Lkw-Maut: Forderungen für den Fall einer Absenkung auf 3,5 Tonnen

Bund und Länder planen laut Entwurf des Vierten Mautgesetzes eine Ausweitung der derzeitigen Mauterhebung. Die Gesamtzahl der bemauteten Strecken soll von derzeit ca. 15.000 Kilometern auf über 50.000 Kilometer steigen, in dem eine Lkw-Maut ab voraussichtlich Mitte 2018 auf allen Bundesstraßen eingeführt wird. Damit sollen Mehreinnahmen von ca. zwei Milliarden Euro generiert werden und überwiegend zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur zurückfließen. Ziel sei es außerdem, die Belastung auf Bundesstraßen zu verringern.

In diesem Zusammenhang wird auch angekündigt, in Zukunft auch über die Mautpflicht von Nutzfahrzeugen der Gewichtsklassen ab 3,5 Tonnen nachzudenken. Eine Prüfung dieses Vorhabens soll bis Ende 2017 erfolgen. Auch wenn eine solche Ausweitung nicht mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben umgesetzt werden wird, scheinen diesbezügliche Gedankenspiele konkreter zu werden.

Aus diesem Grund ist auf unzumutbare Belastungen der Vermieter von Nutzfahrzeugen hinzuweisen. Das Konzept der Erhebung und Abrechnung der Lkw-Maut ist bis heute nicht darauf ausgelegt, diese Fahrzeuge in der Vermietung einzusetzen. Probleme bestehen in der Form der Aufbereitung, der zeitnahen Lieferung und der Verlässlichkeit der Abrechnungen der Mautkosten gegenüber dem Mautschuldner. Autovermieter können das bis heute durch manuellen Mehraufwand und teilweisen Verzicht auf Weiterberechnungen an ihre Kunden kompensieren. Klassische Autovermieter vermieten bisher nur wenige Fahrzeuge, die mautbelastet sind. Bisher sind durch die 7,5-Tonnen-Grenze nur wenige Vermieter betroffen. Doch eine Ausweitung der Gewichtsgrenze auf 3,5 Tonnen würde die Zahl der betroffenen Vermieter und Mietfahrzeuge, Mietverträge und Kunden geradezu explodieren lassen.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. fordert die Politik daher auf, die organisatorische und technische Umsetzung der Mautabrechnung in den Blick zu nehmen und die Entwicklung zukunftsfähiger Abrechnungssysteme für die Frage der Ausweitung der Lkw-Maut auf kleinere Nutzfahrzeuge zu berücksichtigen. Die Branche wäre sonst nicht in der Lage, eine verursachergerechte Weitergabe der Mautkosten an die Kunden zu gewährleisten mit gravierenden Folgen für die Verfügbarkeit von flexibler und wirtschaftlicher Mobilität im gewerblichen Bereich.

Gesetzentwurf hier ansehen

 

 

 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
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- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
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