer Mittelwert-Variante

LG Mönchengladbach 5 S 75/11 vom 22.05.2012

Das Landgericht Mönchengladbach ermittelt angelehnt an die Nünberger Rechtsprechung den Normaltarif von Mietwagenkosten nun durch einen „Bauchgefühl-Abzug“ von den Werten der Schwackeliste. Begründet wird das hüben wie drüben durch die besonders ausgeprägte Erfahrung der Landrichter. Mit konkreter fallbezogener Rechtsprechung erscheint das unvereinbar, Widersprüche sind deutlich zum Beispiel bei der Frage der Relevanz von Internetangeboten.

Im übrigen:
-> Abtretung verstößt nicht gegen RDG, zulässige Nebentätigkeit
-> Schätzung nach Schwacke
-> Abzug i.H.v. 17 % zum Ausgleich von Nachteilen Schwackes (fehlende Anonymität, keine Berücksichtigung von Internettarifen)
-> Fraunhofer nicht vorzugswürdig
-> Günstigere Internetangebote sind nicht relevant, Sondermarkt; sonstige Angebote sind nur relevant, wenn sie der Anmietsituation entsprechen (gleicher Ort und Zeitraum) und alle Nebenkosten enthalten und erkennbar sind
-> Aufschlag i.H.v. 20 % für unfallbedingte Zusatzleistungen des Vermieters; bei einer Anmietung erst zwei Wochen nach dem Unfall ist der Aufschlag nicht mehr zu erstatten
-> Kosten für Zustellung/Abholung, Zusatzfahrer, Winterreifen, Vollkaskoversicherung sind zu erstatten

Urteil aus BAV-Urteilsdatenbank aufrufen

Landgericht Berlin: Internetrecherche des Erstgerichtes war nicht erlaubt

LG Berlin 42 S 175/11 vom 17.04.2012

-> AG hatte eine eigene Internetrecherche der Schätzung zugrunde gelegt und darauf einen Aufschlag i.H.v. 25 % vorgenommen; das war zum einen „in keiner Weise transparent“, zum anderen unstatthaft
-> Schätzung nach Schwacke
-> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand
-> Kosten für Vollkaskoversicherung, Zusatzfahrer sind zu erstatten
-> Abzug i.H.v. 15 % für Eigenersparnis

Urteil in BAV-Urteilsdatenbank ansehen

Landgericht Dortmund: Anruf beim Geschädigten ist nur Meinung der Versicherung und ohne Bindungswirkung

Unter dem Deckmantel der unproblematischen Schadenregulierung werden immer häufiger Geschädigte schnellstmöglich nach einem Unfall angerufen, manchmal noch am Unfallort. Ziel der gegnerischen Versicherung ist es, sie von einem Weg der Schadenregulierung zu überzeugen, der für die Versicherung von Vorteil ist. Geht der Angerufene nicht darauf ein, werden die Zahlungen reduziert. In der Regel dürfte das unrechtmäßig sein, wie auch in einem Fall des Landgericht Dortmund vom 12.04.12 (Az. 4 S 59/11).

Das Amtsgericht hatte geurteilt, dass der Geschädigte den Ersatzwagen nur zu einem Preis von 37 Euro hätte anmieten dürfen, weil die Versicherung ihm telefonisch ein zumutbares Angebot gemacht habei.

Nach Vernehmung der Sachbearbeiterin der Versicherung durch das Berufungsgericht in Dortmund wurde jedoch klar, dass die Versicherung kein realistisches, dem Bedarf entsprechendes und konkretes Angebot gemacht hatte, wo das Unfallopfer einen Ersatzwagen hätte anmieten können. Statt dessen hatte die Sachbearbeiterin ...

Landgericht Stuttgart spricht Mietwagenkosten aus 31 Fällen nahezu vollständig zu

Die 16. Kammer hat einer Autovermermietung restliche Schadenersatzforderungen aus 31 Regulierungsfällen nahezu vollständig zugesprochen. Als Schätzgrundlage wurde die Liste von eurotaxSchwacke anerkannt. Die von der Versicherung favorisierte Fraunhoferliste wurde mit ausführlicher und zutreffender Begründung abgelehnt und die Internetangebote wurden durch das Gericht als nicht vergleichbar zurück gewiesen. Der Vortrag der Beklagten war aus einer Reihe von Gründen nicht geeignet,für den vorliegenden Fall die Eignung der Schwackeliste in Frage zu stellen.

Die Versicherung, die auch die Beklagte des BGH-Verfahrens VI ZR 143/11 (erfüllungshalber Abtretung erlaubt) war, hat im Nachgang versucht, die Haftungsfrage als ungeklärt darzustellen, da von den Fahrzeugen der Unfallopfer grundsätzlich eine Betriebsgefahr ausgehe. Das hat das Gericht zurückgewiesen.

Doch muss vermutet werden, dass ...

Allianz-Versicherung: Versichert und verloren, NDR-Panorama

Krankheit, Autounfall oder Arbeitsunfall, Versicherer machen bei der Schadenregulierung Probleme. Christoph Lütgerts Blick ins Innere der Versicherungsbranche beleuchtet die Macht der Konzerne und zeigt, wie dieses System Leben zerstören kann.

Wiederholung der Sendung erfolgt am 09.06.12, auch auch in der Mediathek des Senders abrufbar unter: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/panoramadiereporter143.html

 

 

Landgericht Berlin bestätigt in Berufung die Schätzung mittels Schwacke

Das Berufungsgericht bestätigte mit Urteil 42 S 200/11 vom 15.05.12 die erstinstanzliche Schätzung des Mietwagenkosten-Normaltarifes mittels Schwackeliste. Die Berufung auf andere Listen oder diverse Internetangebote gelten nicht als konkreter Sachvortrag, der Zweifel rechtfertigt. Das Gericht verweist dazu auf ein Urteil des Berliner Kammergerichtes 22 U 146/09 vom 02.09.10. Eine Zeugenvernehmung von Verantwortlichen großer Autovermieter ...

Liste der Urteile der Gerichte zu Mietwagenkosten nach Unfällen aus April 2012

 Urteile der Gerichte zu Mietwagenkosten nach Unfällen aus April 2012.

 

AG Magdeburg

114 C 1406/11

15.03.12

 

RDG / UE-Tarif

AG Dresden

110 C 5647/11

23.02.12

S+

 

LG Krefeld

3 S 39/10

07.04.11

 

Anwaltskosten

AG Köln

267 C 178/11

20.03.12

S+

 

LG Leipzig -Verfügung -

04 S 658/11

08.03.12

S+ / F-

 

LG Verden

2 S 135/11

18.01.12

S+

 

AG Köln

262 C 4/11

28.11.11

S+ / F-

RDG

AG Germersheim

1 C 471/11

08.03.12

S+ / F-

 

LG Coburg

16 O 615/10

13.04.11

Mittelwert

 

 ...

Handelsblatt: Zentralruf per Smartfone

Das Handelsblatt berichtet über einen neuen Service der Deutschen Kraftfahrtvesicherer:

„Autounfall: Versicherungsdaten per Smartphone abfragen – Ratgeber + Service – Auto – Handelsblatt http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/autounfall-versicherungsdaten-per-smartphone-abfragen/6605958.html“ (Mledung vom 9.5.12).

Geschädigten raten wir: Gehen Sie zum Anwalt, zu Ihrem Autohaus, Ihrem Sachverständigen zur Unfallbegutachtung und nehmen Sie sich Ihren Mietwagen. Lassen Sie sich nicht verleiten, ohne eigenen Anwalt auf den Versicherer des Unfallgegners zuzugehen. Es geht um Ihren Schadenersatz und dmait um Ihr Geld.

Berlin, Wilhelmstrasse 43 G

Bei der Praxis der Versicherer, Grundsatzurteile der Rechtsprechung zu verhindern... "da kann einem Angst und Bange werden".

Für die Rechtsprechung erscheint es wichtig, dass in bestimmten Rechtsfragen, die von Bürgern, Anwälten und Gerichten unterschiedlich gesehen werden könnten, obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen für Klarheit sorgen.

Nur so dürfte gewährleistet werden können, dass sich in der Folge eine einheitliche Rechtsprechung ergibt und zum Beispiel Haftpflichtversicherer erkennen können, welcher Schadenersatz gegenüber einem Unfallopfer zu leisten wäre, wenn man es richtig machen würde. Die Versicherer müssten also an Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) sehr interessiert sein, denn es ist ja ihre Aufgabe, Schäden korrekt zu regulieren. Daran interessiert sind sie aber wohl häufig nicht, und zwar genau dann, wenn das Urteil negativ für sie enden könnte. Die aus Sicht der Versicherer zu befürchtende Folge wäre ja, dass alle Zivilgerichte in Deutschland einheitlich nach der Marschroute des höchsten Zivilgerichtes urteilten, zwar dann alle Gerichte rechtlich korrekt, aber zu Lasten des Versicherers.

Dann ...

OLG Koblenz kündigt an, Berufung der Versicherung gegen Schätzung mit Schwacke und Aufschlag zurückzuweisen, dann Rücknahme der Berufung

Nach einem Beschluss nach § 522 ZPO des 12. Zivilsenates des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az. 12 U 233/11) nimmt die Beklagte die Berufung zurück.

Aus dem Beschluss:

Amtsgericht Betzdorf: zweifelhafte Rechtsprechung, was tun?

Das Amtsgericht Betzdorf hat mit Urteil vom 02.05.12 (Aktenzeichen 33 C 523/11) dem Mietwagenunternehmen aus abgetretenem Recht weitere 431,25 Euro Mietwagenkosten (Forderung nach zwei Verkehrsunfällen) zugesprochen. Damit blieb es jedoch fast 50% hinter der geforderten Summe zurück. Schaut man sich das Urteil an, kommen Zweifel auf, ob das es der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht.

Zum Positiven:

Die Aktivlegitimation wird bestätigt, die Abtretung der Forderung erfolgte mit einem Abtretungsformular, in welchem die Forderung vom Gericht als "bestimmbar" eingestuft wird und welches damit der BGH-Rechtsprechung aus VI ZR 260/10 genügt. Bestimmbar ist sie deshalb, weil zum Zeitpunkt der Anmietung nur die Mietwagenforderung abgetreten wurde (Anmerkung: Ideen, man müsse eine Summe eintragen oder eine Reihenfolge bilden, erscheinen nicht sinnvoll).

Auch der durchschaubare Einwand des Versicherers, es bestehe überhaupt kein wirksames Mietverhältnis, wird zurückgewiesen. Denn zu einem wirksamen Vertragsschluss sei es nicht notwendig, dass eine Einigung auf einen konkreten Preis in einer bestimmten Höhe zustande kommt. Es reiche aus, dass man sich über einen bestimmbaren Preis einige. Wie sich aus den Unterlagen ergebe, wurde der "Preis laut Liste" der Klägerin zugrunde gelegt. Das reiche aus.

Das Gericht schätzt den Normaltarif mit der Schwackeliste 2011 und folgt den Argumenten, warum die Fraunhoferliste nicht anwendbar ist.

Was sollte in einem neuerlichen Verfahren an diesem Gericht beachtet werden?

Die Schwackeliste-Automietpreisspiegel und der Fraunhofer-Mietpreissiegel sind zunächst jeweils der Versuch, einen "Normaltarif für einen Selbstzahlerkunden" zu erheben (unabhängig von Unfall oder Werkstatt). Das geht aus der Beschreibung der Methodik der Listen hervor. Das Amtsgericht Betzdort geht deshalb fehl in der Annahme, dass ein "leicht erhöhter" Preisbetrag bei Schwacke damit zu tun habe, dass die dortigen Vermieter unbekannte Kunden bedienen würden. Dieses Argument stützt den so genannten "Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen", der auf die Schwacke-Werte aufzuschlagen wäre, wenn einem Geschädigten besondere Leistungen nach einem Unfall zuteil werden.

Die von der Beklagten vorgelegten Internetangebote, ...

Zum Beitrag „Teure Wortklaubereien“ im KRAFTSTOFF aus April 2012

In der 2012er Ausgabe des Kraftstoff finden alle, denen dieses Magazin zugesandt wird (9000 Exemplare), einen nach unserer Auffassung nicht der rechtlichen Sachlage entsprechenden und damit sehr bedauerlichen Beitrag auf Seite 21, den wir nicht unkommentiert lassen können. Es geht um die Formulare zur Abtretung von Mietwagenforderungen und zwei diesbezügliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Az. VI ZR 260/10 und VI ZR 143/11). Der Autor Christian Uebach steht einem Unternehmen vor und ist dessen Justiziar, welches Rechtsdienstleistungen erbringt. Trotzdem sind seine Aussagen höchst bedenklich.

Was uns nicht gefällt:

Der BGH hat mit Urteil VI ZR 260/10 zwar klargestellt, dass die ...

BGH VI ZR 40/10 bestätigt Schätzung mit Schwacke und Fahrzeugeingruppierung nach Schwacke, grundsätzlich kein Zuschlag aufgrund Sonderausstattung

Mit Urteil vom 27.03.2012 (Aktenzeichen VI ZR 40/10) wurde die Revision der Klägerin gegen ein Urteil des Landgericht Karlsruhe zurückgewiesen.

In Streit stand die Frage, ob der Geschädigte, wenn sein - durch einen Unfall beschädigtes - Fahrzeug erhebliche Sonderausstattungen enthielt, ...

Fairplay erlaubt, Klage abgewiesen, Berufung wird eingelegt

Das Landgericht München entschied, dass die Allianz Versicherungs AG mit ihrem Konzept Fairplay weiterarbeiten könne. Es verstoße nicht gegen Wettbewerbsbestimmungen. Der Deutsche Anwaltverein informierte, dass gegen die Entscheidung des Landgericht München Berufung beim OLG München einlegt werde.

Aus der DAV-Info dazu:

"Dabei war für die Entscheidung des Gerichts unter anderem maßgeblich, inwiefern die Versicherung durch den Abschluss der FairPlay-Verträge mit den Werkstätten gezielt auf diese einwirkt. Die Ausführungen des Gerichts sind an dieser Stelle nach Ansicht ...

Amtsgericht Berlin Mitte mit deutlichen Worten

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat wieder einmal mit deutlichen Worten den Bestrebungen eines Versicherers eine Absage erteilt, Mietwagenkosten auf nahezu Nutzungsausfallniveau herunterzukürzen. Der darauf abzielende Verweis auf die Fraunhoferliste wurde zu rückgewiesen, Zitat:

"... ist dieser Marktpreisspiegel keine geeignete Schätzgrundlage, da die ermittelten Werte durch "Gewichtung" schlicht manipuliert sind ...". AG Berlin-Mitte, Az. 111 C 3121/11 vom 17.04.12

Dabei hatte sich ...

Landgericht Stuttgart nach Zeugenvernahmen in 17 Fällen: Internetangebote sind kein substanzieller Vortrag zur Erschütterung der Schwackeliste

Das Landgericht Stuttgart hat am 26.03.12 unter dem Aktenzeichen 26 O 48/10 entschieden, dass dem Kläger die Restforderungen aus 17 Schadenfälllen fast vollständig zu erstatten sind. Neben Fragen der Abtretung wurde vor allem um die Verwendbarkeit der Schwackeliste gestritten.

Das Gericht hat sich mit dem konkreten Vortrag der Beklagten befasst, dass die vorgelegten Internetangebote ...

Das wahre Märchen vom gelben Kuckuck

Kfz-Haftpflichtversicherer scheinen an einer fairen und unproblematischen Schadenregulierung inzwischen immer weniger interessiert zu sein. Nachdem der BGH entschieden hat, dass Dienstleister aus abgetretenem Recht wegen noch nicht bezahlter Forderungen gegen die Versicherung klagen dürfen, sofern es nur um ihre Kosten geht, werden immer neue Baustellen eröffnet. Derzeit zeichnet sich ab, dass dem Geschädigten wohl flächendeckend und systematisch pro forma ...

Viele aktuelle Landgerichtsentscheidungen positiv

Aktuelle Urteile folgender Landgerichte (vor allem wegen Kosten für Mietwagen) sind beim BAV eingegangen und in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar:

(aktualisiert am 28.03.12)

LG Koblenz vom  08.03.12 – 14 S 44/11
Weder Gutachten noch vorgelegte Vergleichsangebote erschüttern Schwacke-Schätzgrundlage.

LG Mosbach vom  01.02.12 – 5 S 32/11
   15.02.12 – 5 S 41/11
   15.02.12 – 5 S 51/11
   15.02.12 – 5 S 52/11
   15.02.12 – 5 S 55/11
Erhebungen des Fraunhofer-Institutes sind nicht geeignet, die Unrichtigkeit des Schwacke-Mietpreises zu begründen.

LG Bayreuth vom 15.02.12 – 12 S 102/11
Die erstgerichtliche Schätzung des Normaltarifes mittels Schwackeliste wird vom Berufungsgericht bestätigt.

LG Aschaffenburg vom 02.02.12 – 23 S 147/11
Die Verwendung der Schwackeliste steht im Einklang mit der jüngeren BGH-Rechtsprechung. 

LG Köln vom   06.03.12 – 11 S 263/11
Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels ist nicht zu beanstanden.

LG Bonn vom  29.02.12 – 5 S 152/11
   29.02.12 – 5 S 92/11
   28.02.12 – 8 S 152/11
Aus Sicht der Kammer bestehen keine Bedenken gegen Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels.

LG Stuttgart vom 28.02.12 – 23 O 204/11
Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwandes auf Grundlage des Schwacke- und nicht Fraunhofer-Mietpreisspiegels, Abtretung verstößt nicht gegen RDG.

LG Frankenthal vom 08.02.12 – 2 S 332/11
Schadensberechnung nach Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke- und nicht des Fraunhofer-Mietpreisspiegels oder anderer Schätzgrundlagen wie etwa Sachverständigen-Gutachten.

LG Frankenthal vom 25.01.12 – 2 S 101/11
Der Tarichter braucht weden Gutachten hinzuzuziehen, noch eine andere Schätzgrndlage als die Schackeliste anwenden. Denn lediglich allgemein gehaltenen Angriffen braucht er nicht nachzugehen.

LG Frankenthal 2 S 302/11 – 14.03.2012
Abtretung ist kein RDG-Verstoß. Schätzung mit Schwacke, dagegen wurde nichts konkretes vorgetragen. Zu günstigeren Möglichkeiten ist die Beklagte beweisfällig geblieben.

LG Dortmund vom 01.03.12 – 4 S 97/11
Die Kammer beruft sich auf Ermessensspielraum und schätzt weiterhin nach Schwacke mit einem Aufschlag von 20 %.

LG M’gladbach vom 28.02.12 – 5 S 49/11
   24.01.12 – 5 S 55/11
Tagesscharfe Abrechnung ausschließlich nach Addition von Wochen-, Dreitage- und Tagespreisen nach Schwacke-Liste abzüglich 17 % + 20 % Aufschlag.

LG Köln vom  13.02.12 – 26 O 380/11
Abrechnung grundsätzlich nach Schwacke-AMS plus Nebenkosten.

LG Köln vom  07.03.12 – 9 S 319/11
Erhebungen des Fraunhofer-Institutes oder Erhebung en des Dr. Y genügen nicht, durchgreifende Zweifel an der Nutzbarkeit der Schwacke-Liste zu begründen.

LG Bonn vom  15.02.12 – 8 S 234/11
   21.02.12 – 8 S 255/11
Die Berufungen werden zurückgewiesen. Internetangebote sind nicht mit Schwacke-Liste vergleichbar.

BGH-Urteil VI ZR 143/11 vom 31.01.12 abrufbar: Abtretungsformular des BAV für Mietwagenforderungen verwendbar

Der BGH hat sein Urteil zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 veröffentlicht. Damit ist die Verwendbarlkeit des vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. seinen Mitgliedern empfohlenen Abtretungsformulares höchstrichterlich bestätigt. Die Verwendung des Formulares und Geltentmachung der Forderung bei Versicherer stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar, verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben (§307 BGB) und die in dem Formular verwendete Formulierung ist nicht zu unbestimmt. Damit wird unsere Auffassung vollständig bestätigt. In Bezug auf viele andere Formulare werden immer wieder Zweifel angemeldet.

Der BAV hat mit seiner Rechtszeitschrift „Mietwagenrecht§wi§§en“ (MRW) und der Verbreitung unserer Rechtsauffassung vielleicht sogar erheblich dazu beigetragen, dass
– Anwälte richtig vortragen konnten,
– die allermeisten Instanzgerichte bereits zuvor die richtige Rechtsauffassung angewendet hatten und nun
– der BGH die bestehenden Auffassung gegeneinander abwägen konnte. Die MRW ist im Urteil mehrfach zitiert (Rz. 8 und 14).

Wir danken Herr Rechtsanwalt Otting für die excellente juristische Beratung des BAV.

Urteil ansehen

BGH wegen § 5, Abs. 1 RDG: Az. I ZR 54/10

Der erste Zivilsenat des BGH hat mit Aktenzeichen I ZR 54/10 zur Zulässigkeit rechtlicher Beratung als Nebenleistung zur Hauptleistung Finanzdienstleistung entschieden.

Von hoher Bedeutung auch für die Dienstleistungen der Autovermieter ist vor allem Randziffer 24 (sinngemäß):
Dabei ist im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit (§ 12 GG) grundsätzlich keine enge Auslegung des § 5 Abs. 1 RDG geboten (u.a. Kleine-Cosack, RDG, 2. Aufl.).

Das Urteil ist der Datenbank auf dieser Seite zu entnehmen. www.urteilsdatenbank.bav.de

MRW-Highlights nun öffentlich auf der BAV-Seite.

Auf Wunsch stellen wir nach und nach die besonders ausführlichen Inhalte der Mietwagenrecht§wi§§en MRW der Ausgaben ab 2009 auf der BAV-Internetseite öffentlich zur Verfügung. Damit möchten wir einen weiteren Service für alle Dienstleister bieten, die sich zunehmend in Rechtsstreitigkeiten mit Kfz-Haftpflichtversicherern befinden.

Die Beitrage sind zu finden unter: www.bav.de/service/mrw.html 

Dort bereits der breiten Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sind:

„Informationen wegen Mischmodell.“
„Landgericht München: Schätzung der Mietwagenkosten.“
„Kürzungsquote nach dem neuen VVG.“
„Niemann/Yousfi/Neidhardt, Einfluss der Vorbuchungszeit auf Verfügbarkeit und Preis bei Mietwagen im Internet.“
„Prof. Dr. Neidhardt, Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise.“
„LG Bonn, Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer.“
„OLG Köln, Anwendung der Schwackeliste, kein Verstoß gegen RDG.“
„OLG Stuttgart, Fraunhofer sowie Internetangebote sind keine Erschütterung von Schwacke.“
„Landgericht Mönchengladbach gegen Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer.“
„Der GDV, Fraunhofer und der Normaltarif.“
„Unfälle mit Gespannen aus Zugfahrzeug und Anhänger oder Auflieger.“
„Profi-Fuhrpark und Recht auf Anwalt.“
„Gutachterliche Stellungnahmen zu Mietwagenpreisen.“
„Nutzungsausfallentschädigung so hoch wie (angebliche) Mietwagenkosten.“
„Besondere (Internet-)Preise nur zu besonderen (Internet-)Bedingungen.“
„Der grundsätzliche Anspruch auf den Mietwagen wird immer häufiger in Frage gestellt.“
„Analyse statt Schlagworte, Fraunhofer im Detail hinterfragt.“
„Fraunhofer oder Schwacke? Keine Frage ist umstrittener.“
„Unmöglichkeit eines Vergleiches zwischen Fraunhofer und Schwacke.“

WDR-Sendung Servicezeit: Versicherer verzögern Zahlungen

Der WDR berichtet regelmäßig zur Schadenregulierung von Versicherungen. Jüngst ging es um die Regulierungsdauer. Die überwiegende Rechtsprechung gibt dem Versicherer maximal 4 Wochen Zeit, so z.B. das OLG München in einer Entscheidung aus 2010: 10 W 1789/10, siehe MRW 3-2011, S. 12 f.

Auszug aus dem Beitrag:
„Doch immer wieder versuchen Versicherungen, die Geschädigten mit Verzögerungstaktiken hinzuhalten“.

Siehe Beitrag vom 01.02.12:
http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw05/0201/01_schadensregulierung.jsp?mid=537540 

Vorsicht: Aktives Schadenmanagement Haftpflichtversicherung

"Wem nützt es?", diese Frage sollte man sich öfter stellen, wenn man in schwierigen Situationen klaren Kopf behalten will und auf Angebote eingehen oder diese ablehnen muss. Entweder - oder! Entweder ich kümmere mich selbst um meine Schadenregulierung und nehme mir dazu einen Anwalt und Gutachter oder ich lasse mich auf das aktive Schadenmanagement ein. Was dabei heraus kommt, sich vom Versicherer des Unfallgegners "beraten zu lassen", zeigte ein aktueller Fernsehbeitrag der Sendung WISO vom 24.01.2012:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite#/beitrag/video/1550056/Frontal21-Sendung-vom-24-Januar-2012

Entstehende Probleme sind:
- Fahrzeuge sind ...

Richter behält sich Übergabe an Staatsanwaltschaft vor

Im Streit um niedrigere Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt am AG Berlin-Mitte (Az. 111 C 3172/10) hat eine Versicherung nun das Problem, dass der Richter es sich vorbehält, die Akte einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen zu übergeben. Der Vorwurf: Wahrheitswidrige Angaben in einem Haftpflichtprozess, wiederholt und systematisch, also der Verdacht auf Prozessbetrug.

In den Augen der Richter ist diese Versicherung nur eine von vielen. Geschädigte werden systematisch getäuscht. Das scheint dem einen oder anderen Gericht nun zu viel zu werden, siehe Beschluss vom 25.01.2012

Den Prozess führte RA und Fachanwalt für Verkehrsrecht Umut Schleyer aus Berlin, http://www.kanzlei-schleyer.de/ 

Urteile Januar 2012

Neue Urteile aus Januar 2012, hier als Liste, bei Bedarf bitte anfragen.

 

LG Chemnitz

6 S 0252/09

17.10.11

Ergänzungsgut-

achten

Kammergericht

22 U 57/11

15.08.11

AGB

Haftung Mieter

LG Nurnberg-F.

8 S 5834/11

30.11.11

S+ -17% / F-

 

AG Bonn

110 C 324/10

09.12.11

S+

RDG

AG Calw

7 C 693/11

22.12.11

S+

 

ÂG Ludwigsburg

10 C 2661/11

16.12.11

S+ / F-

Bestimmth./RDG

AG Koeln

271 C 175/11

08.12.11

S+ / F-

RDG

LG Koeln

11 S 502/10

13.12.11

S+ / F-

 

AG Hattingen

10 C 88/11

20.12.11

Angebot Direktv.

 

AG M’gladbach

3 C 342/11

22.12.11

Mittelwert

RDG

LG Bonn HB

8 S 234/11

23.12.11

S+ / F-

RDG

LG Bonn

15 O 238/11

29.12.11

S+ / F-

 

OLG Karlsruhe

4 U 106/11

16.12.11

S+ / F-

 

BGH bestätigt Verwendbarkeit einer „Abtretung erfüllungshalber“ in Bezug auf RDG

Der Bundesgerichtshof hat nach mündlicher Verhandlung vom heutigen Tage zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 entschieden, dass eine erfüllungshalber abgetretene Schadenersatzforderung durch einen Autovermieter gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden darf. Es handelt sich dabei nicht um einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Denn diese Vorgehensweise ist von § 5 Abs. 1 RDG gedeckt, wenn es keinen Streit um die Haftung als solche gibt.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. hat genau diese Rechtsansicht offensiv vertreten, seit das RDG am 1.7.2008 in Kraft getreten ist.

Die Berufungskammer des Landgerichts Stuttgart hatte in mehreren Fällen gegenteilig und damit zu Lasten der jeweiligen Autovermieter entschieden. Eines dieser Urteile hat der BGH nun aufgehoben.

Der  Autovermieter hatte mit einem vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. für seine Mitglieder entwickelten und empfohlenen Formular gearbeitet. Mit der BGH – Entscheidung ist  geklärt, dass auch die Rechtsmeinung der Landgerichte Braunschweig, Arnsberg, Konstanz, Koblenz und Giessen nicht der des BGH entspricht.

Inhalt der Presseinformation:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59046&pos=0&anz=16 

Weitere Informationen wegen RDG und Abtretungen: http://bav.de/service/rdg.html 

 

BGH zur „Abtretung an Erfüllungs statt“

Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass die Abretung an Erfüllungs statt – es ging um einen Abschleppfall – kein Verstoß gegen das RDG darstellt, da der Auftraggeber mit dieser Abtretung bezahlt und sich der Dienstleister sodann um eine eigene Angelegenheit kümmert.

Das Urteil ist in der BAV-Urteilsdatenbank unter den BGH-Urteilen abrufbar. Bitte den vorstehenden Link anklicken, anmelden und vor der Suche den Haken bei BGH setzen.

Mietwagen Schulungen für Fachanwälte Verkehrsrecht, Fortbildung gem. § 15 FAO

Dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. ist es gelungen, für Anwälte ein Fachseminar Verkehrsrecht (Fortbildung gem. § 15 FAO) zum Thema „Die aktuelle Mietwagenrechtsprechung“ in Kooperation mit Rechtsanwältin Marita Basten, Juristische Fachseminare, Bonn und der Kanzlei, Wenning & Brix, Bonn zu organisieren.

Referent: Rechtsanwalt Ulrich Wenning (Referenz siehe ca. 30 OLG Entscheidungen auf diesen Seiten)

Das Seminar findet in statt:
06. März 2012 16.00 in Dortmund. Hilton Hotel  – Anmeldung erwünscht bis       23.02.12
14. März 2012 16.00 in Hamburg, Ambassador Hotel                                      29.02.12
19. April 2012 16.00 in Mannheim, Rheingoldhalle                                           05.04.12
26. April 2012 16.00 in München, Hotel Holiday Inn München Süd                    12.04.12

Das Fortbildungsseminar kann zu einem Sonderpreis von 119,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer angeboten werden. Die anerkannte Seminardauer beträgt 4 Zeitstunden. Verbindliche Anmeldungen können ab sofort

mit beigefügten Formular

beim BAV entgegengenommen werden (Fax: 030/258989-99).

Für Rückfragen rufen Sie uns bitte an: 030-258989-45

Aktuelle LG-Entscheidungen und AG Erlangen

Aktuell sind zwei positive LG-Entscheidungen zu vermelden:

LG Erfurt, 2 S 96/11 vom 10.01.12

Der Berufung der Klägerin wurde weitgehend stattgegeben. Die erforderlichen Kosten sind zu schätzen, da weder von der Klägerin bewiesen wurde, dass kein günstigerer Tarif zu gänglich war, noch von der Beklagten, dass ein unter dem Normaltarif liegender Betrag zugänglich war.
Schätzung des Normaltarifes und der Nebenkosten zur Ermittlung des erforderlichen Betrages mit Schwacke 2009 ohne Bedenken möglich. Die Einwände der Beklagten sprechen nicht gegen Schwacke. Der Hinweis auf Internetangebote genügt aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit und kolkreten Zugänglichkeit für den Geschädigten nicht.
Ein PAUSCHALER Aufschlag für unfallbedingte Zusatzleistungen ist zuzusprechen, unabhängig vom Umfang der hierfür speziell erbrachten Zusatzleistungen, so auch die Mehrzahl der Gerichte. (30%)
Eigenersparnisabzug von 5%.

LG Braunschweig, 4 O 912/11 (115) vom 14.12.11

Die Forderung wird vollständig zugesprochen. Das Langericht entschied hier einen Fall eines vermietenden Autohauses, welches Mietwagenkosten ist recht geringer Höhe des Normaltarifes abgerechnet hatte. Der Versicherer hatte trotzdem die Regulierung der Höhe nach verweigert. (Abgerechnet ca. 1550 Euro für 18 Tage Kompaktfahrzeug). Der Geschädigte ist zur Anmietung berechtigt (80km pro Tag erfordern entgegen der Versicherermeinung keinen Verzicht auf einen Mietwagen). Nebenkosten sind erstattungsfähig. Abzug für Eigenersparnis von 10%.

Daneben berichten wir von einer interessanten Entscheidung des AG Erlangen, 5 C 1215/11: Fraunhofer keine Schätzgrundlage für Mietwagenkosten, z.B. ungenau, Internetbezug, Statistikfehler usw.

Die Urteile sind in der Urteilsdatenbank abrufbar.

BGH verhandelt das vom BAV entworfene Abtretungsformular

Die Sache BGH VI ZR 143/11 wird am 31.01.12 verhandelt.

Vorentscheidungen:
AG Waiblingen – Entscheidung vom 5. November 2010 – 8 C 1039/10
LG Stuttgart – Entscheidung vom 13. April 2011 – 4 S 278/10

Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangt von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vom 4. November 2009. Die volle Einstandspflicht der Beklagten steht außer Streit.
Die Geschädigte mietete bei der Klägerin für die Zeit des schädigungsbedingten Ausfalls ihres Kraftfahrzeugs ein Ersatzfahrzeug an. In diesem Zusammenhang unterzeichneten die Mietvertragsparteien am 5./9. November 2009 eine von der Klägerin vorformulierte Erklärung „Abtretung und Zahlungsanweisung“, die u.a. eine Abtretung der Schadensersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Fahrer, Halter und deren/dessen Haftpflichtversicherung aus dem oben genannten Schadensereignis erfüllungshalber an die Klägerin enthielt.
Mit der Klage macht die Klägerin die Differenz aus einem von ihr als berechtigt angenommenen Mindestbetrag von 1.147,40 € („Normaltarif/Selbstzahlertarif“ unter Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels unter Hinzurechnung eines Zuschlages für unfallbedingte Zusatzleistungen in Höhe von 262 €) und der von dem Versicherer aufgrund der von der Klägerin übersandten Rechnung bezahlten 575,00 €, mithin 572,40 € zuzüglich Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen, weil die Abtretung wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nichtig sei (beide Urteile veröffentlicht in juris). Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin gibt dem u.a. für das Verkehrsrecht zuständigen VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Gelegenheit zu entscheiden, ob es sich bei der von der Klägerin vorgenommenen Einziehung der erfüllungshalber abgetretenen Schadensersatzforderung der Geschädigten um eine erlaubte Rechtsdienstleistung im Sinne der §§ 2, 5 RDG handelt.

OLG Karlsruhe 4 U 106/11 vom 16.12.2011: Nicht mit Fraunhofer schätzen, sondern mit Schwacke.

Das OLG Kalrsruhe urteilte aktuell in einer Mietwagensache:

Die Schwacke-Liste 2010 ist eine geeignete Schätzgrundlage. Ihre Werte sind nicht weit von denen der Liste 2008 entfernt, die laut BGH ausdrücklich anwendbar ist.

  • Die Fraunhofer-Liste stellt ...

Gerichtsentscheidungen: Urteile Mietwagen aus Dezember 2011

Dem BAV sind wieder sehr viele Gerichtsurteile zugesandt worden, allein 12 positive Landgerichtsentscheidungen.

Wir bedanken uns bei allen Unterstützern. Die Urteile werden schnellstmöglich in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt. Bitte sehen Sie hier die Liste der Urteile mit Aktenzeichen und Datum. Bei sofortigem Bedarf bitte melden...

AG Hannover

403 C 8593/11

22.11.11

Mittelwert

 

AG Oberhausen

31 C 1592/10

23.11.11

Verstoß Schadenm.

 

AG Berlin-Mitte

101 C 3192/11

25.11.11

S+

RDG

AG Erkelenz

8 C 140/10

04.11.11

S+ / F-

 

LG Dortmund

4 S 63/11

24.11.11

S+ / F-

RDG

LG Dortmund

4 S 58/11

24.11.11

S+ / F-

 

AG Grünstadt

2 C 26/11

28.11.11

S+

 

AG Wermelskirchen

2a C 87/11

01.12.11

S+ / F-

RDG

...nur ein Auszug, bitte für gesamte Liste hier klicken:

MRW 04-2011 ist erschienen

Die Ausgabe 4 der Zeitschrift Mietwagenrechtswissen 2011 ist erschienen und geht den Lesern in den nächsten Tagen per Post zu. Die Inhalte können dem Titelblatt entnommen werden.

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