Vermietung nach Unfall

10. Senat des OLG Frankfurt hätte mit Schwacke geschätzt

Am 15.11.2013 fand eine mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Frankfurt/Main statt. Rechtsanwalt Wenning / Bonn vertrat einen Autovermieter aus NRW, der im ersten Rechtszug am Landgericht Wiesbaden (Az. 8 O 157/08) gegen einen dort ansässigen Kfz-Haftpflichtversicherer ein Verfahren aus mehreren Anmietfällen gewonnen hatte.

Der 10. Senat (Az. 10 U 206/12) machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass er den Schwacke-Mietpreisspiegel für anwendbar halte (am Landgericht war dazu ein Gutachten eingeholt worden). Daraufhin nahm die beklagte Haftpflichtversicherung ihre Berufung gegen das Urteil zurück.

Zur Motivation der Rücknahme der Berufung ist zu vermuten, dass die Versicherung kein für sie negatives Urteil erhalten wollte, welches ihr in anderen Verfahren vielleicht hätte schaden können, weil die Auffassung des OLG Frankfurt eher dem Rechtsstandpunkt des Autovermieters entsprechen dürfte. Das wiederum hätte vielleicht den einen oder anderen Richter zumindest aus dem Frankfurter Raum zum Nachdenken bringen können. Das wollte man wohl nicht.

Protokoll der mündlichen Verhandlung OLG F 10 U 206/12

Wenn ein Gericht den Behauptungen der Versicherung auf den Grund geht

Das Protokoll einer mündlichen Verhandlung, in deren Anschluss das Urteil verkündet wurde, beinhaltet die Zeugenvernehmung des Geschäftsführers einer Avis-Filiale. Der Versicherer hatte drei günstigere Angebote überregionaler Autovermieter aus dem Internet vorgelegt und behauptet, dass der Geschädigte zu diesen Preisen auch anmieten konnte. Das Gericht überprüfte das durch Zeugenvernehmungen.
Hätte sich herausgestellt, dass diese Angebote zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich verfügbar waren, hätte das nach Auffassung des Gerichtes die Verwendbarkeit der Schwackeliste erschüttert und es wäre ein Sachverständigengutachten einzuholen gewesen.
Stattdessen sagten Zeugen mehrerer Unternehmen ...

Beispiel für Urteil in Datenbank für Mietwagen

Die Datenbank des BAV enthält inzwischen 3500 Urteile. Jedes Urteil kann als Kurzzusammenfassung studiert und dann als Datei abgerufen werden.

Die Bezahlfunktion ist inzwsichen wieder aktiviert, sodass Sie auch dann ein Urteil erhalten, wenn Sie nicht Mitglied des Verbandes sind und dann durch einen kleinen Betrag unsere Arbeit unterstützen.

Siehe www.urteilsdatenbank.bav.de

Eine aktuelle Zusammenfassung eines Urteils des AG Köln sieht zum Beispiel so aus:-> Schätzung nach Schwacke
-> Fraunhofer trotz ...

Kein Vertrauen in Abwicklungsservice der Versicherung

„Wenn’s gekracht hat, ist weiterer Ärger meist vorprogrammiert. Oft auch, wenn die gegnerische Versicherung sich augenscheinlich hilfsbereit gibt.“ aus:

http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/unfallabwicklung-mit-der-versicherung-bei-anruf-vorsicht/8942826.html

Das Handelsblatt warnt diejenigen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen sind, davor, sich gutgläubig auf einen wohlklingenden Kontakt mit der zahlungsverpflichteten Versicherung einzulassen. Wenn man das nicht selbst in die Hand nimmt oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschaltet, drohen Forderungen unter den Tisch zu fallen, die dem Unfallopfer zwar zustehen, die ihm aber nicht freiwillig gezahlt werden.

 

Geschädigter muss nicht das günstigste Mietfahrzeug suchen

„Wer Opfer eines Autounfalls ist und dadurch Anspruch auf einen Mietwagen als Ersatz hat, darf ein durchschnittliches Angebot in Anspruch nehmen.“ Das behaupten die Versicherer oft ganz anders. Sie kürzen dann die Zahlung auf einen Minimalpreis herunter. Gut beraten ist man dann mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der das Recht des Geschädigten durchsetzen kann.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1505520

 

Mietwagenrecht: Versicherer immer wieder mit Foulspiel

Die Autovermieterbranche wird immer wieder von Versicherungen mit dem Vorwurf angegriffen, Autovermieter würden nach Unfällen zu teuer abrechnen. Vermieter verweisen wegen ihrer Tarife auf höchstrichtlich vom BGH bestätigte Markterhebungen (Schwacke) und wehren sich auch dagegen, dass ihnen die Kunden mit zweifelhaften Versprechungen der Versicherer abspenstig gemacht werden sollen. Dazu gehören Anrufe und Schreiben der zahlungsverpflichteten Versicherer an Unfallopfer, zu welchen Preisen man nach einem Unfall angeblich anmieten könne und letztlich auch müsse.

Zum Beispiel werden von der HUK Coburg regelmäßig Nettopreise genannt oder von der DEVK Tageswerte, die am freien Markt nirgends zu bekommen sind. Mit dem Landgericht Nürnberg haben die Versicherer gar ein Gericht gefunden, das meint, das Unfallopfer dürfe dann keinen höheren als den vom Versicherer genannten Preis verlangen, auch wenn man einen solchen Preis nur beim Versicherer direkt bekommen könne. Das deutsche Schadenrecht schließt es aber aus, dass sich ein Unfallopfer vom gegnerischen Versicherer die Hand führen lassen muss.

Da es sich bei der Meinung der Nürnberger Richter um eine (seit Jahren praktizierte) Sondermeinung handelt und man sich in der Sache wohl doch nicht so sicher ist, wird in diesbezüglichen Gerichtsverfahren immer wieder zugelassen, dass die streitenden Parteien das jeweilige Urteil beim Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Die Vermieter wollen das seit einigen Jahren regelmäßig tun und legen regelmäßig Revision beim BGH ein. Ein BGH-Anwalt schreibt daraufhin vielseitige Revisionsbegründungen. Aber die beiden treibenden Versicherer gehen der höchstrichterlichen Klärung der Streitfrage bisher immer wieder aus dem Wege und bezahlen die streitige Mietwagenrechnung und zusätzlich die im Verfahren aufgelaufenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten beider Streitparteien.

So auch nun wieder:

Das BGH-Verfahren VI ZR 352/13 zum Urteil des Landgericht Nürnberg 8 S 6648/12 vom 08.05.2013 wurde jüngst vollständig und ohne weitere Kommentierung und Entschuldigung vom Versicherer inklusive der auf einmal nicht mehr streitigen Mietwagenkosten bezahlt.

Dem Bundesgerichtshof – so äußerte er sich schon einmal selbst – seien die Hände gebunden. Man könne inhaltlich dann nicht mehr Stellung nehmen, wenn die Zahlung durch den beklagten Versicherer zugesagt sei, was man anscheinend ebenso bedauert wie die Autovermieter. Denn eine Klärung erscheint dringend notwendig, da das Landgericht Nürnberg trotz beim BGH mehrfach so ausgegangener Verfahren bei seiner irrigen Meinung bleibt, dass das Unfallopfer wegen irgendeines  in den Raum gestellten Mietangebotes auf den Gegnerversicherer zugehen müsse, um sich dort den Mietwagen vermitteln zu lassen.

Schlimm ist in dem Zusammenhang auch das Gebaren einiger Rechtsanwälte, die den Versicherern zuarbeiten. In demselben Verfahren schrieb der Anwalt einer Kanzlei Ficht, Reitenspiess, … (Ficht ist ADAC-Vertragsanwalt!!!) noch am 10.04.2012:

„…bei einem derartigen Verhalten (Anmerkung: des Unfallopfers) fällt es einem schwer, noch sachlich zu bleiben.“ Er fragt dann das Gericht, welches Verhalten man einem Unfallopfer noch durchgehen lasse, um Mietwagenkosten zu produzieren. Am 30.03. wird dann durch zweifelhafte Vergleiche von Werten nach dem Schema „Äpfel und Birnen“ sehr plakativ aufgezeigt, der Autovermieter hätte Preise im Bereich von 350 Prozent des gerechtfertigten Preises aufgerufen und das Unfallopfer habe vorsätzlich den Versicherer geschädigt.

Das Gericht hat in erster Instanz und dann ja auch (und in der Berufung ebenso das Landgericht) in seinem Sinne entschieden.

Das Ganze endet spektakulär am 06.09.2013 durch ein klitzekleines Schreiben der Kanzlei Ficht, der Versicherer werde alles bezahlen, auch die beiderseitigen Kosten des Verfahrens am Bundesgerichtshof.

Über die Hintergründe dieses Verhaltens kann man nur spekulieren. Sie sind irgendwo zu suchen zwischen der Angst vor dem Unterliegen beim BGH und den Folgen eines negativen BGH-Urteils gegen das Treiben der Versicherer mit den ahnungslosen Geschädigten. Solange der BGH dem keinen Riegel vorschieben kann, sind Unfallopfer den freundlichen Telefonaten und cleveren Formulierungen der Versicherer-Anschreiben nach Unfällen ausgesetzt. Wer – wie die meisten – juristischer Laie ist, steht schlecht da.

Auch das Landgericht Nürnberg sollte sich nun (abermals) fragen, ob es eine Rechtsprechung fortsetzen kann, deren Richtigkeit ja anscheinend noch nicht einmal die Versicherer trauen.

Schwackeliste Automietpreisspiegel 2013 liegt vor

Autovermieter, vermietende Autohäuser oder Rechtsanwälte brauchen den Schwacke-Automietpreisspiegel, wenn sie sich die berechtigten Forderungen für Vermietungen nach Unfällen von der Versicherung sichern wollen. Nun gerade ist der Schwacke-AMP für das Jahr 2013 erschienen und kann bei uns bestellt werden. Bestellformular

Den Mitgliedern des BAV machen wir mit einem Preisvorteil von über 90 Euro ein besonderes Angebot. Dieser Vorteil entspricht für viele einem Drittel des Mitgliedsbeitrages, sofern sie sich schnell für eine einjährige Schnuppermitgliedschaft entscheiden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.bav.de/mitglied-werden.html

LG Würzburg: Zeugenvernehmungen bestätigen Schwacke

Der Versicherer hatte in einem Berufungsverfahren am LG Würzburg offensichtlich ins Blaue hinein behauptet, der Geschädigte hätte für den Zeitpunkt der Ersatzanmietung eine vergleichbare Mobilität bei überregionalen Anbietern für knapp über 400 Euro mieten können und es wären also Kosten von mehr als 1.200 Euro nicht notwendig gewesen und somit nicht zu bezahlen.

Das Gericht hat drei Zeugenvernehmungen durchgeführt und festgestellt, dass „die Behauptungen der Beklagtenpartei zum vermeintlichen Mietpreis (haben) sich jedoch nicht ansatzweise bestätigt.“ „Im Ergebnis ist daher mit den von der Beklagten benannten Beweismitteln die Geeignetheit der Schwackeliste als Schätzgrundlage für den verfahrengegenständlich erforderlichen Herstellungsaufwand nicht zu erschüttern.“

Aus den Zeugenaussagen (mündlich und schriftlich):

„Im Übrigen, so die schriftliche Mitteilung, könne kein bestimmter Anmietpreis benannt werden, wenn die Mietdauer zum Zeitpunkt der Anfrage – wie dies bei Anmietungen nach Unfällen typischerweise der Fall ist – noch nicht feststehe.“

„Zu 100% könne heute nicht mehr gesagt werden, ob ein entsprechendes Fahrzeug damals zur Verfügung gestanden hätte.“

„Der Zeuge XXX, bei dem es sich um den Geschäftsführer der im hiesigen Bereich tätigen XXX-Depandance handelt, hat erklärt, dass er die von der Beklagten genanten Mietwagenpreise für vollkommen unrealistisch halte.“

Das Urteil wird in die Urteilsdatenbank eingestellt.

AG Köln, 271. Abteilung: Schwacke

„Vor dem Hintergrund dieser Mängel im Erhebungsverfahren des Fraunhofer Mietpreisspiegels bleibt das Gericht auch in Kenntnis der jüngsten Entscheidungen des OLG Köln … bei seiner bisherigen Rechtsprechung.“

Auch die 267. Abteilung des AG Köln folgt dem OLG nicht

„Im Hinblick auf die Urteile des OLG Köln vom 30.07.2013 (..) ist es nicht erforderlich von der Schwackeliste als Schätzgrundlage abzuweichen. (…) Es erscheint aber nicht nachvollziehbar, aus zwei mängelbehafteten Erhebungen durch die Bildung eines arithmetischen Mittels eine geeignete Schätzgrundlage zu ermitteln. Die Nebenkosten ermittelt das Oberlandesgericht dann auch wieder anhand der Schwackeliste. Das erkennende Gericht folgt dabei weiterhin der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes …“ AG Köln 267 C 93/13 vom 10.09.2013

Das Urteil wird in die Urteilsdatenbank eingestellt.

LG Würzburg 43 S 1231/13 vom 12.09.2013

Die Berufung der beklagten Versicherung gegen das Ersturteil des AG Würzburg wird nach § 522 ZPO zurückgewiesen. Der Beschluss mit den Begründungen dieser Auffassung der Berufungskammer des LG Würzburg ist der Urteilsdatenbank zu entnehmen.

AG Köln 265. Abteilung

„Das Gericht sieht auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des OLG Köln (Urteile vom 30.07.2013, 15 U 186/12 und 15 U 212/12, Urteil vom 1.8.2013, 15 U 09/12) keine Veranlassung, von der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage abzuweichen. … Sind beide Erhebungen fehlerbehaftet, muss auch das mqthematisch errechnete arithmetische Mittel fehlerbehaftet sein (im Ergebnis auch ausdrücklich gegen die ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Köln: LG Köln, Urteil vom 13.08.2013, 11 S 374/12 …).

Neue Urteile in der Datenbank

Mit diversen neuen Urteilen, die wir in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt haben, sind nun über 3.400 Dokumente abrufbar.

Unter anderem dabei: LG Hagen, LG Düsseldorf, LG Bonn und LG Köln.

Eine einfache Registirerung ermöglicht das Abrufen der Daten für Jedermann, probieren Sie es aus. Neben Urteilen aller Gerichtsebenen vom Amtsgericht bis zum BGH finden Sie Gutachten und Aufsätze zum Thema Mietwagen, nicht nur in Bezug auf die Vermietung nach Unfällen.

Bei Fragen rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern. Unsere Telefonnummer lautet 030-258989-45.

BMJ greift nicht gegen Versicherer durch

Das Bundesjustizministerium hat sich in den letzten Monaten ein Alibi verschafft, die deutschen Versicherer weiter in ihrem Tun zum Nachteil von Unfallopfern gewähren zu lassen. Verbände (den BAV hat man nicht eingeladen, obwohl wir uns schriftlich an das Ministerium gewandt hatten und mit konkreten Beispielen zu massenhaften Verfehlungen argumentierten), Versicherer und Verbauchervereinigungen wurden angehört. Dabei ging es auch um Verkehrsunfälle und deren Regulierung, doch sehen wir hier keinen Fortschritt. Es wird gezögert, verwiesen, geschoben… Und die Versicherer stellen einfach den Nutzen ihres Verhaltens für die Versichertengemeinschaft in den Raum.

Pressemeldung zur Anhörung:

Pressemitteilung: Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft

Erscheinungsdatum
04.09.2013

Ergebnisse einer Anhörung im Bundesjustizministerium – Am gestrigen 3. September 2013 – fand im Bundesministerium der Justiz, Berlin, eine Anhörung zum Thema „Schadensregulierung durch Versicherer“ statt. Die Anhörung wurde im Anschluss an eine Befragung der Landesjustizverwaltungen durchgeführt.

Teilgenommen haben neben mehreren Landesjustizverwaltungen und Bundesressorts folgende Verbände: Bund der Versicherten, Verbraucherzentrale Bundesverband, subvenio e.V., Verkehrsunfall-Opferhilfe, Deutscher Anwaltsverein, Bund der Versicherungsberater, ADAC, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Verband der privaten Krankenversicherung.

Die Teilnehmer gaben teilweise übereinstimmende, teilweise sich widersprechende Schilderungen zur Regulierungspraxis ab. Den Schwerpunkt der Anhörung bildete – in Ergänzung der aus den Prozessverfahren vermittelten Eindrücke – das vor- bzw. außergerichtliche Regulierungsverhalten. Berichtet wurde u. a., dass viele Verbraucher sich davor scheuten, einen Prozess zu führen; für viele Verbraucher sei auch nicht selbstverständlich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen bzw. zu beauftragen. Die Hemmnis, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, führe dazu, dass Ansprüche gegen Versicherer nicht verfolgt würden. Besondere Probleme bereite die Berufsunfähigkeitsversicherung; ohne fachkundige Beratung sei es einem Betroffenen oft schon nicht möglich, seinen Anspruch in richtiger Weise anzumelden, so dass der Anspruch schon deswegen scheitern könne.

Die Verbände der Verbraucherseite schilderten – auch unter Hinweis auf Einzelfälle – ihren Eindruck einer verzögerten Regulierung. Von vielen Teilnehmern – sowohl von Verbraucherseite als auch von Versicherungsseite – wurde darauf hingewiesen, dass sich dann, wenn Gutachten eingeholt werden müssten, längere Verfahrensdauern ergäben; es könne auch schwierig sein, geeignete Gutachter zu finden. Der Kritik eines „kleinlichen Regulierungsverhaltens“, insbesondere bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden, wurde entgegengehalten, dass die sorgfältige Prüfung von Ansprüchen auch im Interesse der Versichertengemeinschaft sei, da sich die erbrachten Versicherungsleistungen auch auf die Beitragsentwicklung auswirke; die Qualität des Schadenmanagements sei außerdem ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, so dass den Unternehmen an einer zügigen Bearbeitung gelegen sei.

Die Versicherungswirtschaft hat auch darauf hingewiesen, dass die ganz überwiegende Zahl der Fälle schnell abgewickelt werde; nur problematische Fälle würden an die Verbraucherverbände und Anwaltschaft herangetragen; dieser Eindruck wurde von diesen Verbänden auch bestätigt. Problematische Fälle würden dann auch oft von den Medien aufgegriffen, ohne dass sich sagen lasse, ob die Ansprüche gegeben seien. Thematisiert wurde auch die Frage der Spezialisierung der Gerichte und der Anwaltschaft; Spezialisierung könne Verfahren beschleunigen.

In einem weiteren Teil der Anhörung wurde erörtert, ob bzw. welche Gesetzesänderungen in Betracht kämen, um Verfahren zu beschleunigen. Angesprochen wurden u. a.: Bearbeitungsfristen, Beweislastumkehr nach Ablauf einer gewissen Frist, höheres Schmerzensgeld, Einrichtung von Clearingstellen im Zusammenhang mit Personenschäden, Einrichten eines Gutachterpools, Haftungsgrundentscheidungen, wenn noch nicht über die Höhe entschieden werden kann, erneute Prüfung einer Regelung über eine vorläufige Zahlungsanordnung. Mehrere Teilnehmer haben darauf hingewiesen, dass weitere Diskussionen erforderlich seien und „keine Schnellschüsse“ erfolgen sollten. Die Erfahrungen des Bundesministeriums der Justiz zeigen überdies, dass nicht jedes Problem durch den Gesetzgeber gelöst werden könne und effiziente Gesetzgebung einer umfassenden Vorbereitung bedarf.

Das Bundesministerium der Justiz wird die Anhörung und die Stellungnahmen der Verbände und der Landesjustizverwaltungen deshalb weiter auswerten und prüfen, ob bzw. welche Gesetzesänderungen empfohlen werden können.

LG Köln: Schwacke

„Auch die Entscheidung des OLG Köln vom 30.07.2013 – 15 U 212/12 – rechtfertigt keine andere Entscheidung. Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den Automietpreisspiegel Schwacke-Liste grundsätzlich als eine zulässige Schätzgrundlage angesehen hat.“

Das Urteil ist die Urteilsdatenbank eingestellt.

OLG Dresden 7 U 1952/12 vom 31.07.2013

Der 7. Senat des OLG Dresden hebt auf die Berufung des Klägers ein Urteil des Landgericht Dresden auf (zum 75%igen Haftungsanteil) und spricht weiteren Schadenersatz zu.

Die erstinstanzliche Schätzung der Mietwagenkosten mittels Schwackeliste wird bestätigt.

AG Siegburg zu Hinweisen der Versicherung an den Geschädigten

Urteil vom 08.08.13: Der Versicherer macht einen Verstoß des Geschädigten gegen seine Pflicht zur Schadenminderung geltend, da er seine Hinweise zu Mietangeboten nicht beachtet habe. Das Gericht sieht darin keinen Verstoß, weil die Angebote der Versicherung nicht vergleichbar erscheinen und nur Tages-NETTO-Werte genannt sind. Das Gericht sieht hierdurch eine naheliegende Irreführung des Mieters. Da der Geschädigte zudem der Herr des Restitutionsgeschehens ist, muss er sich nicht auf Sonderangebote einlassen, die nur der Beklagten offenstehen.

Das Urteil wird in die Datenbank eingestellt und steht BAV-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.

LG Bonn Beschluss 8 S 62/12 vom 31.07.13

„Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der jüngsten, durch die Beklagte umfassend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Darin ist lediglich gefordert, dass das Berufungsgericht prüft, ob sich aus dem Hinweis der Beklagten auf günstigere Angebote anderer Anbieter gewichtige Bedenken gegen die Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels als Schätzgrundlage ergeben. Namentlich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18.12.2012 (VI ZR 316/12) folgt nicht, dass ein Vortrag unter Vorlage von Screenshots im Hinblick auf willkürliche Anmietdaten ausreicht, die Eignung des Schwacke-Automietpreisspiegels zu erschüttern. (…) Dem Urteil ist … keine generelle Aussage zu entnehmen, dass Online-Angebote der vorgelegten Art geeignet seien, den Schwacke-Automietpreisspiegel … zu erschüttern.“

AG Dortmund wegen Preisnennung der Versicherung

AG Dortmund 414 C 8773/12 vom 15.07.2013

Am Telefon genannte Mietwagenpreise entfalten keinerlei Bindungswirkung, insbesondere
nicht, wenn es sich nicht um ein annahmefähiges und ausreichend konkretes Angebot
inklusive sämtlicher Nebenkosten unter Offenlegung der angeblich beinhalteten
Leistungen handelt. Es wurde die von der Beklagten als Zeugin benannte Mitarbeiterin gehört.

Das Urteil wurde in die Urteilsdatenbank eingestellt.

OLG Köln mit Mittelwertentscheidungen

Das OLG Köln hat in einer Serie von Entscheidungen seine Auffassung zur verwendbaren Schätzgrundlage geändert. Der 15. Senat gab an, die Mittelwertbildung als die geeignete Form der Ermittlung des Normaltarifes anzusehen. Eine der Entscheidungen ist in die Urteilsdatenbank eingestellt. Die Urteile sind kritisch zu sehen, denn die gegebenen Begründungen überzeugen nicht. Wir haben den BAV-Mitgliedern im internen Bereich eine ausführliche und für den Rechtsanwalt verwendbare Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

www.urteilsdatenbank.bav.de

Wichtige Informationen für Mitglieder

Was können Vermieter alles falsch machen, was ist zu beachten? Die Vermietung nach einem Unfall muss richtig organisiert sein. Die Durchsetzung der berechtigten Forderungen erfordert Erfahrung und Durchhaltewillen.

Wir haben die häufigsten Fehler jeweils in einem Beitrag beschrieben. Mitglieder können mit Ihrem passwortgeschützten Zugang auf die Beiträge zugreifen. Dabei sind zum Beispiel Fragen erörtert, wie Gerichtsstand (wo klagt mein Anwalt für mich), Beweisangebote, Sachverständigengutachten und Formulare.

Wer nach Unfällen Fahrzeuge vermietet, sollte sich dort informieren und unseren Service in Anspruch nehmen. Wir helfen auch im Einzelfall, in dem wir uns zum Beispiel Ihre Unterlagen ansehen und Hinweise für den Rechtsstreit geben.

Das dürfen wir als Verband allerdings nur Mitgliedern gegenüber tun. Viele Unternehmen haben diesen Service schon nutzbringend abgerufen.

Neueste verfügbare Landgerichtsentscheidungen

Landgericht Berlin vom 19.03.2013, Az. 41 S 121/12
Landgericht Dresden vom 08.04.2013, Az. 3 S 363/12
Landgericht Köln vom 23.04.2013, Az. 11 S 255/12
Landgericht Bonn vom 11.04.2013, Az. 8 S 302/12
Landgericht Stuttgart vom 24.04.2013, Az. 13 S 220/12
Landgericht Köln vom 16.04.2013, Az. 11 S 76/12
Landgericht Leipzig vom 19.03.2013, Az. 1 S 305/12
LandgerichtDresden vom 06.02.2013, Az. 8 S 13/12
Landgericht Gera vom 11.04.2013, Az. 1 S 284/11
Landgericht Köln vom 24.04.13, Az. 9 S 191/12
Landgericht Aachen Versäumnisurteil , Az. 9 O 144/13
Landgericht Stuttgart 13 S 220/12 vom 24.04.2013
OLG Stuttgart vom 16.05.13, Az. 13 U 159/12
Landgericht Bonn 8 S 288/12 vom 07.05.2013
Landgericht Bonn 5 S 200/12 vom 02.05.2013
Landgericht Landshut 14 S 2859/12 vom 25.04.2013
Landgericht Koblenz 14 S 83/12 vom 16.05.0213
Landgericht Bonn 5 S 161/12 vom 15.05.2013
Landgericht Bonn 6 S 165/12 vom 16.05.2013
Landgericht Düsseldorf 23 S 2/13 vom 06.05.2013
Landgericht Leipzig 3 S 312/12 vom 23.04.2013
Landgericht Bonn 8 S 302/12 vom 17.05.2013
Landgericht Karlsruhe 6 O 357/12 vom 31.05.2013
Landgericht Köln 22 O 372/12 vom 29.05.2013
Landgericht Osnabrück 1 S 302/11 vom 05.06.2013
Landgericht Baden-Baden 2 S 53/12 vom 25.04.2013
Landgericht Hagen 10 S 25/12 vom 02.04.2013
Landgericht Köln 11 S 224/12 vom 02.07.2013
Landgericht Berlin 42 S 244/11 vom 05.12.2012
Landgericht Düsseldorf 21 S 398/11 vom 20.06.2013
Landgericht Bonn 8 S 13/13 vom 27.06.2013
Landgericht Aachen 5 S 1/13 vom 28.06.2013
Landgericht Bonn 5 S 166/12 vom 28.06.2013
Landgericht Stuttgart 4 S 27/13 vom 10.07.2013
Landgericht Dresden 3 S 34/11
Landgericht Dresden 3 S 690/12 vom 12.07.2013
Landgericht Köln 25 O 218/12 vom 15.07.2013
Landgericht Dresden 1 O 648/13 vom 24.07.2013
Landgericht Duisburg 7 S 12/13 vom 05.07.2013
Landgericht Koblenz 14 S 55/12 vom 15.02.2013
Landgericht Bonn 8 S 267/12 vom 21.03.2013

Die Entscheidungen sind überwiegend noch nicht in die Urteilsdatenbank eingestellt, die Bearbeitung wird in Kürze erfolgen. Bei sofortigem Bedarf bitte anrufen.

Neutralität von Gerichtsgutachtern: Petitionsausschuss fordert mehr Offenheit

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat von der Bundesregierung eine Initiative zur Änderung der Zivilprozessordnung gefordert. Ziel müsse es sein, dass gerichtlich bestellte Gutachter transparent machen müssen, ob sie auch für Versicherer tätig sind. Hintergrund sind Erfahrungen von Anwälten, Gerichten und nicht zuletzt von Unfallopfern, dass gerichtlich bestellte Gutachter regelmäßig zu zweifelhaften Ergebnissen kommen, die den Interessen der Versicherer entsprechen. Auch laut Richterbund ist eine Klarstellung in der ZPO geboten.

Siehe ZDF Frontal21, Sendung vom 25.06.13:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1930212/Frontal21-Sendung-vom-25.-Juni-2013#/beitrag/video/1930212/Frontal21-Sendung-vom-25.-Juni-2013 (ab Minute 31)

Fraunhofer aus Sicht der Statistik nicht verwendbar (AG Landau 9)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"Diese Werte (Anm.: Modus, Median, ...) gibt Fraunhofer nicht an, so dass der Benutzer der Tabelle außer dem Mittelwert keine zusätzliche Interpretationshilfe zur Hand hat, was aber aufgrund der Schiefe der Verteilung bzw. des erheblichen Abweichens von der Normalverteilung (...) zwingend erforderlich wäre."

"Warum Fraunhofer all diese ...

Telefonerhebung zur Ermittlung des Normaltarifes völlig ungeeignet (AG Landau 8)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"Die Nichtabfrage von zu erbringenden Sicherheitsleistungen wie Kaution, Kreditkarte, bzw. unter welchen sonstigen Konditionen verbindlich gebucht und die Zahlung erbracht werden kann bzw. muss (z.B. Vorkasse, auf Rechnung, Barzahlung etc.) stellt einen ...

Fraunhofer-Werte erscheinen nur als ein invitatio ad offerendum (AG Landau 7)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"Wiederholte Versuche ... im Internet ein Fahrzeug "fiktiv" anzumieten, scheiterten regelmäßig daran, dass ganz am Ende ... nach einer Kreditkartennummer gefragt wurde. (...)
Letztlich waren alle Angaben im Internet ... nichts anderes als ein ... 

Fraunhofer hat den regionalen Markt nicht untersucht (AG Landau 3)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

Das Gericht zitiert Fraunhofer:
"Diese Beschränkung (Anm.: auf zweistellige PLZ) dient zur Sicherstellung der statistischen Relevanz der Erhebungsergebnisse ... mindestens 30 Werte pro Datenzelle..."

Das Gericht schlussfolgert unter anderem:
"... Vielmehr ist hieraus zu folgern, dass man sich bei der Erstellung des Marktpreisspiegels sogar bewusst war, dass man nicht in der Lage ist, den ...

Anforderungen abgeleitet nach § 404 ZPO (AG Landau 1)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"Die Krux des vorliegenden Falles sowie in Fällen vergleichbarer Art ist, dass beide Automietpreisspiegel nach ihren eigenen Kriterien - mehr oder weniger in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH - ihre eigenen Vorstellungen entwickelt haben, so dass zu prüfen ist, ...

Mammutverfahren am AG Landau beendet

Das Amtsgericht Landau stellt sich gegen die 1. Kammer des Landgerichtes. Das Landgericht hatte kürzlich anscheinend mit neuer Kammerbesetzung ohne nachvollziehbare Begründung einen 180-Grad-Schwenk vollzogen. Nach jahrelangem begründeten Festhalten an der Schwackeliste als verwendbare Schätzgrundlage verwendet man nun Fraunhofer pur.

Das Amtsgericht hat sich daraufhin einen Fall von streitigen 579 Euro genauer angesehen (Az. 5 C 1089/11, vom 14.06.2013). Die Verantwortlichen der Schwackeliste-AMS und des Fraunhofer-Mietpreisspiegels wurden als Zeugen gehört. Der Richter hatte ...

Jüngste wichtige Entscheidungen, die den BAV-Mitgliedern zur Verfügung stehen

LG Karlsruhe 6 O 357/12 vom 31.05.2013
LG Koblenz 14 S 83/12 vom 16.05.0213
OLG Stuttgart vom 16.05.13, Az. 13 U 159/12
LG Bonn 6 S 165/12 vom 16.05.2013
LG Bonn 5 S 161/12 vom 15.05.2013
LG Düsseldorf 23 S 2/13 vom 06.05.2013
LG Stuttgart 13 S 220/12 vom 24.04.2013
LG Leipzig 3 S 312/12 vom 23.04.2013
LG Landshut 14 S 2859/12 vom 25.04.2013
LG Gera 1 S 284/11 vom 11.04.2013
LG Aachen 9 O 144/13
LG Köln 9 S 191/12 vom 24.04.13
LG Dresden 8 S 13/12 vom 06.02.2013
LG Leipzig 1 S 305/12 vom 19.03.2013
LG Köln 11 S 76/12 vom 16.04.2013

2 von 3 Deutschen würden auf ihr Recht verzichten, weil sie Angst vor den Prozesskosten haben

Verbraucher haben große Bedenken, sich Ihnen zustehendes Recht selbst zu verschaffen, weil sie Anwalts- und Prozesskosten fürchten. Das erscheint nachvollziehbar, lässt sich aber ändern, indem eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen wird.

Im Fall eines unverschuldeten Unfalles im Straßenverkehr braucht es jedoch keine Rechtschutzversicherung, um sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes den berechtigten Schadenersatz vom Schädiger und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zu holen. Der Versicherer hat auch die Kosten des Anwaltes und des Gerichtsverfahrens zu zahlen.

aus Auto-Reporter-Net http://www.auto-reporter.net/1385/2_1385_104_51316_1.php

OLG Stuttgart 13 U 159/12 vom 16.05.2013

Der 13. Senat des OLG Stuttgart spricht in der Berufung (Vorinstanz LG Stuttgart) weitere Forderungen aufgrund Mietwagenkosten zu und weist die gegen die Anwendung der Schwackeliste gerichtete Berufung der Beklagten zurück.

Auszüge (sinngemäß):

Die von der Beklagten vorgelegten Internetscreenshots sind unvollständig (weisen keine vergleichbare Leistung aus) und betreffen kein dem vermieteten Fahrzeug vergleichbares Fahrzeug.

Die Beklagte geht fehl in der Annahme, der Senat könne die Schwackeliste deshalb nicht anwenden, weil sie konkreten Sachvortrag gehalten habe. Der Senat muss sich mit dem Sachvortrag auseinandersetzen, aber ihm nicht folgen, so auch jüngste BGH-Urteile.

Der Senat verweist bereits auf das zuletzt ergangene BGH-Urteil vom 15.03.2013, ergangen zu einem Urteil eines anderen Senates des OLG Stuttgart.

Kosten für einen Zusatzfahrer sind erforderliche Kosten und deshalb zu erstatten, wenn das Geschädigtenfahrzeug von mehreren Nutzern gefahren wurde. Der Kläger muss nicht beweisen, dass es von mehreren Mietern gefahren wurde.

Das Urteil ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt und ist für BAV-Mitglieder bereits im internen Bereich der BAV-Seite hinterlegt.

Kundenbefragungen zu Kfz-Versicherung

Immer wieder werden Befragungen von Versicherungskunden durchgeführt, deren Fragestellungen am Hauptproblem vorbei gestellt sind. Ein immer wiederkehrendes Thema ist der Preis. Doch der ist durch Internetportale sehr transparent. Wichtiger ist die Leistung und die Frage, ob die zum Preis passt. Also stimmt das Verhältnis zwischen Preis und Leistung? Dem widmen sich inzwischen viele Umfragen, so auch eine aktuelle Studie des Deutschen Institutes für Servicequalität im Auftrag von NTV, so nachzulesen unter: http://www.presseportal.de/rss/pm_64471.rss2

Darin findet sich wohl erstmalig eine Passage zur Zufriedenheit mit dem Versicherer in der Schadenregulierung. Ca. die Hälfte der Kunden scheint da nicht zufrieden zu sein. So verweist das Befragungsinstitut darauf, dass man sich bei Vertragsabschluss auch dafür interessieren sollte, wie sich das Unternehmen im Fall eines Schadens verhält.

Doch wirklich interessant wäre erst eine Befragung von Autofahrern, die unschuldig in einen Unfall verwickelt waren. Deren Erfahrungen zum Verhalten des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers wäre sehr aufschlussreich in Bezug auf die Funktionsweise des Systems zur Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen. Anders als bei Kaskoschäden (wie in der oben genannten Studie) hat der zahlungspflichtige Versicherer in Haftpflichtfällen keinen eigenen Kunden zu befriedigen, der kündigen kann, der seine  Erfahrungen mittels Negativempfehlung weitertragen kann. In einem Haftpflichtfall kann sich der Versicherer deshalb noch eher stur stellen, nicht reagieren, nur einen kleinen Teilbetrag zahlen und dabei davon ausgehen, dass viele Unfallopfer, die eigentlich einen Geldanspruch haben, mit dem Verhalten des Versicherers nicht umgehen können.

Relevante Fragen einer Studie in Bezug auf Haftpflichtunfälle wären:

In wie vielen Fällen zahlen Versicherer rechtzeitig und vollständig aufgrund eingereichter Unterlagen den Anspruch aus?

Wie hoch ist demgegenüber die Quote der Fälle, in denen es Schwierigkeiten bis hin zu Rechnungskürzungen, langwierigen Schriftwechseln und zermürbenden Gerichtsverfahren kommt?

Welches sind die Versicherer, deren Kunden man sich nicht als Unfallgegner wünschen sollte, da dann neben dem Ärger mit dem Unfall noch größerer Ärger mit dem Versicherer zu befürchten ist?

BAV-Liste der Urteile Mietwagen April 2013

Urteile April 2013

 

BGH

VI ZR 8/12

05.03.13

RDG

BGH

VI ZR 245/11

05.03.13

S+ / RDG

LG Aachen

5 S 263/12

08.02.13

Direktvermittlung

LG Aachen

12 O 414/12

21.02.13

S+ / F- / RDG

AG Aachen

106 C 64/12

20.12.12

S+

LG Hannover

18 S 40/12

26.02.13

Kein Mittelwert / Gutachten+

AG Mainz

87 C 242/11

01.03.13

Mittelwert

AG Siegburg

101 C 232/12

15.03.13

S+ / F-

LG Köln

11 S 177/12

26.03.13

Winterreifen / Sonstiges

AG Kitzingen

3 C 566/12

27.03.13

S+ / F-

AG Erfurt

9 C 3464/11

01.03.13

S+ / F-

AG Tauberbischofsheim

1 C 306/12

21.03.13

S+ / F- / RDG

AG Coburg

15 C 1468/12

31.01.13

S+ / F-

AG Kulmbach

74 C 270/12

19.02.13

S+

AG Naumburg

12 C 630/12

18.03.13

S+ / F-

AG Naumburg

12 C 572/12

08.03.13

S+ / F-

AG Wernigerode

10 C 739/12

21.02.13

S+

OLG Karlsruhe

1 U 130/12

01.02.13

Mittelwert

LG Düsseldorf

23 S 2/13

26.03.13

S+

LG Mühlhausen

1 S 90/12

21.02.13

S+

AG Krefeld

1 C 579/12

25.03.13

S+ / F- / RDG

AG Wiesbaden

92 C 2933/12

14.03.13

Mittelwert

AG Geilenkirchen

2 C 7/13

04.03.13

S+

AG Mainz

83 C 389/11

14.03.13

Mittelwert

LG Siegen

1 S 79/10

26.03.13

S+ / RDG

AG Düsseldorf

32 C 3949/12

21.03.13

S- / F- / Gutachten+

LG Siegen

1 S 96/10

26.03.13

S+ / F- / RDG

AG Itzehoe

95 C 21/12

07.03.13

S- / F+ / RDG

LG Bonn – Beschluss –

5 S 200/12

02.04.13

S+ / F-

LG Braunschweig

9 S 166/11

10.04.2013

S+ / F- / RDG

LG Köln

11 S 624/11

28.03.13

S+ / F-

LG Köln

11 S 84/12

09.04.13

Aufschlag / Winterreifen

AG Köln

272 C 16/13

26.03.13

S+ / F-

LG Krefeld

3 S 24/12

10.01.13

S+

AG Köln

261 C 122/12

26.11.12

S+ / F-

AG Salzwedel

31 C 432/12

04.04.13

S+

AG Wipperfürth

1 C 118/12

04.04.13

S+ / F-

LG Bonn

8 S 84/12

05.06.12

Nutzungsausfall

LG Dresden

8 S 13/12

06.02.13

S+ / F-

LG Gera

1 S 284/11

11.04.13

S+ / F-

AG Würzburg

30 C 2833/12

19.04.13

S+ / F-

LG Berlin

43 S 118/12

06.03.13

Mittelwert

LG Berlin

41 S 121/12

19.03.13

S+ / RDG

LG Dresden

3 S 363/12

08.04.13

S+ / F-

AG Dresden

103 C 6440/12

28.03.13

S+

AG Bad Hersfeld

10 C 112/13

08.04.13

S+ / F-

AG Döbeln

H 4 C 394/12

11.04.13

Sonstiges

AG Döbeln

H 2 C 642/12

12.04.13

S+

AG Oranienburg

26 C 171/12

20.03.13

S+ / F-

AG Berlin-Mitte

110 C 3253/12

20.03.13

S+ / F- / RDG

AG Ahrensburg

43 C 603/12

13.04.13

S+ / F- / RDG

LG Köln

11 S 255/12

23.04.13

Sonstiges

LG Bonn

8 S 302/12

11.04.13

S+ / F-

LG Stuttgart

13 S 220/12

24.04.13

S+ / F- / RDG

AG Köln

265 C 109/12

21.03.13

S+ / F-

AG Neuwied

42 C 1604/12

08.04.13

S+ / F-

AG Köln

270 C 55/12

12.04.13

S+ / RDG

AG Köln

261 C 261/12

10.04.13

S+ / F-

AG Köln

274 C 242/12

22.04.13

S+ / F-

AG Bonn

112 C 166/12

24.04.13

S+ / F-

 

Wir danken allen Einsendern. Die Urteile sind zum Teil bereits in die Datenbank eingestellt worden, wenn noch nicht, wird daran gearbeitet.

Aktuelle Berufungsentscheidungen der Gerichte

Der BAV hat seine Mitglieder in einem aktuellen Newsletter über neuere Berufungsentscheidungen der Gerichte informiert. Dabei sind das OLG Karlsruhe, LG Braunschweig, LG Siegen, LG Würzburg, LG Mühlhausen, LG Erfurt, LG Düsseldorf, LG Bonn und das LG Köln. Recht neu ist auch eine Entscheidung des OLG Köln.

BGH-Urteil VI ZR 245/11 vom 05.03.2013

Der BGH hat nach mündlicher Verhandlung am 05.03.2013 ein weiteres Urteil zum Thema Mietwagenkosten nach Unfall gesprochen. Er befasst sich darin mit der Frage der Eigenersparnis bei klassenkleinerer Vermietung und der Begründung für einen unfallbedingten Aufschlag auf den Normaltarif wegen Vorfianzierung und Eilbedüftigkeit.

Berufungsinstanz: OLG Stuttgart, 7 U 109/11 vom 18.08.2011

Das Urteil wurde erstritten unter aktiver Mithilfe des BAV und vor allem Herrn Rechtsanwalt Wenning und ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt.

Vortrag der Versichereranwälte wegen BGH vom 18.12.2012

Der BGH hatte am 18.12.12 eine Entscheidung des Landgericht Köln aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH VI ZR 316/11). Das Landgericht hat nun den Vortrag der beklagten Haftpflichtversicherung entsprechend zu prüfen und kann ihn nicht übergehen. Doch die Anwälte der Versicherer tragen nun bundesweit an nahezu allen Gerichten falsch vor, dass nach Auffassung des BGH der Vortrag der Versicherer ausreiche, um die Anwendbarkeit der Schwackeliste zu erschüttern.

Wörtlich heißt es da zum Beispiel:

„Es können keine Zweifel …bestehen, dass unser Vortrag ausreicht, um die Schwacke-Liste als Schätzgrundlage zu erschüttern.“

Verschwiegen wird dabei diese Passage aus dem BGH-Urteil:

„Mit diesem konkreten Sachvortrag der Beklagten hätte sich das Berufungsgericht im Streitfall näher auseinandersetzen müssen.“ (Am Ende der Randziffer 12)

Der BGH hat also nicht gesagt, dass die Schwackeliste in diesem Fall nicht hätte angewendet werden können, sondern nur, dass das Berufungsgericht das zu prüfen habe.

Den BAV-Mitgliedern haben wir ein Schriftsatzmuster erstellt, um diesem falschen Vortrag zu begegnen. Veröffentlicht im internen Bereich der BAV-Seite am 30.01.2013: BGH VI ZR 316/11 vom 18.12.2012: konkrete Hinweise

Aktuelle Diskussion zur Schadenregulierung

Ein Kompliment an die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die der Frage auf den Grund gehen möchte, wie negative Erfahrungen der Versicherungsnehmer und Geschädigten zusammenpassen mit den Positivmeldungen der Versicherer und ihres Verbandes GDV. Dabei dreht es sich um Zeitverzögerungen und Tricks der zahlungsverpflichteten Versicherer und deren Auswirkungen auf die Verbraucher. Nachdem PANORAMA im Fernsehen vorgelegt und die Süddeutsche Zeitung Ende März nachgelegt hat, ist nun eine vielfältige Diskussion in Gange, die ausdrücklich zu begrüßen ist.

Auch die Bafin, oft als zahnloser Tiger angesehen, gab
als Folge dieser Diskussionen bekannt, sich in Kürze mit der Praxis der
Schadenregulierung durch die Versicherer zu beschäftigen.

Offen aber ist, ob die von der Ministerin befragten
Landesjustizverwaltungen verwertbare Aussagen treffen können, wenn nur ein
Bruchteil der Fälle vor den Gerichten ausgetragen wird und es nur ungenügende Statistiken
gibt, die das Versichererverhalten übergreifend dokumentieren. Dennoch: Die bei
den Gerichten anhängigen Fälle werden unzumutbare Verzögerungstaktiken belegen
und ein massenhaftes Anrennen gegen gefestigte Rechtsprechung aufzeigen. So
kann von dieser Spitze des Eisberges auf dessen nicht sichtbaren Teil ein
Rückschluss gezogen werden.

So lange Versicherer offensichtlich unfair – aber
rechtlich nach den geltenden Gesetzen wohl nicht zu verhindern – einseitige
verbraucherschädliche Schadenpolitik betreiben, indem sie für die Assekuranz
negative Sachentscheidungen des Bundesgerichtshofes dadurch unterbinden, dass
sie in letzter Sekunde die Ansprüche anerkennen, so lange wird der deutliche
Eindruck bestehen bleiben, dass Versicherer die Prämien regelmäßig einnehmen,
aber im Schadenfall die vertragliche Vereinbarung nicht ganz ernst nehmen.

Auch wenn letztlich statistisch untermauerte Beweise für
systematische Fehlfunktionen des Versicherungsmarktes nicht beizubringen sind,
weil nur die Versicherer selbst über die dafür nötigen Zahlen verfügen, wird
die Initiative der Justizministerin die teils skandalösen Regulierungen
offenlegen, mittelfristig Wirkung zeigen und die Bafin zum Handeln bewegen.

Neue Gerichtsurteile

Wir danken allen Einsendern aktueller Gerichtsurteile zur Problematik der Mietwagenkosten nach Unfällen. Uns haben ca. 60 neue Urteile erreicht. Diese sind überwiegend bereits bearbeitet. Eine vollständige Liste mit Aktenzeichen, Datum und Inhaltsangabe steht den Mitgliedern im internen Bereich zur Verfügung. Mit den Zugangsdaten „Benutzername“ und „Passwort“ haben die Mitglieder auch Zugriff auf die Kurzdarstellungen der wichtigsten Urteile und auf die Urteilsdatenbank (derzeit ca. 3100 Urteile).

Unter anderem sind diese Urteile neu erfasst worden:

OLG Köln

3 U 141/12

26.02.13

S+

LG Nürnberg-Fürth

2 S 2260/11

30.08.12

Direktvermittlung

LG Mosbach

5 S 51/12

31.10.12

S+ / F-

LG Mönchengladbach

5 S 60/12

19.02.13

S+ / F- / RDG

LG Düsseldorf

1 O 427/10

14.02.13

S- / F- / Rechnung der AV

LG Düsseldorf

21 S 105/12

10.01.13 

S+ / F- 

 usw.

 

Von nun an: Mehr interne Informationen nur für Mitglieder

Bisher haben wir nahezu 100 Beiträge pro Monat vor allem zur Rechtsprechung und mit rechtlichen Hinweisen zum freien Download angeboten. Wir werden von nun an dazu übergehen, diese Leistungen vor allem den zahlenden Mitgliedern des BAV zur Verfügung zu stellen. Damit beabsichtigen wir die gezieltere Zusammenarbeit mit den Autovermietungen, Autohäusern und Rechtsanwälten, die uns unterstützen.

Anspruch auf Unfallersatzwagen auch bei Gelegenheitsfahrern gegeben

 Wurde ein Autohalter unschuldig in einen Unfall verwickelt und ist er auf die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs angewiesen, muss die gegnerische Versicherung das Ersatzfahrzeug auch bei geringer Fahrleistung bezahlen. Dieses Urteil hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlicht.

Interne Information wegen Gerichtsstand

Für BAV-Mitglieder ist im Mitgliederbereich eine aktuelle Information zum Thema Ort der Klage / Gerichtsstand eingestellt. Das OLG Köln hat die Auffassung eines Gerichtes zur Verweisung an einen anderen Gerichtsort korrigiert.

Ein Kommentar und das Urteil sind für Mitglieder dort kostenlos abrufbar.

Verschenkt Fraunhofer seine Liste an Gerichte? Kosten ca. 150.000 Euro pro Jahr

Anscheinend erhalten alle Gerichtsebenen der Zivilgerichte, also OLG’s, LG’s und AG’s von Fraunhofer-IAO oder seinen Partnern in den Reihen der Versicherungswirtschaft unaufgefordert den „Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen“ des jeweiligen Jahres zugesandt.

Das kann natürlich auch als ein Argument angesehen werden, die Richter zur Verwendung dieser Liste zu bewegen. Die Investition von ca. 150.000 Euro pro Jahr für ca. 800 Gerichte in Deutschland dürfte sich auch rechnen. Man erwartet sich durch die angestrebte Verwendung der dort abgedruckten „Marktpreise“ sicherlich in Partnerschaft mit den Versicherungsunternehmen eine ordentliche „Rendite“ durch insgesamt niedrigeren Schadenersatz wegen Mietwagenkosten für Unfallopfer.

Die Schwackeliste ist pro Stück ca. ebenso teuer. Doch wir haben noch nicht gehört, dass sie kostenlos an alle Gerichte verteilt wurde. Das ist nach unserer Auffassung auch nicht denkbar, weil hinter der Schwackeliste Automietpreisspiegel ein seriöses, selbstständig tätiges und dem wirtschaftlichen Risiko ausgesetztes Unternehmen steht, das eher nicht von Versicherungen gepämpert wird und sicherlich keine vergleichbaren öffentlichen Förderungen erhält.

Der Bundesverband der Autovermieter wäre schon aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz,
selbst wenn er finanziell dazu in der
Lage wäre, nicht
bereit, allen Gerichten die nach unserer Auffassung realistische Liste
der Normaltarife zur Verfügung zu stellen. Den Gerichten bleibt vorbehalten, den
richtigen Weg zu finden.

 

 

Liste der Urteile Februar 2013

 

Wir möchten uns für die erhaltenen Gerichtsurteile herzlich bei Ihnen bedanken und Sie bitten, nicht nachzulassen. Wir haben darunter im letzten Monat auch 20 Landgerichtsentscheidungen erhalten, die weit überwiegend positiv klingen. Im Übrigen sind auch negative Urteile lesenswert.

Wir finden dort regelmäßig Ansätze zur Verbesserung des Vortrages. Sofern Sie eine Veröffentlichung in dieser Liste nicht wünschen und das Urteil nicht bereits öffentlich ist, würden wir das auch berücksichtigen. Wir hätten dann aber die Gelegenheit, den Sachverhalt konkreter zu besprechen.

 

Hier zur Liste:

 

AG Tauberbischofsheim

1 C 127/12

20.12.12

S+ / F-

 

AG Buchen

1 C 357/12

10.01.13

S+ / F-

 

AG Hannover

426 C 7451/12

21.12.12

S- / F+

 

AG Mönchengladbach-Rheydt

15 C 413/11

21.12.12

S+ / F-

 

AG Mönchengladbach

36 C 236/12

09.01.13

S- / Gutachten+

 

AG Düsseldorf

21 C 5337/12

04.12.12

S+ / F-

 

AG Neuss

80 C 4398/12

03.01.13

S- / F+

 

AG Düsseldorf

47 C 7569/12

31.12.12

Mittelwert

 

AG Aachen

121 C 174/12

08.01.13

S+

 

 Nach oben