Transporter-Maut ab 3,51t soll 2024 kommen

Die Bundesregierung will die derzeitigen Staatseinnahmen aus dem Straßenverkehr von ca. 7,2 Milliarden Euro jährlich weiter erhöhen. Seit Jahren wird über eine Absenkung der Gewichtsgrenze für die Mautpflicht in Deutschland auf 3,5 Tonnen nachgedacht.

Mit einem Mautänderungsgesetz sollen geänderte Mautsätze und eine Reform ab 2024 auf den Weg gebracht werden. Deren Inhalt sei die Mautpflicht ab größer 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie eine CO2-Abgabe.

Die konkrete Ausgestaltung ist derzeit nicht bekannt. Doch hatte der Bundesverband der Autovermieter bereits vor mehreren Jahren vor einer Absendung der Mautpflicht auf 3,5-Tonner gewarnt und die zu erwartenden gravierenden Probleme der Vermietunternehmen benannt.

https://www.bav.de/service/oeffentlich/2466-lkw-maut-forderungen-fuer-den-fall-einer-absenkung-auf-3-5-tonnen.html 

Aus Sicht der Mietkunden wird sich eine erhebliche Steigerung der Attraktivität von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen ergeben, auf die auch Autovermieter reagieren müssen. Viele Vermieter, die heute Transporter über 3,5 Tonnen vermieten, werden sich das in Zukunft genau überlegen müssen. Denn die organisatorischen und finanziellen Folgen für den Fahrzeughalter/Autovermieter sind erheblich.

Der Vermietmarkt wird im Nutzfahrzeugbereich einen Umbruch erleben. Man stelle sich das Geschäft eines auf Transporter spezialisierten Unternehmens z.B. an Baumärkten vor: kostengünstige Kurzzeitmieten bis zu einem Tag bei App-gestützter Reservierung und Fahrzeugübernahme und automatischer Abrechnung. In die schlanken nutzerfreundlichen Ablaufprozesse hinein ist dann eine Mautabrechnung zu integrieren, wobei Daten bei Rückgabe und Abrechnung von Dritten abhängig sind und zum Mietende nicht vorliegen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Tel.  030 - 25 89 89-45
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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