Vermietung nach Unfall

Vorsicht: Aktives Schadenmanagement Haftpflichtversicherung

"Wem nützt es?", diese Frage sollte man sich öfter stellen, wenn man in schwierigen Situationen klaren Kopf behalten will und auf Angebote eingehen oder diese ablehnen muss. Entweder - oder! Entweder ich kümmere mich selbst um meine Schadenregulierung und nehme mir dazu einen Anwalt und Gutachter oder ich lasse mich auf das aktive Schadenmanagement ein. Was dabei heraus kommt, sich vom Versicherer des Unfallgegners "beraten zu lassen", zeigte ein aktueller Fernsehbeitrag der Sendung WISO vom 24.01.2012:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite#/beitrag/video/1550056/Frontal21-Sendung-vom-24-Januar-2012

Entstehende Probleme sind:
- Fahrzeuge sind ...

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Landgericht Aachen schätzt nun mit aktueller Schwacke, nicht mehr mit 2003

LG Aachen 2 S 31/12 vom 24.05.2012

-> Auf die Berufung der Klägerin hin wurde das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert.
-> Zur Schätzung der Mietwagenkosten wird nicht der Schwacke-AMP 2003, sondern die jeweils zeitlich passende Schwackeliste verwendet.
-> Konkrete, gegen eine Schätzung mit Schwacke gerichtete Argumente, hat die Beklagte nicht vorgetragen, nicht mit Fraunhofer und nicht mit Internetangeboten.
-> 10% Eingenersparnisabzug und 20% unfallbedingter Aufschlag.
-> Nebenkosten sind zu erstatten.
-> Für Zusatzfahrer-Kosten maßgeblich ist allein, ob der übliche Zweitfahrer des Geschädigtenfahrzeuges laut Mietvertrag auch den Mietwagen hätte nutzen dürfen, unerheblich, ob er ihn benutzt hat.

Das Urteil finden Sie in der BAV-Urteilsdatenbank

Landgericht Mönchengladbach mit besonderer Mittelwert-Variante

LG Mönchengladbach 5 S 75/11 vom 22.05.2012

Das Landgericht Mönchengladbach ermittelt angelehnt an die Nünberger Rechtsprechung den Normaltarif von Mietwagenkosten nun durch einen "Bauchgefühl-Abzug" von den Werten der Schwackeliste. Begründet wird das hüben wie drüben durch die besonders ausgeprägte Erfahrung der Landrichter. Mit konkreter fallbezogener Rechtsprechung erscheint das unvereinbar, Widersprüche sind deutlich zum Beispiel bei der Frage der Relevanz von Internetangeboten.

Im übrigen:
-> Abtretung verstößt nicht gegen RDG, zulässige Nebentätigkeit
-> Schätzung nach Schwacke
-> Abzug i.H.v. 17 % zum Ausgleich von Nachteilen Schwackes (fehlende Anonymität, keine Berücksichtigung von Internettarifen)
-> Fraunhofer nicht vorzugswürdig
-> Günstigere Internetangebote sind nicht relevant, Sondermarkt; sonstige Angebote sind nur relevant, wenn sie der Anmietsituation entsprechen (gleicher Ort und Zeitraum) und alle Nebenkosten enthalten und erkennbar sind
-> Aufschlag i.H.v. 20 % für unfallbedingte Zusatzleistungen des Vermieters; bei einer Anmietung erst zwei Wochen nach dem Unfall ist der Aufschlag nicht mehr zu erstatten
-> Kosten für Zustellung/Abholung, Zusatzfahrer, Winterreifen, Vollkaskoversicherung sind zu erstatten

Urteil aus BAV-Urteilsdatenbank aufrufen

Landgericht Berlin: Internetrecherche des Erstgerichtes war nicht erlaubt


LG Berlin 42 S 175/11 vom 17.04.2012

-> AG hatte eine eigene Internetrecherche der Schätzung zugrunde gelegt und darauf einen Aufschlag i.H.v. 25 % vorgenommen; das war zum einen „in keiner Weise transparent“, zum anderen unstatthaft
-> Schätzung nach Schwacke
-> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand
-> Kosten für Vollkaskoversicherung, Zusatzfahrer sind zu erstatten
-> Abzug i.H.v. 15 % für Eigenersparnis

Urteil in BAV-Urteilsdatenbank ansehen

Landgericht Dortmund: Anruf beim Geschädigten ist nur Meinung der Versicherung und ohne Bindungswirkung

Unter dem Deckmantel der unproblematischen Schadenregulierung werden immer häufiger Geschädigte schnellstmöglich nach einem Unfall angerufen, manchmal noch am Unfallort. Ziel der gegnerischen Versicherung ist es, sie von einem Weg der Schadenregulierung zu überzeugen, der für die Versicherung von Vorteil ist. Geht der Angerufene nicht darauf ein, werden die Zahlungen reduziert. In der Regel dürfte das unrechtmäßig sein, wie auch in einem Fall des Landgericht Dortmund vom 12.04.12 (Az. 4 S 59/11).

Das Amtsgericht hatte geurteilt, dass der Geschädigte den Ersatzwagen nur zu einem Preis von 37 Euro hätte anmieten dürfen, weil die Versicherung ihm telefonisch ein zumutbares Angebot gemacht habei.

Nach Vernehmung der Sachbearbeiterin der Versicherung durch das Berufungsgericht in Dortmund wurde jedoch klar, dass die Versicherung kein realistisches, dem Bedarf entsprechendes und konkretes Angebot gemacht hatte, wo das Unfallopfer einen Ersatzwagen hätte anmieten können. Statt dessen hatte die Sachbearbeiterin ...

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Landgericht Stuttgart spricht Mietwagenkosten aus 31 Fällen nahezu vollständig zu

Die 16. Kammer hat einer Autovermermietung restliche Schadenersatzforderungen aus 31 Regulierungsfällen nahezu vollständig zugesprochen. Als Schätzgrundlage wurde die Liste von eurotaxSchwacke anerkannt. Die von der Versicherung favorisierte Fraunhoferliste wurde mit ausführlicher und zutreffender Begründung abgelehnt und die Internetangebote wurden durch das Gericht als nicht vergleichbar zurück gewiesen. Der Vortrag der Beklagten war aus einer Reihe von Gründen nicht geeignet,für den vorliegenden Fall die Eignung der Schwackeliste in Frage zu stellen.

Die Versicherung, die auch die Beklagte des BGH-Verfahrens VI ZR 143/11 (erfüllungshalber Abtretung erlaubt) war, hat im Nachgang versucht, die Haftungsfrage als ungeklärt darzustellen, da von den Fahrzeugen der Unfallopfer grundsätzlich eine Betriebsgefahr ausgehe. Das hat das Gericht zurückgewiesen.

Doch muss vermutet werden, dass ...

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Landgericht Düsseldorf gibt der Klage gegen den Haftpflichtversicherer statt

Das Landgericht Düsseldorf hat ein erstinstanzliches Urteil geändert und dem Kläger vollständigen Schadenersatz zugesprochen. Erstinstanzlich waren die Mietwagenkosten durch das Gericht anhand der Schwackeliste...

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Landgericht Verden hebt Urteil des AG Achim auf und schätzt die Mietwagenkosten mit Schwacke

Das Landgericht Verden hat mit Urteil zum Aktenzeichen 2 S 135/11 vom 18.01.2012 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und der Klägerin die Restforderungen weitgehend zugesprochen, da sie nicht von einer solchen Reparaturverlängerung ausgehen konnte. Verzögerungen der Reparatur, das wurde klargestellt, gehen zu Lasten des Schädigers, also seiner Versicherung.

-> Schätzung nach Schwacke
-> Kosten für Insassenunfallversicherung sind nur zu erstatten, wenn eine solche auch für den Unfallwagen bestanden hat
-> Abzug i.H.v. 10 % für Eigenersparnis

Das Urteil ist in die Datenbank eingestellt.

HDI macht den Vermietern Probleme, die keine Selbstfahrervermietfahrzeuge vermieten

Die Paxis, Fahrzeuge zu vermieten, die nicht als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen sind, ist inzwischen ...

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Landgericht Berlin bestätigt in Berufung die Schätzung mittels Schwacke

Das Berufungsgericht bestätigte mit Urteil 42 S 200/11 vom 15.05.12 die erstinstanzliche Schätzung des Mietwagenkosten-Normaltarifes mittels Schwackeliste. Die Berufung auf andere Listen oder diverse Internetangebote gelten nicht als konkreter Sachvortrag, der Zweifel rechtfertigt. Das Gericht verweist dazu auf ein Urteil des Berliner Kammergerichtes 22 U 146/09 vom 02.09.10. Eine Zeugenvernehmung von Verantwortlichen großer Autovermieter ...

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OLG Koblenz kündigt an, Berufung der Versicherung gegen Schätzung mit Schwacke und Aufschlag zurückzuweisen, dann Rücknahme der Berufung

Nach einem Beschluss nach § 522 ZPO des 12. Zivilsenates des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az. 12 U 233/11) nimmt die Beklagte die Berufung zurück.

Aus dem Beschluss:

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ntv.de: Nach unverschuldetem Unfall nie Versicherung anrufen

Ein aktueller Beitrag aus www.ntv.de legt Geschädigten nach einem Verkehrsunfall nahe, besonnen zu bleiben und deshalb NICHT die gegnerische Versicherung anzurufen und auch nicht die Nummer des "Zentralruf des GDV" zu wählen. Denn ...

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Handelsblatt: Zentralruf per Smartfone

Das Handelsblatt berichtet über einen neuen Service der Deutschen Kraftfahrtvesicherer:

"Autounfall: Versicherungsdaten per Smartphone abfragen - Ratgeber + Service - Auto - Handelsblatt http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/autounfall-versicherungsdaten-per-smartphone-abfragen/6605958.html" (Mledung vom 9.5.12).

Geschädigten raten wir: Gehen Sie zum Anwalt, zu Ihrem Autohaus, Ihrem Sachverständigen zur Unfallbegutachtung und nehmen Sie sich Ihren Mietwagen. Lassen Sie sich nicht verleiten, ohne eigenen Anwalt auf den Versicherer des Unfallgegners zuzugehen. Es geht um Ihren Schadenersatz und dmait um Ihr Geld.

Amtsgericht Betzdorf: zweifelhafte Rechtsprechung, was tun?

Das Amtsgericht Betzdorf hat mit Urteil vom 02.05.12 (Aktenzeichen 33 C 523/11) dem Mietwagenunternehmen aus abgetretenem Recht weitere 431,25 Euro Mietwagenkosten (Forderung nach zwei Verkehrsunfällen) zugesprochen. Damit blieb es jedoch fast 50% hinter der geforderten Summe zurück. Schaut man sich das Urteil an, kommen Zweifel auf, ob das es der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht.

Zum Positiven:

Die Aktivlegitimation wird bestätigt, die Abtretung der Forderung erfolgte mit einem Abtretungsformular, in welchem die Forderung vom Gericht als "bestimmbar" eingestuft wird und welches damit der BGH-Rechtsprechung aus VI ZR 260/10 genügt. Bestimmbar ist sie deshalb, weil zum Zeitpunkt der Anmietung nur die Mietwagenforderung abgetreten wurde (Anmerkung: Ideen, man müsse eine Summe eintragen oder eine Reihenfolge bilden, erscheinen nicht sinnvoll).

Auch der durchschaubare Einwand des Versicherers, es bestehe überhaupt kein wirksames Mietverhältnis, wird zurückgewiesen. Denn zu einem wirksamen Vertragsschluss sei es nicht notwendig, dass eine Einigung auf einen konkreten Preis in einer bestimmten Höhe zustande kommt. Es reiche aus, dass man sich über einen bestimmbaren Preis einige. Wie sich aus den Unterlagen ergebe, wurde der "Preis laut Liste" der Klägerin zugrunde gelegt. Das reiche aus.

Das Gericht schätzt den Normaltarif mit der Schwackeliste 2011 und folgt den Argumenten, warum die Fraunhoferliste nicht anwendbar ist.

Was sollte in einem neuerlichen Verfahren an diesem Gericht beachtet werden?

Die Schwackeliste-Automietpreisspiegel und der Fraunhofer-Mietpreissiegel sind zunächst jeweils der Versuch, einen "Normaltarif für einen Selbstzahlerkunden" zu erheben (unabhängig von Unfall oder Werkstatt). Das geht aus der Beschreibung der Methodik der Listen hervor. Das Amtsgericht Betzdort geht deshalb fehl in der Annahme, dass ein "leicht erhöhter" Preisbetrag bei Schwacke damit zu tun habe, dass die dortigen Vermieter unbekannte Kunden bedienen würden. Dieses Argument stützt den so genannten "Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen", der auf die Schwacke-Werte aufzuschlagen wäre, wenn einem Geschädigten besondere Leistungen nach einem Unfall zuteil werden.

Die von der Beklagten vorgelegten Internetangebote, ...

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Zum Beitrag "Teure Wortklaubereien" im KRAFTSTOFF aus April 2012

In der 2012er Ausgabe des Kraftstoff finden alle, denen dieses Magazin zugesandt wird (9000 Exemplare), einen nach unserer Auffassung nicht der rechtlichen Sachlage entsprechenden und damit sehr bedauerlichen Beitrag auf Seite 21, den wir nicht unkommentiert lassen können. Es geht um die Formulare zur Abtretung von Mietwagenforderungen und zwei diesbezügliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Az. VI ZR 260/10 und VI ZR 143/11). Der Autor Christian Uebach steht einem Unternehmen vor und ist dessen Justiziar, welches Rechtsdienstleistungen erbringt. Trotzdem sind seine Aussagen höchst bedenklich.

Was uns nicht gefällt:

Der BGH hat mit Urteil VI ZR 260/10 zwar klargestellt, dass die ...

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Liste der Urteile der Gerichte zu Mietwagenkosten nach Unfällen aus April 2012

 Urteile der Gerichte zu Mietwagenkosten nach Unfällen aus April 2012.

 

AG Magdeburg

114 C 1406/11

15.03.12

 

RDG / UE-Tarif

AG Dresden

110 C 5647/11

23.02.12

S+

 

LG Krefeld

3 S 39/10

07.04.11

 

Anwaltskosten

AG Köln

267 C 178/11

20.03.12

S+

 

LG Leipzig -Verfügung -

04 S 658/11

08.03.12

S+ / F-

 

LG Verden

2 S 135/11

18.01.12

S+

 

AG Köln

262 C 4/11

28.11.11

S+ / F-

RDG

AG Germersheim

1 C 471/11

08.03.12

S+ / F-

 

LG Coburg

16 O 615/10

13.04.11

Mittelwert

 

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BGH VI ZR 40/10 bestätigt Schätzung mit Schwacke und Fahrzeugeingruppierung nach Schwacke, grundsätzlich kein Zuschlag aufgrund Sonderausstattung

Mit Urteil vom 27.03.2012 (Aktenzeichen VI ZR 40/10) wurde die Revision der Klägerin gegen ein Urteil des Landgericht Karlsruhe zurückgewiesen.

In Streit stand die Frage, ob der Geschädigte, wenn sein - durch einen Unfall beschädigtes - Fahrzeug erhebliche Sonderausstattungen enthielt, ...

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Fairplay erlaubt, Klage abgewiesen, Berufung wird eingelegt

Das Landgericht München entschied, dass die Allianz Versicherungs AG mit ihrem Konzept Fairplay weiterarbeiten könne. Es verstoße nicht gegen Wettbewerbsbestimmungen. Der Deutsche Anwaltverein informierte, dass gegen die Entscheidung des Landgericht München Berufung beim OLG München einlegt werde.

Aus der DAV-Info dazu:

"Dabei war für die Entscheidung des Gerichts unter anderem maßgeblich, inwiefern die Versicherung durch den Abschluss der FairPlay-Verträge mit den Werkstätten gezielt auf diese einwirkt. Die Ausführungen des Gerichts sind an dieser Stelle nach Ansicht ...

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Amtsgericht Berlin Mitte mit deutlichen Worten

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat wieder einmal mit deutlichen Worten den Bestrebungen eines Versicherers eine Absage erteilt, Mietwagenkosten auf nahezu Nutzungsausfallniveau herunterzukürzen. Der darauf abzielende Verweis auf die Fraunhoferliste wurde zu rückgewiesen, Zitat:

"... ist dieser Marktpreisspiegel keine geeignete Schätzgrundlage, da die ermittelten Werte durch "Gewichtung" schlicht manipuliert sind ...". AG Berlin-Mitte, Az. 111 C 3121/11 vom 17.04.12

Dabei hatte sich ...

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Mietwagen Schulungen für Fachanwälte Verkehrsrecht, Fortbildung gem. § 15 FAO

Dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. ist es gelungen, für Anwälte ein Fachseminar Verkehrsrecht (Fortbildung gem. § 15 FAO) zum Thema „Die aktuelle Mietwagenrechtsprechung“ in Kooperation mit Rechtsanwältin Marita Basten, Juristische Fachseminare, Bonn und der Kanzlei, Wenning & Brix, Bonn zu organisieren.

Referent: Rechtsanwalt Ulrich Wenning (Referenz siehe ca. 30 OLG Entscheidungen auf diesen Seiten)

Das Seminar findet in statt:
06. März 2012 16.00 in Dortmund. Hilton Hotel  - Anmeldung erwünscht bis       23.02.12
14. März 2012 16.00 in Hamburg, Ambassador Hotel                                      29.02.12
19. April 2012 16.00 in Mannheim, Rheingoldhalle                                           05.04.12
26. April 2012 16.00 in München, Hotel Holiday Inn München Süd                    12.04.12

Das Fortbildungsseminar kann zu einem Sonderpreis von 119,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer angeboten werden. Die anerkannte Seminardauer beträgt 4 Zeitstunden. Verbindliche Anmeldungen können ab sofort

mit beigefügten Formular

beim BAV entgegengenommen werden (Fax: 030/258989-99).

Für Rückfragen rufen Sie uns bitte an: 030-258989-45

MRW 1-2012, Titelblatt, Beiträge als PDF

Die Inhalte der Mietwagenrecht§wi§§en 1-2012 entnehmen Sie bitte  ...

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Urteile der Gerichte bzgl. Mietwagen März 2012

Bei uns sind im März 2012 folgende Urteile eingegangen (2 mal OLG, 38 mal LG,....:

LG Mosbach5 S 51/1115.02.12S+ / F- 
LG Bonn8 S 152/1128.02.12S+ 
LG Bonn5 S 92/1129.02.12S+ 
LG Bonn5 S 152/1129.02.12S+ 
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OLG Köln 15 U 170/11 vom 20.03.2012

Die Beklagte wird zur Zahlung weiterer 6686 Euro für eine Vermietung von 133 Tagen verurteilt. Dem Geschädigten ist ein Vorwurf der Verletzung der ...

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Landgericht Stuttgart nach Zeugenvernahmen in 17 Fällen: Internetangebote sind kein substanzieller Vortrag zur Erschütterung der Schwackeliste

Das Landgericht Stuttgart hat am 26.03.12 unter dem Aktenzeichen 26 O 48/10 entschieden, dass dem Kläger die Restforderungen aus 17 Schadenfälllen fast vollständig zu erstatten sind. Neben Fragen der Abtretung wurde vor allem um die Verwendbarkeit der Schwackeliste gestritten.

Das Gericht hat sich mit dem konkreten Vortrag der Beklagten befasst, dass die vorgelegten Internetangebote ...

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Viele aktuelle Landgerichtsentscheidungen positiv

Aktuelle Urteile folgender Landgerichte (vor allem wegen Kosten für Mietwagen) sind beim BAV eingegangen und in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar:

(aktualisiert am 28.03.12)


LG Koblenz vom  08.03.12 – 14 S 44/11
Weder Gutachten noch vorgelegte Vergleichsangebote erschüttern Schwacke-Schätzgrundlage.

LG Mosbach vom  01.02.12 – 5 S 32/11
   15.02.12 – 5 S 41/11
   15.02.12 – 5 S 51/11
   15.02.12 – 5 S 52/11
   15.02.12 – 5 S 55/11
Erhebungen des Fraunhofer-Institutes sind nicht geeignet, die Unrichtigkeit des Schwacke-Mietpreises zu begründen.

LG Bayreuth vom 15.02.12 - 12 S 102/11
Die erstgerichtliche Schätzung des Normaltarifes mittels Schwackeliste wird vom Berufungsgericht bestätigt.

LG Aschaffenburg vom 02.02.12 - 23 S 147/11
Die Verwendung der Schwackeliste steht im Einklang mit der jüngeren BGH-Rechtsprechung. 

LG Köln vom   06.03.12 – 11 S 263/11
Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels ist nicht zu beanstanden.

LG Bonn vom  29.02.12 – 5 S 152/11
   29.02.12 – 5 S 92/11
   28.02.12 – 8 S 152/11
Aus Sicht der Kammer bestehen keine Bedenken gegen Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels.

LG Stuttgart vom 28.02.12 – 23 O 204/11
Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwandes auf Grundlage des Schwacke- und nicht Fraunhofer-Mietpreisspiegels, Abtretung verstößt nicht gegen RDG.

LG Frankenthal vom 08.02.12 – 2 S 332/11
Schadensberechnung nach Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke- und nicht des Fraunhofer-Mietpreisspiegels oder anderer Schätzgrundlagen wie etwa Sachverständigen-Gutachten.

LG Frankenthal vom 25.01.12 – 2 S 101/11
Der Tarichter braucht weden Gutachten hinzuzuziehen, noch eine andere Schätzgrndlage als die Schackeliste anwenden. Denn lediglich allgemein gehaltenen Angriffen braucht er nicht nachzugehen.

LG Frankenthal 2 S 302/11 - 14.03.2012
Abtretung ist kein RDG-Verstoß. Schätzung mit Schwacke, dagegen wurde nichts konkretes vorgetragen. Zu günstigeren Möglichkeiten ist die Beklagte beweisfällig geblieben.

LG Dortmund vom 01.03.12 – 4 S 97/11
Die Kammer beruft sich auf Ermessensspielraum und schätzt weiterhin nach Schwacke mit einem Aufschlag von 20 %.

LG M’gladbach vom 28.02.12 – 5 S 49/11
   24.01.12 – 5 S 55/11
Tagesscharfe Abrechnung ausschließlich nach Addition von Wochen-, Dreitage- und Tagespreisen nach Schwacke-Liste abzüglich 17 % + 20 % Aufschlag.

LG Köln vom  13.02.12 – 26 O 380/11
Abrechnung grundsätzlich nach Schwacke-AMS plus Nebenkosten.

LG Köln vom  07.03.12 – 9 S 319/11
Erhebungen des Fraunhofer-Institutes oder Erhebung en des Dr. Y genügen nicht, durchgreifende Zweifel an der Nutzbarkeit der Schwacke-Liste zu begründen.

LG Bonn vom  15.02.12 – 8 S 234/11
   21.02.12 – 8 S 255/11
Die Berufungen werden zurückgewiesen. Internetangebote sind nicht mit Schwacke-Liste vergleichbar.

Aufsatz "Statistisch basierte Argumente gegen die Anwendung der Fraunhofer-Liste", SVR 12-2011

Im Heft 12.11 der juristischen Fachzeitschrift SVR (Strassenverkehrsrecht) ... weiterlesen...

Urteilsliste Mietwagen Februar 2012

 

Liste der Urteile der Gerichte bzgl. Mietwagen nach Unfall Februar 2012 
AG Koblenz163 C 1637/1104.01.12S+ / F- 
AG Besigheim7 C 202/1127.01.12S+ / F- RDG
AG Bad Säckingen1 C 233/1120.01.12S+ / F- 
AG Rastatt20 C 113/1105.01.12S+RDG
AG Bremen3 C 190/1125.01.12S+RDG
LG Offenburg1 S 152/1123.01.12S+RDG
LG Landshut13 S 2446/1111.01.12S+ / F- 
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BGH-Urteil VI ZR 143/11 vom 31.01.12 abrufbar: Abtretungsformular des BAV für Mietwagenforderungen verwendbar

Der BGH hat sein Urteil zum Aktenzeichen VI ZR 143/11 veröffentlicht. Damit ist die Verwendbarlkeit des vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. seinen Mitgliedern empfohlenen Abtretungsformulares höchstrichterlich bestätigt. Die Verwendung des Formulares und Geltentmachung der Forderung bei Versicherer stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar, verstößt auch nicht gegen Treu und Glauben (§307 BGB) und die in dem Formular verwendete Formulierung ist nicht zu unbestimmt. Damit wird unsere Auffassung vollständig bestätigt. In Bezug auf viele andere Formulare werden immer wieder Zweifel angemeldet.

Der BAV hat mit seiner Rechtszeitschrift "Mietwagenrecht§wi§§en" (MRW) und der Verbreitung unserer Rechtsauffassung vielleicht sogar erheblich dazu beigetragen, dass
- Anwälte richtig vortragen konnten,
- die allermeisten Instanzgerichte bereits zuvor die richtige Rechtsauffassung angewendet hatten und nun
- der BGH die bestehenden Auffassung gegeneinander abwägen konnte. Die MRW ist im Urteil mehrfach zitiert (Rz. 8 und 14).

Wir danken Herr Rechtsanwalt Otting für die excellente juristische Beratung des BAV.

Urteil ansehen

BGH wegen § 5, Abs. 1 RDG: Az. I ZR 54/10

Der erste Zivilsenat des BGH hat mit Aktenzeichen I ZR 54/10 zur Zulässigkeit rechtlicher Beratung als Nebenleistung zur Hauptleistung Finanzdienstleistung entschieden.

Von hoher Bedeutung auch für die Dienstleistungen der Autovermieter ist vor allem Randziffer 24 (sinngemäß):
Dabei ist im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit (§ 12 GG) grundsätzlich keine enge Auslegung des § 5 Abs. 1 RDG geboten (u.a. Kleine-Cosack, RDG, 2. Aufl.).

Das Urteil ist der Datenbank auf dieser Seite zu entnehmen. www.urteilsdatenbank.bav.de

MRW-Highlights nun öffentlich auf der BAV-Seite.

Auf Wunsch stellen wir nach und nach die besonders ausführlichen Inhalte der Mietwagenrecht§wi§§en MRW der Ausgaben ab 2009 auf der BAV-Internetseite öffentlich zur Verfügung. Damit möchten wir einen weiteren Service für alle Dienstleister bieten, die sich zunehmend in Rechtsstreitigkeiten mit Kfz-Haftpflichtversicherern befinden.

Die Beitrage sind zu finden unter: www.bav.de/service/mrw.html 

Dort bereits der breiten Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sind:

"Informationen wegen Mischmodell."
"Landgericht München: Schätzung der Mietwagenkosten."
"Kürzungsquote nach dem neuen VVG."
"Niemann/Yousfi/Neidhardt, Einfluss der Vorbuchungszeit auf Verfügbarkeit und Preis bei Mietwagen im Internet."
"Prof. Dr. Neidhardt, Entwicklung der Internet-Mietwagenpreise."
"LG Bonn, Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer."
"OLG Köln, Anwendung der Schwackeliste, kein Verstoß gegen RDG."
"OLG Stuttgart, Fraunhofer sowie Internetangebote sind keine Erschütterung von Schwacke."
"Landgericht Mönchengladbach gegen Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer."
"Der GDV, Fraunhofer und der Normaltarif."
"Unfälle mit Gespannen aus Zugfahrzeug und Anhänger oder Auflieger."
"Profi-Fuhrpark und Recht auf Anwalt."
"Gutachterliche Stellungnahmen zu Mietwagenpreisen."
"Nutzungsausfallentschädigung so hoch wie (angebliche) Mietwagenkosten."
"Besondere (Internet-)Preise nur zu besonderen (Internet-)Bedingungen."
"Der grundsätzliche Anspruch auf den Mietwagen wird immer häufiger in Frage gestellt."
"Analyse statt Schlagworte, Fraunhofer im Detail hinterfragt."
"Fraunhofer oder Schwacke? Keine Frage ist umstrittener."
"Unmöglichkeit eines Vergleiches zwischen Fraunhofer und Schwacke."

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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