Entscheidung Landgericht München gegen Fraunhofer rechtskräftig
Zum Streit um die Höhe erstattungsfähiger Mietwagenkosten hatte das Landgericht München im August 2024 in einer Berufungssache vorläufig entschieden, dass auch in München die Fracke-Linie des Mischmodells aus Schwacke und Fraunhofer gelte (LG München, Aktenzeichen 6 S 7498/22).
Wir hatten darüber informiert:
Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 36/24 – Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.
Nun hat die Beklagte die richterliche Auffassung akzeptiert. Der Rechtsstreit ist beendet und die Versicherung hat die Restforderung an den Autovermieter zu bezahlen.