HUK immer wieder mit demselben falschen Standpunkt vor Gericht

Wie unnötig die Zivilgerichte immer wieder in Anspruch genommen werden, zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg zur Frage der Schadenminderungspflicht des Geschädigten, nach dem dieser die HUK-Tabelle zu angeblichen Mietwagenkosten erhalten hat.

Die HUK-Coburg und ihre Gesellschaften sind noch immer der Rechtsaufassung, dass - obwohl der BGH das längst anders entschieden hat - ein Geschädigter ihre Preisnennungen im Nutzungsaufallbereich zu beachten habe. Da diese Mietpreise jedoch keine Marktpreise darstellen, die der Geschädigte ohne Inanspruchnahme der Versicherung realisieren kann, wird die HUK regelmäßig vor Gericht verurteilt.

Leider führt das nicht dazu, dass sich die Rechtsmeinung der HUK ändert. Man lässt es immer wieder darauf ankommen. Allen Vermietern und Autohäusern sei deshalb noch einmal ans Herz gelegt, die fehlenden Beträge nicht auszubuchen, sondern vor Gericht für eine Klärung zu sorgen. Ansonsten ändert sich die Haltung des Versicherers wahrscheinlich nicht.

Den im Urteil zugelassenen Weg der Berufung hat die HUK nicht aufgegriffen, insgeheim ist man sich wohl doch der Schwäche der eigenen Argumente bewusst, ist zu vermuten.

Urteil AG Nürnberg 17 C 3632/10 als PDF ansehen

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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