Das Amtsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil sehr ausführlich und mit Bezug auf die jüngste BGH-Rechtsprechung zu Mietwagenkosten entschieden.
1. Die Vorzüge der Schwacke-Methode sind überzeugend dargestellt.
2. Die BGH-Urteile vom 22.2.11 und 12.04.11 wurden verarbeitet und daraus die Verwendung der Schwacke-Liste abgeleitet.
3. Insbesondere die Frage der Ersatzangebote im Sinne des 22.02.11 ("Reicht es aus, dass der Versicherer Internetausdrucke einreicht, um Schwacke zu erschüttern?") wurde aus unserer Sicht hervorragend behandelt.
Das Urteil kann in der BAV-Urteilsdatenbank abgerufen werden (Urteil vom 01.06.11 mit dem Aktenzeichen 264 C 358/10).
Hiermit informieren wir über die im Mai eingesandten Gerichtsurteile zu Mietwagenkosten.
Alle Urteile werden in der BAV-Urteilsdatenbank zur Verfügung gestellt. Derzeit sind noch ca. 150 Urteile zu bearbeiten, insoweit ist ein kleiner Stau entstanden, da jedes Urteil gelesen, kategorisiert, zusammen gefasst, gescannt und eingestellt werden muss. Wenn es drängt, sprechen Sie uns bitte an.
Vielen Dank für die wieder zahlreichen Einsendungen. Zur Frage, warum die Urteile nicht kostenlos verfügbar sind, siehe:
http://www.captain-huk.de/urteile/bgh-pressemitteilung-mietwagenkosten-schwacke-liste-und-fraunhofer-mietpreisspiegel-geeignete-schatzgrundlage/#comments dort am Ende.
Liste Mai (bei dieser doch noch überschaubaren Menge verzichten wir auf eine bestimmte Sortierung)
LG Lueneburg | 1 S 50/09 | 28.12.09 | Verstoß Erkundigungspflicht |
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AG Guetersloh | 10 C 1445/09 | 14.04.10 | Mietpreis angemessen |
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AG Soltau | 4 C 783/09 | 11.03.10 | Verstoß Schaden- minderungspflicht |
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AG Germersheim | 1 C 56/11 | 12.04.11 | S+ |
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AG Siegburg | 110 C 22/11 | 29.04.11 | S+ / F- |
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AG Krefeld | 1 C 486/10 | 18.04.11 | S+ | RDG |
AG Freiburg Brsg. | 3 C 4040/10 | 08.04.11 | S+ |
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LG Freiburg | 3 S 302/10 | 28.03.11 | S+ / F- | RDG |
AG Köln | 264 C 58/10 | 28.04.11 | S+ / F- |
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AG Rheinberg | 12 C 391/10 | 26.04.11 | S+ / F- |
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AG Berlin-Mitte | 3 C 3482/10 | 26.04.11 | S+ / F- | RDG |
AG Grevenbroich | 16 C 308/10 | 28.04.11 | S+ / F- | RDG |
AG Leverkusen | 21 C 383/10 | 26.04.11 | S+ / F- | RDG |
AG Potsdam | 33 C 137/11 | 20.04.11 | S+ |
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AG Fürth | 471 OWi Js 6/11 | 29.04.11 | Zeugengeld |
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LG Freiburg | 3 S 237/10 | 24.03.11 | S+ / F- |
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LG Gera | 1 S 242/09 | 12.01.11 | S 2003+ / F- |
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AG Schleiden | 10 C 1/11 | 29.04.11 | S+ / F- |
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AG Köln | 273 C 44/11 | 29.04.11 | S+ / F- | RDG |
AG Aachen | 117 C 13/11 | 14.04.11 | S+ / F- |
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AG Duisburg | 49 C 2427/10 | 14.04.11 | Mittelwert |
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AG Dippoldiswalde | 2 C 186/11 | 05.05.11 | S+ |
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AG Köln | 263 C 289/10 | 29.04.11 | S+ / F- |
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AG Köln | 263 C 176/10 | 29.04.11 | S+ / F- |
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AG Köln | 263 C 153/10 | 29.04.11 | S+ / F- |
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AG Köln | 265 C 58/10 | 27.04.11 | S+ / F- | RDG |
AG Oldenburg | 23 C 1044/10 | 11.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Langenfeld | 12 C 48/11 | 19.04.11 | Versäumnisurteil gegen Vers. |
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AG Crailsheim | 3 C 582/10 | 26.04.11 | S+ / F- | RDG |
LG Köln | 9 S 334/10 | 04.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Hersbruck | 3 C 116/11 | 05.05.11 | S+ / F- |
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AG Ingolstadt | 16 C 2413/10 | 21.04.11 | S+ / F- |
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BGH | VI ZR 300/09 | 12.04.11 | Schwacke- u. Fraunhofer geeignet | An Berufungsgericht zurück |
AG Berlin-Mitte | 106 C 3177/10 | 12.05.11 | S+ |
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AG Dortmund | 421 C 12438/10 | 04.05.11 | S+ | RDG |
AG Chemnitz | 18 C 766/11 | 13.05.11 | S2003+ | RDG |
AG Leipzig | 114 C 858/10 | 12.05.11 | S+ | RDG |
AG Lübeck | 21 C 1721/10 | 19.01.11 | Fehler Gutachter | RDG |
AG Waldbröl | 3 C 237/10 | 28.04.11 | Mittelwert | RDG |
LG Duisburg | 12 S 114/10 | 05.05.11 | S+ / F- |
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LG Dortmund | 4 S 148/10 | 07.04.11 | S+ / F- |
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OLG Köln | 18 U 122/99 | 23.12.99 | Beratungspflicht | Sonstiges |
AG Viersen | 31 C 42/11 | 29.04.11 | S+ / F- |
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AG Düsseldorf | 37 C 1472/11 | 27.04.11 | S+ / F- |
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AG Dortmund | 431 C 27/11 | 01.04.11 | S+ / F- | Kein Mittel- Wert / RDG |
AG Siegen | 14 C 2992/10 | 05.05.11 | S2003+ / F- | RDG |
LG Bonn | 8 S 13/11 | 10.05.11 | S+ / F- | Kein Mittelwert |
AG Buchen | 1 C 99/11 | 12.05.11 | S+ / F- |
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AG Nürnberg | 31 C 483/11 | 12.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Landau | 3 C 450/10 | 11.05.11 | S+ / F- |
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AG Siegen | 14 C 374/11 | 13.05.11 | S2003+ / F- | RDG |
Ag Dortmund | 406 C 4357/10 | 12.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Heilbronn | 2 C 1000/11 | 12.05.11 | F+ 45% | Vergleich |
AG Düsseldorf | 35 C 14997/10 | 18.05.11 | Mittelwert |
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AG Buchen | 1 C 82/11 | 05.05.11 | S+ / F- |
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AG Heidelberg | 24 C 427/10 | 31.01.11 | S+ / F- |
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AG Neuss | 84 C 1179/11 | 16.05.11 | S- / F+ |
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AG Berlin-Mitte | 106 C 3180/10 | 19.05.11 | S+ |
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AG Nürnberg | 17 C 2208/11 | 12.05.11 | S+ |
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AG M’gladbach | 5 C 571/10 | 20.05.11 | S+ |
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LG Mainz | 6 S 139/10 | 17.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Ahlen | 30 C 1/11 | 12.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Landau | 5 C 158/10 | 18.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Köln | 263 C 343/10 | 29.04.11 | S+ / F- |
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AG Erkelenz | 14 C 614/10 | 17.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Siegburg | 120 C 161/10 | 18.05.11 | S+ / F- |
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AG Beckum | 12 C 3/11 | 12.05.11 | S+ |
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AG Köln | 268 C 129/10 | 15.03.11 | Mittelwert |
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AG Bad Neuenahr-A. | 32 C 892/10 | 25.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Bonn | 102 C 172/10 | 26.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Waren(Müritz) | 3 C 136/11 | 17.05.11 |
| RDG |
AG Düsseldorf | 35 C 16180/10 | 25.05.11 | S+ |
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AG Hannover | 545 C 10302/10 | 02.05.11 | Mittelwert |
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AG Hamburg_St.Georg | 910 C 17/11 | 05.05.11 | S+ / F- | RDG |
AG Düsseldorf | 39 C 676/11 | 07.04.11 | S+ / F- | RDG |
LG Leipzig | 01 S 281/10 | 11.10.10 | S+ / F- | Beschluss |
LG Gera | 1 S 157/10 | 23.03.11 | S+ |
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LG Halle | 2 S 146/09 | 23.03.11 | S+ |
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LG Halle | 2 S 242/09 | 21.01.11 | S- / F- | Schätzung Europcar/Hertz |
AG Marburg | 9 C 196/11 (82) | 20.05.11 | Mittelwert |
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AG Würzburg | 18 C 2101/10 | 15.02.11 | S+ / F- | RDG |
Das Landgericht Bonn hat in der Entscheidung 8 S 13/11 vom 10.05.2011 ein Urteil des AG Bonn aufgehoben. Das Amtsgericht hatte einen nicht nachvollziehbaren Mittelwert zwischen den Listen gebildet.
Die Berufungsinstanz sah keinen Grund, warum nicht mit Schwacke geschätzt werden könnte.
Das Urteil des BGH vom 12.04.11 ist nun in der Datenbank des BAV abrufbar.
Der BGH stellte folgende Leitsätze auf:
a) Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung von erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.
b) Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Zuschläge oder Abschläge - abweichen.
Das Urteil wird für den internen Bereich für Mitglieder schnellstmöglich mit einer Kommentierung ergänzt.
Auch im April haben uns wieder zahlreiche Gerichtsurteile erreicht, für deren Übersendung wir uns bedanken. Die Urteile stehender Öffentlichkeit in der Urteilsdatenbank zur Verfügung.
weiterlesen...
In einer Untersuchung über die „Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise“ stellt Prof. Dr. Claus Neidhardt fest, dass der Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland (MMD) nicht den Anforderungen an einen statistischen Versuchsplan der Norm ISO/DIS 3534-3 entspricht.
Bei einem konkreten Vergleich der Preisentwicklung des Statistischen Bundesamtes ...
weiterlesen...Der BGH hat heute zum Az. VI ZR 300/09 zu Mietwagenkosten und dort zu den Themenkomplexen Schwacke/Fraunhofer und unfallbedingter Aufschlag verhandelt. Im Anschluss wurde folgende Pressemeldung veröffentlicht:
"Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete SchätzgrundlageDie Parteien streiten um die Höhe der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall. Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangte aus abgetretenem Recht des Geschädigten für eine Anmietdauer von 18 Tagen von dem beklagten Haftpflichtversicherer Mietwagenkosten zu einem Tagessatz von 100 € pauschal zuzüglich Nebenkosten in Höhe von insgesamt 2757,32 € ersetzt; die Beklagte erstattete davon lediglich 1999,20 €.
Das Amtsgericht hat der auf Zahlung der Differenz gerichteten Klage stattgegeben. Es ist für die Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten hinsichtlich der üblicherweise auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarife (sog. Normaltarif) von der so genannten Schwacke-Liste unter Berücksichtigung eines Aufschlags wegen der Anmietung eines so genannten Unfallersatzfahrzeugs ausgegangen. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Es hat den zu ersetzenden Betrag auf der Grundlage des Fraunhofer-Mietpreisspiegels ermittelt und einen Aufschlag für ein Unfallersatzfahrzeug nicht gewährt. Die Schwacke-Listen wiesen erhebliche Defizite in der Methodik der Datenerhebung auf und stellten keine geeignete Schätzgrundlage dar. Daher sei der Fraunhofer–Mietpreisspiegel vorzuziehen.
Gegen diese Auffassung wendet sich die Klägerin mit der Revision. Der unter anderem für die Haftung im Straßenverkehr zuständige VI. Zivilsenat hat die bei den Instanzgerichten unterschiedlich beantwortete Frage, welche Schätzgrundlage bei der Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten zugrunde gelegt werden darf, in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung dahin beantwortet, dass der Tatrichter seiner Schadensschätzung sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen darf. Der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu abweichenden Ergebnissen führen können, genügt nicht, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen. Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung. Er kann im Rahmen seines Ermessens von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf die sich aus ihnen ergebenden Tarife - abweichen.
Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil allerdings aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil dieses prüfen muss, ob ein Zuschlag, auch im Hinblick auf die Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs, zu gewähren ist.
Urteil vom 12. April 2011 – VI ZR 300/09
AG Bad Hersfeld – 10 C 575/08 (10) - Urteil vom 30. Dezember 2008
LG Fulda – 1 S 4/09 - Urteil vom 18. September 2009
Karlsruhe, den 12. April 2011"
AG Düsseldorf in der Urteilsdatenbank erfasst ( 54 C 1675/10 vom 24.02.11):
-> Abtretung des Anspruchs gegen die Versicherung an den Vermieter verstößt nicht gegen RDG, erlaubnisfreie Nebenleistung; es kommt nicht auf die eventuell fehlende fachliche Qualifikation des Vermieters an, sondern darauf, ob die Geltendmachung zur Haupttätigkeit gehört, dies ist bei Autovermietern der Fall; es kommt außerdem nicht darauf an, ob der Vermieter die Zahlung vorher erfolglos gegenüber dem Mieter gemahnt hat ...
weiterlesen...Urteil des OLG Koeln 3 U 47/10 vom 22.03.11
Der Klägerin werden 70% der Restforderung aus einer Sammelklage zugesprochen.
Sämtlicher Vortrag der Beklagten zu den Schätzgrundlagen ist unkonkret und nicht auf den Fall bezogen (Fraunhofer, Dr. Zinn, Internetangebote, Gutachten).
Nebenkosten werden zugesprochen.
Das Urteil ist www.urteilsdatenbank.bav.de abrufbar.
Der dritte Senat des OLG Köln verurteilt die Beklagte Haftpflichtversicherung zur Restzahlung von über 4000 Euro. Im Urteil heisst es:
weiterlesen...Anbei eine Liste von ca. 100 neuen Urteilen aus März 2011, die zumeist bereits in der Urteilsdatenbank erfasst sind: ...
weiterlesen...Das AG Deggendorf hat mit Urteil 1 C 1517/10 vom 11.02.11 nach unserer Auffassung richtig entschieden, dass eine Abtretung erfüllungshalber wirksam ist, auch wenn verschiedene Dienstleistungen darin abgetreten werden, wenn die Abtretung auf die Höhe der für eine Dienstleistung entstehenden Kosten begrenzt ist. Insofern sei die Forderung aus den Schadenkosten für ein Gutachten wirksam an den Sachverständigen abgetreten worden und die Abtretung nicht zu unbestimmt.
Das Urteil kann in der BAV-Urteilsdatenbank abgerufen werden
Das Amtsgericht Berli-Mitte hat mit Urteil 111 C 3481/09 vom 18.02.2011 mit nicht zu steigernder Deutlichkeit geäußert, was es vom Fraunhofer-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage von MIetwagenkosten bei Gericht hält: Nichts.
Zitat-Anfang...
Der Marktpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts ist nicht zugrunde zu legen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts ist dieser Marktpreisspiegel keine geeignete Schätzgrundlage, da die ermittelten Werte durch „Gewichtung“ schlicht manipuliert sind und überwiegend auf Basis von Internetangeboten weniger Großanbieter erhoben worden sind.Mit Urteil 19 U 145/10 vom 18.03.2011 hat sich das OLG Köln einmal wieder gegen die Schätzung der Mietwagenkosten mit dem Fraunhofer ...
weiterlesen...Beispiele positiver Rechtsprechung zur Frage der Gültigkeit von Abtretungen und der Rechtskonformität mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz lassen sich nicht nur im Bereich Mietwagenkosten finden (hier sind es nahezu 200 positive Urteile).
Mit dem Urteil des AG Berlin-Mitte ...
weiterlesen...Nachdem Fraunhofer auf seiner Internetseite am 01.03.2011 zu den Nebenkosten bei Mietwagenkosten „Stellung“ genommen hat (siehe Meldung des BAV vom 08.03.2011), legt das Fraunhofer-Institut IAO wenige Tage später eine „Version 2.0“ vor.
Die Veröffentlichung lautet, „Fragen und Antworten zum Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen“. Die Autoren sind Herr Thomas Renner und Frau Claudia Dukino.
Unter „1. Welche Nebenkosten und Steuern sind in den ermittelten Preisen enthalten?“ erfährt der interessierte Leser erneut Unerwartetes und Erstaunliches:...
weiterlesen...Das Landgericht Stuttgart hat im Verfahren 26 O 359/09 ausführlich zu der Frage Stellung genommen, ob die erfüllungshalber abgetreten Forderungen aufgrund von Mietwagenkosten einen Verstoß gegen das RDG darstellen und somit die klagende Autovermietung nicht aktivlegitimiert sei. Das Landgericht hat das entschieden verneint:
Ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 liegt schon mangels eingenständigem Geschäft nicht vor.
Es könne dahinstehen, ob die Klägerin Rechtsdienstleistungen erbringt, da sie als Nebenleistung nach § 5, Abs. 1 RDG erlaubt ist.
Das wird im Urteil auf ca. 7 Seiten erörtert.
Die folgenden aktuellen Urteile liegen dem BAV vor und sind zum allergrößten Teil in der Datenbank verfügbar.
...
weiterlesen...OLG Koeln HB 20 U 139/10 vom 10.01.11:
Das Landgericht hatte mit Schwacke 2008 geschätzt und Nebenkosten berücksichtigt. Dagegen ist die Beklagte mit Fraunhofer in Berufung gegangen. Aufgrund eines Hinweisbeschlusses nach §522 ZPO hat die Beklagte schließlich gezahlt. Das Dokument ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Verfahren am 01.02.2011 entschieden, dass das erstinstanzliche Landgericht nicht mit Fraunhofer schätzen durfte und dass statt dessen die Schätzung mit Schwacke vorzunehmen sei.
Dem Kläger wurden 75% seiner restlichen Forderungen zugesprochen.
Das Urteil ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt
Somit ist ein zweites Mal ein Pro-Fraunhofer-Urteil eines Landgerichtes durch ein OLG aufgehoben und abgeändert worden.
Versicherer wenden wieder zunehmend ein, dass der Autovermieter, der aus abgetretenem Recht klagt, nicht aktivligitimiert sei. Im internen Bereich lesen Sie dazu einen aktuellen Aufsatz von Herrn Rechtsanwalt Joachim Otting "Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und die Klage aus abgetretenem Recht" aus SVR 1-11, Seite 8, womit Sie dagegen argumentieren können.
Ein falsches negatives Urteil des LG Stuttgart dürfte die Durchsetzung von Mietwagenforderungen in der nächsten Zeit erschweren. Das Urteil ist in der Urteilsdatenbank enthalten.
Im internen Bereich für Mitglieder haben wir einen Hinweis erstellt, der die Argumentation des Gerichtes widerlegt und die Aktivlegitimation bejaht, Stichwort "Kern- und Schwerpunkttheorie" des Bundesverfassungsgerichtes aus der Erbensucherentscheidung.
Das Urteil finden Sie in der Urteilsdatenbank, für Mitglieder kostenlos, sonst für 1 Euro.
Beim Zugriff auf die Urteil der Datenbank gab es in den letzten Tagen noch einen Fehler. Dieser ist nun behoben. Zum besseren Verständnis hier eine Anleitung ...
weiterlesen...Siehe Urteilsdatenbank für Mitglieder kostenlos abrufbar, sonst für einen Euro nach kostenloser Anmeldung
Die BAV-Urteilsdatenbank füllt sich weiter. Sie enthält nun über 1.100 Urteile. Wer sich über die Mietwagenrechtsprechung am eigenen Gericht, am zugehörigen Landgericht oder auch anderswo informieren möchte, kann das ohne großen Aufwand tun, da die Urteile der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Siehe unter Service auf dieser Seite...
LG Hannover 8 S 37/10 vom 02.12.10
Die Berufungskammer hat ein erstinstanzliches Urteil abgeändert und mit Fraunhofer geschätzt. Der Vermieter hatte nach einer längeren Vermietung einen durchschnittlichen Tagespreis von 260 Euro /Gruppe 7 geltend gemacht und weil das in der heimatlichen Rechtsprechung nicht mehr funktionierte, in Hannover geklagt. Er hat ein solches Urteil geradezu herausgefordert, denn seine Preisgestaltung lag ca. im Bereich von 220 % zum Schwacke-Bundesdurchschnitt.
Die Landgerichte Landau/Pfalz und Koblenz wiesen aktuell das Berufungsvorbringen eintrittspflichtiger Versicherer nahezu vollständig ab. Fraunhofer wurde nicht angewandt und die erstinstanzlichen Schätzungen mit Schacke bestätigt.
Sehen Sie nach in der BAV-Urteilsdatenbank
Wir stellen uns vor.
Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.
Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.
BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel. 030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99
Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.
Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“
In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010
Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...