Als händlereigenes Autovermietsystem 1992 gegründet ist Euromobil jetzt auf Kurswechsel.
Künftig tritt die Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services als eigenständiger Autovermieter auf.
In der Vergangenheit hatte das Unternehmen seinen Fokus ausschließlich auf dem Werkstattersatzgeschäft der Autohäuser, das soll jetzt anders werden:
Wurde ein Autohalter unschuldig in einen Unfall verwickelt und ist er auf die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs angewiesen, muss die gegnerische Versicherung das Ersatzfahrzeug auch bei geringer Fahrleistung bezahlen. Dieses Urteil hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlicht.
Presse Information
13. März 2013
Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing
· Viele privat vermietete Fahrzeuge sind ein Sicherheitsrisiko.
· Die Anbieterplattformen lassen ihre Nutzer im Unklaren über Risiken und Probleme.
Sicherheitsrisiko beim privaten Carsharing
Die Bundeskanzlerin gab sich in ihrer Cebit - Eröffnungsrede zum Trend des Teilens eher nachdenklich. Sie habe noch keinerlei Untersuchungen darüber gelesen, wie heil und sauber Carsharing-Fahrzeuge seien und wie gut das alles funktioniere. In Bezug auf das Teilen privater Autos, auch p2p-Carsharing bezeichnet, hat Michael Brabec darauf eine Antwort: „Es werden Fahrzeuge angeboten, die nicht verkehrssicher und nicht nach den geltenden Vorschriften zugelassen sind. Das private Carsharing birgt Gefahren für Mieter und andere Verkehrsteilnehmer.“
Brabec vertritt den Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV). Die dort organisierten professionellen Autovermieter und Carsharing-Unternehmen unterliegen strengen amtlichenAnforderungen der Überwachung des Fahrzeugzustandes. Das, obwohl die Fahrzeuge zumeist nicht älter als ein halbes Jahr sind.
Brabec weiß, wovon er spricht: „Wir haben uns einmal einige Fahrzeuge angesehen, die auf den Plattformen für privates Carsharing angeboten werden. Das Ergebnis ist katastrophal. Die durch einen Prüfingenieur einer namhaften Organisation simulierte amtliche Untersuchung hat ergeben, dass keines der betroffenen Fahrzeuge eine Chance auf eine Prüfplakette gehabt hätte. Die Liste des Grauens war umfassend: Karosserieprobleme, ein aufgeschlitzter Reifen, ...
weiterlesen..."FORD2GO“:
Ford künftig erster Hersteller mit bundesweitem Carsharing-Angebot
Kooperationspartner Ford-Händler Dienstleistungsgesellschaft mbH und DB Rent
verstärken den Start
Köln,
01.03.2013 – Ford und seine Kooperationspartner, die Ford-Händler Dienstleistungsgesellschaft
mbH (FHD) und DB Rent GmbH, haben eine Kooperationsvereinbarung für die neue
Carsharing-Plattform „FORD2GO“ unterzeichnet. Damit ist Ford der erste
Automobilhersteller, der mit einem bundesweiten Carsharing-Angebot in
Deutschland an den Start geht. In das Konzept von „FORD2GO“ werden die
Handelspartner von Ford aktiv involviert: Sie verantworten den Service rund um
den Kunden und stellen die Fahrzeuge zur Verfügung.
Bernhard Mattes, Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH: „Wir
gehen mit „FORD2GO“ einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Mobilität.
Carsharing muss angesichts immer komplexerer Mobilitätsbedürfnisse und im Sinne
eines vollständigen Mobilitätsangebots als interessantes und
zukunftsorientiertes Geschäftsfeld berücksichtigt werden. Wir sehen zudem für
Privat- und Gewerbekunden ein hohes Wachstumspotential. Mit dem Start von
„FORD2GO“ haben Besitzer der Kundenkarte künftig neben den Fahrzeugen, die über
die Ford Händler angeboten werden, auch Zugriff auf die Fahrzeuge von
Flinkster.“
Umfragen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sich ein Großteil deutscher
Autohändler wünscht, aktiv in das Carsharing-Geschäft der Automobilhersteller
mit einzusteigen. Die Ford Händler zeigen bereits großes Interesse, sich in
dieses Geschäftsfeld einzubringen. Mit den beiden starken Kooperationspartnern
- der FHD und DB Rent – sowie den Ford Händlern bietet sich mit „FORD2GO“ ein
profitables Geschäftsfeld, das zudem positive Impulse hinsichtlich der
Kundengewinnung setzen wird.
Rolf Lübke, Vorsitzender der Geschäftsführung DB Rent GmbH: „Durch die
Kooperation mit Ford wächst unser erfolgreiches Flinkster-Angebot
kontinuierlich weiter. Dies ist nicht nur eine Auszeichnung für die bisherigen
Erfolge, sondern es steigert somit auch weiterhin die Attraktivität von
Flinkster.“
Die DB Rent plant und entwickelt hierfür ein internetbasierendes Buchungssystem
(Internet-Buchungsplattform) sowie eine iOS- sowie Android-App für mobile
Endgeräte zur Teilnahme von privaten und gewerblichen Endkunden am Ford
Carsharing-Programm.
„FORD2GO“ wird im zweiten Quartal mit ausgewählten Handelspartnern starten und
über das Jahr 2013 sukzessive, flächendeckend ausgerollt. Ford verfügt in
Deutschland derzeit über 527 Händler mit 257 angeschlossenen Filialen sowie 1083 autorisierte Ford
Service Betriebe. Die Teilnahme an „FORD2GO“ steht allen Vertragspartnern
offen.
Ford-Werke GmbH
Die Ford-Werke GmbH ist ein deutscher Automobilhersteller mit Sitz in Köln. Das
Unternehmen beschäftigt an den Standorten Köln, Saarlouis und Genk/Belgien
insgesamt 29.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit der Gründung des
Unternehmens im Jahr 1925 in Berlin hat Ford über 40 Millionen Fahrzeuge in
Deutschland und Belgien produziert. Für weitere Informationen zu den Produkten
von Ford besuchen Sie bitte www.ford.de.
DB Rent GmbH
Mit rund 2.800 Autos in 140 Städten verfügt „Flinkster - Mein Carsharing“ über
das flächengrößte Carsharing-Netz in Deutschland. Es umfasst 800 Stationen,
darunter alle großen ICE-Bahnhöfe. Weitere 2.000 Fahrzeuge können in
Österreich, der Schweiz und den Niederlanden gebucht werden. Rund 215.000
Kunden sind bei Flinkster angemeldet.
Kontakt:
Beate Falk
Ford-Werke GmbH 0221/90-17507
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Susan Saß
Deutsche Bahn AG
030-297-61168
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DriveNow nutzt bei der Lokalisierung und Reservierung seiner Carsharing-Fahrzeuge das Netz von Vodafone. Ebenso der Nutzer, sobald er seine DriveNow-ID an das gewünschte Auto hält. Sensible Daten würden dabei aber nicht übertragen, wurde seitens der Sprecher betont.
Damit ist der Funktionsumfang des Projekts von Vodafone und DriveNow aber noch nicht ausgeschöpft und DriveNow-Geschäftsführer Dr. Andreas Schaaf beschreibt seine zukünftigen Ziele:
DriveNow-Nutzer sollen schon bald mit ihrer ID in Parkhäuser einfahren können und sich mobiler Bezahlverfahren bedienen können. Ebenfalls eingeführt werden soll die Fähigkeit der Software, auch Routen zu errechnen auf denen unterschiedliche Verkehrsmittel hintereinander genutzt werden.
Neben der Kundenzufriedenheit werden mit dieser Maßnahme auch die bestehenden Kooperationen mit den Verkehrsbetrieben gefördert - beispielsweise mit dem Fahrradverleihsystem Nextbike sowie der Düsseldorfer Rheinbahn, den Kölner Verkehrsbetrieben und den Berliner Verkehrsbetrieben.
Fundament für diese Entwicklung ist die Vernetzung via Mobilfunk und M2M-Kommunikation von Vodafone, welche derzeit auf der CeBit in Hannover präsentiert wird.
Wir stellen uns vor.
Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.
Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.
BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel. 030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99
Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.
Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“
In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010
Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...