Nach der Einführung der neuen Rundfunkabgabe zum Jahreswechsel wächst die Kritik an den öffentlich-rechtlichen Sendern. Nachdem etwa der Autovermieter Sixt und Handelsfirmen juristische Schritte angekündigt haben, kommt jetzt auch Kritik von Politikern und Verbänden.
So wehrt sich beispielsweise der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Burkhardt Müller-Sönksen, gegen die Höhe der Abgabe und fordert eine Beitragssenkung.
Die Regelung für die neuen Rundfunkgebühren gilt seit dem 1. Januar. Verbraucher zahlen seitdem nicht mehr für ihre Geräte, sondern nur noch 17,98 Euro pro Monat für ihre Wohnung.
Für Firmen mit vielen Niederlassungen zeichnen sich deutliche Mehrbelastungen ab. Die Deutsche Bahn rechnet wegen der Reform mit einem Anstieg von 1 Million auf künftig 3,5 Millionen Euro Abgaben an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Auch Verbände kritisieren die Neuregelung. Der Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes Bitkom, Bernhard Rohleder: "Der derzeitige Beitrag pro Haushalt erscheint zu hoch." Zumindest Einsparungen durch den Abbauch des "Kontrollapparats" sollten weitergereicht werden.
Bisher stößt die Kritik auf taube Ohren, eine Reaktion bleibt abzuwarten.
Der Automobilclub „mobil in Deutschland e.V.“ hat im Dezember 2012 die sieben größten Mietwagen-Anbieter getestet. Um vergleichbare Daten zu erhalten, wurde bei allen Autovermietern über das Internet gebucht. Es wurden keine Spezial-Angebote in Anspruch genommen und die Zahlung sollte bei Abholung erfolgen. ier ein Überblick zu den interessantesten Ergebnissen:
weiterlesen...Mittlerweile gibt es in den EU-Ländern gut 110 verschiedene Ausführungen des Führerscheins. Dem steuert die EU mit einem Beschluss entgegen, nach dem bis zum Jahr 2033 alle
Führerscheinbesitzer ihre Dokumente austauschen lassen müssen. Damit einher geht die 15-jährige Ablauffrist für das neue
Führerscheindokument.
Mit dem Stichtag 19. Januar 2013 ändern
sich zusätzlich Details in den Fahrzeugklassen. In der Klasse B wird
beispielsweise die Regelung für das Ziehen von Anhängern vereinfacht.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 750
Kilogramm dürfen mitgeführt werden, wenn die Summe der zGM von
Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 Kilogramm. Damit
entfällt die bisherige Vorgabe, dass die zGM des Anhängers die Leermasse
des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf.
Mitte Dezember übergab der Autobauer Opel zehn Ampera an die Regionalleiter der DB Fuhrpark. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur angestrebten Elektromobilität. Genutzt werden die mit regenerativem Strom angetriebenen Fahrzeuge von den Bahn-Mitarbeiter für Dienstfahrten.
Der Stromer hat eine rein elektrische Reichweite zwischen 40 und 80 Kilometer. Wenn die Energie der 16 kWh starken Lithium-Ionen-Akkus erschöpft ist, schaltet sich der 1,4-Liter-Benzinmotor mit 86 PS automatisch ein und treibt einen Generator zur Stromversorgung des 150 PS starken Elektromotors an. Damit ist dann eine Reichweite von mehr als 500 Kilometern möglich.
Opel ist mit dem Ampera Marktführer in puncto Elektromobilität und kommt auf einen Marktanteil von rund 21 Prozent.
Die EU führt im November ein neues Label für Autoreifen ein. Beim Kauf von Winterreifen sei dies jedoch nicht hilfreich, kritisieren Experten. Im Gegenteil könne es Verbraucher eher irritieren. ...
Wir stellen uns vor.
Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.
Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.
BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel. 030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99
Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.
Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“
In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010
Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...