RA Fuchs, RA Pamer: „Mietwagenvermittlung durch den Versicherer“, Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37
Rechtsanwalt Fuchs, Rechtsanwalt Pamer: „Mietwagenvermittlung durch den Versicherer“, Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37
Inhalte auszugsweise:
– solange der Geschädigte noch nicht konkret disponiert hat, muss er ein konkretes, zumutbares und annahmefähiges Angebot beachten
– BGH bisher nur: keine Rückgabe bei Vermietung zu normalen Preisen, wenn wegen Kürze der noch zu erwartenden Mietdauer unzumutbar
– allgemeine Hinweise der Versicherung spielen keine Rolle
– notwendig: Standort, Firmenbezeichnung, Telefonnummer, Ansprechpartner, Fahrzeug, Nebenbedingungen, Preis, Vertragsbestandteile, Uhrzeit